ZGB. Adoption. Änderung

Details

ID
20140094
Title
ZGB. Adoption. Änderung
Description
Botschaft vom 28. November 2014 zur Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Adoption)
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 28.11.2014</b></p><p><b>Adoptionsrecht soll neuen Familienformen Rechnung tragen</b></p><p><b>Der Bundesrat will das Adoptionsrecht den gewandelten gesellschaftlichen Wertvorstellungen anpassen. Er hat dazu am Freitag die entsprechende Botschaft verabschiedet. Insbesondere soll die Stiefkindadoption einem weiteren Kreis von Paaren geöffnet werden: In Zukunft soll diese Möglichkeit nicht nur Ehepaaren, sondern auch Paaren in einer eingetragenen Partnerschaft oder in faktischen Lebensgemeinschaften offenstehen. Zudem schlägt er die Flexibilisierung der Adoptionsvoraussetzungen und die Lockerung des Adoptionsgeheimnisses vor.</b></p><p>Nach geltenden Recht können nur verheiratete Personen das Kind ihres Ehegatten oder fremde Kinder adoptieren. Die heute gelebten Familienformen sind jedoch vielfältig und haben sich durch den gesellschaftlichen Wandel verändert. Gemäss den jüngsten statistischen Erhebungen von 2012 leben in über 25 000 Haushalten Stiefkinder in faktischen Lebensgemeinschaften. Der Bundesrat will diesem Wandel Rechnung tragen und mit der Revision des Adoptionsrechts vor allem das Kindeswohl stärken.</p><p></p><p>Stiefkindadoption nicht mehr nur für verheiratete Paare</p><p>Im Interesse des Kindes soll zukünftig die Stiefkindadoption nicht mehr nur für verheiratete Paare, sondern auch für Paare in eingetragenen Partnerschaften möglich sein. So können Ungleichhandlungen beseitigt und die Beziehung zwischen dem Kind und dem Stiefelternteil rechtlich abgesichert werden. Diese Paare sollen wie Ehepaare das Stiefkind vollständig in ihre Familie integrieren und Vorkehrungen bei einem allfälligen Tod des leiblichen Elternteils treffen können. Diese Regelung schlägt der Bundesrat auch für Paare in verschieden- und gleichgeschlechtlichen faktischen Lebensgemeinschaften vor.</p><p></p><p>Senkung des Mindestalters auf 28 Jahre</p><p>Der Bundesrat sieht weiter eine Lockerung der Adoptionsvoraussetzungen vor. So sollen das Mindestalter adoptionswilliger Personen bei der gemeinschaftlichen Adoption und der Einzeladoption von 35 auf 28 Jahre und die Mindestdauer der Paarbeziehung von 5 auf 3 Jahre gesenkt werden. Ausschlaggebend für die Berechnung soll die Dauer des gemeinsamen Haushalts sein. Zudem schlägt der Bundesrat eine Flexibilisierung gewisser Adoptionsvoraussetzungen vor, von denen abgewichen werden kann, wenn das Kindeswohl dies verlangt. Dazu gehört beispielsweise die Abweichung vom Mindestalter.</p><p></p><p>Lockerung des Adoptionsgeheimnisses</p><p>Neben der Flexibilisierung der Adoptionsvoraussetzungen will der Bundesrat auch das Adoptionsgeheimnis lockern. Leibliche Eltern, die ihr Kind zur Adoption freigegeben haben und später das Kind suchen oder Informationen über ihr Kind erhalten möchten, sollen dessen Personalien in Erfahrung bringen können - vorausgesetzt, das volljährige oder zumindest urteilsfähige Adoptivkind hat der Bekanntgabe zugestimmt. Ist das Kind minderjährig, so muss zusätzlich die Zustimmung seiner Adoptiveltern vorliegen. Demgegenüber steht dem adoptierten Kind heute schon ein absoluter Anspruch auf Kenntnis seiner Abstammung zu, ohne dass die leiblichen Eltern der Bekanntgabe der Informationen vorgängig zustimmen müssen. Entsprechende Gesuche soll dabei jene kantonale Behörde beurteilen, die auch für das Adoptionsverfahren zuständig ist.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 28. November 2014 zur Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Adoption)
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Schweizerisches Zivilgesetzbuch (Adoption)
    Resolutions
    Date Council Text
    08.03.2016 2 Beschluss abweichend vom Entwurf
    30.05.2016 1 Abweichung
    07.06.2016 2 Zustimmung
    17.06.2016 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    17.06.2016 1 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p><b>Debatte im Ständerat, 08.03.2016</b></p><p><b>Ständerat sagt Ja zu Stiefkindadoption für Homosexuelle </b></p><p><b>(sda) Homosexuelle sollen künftig Kinder ihrer Partner adoptieren können. Der Ständerat hat am Dienstag als Erstrat einer Modernisierung des Adoptionsrechts zugestimmt.</b></p><p>Die Gesetzesrevision soll der gesellschaftlichen Entwicklung Rechnung tragen. Immer mehr Kinder wachsen bei unverheirateten Paaren auf. Sie sollen nun nicht länger benachteiligt sein. Die Stiefkindadoption soll künftig in allen Paarbeziehungen möglich sein, unabhängig vom Zivilstand und von der sexuellen Orientierung.</p><p>Die gemeinschaftliche Adoption fremder Kinder wäre gleichgeschlechtlichen Paaren weiterhin nicht möglich. Ursprünglich stand auch das zur Diskussion: Der Ständerat forderte mit einer Motion, dass alle Erwachsenen ungeachtet ihres Zivilstandes und ihrer Lebensform ein Kind adoptieren können. Der Nationalrat schwächte den Vorstoss aber ab.</p><p></p><p>Dem Kind zu Eltern verhelfen</p><p>Justizministerin Simonetta Sommaruga sprach denn auch von einer moderaten Modernisierung des Adoptionsrechts. Im Zentrum stehe das Wohl des Kindes, betonte sie. Der Zweck des Adoptionsrechts müsse primär darin bestehen, einem elternlosen Kind zu Eltern zu verhelfen.</p><p>Den Gegnern gab Sommaruga zu bedenken, ein Nein würde nicht verhindern, dass Kinder bei gleichgeschlechtlichen Paaren aufwüchsen. Das geschehe ohnehin. Zur Debatte stehe einzig, ob diese Kinder - beispielsweise im Fall des Todes der leiblichen Mutter oder des leiblichen Vaters - rechtlich abgesichert seien.</p><p></p><p>Salamitaktik zu genereller Öffnung</p><p>Gegen die Änderung stellte sich Beat Rieder (CVP/VS). Er zog in Zweifel, dass es tatsächlich um das Kindeswohl gehe, und sprach von Salamitaktik. Homosexuelle könnten nämlich auf künstlichem Weg - durch Leihmutterschaft - zu einem Kind kommen und dieses dann vom Partner adoptieren lassen. Sommaruga erwiderte, Leihmutterschaft sei verboten.</p><p>Claude Janiak (SP/BL) räumte im Namen der Befürworter ein, dass später eine weitere Öffnung gefordert werden könnte. Bei gesellschaftlichen Entwicklungen gebe es kein "Ende der Fahnenstange". Umfragen zeigten, dass die Bevölkerung fortschrittlicher denke als die Politik. Nicht die sexuelle Präferenz der Eltern entscheide über das Wohlergehen der Kinder.</p><p></p><p>Gesellschaftlich heikle Frage</p><p>Beat Vonlanthen (CVP/FR) stellte fest, wenn man vom Kindeswohl ausgehe, erleichtere dies auch "die gesellschaftlich heikle Frage der Stiefkindadoption für Personen in eingetragener Partnerschaft und für faktische Lebensgemeinschaften sachlich zu beurteilen". </p><p>Eine generelle Öffnung der Adoption für homosexuelle Paare würde er ganz klar ablehnen. Zwar zeigten jüngere Studien, dass das Aufwachsen bei einem homosexuellen Paar die Entwicklung des Kindes nicht negativ beeinflusse. Dennoch dürften die möglichen Auswirkungen nicht verharmlost werden. Hier aber gehe es nur um die Regularisierung einer bereits bestehenden Familienbeziehung.</p><p></p><p>Flexibilisierung nicht umstritten</p><p>Der Rat sagte schliesslich mit 25 zu 14 Stimmen Ja zur Stiefkindadoption für Homosexuelle, gegen den Willen von CVP-, SVP- und einzelnen FDP-Vertretern. Nicht umstritten war die Flexibilisierung des Adoptionsrechts: Künftig soll von Adoptionsvoraussetzungen abgewichen werden können, wenn dies im Interesse des Kindes ist.</p><p>Das Mindestalter für die Adoption soll von 35 auf 28 Jahre gesenkt werden. Die Dauer der Ehe wäre nicht mehr ausschlaggebend: Die Ehegatten müssen mindestens drei Jahre lang einen gemeinsamen Haushalt geführt haben, um ein Kind adoptieren zu können.</p><p>Der Ständerat brachte an der Vorlage des Bundesrates lediglich eine Änderung an: Welche Behörden für den Adoptionsentscheid zuständig sind, sollen nach seinem Willen die Kantone festlegen. Nach dem Entwurf des Bundesrates läge die Zuständigkeit bei einer einzigen kantonalen Behörde. In der Gesamtabstimmung hiess der Ständerat die Vorlage mit 32 zu 7 Stimmen gut. Nun muss noch der Nationalrat entscheiden.</p><p></p><p><b>Debatte im Nationalrat, 30.05.2016</b></p><p><b>Nationalrat sagt Ja zur Stiefkindadoption für Homosexuelle </b></p><p><b>(sda) Homosexuelle sollen Kinder ihres Partners oder ihrer Partnerin adoptieren dürfen. Auch Konkubinatspaaren will das Parlament die Stiefkindadoption ermöglichen. Der Nationalrat hat am Montag als Zweitrat Änderungen des Adoptionsrechts zugestimmt.</b></p><p>Heute ist die Stiefkindadoption Ehepaaren vorbehalten. Künftig soll sie in allen Paarbeziehungen möglich sein, unabhängig vom Zivilstand und von der sexuellen Orientierung. </p><p>Der Stiefkindadoption für homosexuelle Paare in eingetragener Partnerschaft stimmte der Nationalrat mit 127 zu 60 Stimmen bei 2 Enthaltungen zu, gegen den Willen der SVP. </p><p>Umstrittener war die Frage, ob die Stiefkindadoption auch für Paare in faktischen Lebensgemeinschaften zugelassen werden soll - also für Paare ohne Trauschein oder eingetragene Partnerschaft. Der Rat sprach sich mit 95 zu 92 Stimmen bei 2 Enthaltungen dafür aus.</p><p></p><p>Zumutbar für das Paar</p><p>Gegen die Stiefkindadoption für Konkubinatspaare stellten sich neben der SVP auch die CVP und die BDP. Die Gesellschaft dürfe verlangen, dass sich ein Paar rechtlich binde, wenn es ein Kind an sich binden wolle, argumentierten sie. Ein Trauschein oder eine eingetragene Partnerschaft sei als Voraussetzung zumutbar. Die Mehrheit folgte aber dem Bundesrat und dem Ständerat.</p><p>Die Gesetzesrevision soll der Tatsache Rechnung tragen, dass immer mehr Kinder bei unverheirateten Paaren aufwachsen. Die Adoption fremder Kinder wird gleichgeschlechtlichen Paaren weiterhin nicht erlaubt sein. Einzelpersonen dagegen dürfen - wie bereits heute - ein Kind adoptieren.</p><p></p><p>Nicht die Kinder bestrafen</p><p>Das Zusammenleben sei vielfältiger geworden, stellte Justizministerin Simonetta Sommaruga fest. Man könne das bedauern. Aber ein liberales Familienrecht sollte das abbilden, was gelebt werde. Sonst litten die Schwächsten darunter, also die Kinder. Deren Wohl müsse im Zentrum stehen.</p><p>Zur Debatte stehe, wie Kinder abgesichert seien, wenn sie den leiblichen Elternteil verlören. Ihnen die rechtliche Absicherung und damit etwa den Unterhaltsanspruch zu verweigern, weil der leibliche Vater oder die leibliche Mutter nicht geheiratet habe, sei nicht im Sinne des Kindeswohls. "Wenn es Ihnen nicht passt, dass erwachsene Menschen ohne Trauschein zusammenleben, dann bestrafen Sie doch nicht das Kind dafür", sagte Sommaruga.</p><p></p><p>Was heisst "Kindeswohl"?</p><p>Die Gegnerinnen und Gegner zogen in Zweifel, dass die geplanten Änderungen tatsächlich im Interesse der Kinder sind. Zuerst sollte geklärt werden, was "Kindeswohl" überhaupt bedeute, sagte Pirmin Schwander (SVP/SZ). Streitfälle seien programmiert. Es gehe nicht um die Frage, ob ein Kind bei gleichgeschlechtlichen Eltern gut aufgehoben sei oder nicht, versicherte der SVP-Nationalrat. </p><p>Yves Nidegger (SVP/GE) stellte fest, die Öffnung der Adoption für Unverheiratete bedeute mehr Unsicherheit für das Kind. Das Paar könne sich einfacher trennen. Die Gesellschaft habe sich verändert, aber Kinder hätten, wenn sie zur Welt kämen, immer noch einen biologischen Vater und eine biologische Mutter.</p><p></p><p>Vorwurf der "Salamitaktik"</p><p>Die Gegner befürchten, dass es sich nur um einen ersten Schritt handelt: In einem nächsten könnte gleichgeschlechtlichen Paaren auch die Adoption fremder Kinder erlaubt werden. Andreas Glarner (SVP/AG) sprach von "Salamitaktik". Sommaruga erinnerte daran, dass das Parlament die aktuelle Gesetzesrevision gefordert hatte. Über allfällige weitere Schritte werde ebenfalls das Parlament entscheiden können.</p><p>Die Stiefkindadoption ist nur ein Element der Revision. Der Nationalrat hat am Montag auch weitere Änderungen gutgeheissen. So soll das Mindestalter für die Adoption von 35 auf 28 Jahre gesenkt werden. Ferner ist die Dauer der Ehe nicht mehr ausschlaggebend: Das Paar muss künftig mindestens drei Jahre lang einen gemeinsamen Haushalt geführt haben, um ein Kind adoptieren zu können.</p><p></p><p>Auskunft über Geschwister</p><p>Eine Änderung brachte der Nationalrat bei den Auskunftsrechten adoptierter Kinder an: Diese sollen nicht nur über ihre leiblichen Eltern Auskunft erhalten, sondern auch über ihre leiblichen Geschwister.</p><p>Einen absoluten Anspruch auf die Bekanntgabe der Personalien der leiblichen Eltern hat das Kind wie bisher erst dann, wenn es volljährig ist. Nach dem Willen des Nationalrates soll es nun darüber hinaus auch Auskunft über leibliche Geschwister und Halbgeschwister erhalten, wenn diese volljährig sind und der Bekanntgabe zugestimmt haben.</p><p></p><p>Grundlage für Suchdienste</p><p>Der Nationalrat will ausserdem eine gesetzliche Grundlage für Suchdienste schaffen: Die kantonale Stelle, die für die Auskunft über leibliche Eltern und Kinder zuständig ist, soll einen spezialisierten Suchdienst beauftragen können.</p><p>In der Gesamtabstimmung hiess der Nationalrat die Vorlage mit 115 zu 65 Stimmen bei 5 Enthaltungen gut. Die SVP hatte gar nicht erst darauf eintreten wollen. Alternativ schlug sie vor, die Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen. Der Nationalrat lehnte aber beides ab. Die Vorlage geht nun zurück an den Ständerat.</p><p><b></b></p><p><b>Verhandlungen im Ständerat, 07.06.2016</b></p><p>(sda) Homosexuelle sollen Kinder ihres Partners oder ihrer Partnerin adoptieren dürfen. National- und Ständerat haben sich bei der Modernisierung des Adoptionsrechts in allen Punkten geeinigt. Der Ständerat ist stillschweigend dem Nationalrat gefolgt.</p>
Updated
09.04.2025 00:15

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