OR. Firmenrecht. Änderung
Details
- ID
- 20140090
- Title
- OR. Firmenrecht. Änderung
- Description
- Botschaft vom 19. November 2014 zur Änderung des Obligationenrechts (Firmenrecht)
- InitialSituation
- <p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 19.11.2014</b></p><p><b>Die Unternehmensnachfolge wird erleichtert</b></p><p><b>Der Bundesrat will die Unternehmensnachfolge für Einzelunternehmen, Kollektiv-, Kommandit- und Kommanditaktiengesellschaften erleichtern. Er hat am Mittwoch vom Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens Kenntnis genommen und eine Botschaft zur Anpassung der Vorschriften über die Bildung des Firmennamens verabschiedet. </b></p><p>Die vorgeschlagene Änderung des Obligationenrechts (OR) geht auf die Motionen "Erleichterung der Unternehmensnachfolge" (12.3727) und "Modernisierung des Firmenrechts" (12.3769) zurück. Die beiden Motionen bemängeln, dass die geltenden Vorschriften für die Bildung der Firmennamen von Einzelunternehmen, Kollektiv-, Kommandit- und Kommanditaktiengesellschaften zu restriktiv seien und den Nachfolgeprozess behinderten. Wenn ein Unternehmen seinen Firmennamen einmal gewählt habe, solle dieser beibehalten werden können, ungeachtet der Änderungen, die den Kreis der Gesellschafterinnen und Gesellschafter oder die Rechtsform betreffen.</p><p>Das Vernehmlassungsverfahren wurde am 22. Januar 2014 eröffnet und dauerte bis zum 29. April 2014. Die vorgeschlagene Änderung des OR wurde von einer grossen Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer ausdrücklich begrüsst.</p><p></p><p>Kontinuität des Firmennamens</p><p>Die vorgeschlagene Änderung des OR verfolgt das Ziel, dass der einmal gewählte Firmennamen auf unbestimmte Zeit weitergeführt werden kann. Insbesondere sollen bei Personengesellschaften Gesellschafterwechsel ohne Änderung des Firmennamens möglich sein, und auch die Umwandlung in eine andere Rechtsform soll den Firmennamen idealerweise nur noch beim Rechtsformzusatz tangieren. Dadurch bleibt der erarbeitete und gepflegte Wert eines Firmennamens erhalten. Zudem soll künftig aus dem Firmennamen die jeweilige Rechtsform direkt erkennbar sein. Damit lassen sich Unklarheiten bezüglich der Erkennbarkeit als Firmennamen bzw. Täuschungen über die Rechtsform vermeiden.</p><p></p><p>Gleiche Vorschriften bei der Firmenbildung</p><p>Ferner sollen bei der Firmenbildung künftig für alle Gesellschaften die gleichen Vorschriften gelten. Ausser bei Einzelunternehmen besteht der Firmennamen aus einem frei zu bildenden Kern, der mit dem entsprechenden Rechtsformzusatz ergänzt wird. Schliesslich soll mit der OR-Änderung die Ausschliesslichkeit des Firmennamens vereinheitlicht werden. Nach geltendem Recht müssen sich die Firmennamen von Personengesellschaften und Kommanditaktiengesellschaften nur von anderen formgleichen Gesellschaften am selben Ort unterscheiden, während die Ausschliesslichkeit des Firmennamens von Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Genossenschaften in der ganzen Schweiz gilt. Die Ausschliesslichkeit des Firmennamens soll neu für alle Gesellschaften auf die ganze Schweiz ausgedehnt werden. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass sich der Wirkungskreis von vielen Gesellschaften nicht mehr nur auf die Sitzgemeinde beschränkt.</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 19. November 2014 zur Änderung des Obligationenrechts (Firmenrecht)
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Obligationenrecht (Firmenrecht)
- Resolutions
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Date Council Text 03.06.2015 2 Beschluss gemäss Entwurf 08.09.2015 1 Zustimmung 25.09.2015 2 Annahme in der Schlussabstimmung 25.09.2015 1 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p><b>Debatte im Ständerat, 03.06.2015</b></p><p><b>Firmen sollen bei Änderungen Namen beibehalten können </b></p><p><b>(sda) Das Firmenrecht soll modernisiert werden. Firmen sollen ihren Namen beibehalten können, wenn Rechtsform oder Eigentümer ändern. Der Ständerat hat am Mittwoch mit einer Gegenstimme einer entsprechenden Revision des Obligationenrechts zugestimmt.</b></p><p>Die Änderungen entsprächen einem Bedürfnis der Wirtschaft, sagte Justizministerin Simonetta Sommaruga. Gesetzgebung könne auch Deregulierung bedeuten.</p><p>Der Bundesrat will mit der Gesetzesvorlage die Unternehmensnachfolge für Einzelunternehmen, Kollektiv-, Kommandit- und Kommanditaktiengesellschaften erleichtern. Bei der Firmenbildung sollen für alle Gesellschaften dieselben Vorschriften gelten, unabhängig von der Rechtsform.</p><p>Die Änderung geht auf parlamentarische Vorstösse zurück, welche National- und Ständerat gutgeheissen haben. Künftig soll der einmal gewählte Firmenname auf unbestimmte Zeit weitergeführt werden können, bei Personengesellschaften auch bei einem Gesellschafterwechsel.</p><p></p><p>Wert des Firmennamens erhalten</p><p>Die Umwandlung in eine andere Rechtsform soll den Firmennamen nur noch beim Rechtsformzusatz tangieren. Dadurch soll der Wert eines Firmennamens erhalten bleiben. Weiter soll künftig aus dem Firmennamen die jeweilige Rechtsform direkt erkennbar sein.</p><p>Ausser bei Einzelunternehmen soll der Firmennamen aus einem frei zu bildenden Kern bestehen, der mit dem entsprechenden Rechtsformzusatz ergänzt wird. Damit wären auch Fantasienamen möglich. Heute muss die Firma einer Personengesellschaft den Namen mindestens eines unbeschränkt haftenden Gesellschafters enthalten.</p><p>Schliesslich soll auch der Schutzbereich der Firma erweitert werden. Nach geltendem Recht müssen sich die Firmennamen von Kollektiv-, Kommandit- und Kommanditaktiengesellschaften nur von anderen Gesellschaften am gleichen Ort unterscheiden. Künftig soll der Schutz des Firmennamens für alle Gesellschaften in der ganzen Schweiz gelten. Die Vorlage geht nun an den Nationalrat.</p><p></p><p><b>Debatte im Nationalrat, 08.09.2015</b></p><p><b>Firmen können bei Änderungen Namen beibehalten </b></p><p><b>(sda) Firmen können künftig ihren Namen beibehalten, wenn Rechtsform oder Eigentümer ändern. Der Nationalrat hat am Dienstag als Zweitrat einer Revision des Obligationenrechts zugestimmt, mit der das Firmenrecht modernisiert wird.</b></p><p>Die Neuerungen waren unbestritten, sie passierten die grosse Kammer ohne Gegenstimme. Damit ist das Geschäft bereit für die Schlussabstimmungen am Ende der Session.</p><p>Die heutigen Bestimmungen würden als zu streng empfunden, sagte Kommissionssprecher Karl Vogler (CVP/OW). Die Änderungen stellten eine Deregulierung dar. Tausende KMU könnten davon profitieren.</p><p>Der Bundesrat und das Parlament wollen mit der Gesetzesrevision die Unternehmensnachfolge für Einzelunternehmen, Kollektiv-, Kommandit- und Kommanditaktiengesellschaften erleichtern. Bei der Firmenbildung sollen für alle Gesellschaften dieselben Vorschriften gelten, unabhängig von der Rechtsform.</p><p>Die Änderung geht auf parlamentarische Vorstösse zurück, welche National- und Ständerat gutgeheissen hatten. Künftig soll der einmal gewählte Firmenname auf unbestimmte Zeit weitergeführt werden können, bei Personengesellschaften auch bei einem Gesellschafterwechsel.</p>
- Updated
- 09.04.2025 00:18