Für eine faire Verkehrsfinanzierung. Volksinitiative

Details

ID
20140089
Title
Für eine faire Verkehrsfinanzierung. Volksinitiative
Description
Botschaft vom 19. November 2014 zur Volksinitiative “Für eine faire Verkehrsfinanzierung“
InitialSituation
<p>Botschaft vom 19. November 2014 zur Volksinitiative "Für eine faire Verkehrsfinanzierung" </p><p><a href="http://www.admin.ch/opc/de/federal-gazette/2014/9619.pdf">BBl 2014 9619</a></p><p></p><p><b>Die Volksinitiative "Für eine faire Verkehrsfinanzierung" wurde von Seiten der Automobilimporteure und der Strassenverbände eingereicht. Sie fordert, dass sämtliche Erträge aus der Mineralölsteuer dem Strassenverkehr zugutekommen. Aktuell ist die eine Hälfte zweckgebunden dafür reserviert - was ungefähr 1,5 Milliarden Franken pro Jahr entspricht. Die andere Hälfte des Mineralölsteuerertrags fliesst in die allgemeine Bundeskasse. </b></p><p><b>National- und Ständerat lehnen dieses Begehren ohne Gegenvorschlag ab. Ausschlaggebend dafür sind die negativen Auswirkungen der Initiative auf den Bundeshaushalt. Für Kritik sorgten vor allem die befürchteten Steuerausfälle von 1,5 Milliarden Franken. Eine Verknüpfung mit der Vorlage zum Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) lehnten beide Ratskammern ab.</b></p><p><b>Der Ständerat empfiehlt mit vier Gegenstimmen (und bei 9 Enthaltungen), die Initiative abzulehnen, der Nationalrat im Verhältnis 2 zu 1. Für Unterstützung der Initiative votierten nahezu alle Mitglieder der SVP-Faktion sowie knapp die Hälfte der Freisinnig-Liberalen.</b></p><p>Die Volksinitiative wurde von Vertretern der Automobilimporteure und der Strassenverbände eingereicht und hat zum Ziel, den sich abzeichnenden Finanzierungsengpass für die Aufgaben im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr abzuwenden. Zu diesen Aufgaben gehören gemäss Artikel 86 der Bundesverfassung u.a. Bau, Unterhalt und Betrieb der Nationalstrassen, die Verkehrsverlagerung sowie Beiträge an die Kantone. Gemäss der Initiative sollen die nötigen Mittel durch die vollständige Zweckbindung der Mineralölsteuer gesichert werden. </p><p>Heute sind die Hälfte der Mineralölsteuererträge bzw. 1,5 Milliarden pro Jahr zweckgebunden. Die andere Hälfte steht dem allgemeinen Bundeshaushalt für die übrigen Aufgaben zur Verfügung. </p><p>Zwar würde die Initiative die Finanzierung der Aufgaben im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr auf absehbare Zeit hinaus sicherstellen und damit das Hauptanliegen der Initianten erfüllen. Die Initiative steht jedoch im Widerspruch zur Finanz-, Verkehrs- und Umweltpolitik von Bundesrat und Parlament. Durch die Zweckbindung der gesamten Mineralölsteuern würden andere Bundesaufgaben gefährdet. Bei einer Annahme der Initiative wäre ein Sparprogramm im Umfang von bis zu 1,5 Milliarden nötig, weil Erhöhungen anderer Steuern kaum in Frage kommen. Einsparungen könnten kurzfristig nur bei den schwach gebundenen Ausgaben vorgenommen werden, das heisst unter anderem bei Bildung und Forschung, dem öffentlichen Verkehr, der Landesverteidigung sowie der Landwirtschaft. </p><p>In Frage gestellt wäre zudem die in der Volksabstimmung vom 9. Februar 2014 gutgeheissene Einlage aus Mineralölsteuermitteln in den Bahninfrastrukturfonds. Der von der Bundesversammlung beschlossene Ausbauschritt 2025 sowie die weiteren geplanten Ausbauschritte bei der Bahninfrastruktur könnten daher beträchtlich verzögert werden.</p><p>Die Initiative bewirkt zudem, dass der sich abzeichnende Finanzierungsmehrbedarf im Strassenbereich nicht durch Mehrleistungen der Strassenbenützer aufgefangen, sondern zulasten anderer Aufgabenbereiche des Bundes gedeckt würde. Während der Ausbau der Bahninfrastruktur unter anderem durch höhere Billettpreise finanziert wird, müssten sich die Automobilistinnen und Automobilisten somit nicht durch höhere Abgaben am Ausbau der Nationalstrassen beteiligen. Diese Ungleichbehandlung würde die koordinierte Verkehrspolitik schwächen. Rückverlagerungen von der Schiene auf die Strasse mit entsprechend negativen Auswirkungen - unter anderem auf die Stau- und Lärmproblematik insbesondere in den Agglomerationen - wären nicht ausgeschlossen. </p><p>Aus Sicht des Bundesrates kann aus all diesen Gründen nicht von einem fairen Finanzierungskonzept gesprochen werden. Dieses ist vielmehr als einseitig und unausgewogen zu bezeichnen.</p><p>Der Bundesrat beantragt deshalb den eidgenössischen Räten mit seiner Botschaft, die eidgenössische Volksinitiative "Für eine faire Verkehrsfinanzierung" Volk und Ständen ohne direkten Gegenentwurf oder indirekten Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen.</p><p>(Quelle: Medienmitteilung des Bundesrates vom 19.11.2014)</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 19. November 2014 zur Volksinitiative “Für eine faire Verkehrsfinanzierung“
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss über die Volksinitiative «Für eine faire Verkehrsfinanzierung»
    Resolutions
    Date Council Text
    11.03.2015 2 Beschluss gemäss Entwurf
    03.06.2015 1 Zustimmung
    19.06.2015 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    19.06.2015 1 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p>Im <b>Ständerat</b> beantragte eine von Georges Theiler (RL/LU) angeführte Kommissionsminderheit, die Vorlage an die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF) zurückzuweisen, um sie später zusammen mit der Vorlage zur Schaffung eines Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) zu beraten. Die Botschaft dazu war Mitte Februar 2015 vom Bundesrat ans Parlament überwiesen worden. Mit dem NAF könnte nach Ansicht der Antragsteller dem Stimmvolk eine Alternative zur vorliegenden sogenannten "Milchkuh-Initiative" präsentiert werden. Allenfalls würden die Initianten ihr Begehren gar zurückziehen. Georges Theiler verwies - als Parallele - auf die Vorlage des Bundesrats zu Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI). Der Verkehrsclub der Schweiz (VCS) zog 2013 seine Initiative "Für den öffentlichen Verkehr" zurück, nachdem das Parlament ihr mit FABI einen griffigen Gegenvorschlag gegenübergestellt hatte. </p><p>Ablehnende Stimmen aus der KVF wiesen darauf hin, dass diese Frage auch in der Kommission eingehend geprüft worden sei. Nicht zuletzt wegen fehlender Kompromissbereitschaft der Initianten habe man diese Variante jedoch verworfen. Der Rückweisungsantrag wurde mit 24 zu 19 Stimmen abgelehnt.</p><p>In der weiteren Diskussion warnten Ständeräte aus fast allen Lagern in erster Linie vor den drohenden Steuerausfällen von 1,5 Milliarden Franken. Von einem "finanzpolitischen Debakel" war die Rede, von einem "Etikettenschwindel, der dem Bund 1,5 Milliarden absaugt" und einem "Frontalangriff auf die bisherige Verkehrs-, Umwelt- und Finanzpolitik des Bundes." Kompensierende Einsparungen von 1,5 Milliarden Franken seien kurzfristig nur bei den schwach gebundenen Ausgaben des Bundes möglich, sagte René Imoberdorf (CE/VS) im Namen der vorberatenden Kommission. Betroffen wären dann etwa Bildung und Forschung, öffentlicher Verkehr, Landwirtschaft oder Landesverteidigung. Dafür müssten die kurzfristig beeinflussbaren Ausgaben im Schnitt um fünf Prozent gekürzt werden. Von einer solchen Kürzung wären auch die Kantone massiv betroffen, monierte Konrad Graber (CE/LU). Dies, weil die Kantone zwanzig Prozent der schwach gebundenen Ausgaben erhalten. </p><p>Als Befürworter der Initiative machte Hannes German (V, SH) unter anderem geltend, dass die Strassenbenützer jährlich Abgaben und Gebühren in Höhe von 10 Milliarden Franken entrichten würden. Diese Abgaben hätten sich seit 1960 versechsfacht. Ein substanzieller Teil fliesse aber nicht in die Strassenkasse, sondern in die allgemeine Bundeskasse. Das Verursacherprinzip spiele hier nicht. Nur ein Drittel von insgesamt knapp 10 Milliarden Franken Einnahmen aus Mehrwertsteuer, Mineralölsteuer, Mineralölsteuerzuschlag, Nationalstrassenabgabe, Motorfahrzeugsteuer und Schwerverkehrsabgabe landeten letztlich bei der Strasseninfrastruktur. Dabei sei das Strassennetz überlastet. So hätten sich die Staustunden auf dem Nationalstrassennetz seit 2008 mindestens verdoppelt. Hauptgrund dafür sei die Verkehrsüberlastung</p><p>Die Kommission beantragte dem Plenum mit 9 zu 0 Stimmen bei vier Enthaltungen, dem Volk die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen. Hannes German (V, SH) beantragte, die Initiative anzunehmen. Der Ständerat folgte mit 31 zu 4 Stimmen bei 8 Enthaltungen dem Antrag der Kommission. </p><p></p><p>Auch im <b>Nationalrat</b> beantragte eine Kommissionsminderheit, fast ausschliesslich Fraktionsmitglieder der SVP- und der FDP-Liberalen, Rückweisung der Vorlage an die Kommission. Gleich wie im Ständerat zielte der Minderheitsantrag darauf ab, die "Milchkuh-Initiative" gleichzeitig mit dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) zu behandeln, um einen möglichen Gegenvorschlag auszuarbeiten. Mit der Verknüpfung beider Vorlagen sollte ein tragfähiger Kompromiss ermöglicht werden. Gegner dieser Verknüpfung wiesen wie im Ständerat darauf hin, die Initianten hätten keine Signale der Kompromissbereitschaft gesendet. Zudem seien die Konzepte unvereinbar - bei der Milchkuh-Initiative gehe es um eine Umverteilung von Steuern, bei NAF um eine neue Organisation der Strassenfinanzierung.</p><p>Der Nationalrat entschied mit 93 zu 91 Stimmen bei 2 Enthaltungen äusserst knapp, den Rückweisungsantrag abzulehnen. Für eine Verknüpfung der beiden Vorlagen votierten geschlossen die Fraktionen der SVP und der FDP-Liberalen, die Hälfte der Bürgerlich-Demokratischen Fraktion sowie eine Minderheit der CVP-EVP-Fraktion</p><p>Bei der inhaltlichen Diskussion dominierten wie im Ständerat finanzpolitische Argumente. Gegner der Initiative monierten, 1,5 Milliarden Franken an Einnahmen aus der Mineralölsteuer von der allgemeinen Bundekasse in die Strassenkasse umzuleiten, sei ein "finanzpolitisches Wagnis" und gar als "Raubzug auf die Bundesskasse" zu bezeichnen. Bei Steuern handle es sich stets um Zwangsabgaben, deren Zahlung keinen Anspruch auf eine spezifische Gegenleistung begründe. Deshalb sei der der Ertrag der Mineralölsteuer nicht einfach Geld, das dem Strassenbau zur Verfügung stehe.</p><p>Befürworter kritisierten andererseits vor allem, dass nicht jeder von den Automobilisten bezahlte Steuerfranken in den Strassenverkehr fliesse. Der Staat ziehe den Autofahrern immer mehr Geld aus den Taschen, trotzdem staue sich täglich der Verkehr auf der Strasse, lautete der Tenor. Aufzuzeigen, wie die Mindereinnahmen des Bundes mit Einsparungen in Bereichen wie Bildung, Forschung, Landwirtschaft oder öffentlicher Verkehr zu kompensieren wäre, sei nicht Aufgabe der Initianten. </p><p>Am Schluss der Debatte folgte der Nationalrat seiner Kommission und sprach sich in der Gesamtabstimmung mit 97 zu 65 Stimmen bei 11 Enthaltungen gegen die "Milchkuh-Initiative" aus.</p><p></p><p>In der Schlussabstimmung empfahl der Ständerat mit 32 zu 4 Stimmen bei 9 Enthaltungen Volk und Ständen, die Volksinitiative "für eine faire Verkehrsfinanzierung" abzulehnen. Der Nationalrat empfahl Ablehnung der Initiative mit 123 zu 66 Stimmen bei 5 Enthaltungen. Die SVP-Fraktion stimmte mit einer Abweichung geschlossen gegen die Vorlage und damit für die Initiative. Bei den Freisinnig-Liberalen sprach sich knapp die Hälfte der Mitglieder für die Initiative aus.</p><p></p><p><a href="https://www.admin.ch/opc/de/federal-gazette/2015/4847.pdf">Schlussabstimmungstext</a></p><p></p><p><b>Die Volksinitiative wurde in der Volksabstimmung vom 5 Juni 2016 mit 70,8 Prozent Nein-Stimmen und von 20 Kantonen und 6 Halbkantonen abgelehnt.</b></p>
Updated
09.04.2025 00:18

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