Bundesgesetz über die Ladenöffnungszeiten

Details

ID
20140095
Title
Bundesgesetz über die Ladenöffnungszeiten
Description
Botschaft vom 28. November 2014 zum Bundesgesetz über die Ladenöffnungszeiten
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 28.11.2014</b></p><p><b>Bundesrat will Mindeststandard für Ladenöffnungszeiten</b></p><p><b>Der Bundesrat hat am 28. November 2014 die Botschaft zum Bundesgesetz über die Ladenöffnungszeiten (LadÖG) verabschiedet und dem Parlament zur Genehmigung unterbreitet. Das Gesetz sieht für den gesamten Schweizer Detailhandel einen Mindeststandard für die Ladenöffnungszeiten vor. </b></p><p>Das LadÖG sieht vor, dass Detailhandelsbetriebe montags bis freitags von 6 bis 20 Uhr und samstags von 6 bis 19 Uhr geöffnet sein dürfen. Der Sonntag sowie die Abend- und Nachtarbeit sind nicht betroffen. Mit diesem Gesetzesentwurf erfüllt der Bundesrat die Motion von Ständerat Filippo Lombardi "Frankenstärke. Teilharmonisierung der Ladenöffnungszeiten" (12.3637).</p><p>Mit der vorgeschlagenen Teilharmonisierung werden Wettbewerbsverzerrungen aufgrund der unterschiedlichen Ladenöffnungszeiten sowohl innerhalb der Schweiz als auch gegenüber dem grenznahen Ausland abgebaut. Insbesondere soll dadurch die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Läden gegenüber den grenznahen Geschäften im Ausland gestärkt werden. Auch wird mit den massvoll erweiterten Öffnungszeiten einem zunehmenden gesellschaftlichen Bedürfnis entsprochen. </p><p>Die Kantone können - unter Einhaltung der Bestimmungen des Arbeitsgesetzes - längere Ladenöffnungszeiten und Abendverkäufe an Werktagen oder Ladenöffnungen an Sonntagen genehmigen. Kantonale Feiertage sowie deren Vortage sind vom Geltungsbereich der neuen Regelung ausgenommen. Damit wird auch den unterschiedlichen wirtschaftlichen, kulturellen und geografischen Verhältnissen in der Schweiz Rechnung getragen. Die Vorlage bringt keine Änderung des Arbeitsgesetzes mit sich und hat somit keinen Einfluss auf die Bestimmungen zum Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. </p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 28. November 2014 zum Bundesgesetz über die Ladenöffnungszeiten
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Ladenöffnungszeiten (LadÖG)
    Resolutions
    Date Council Text
    24.09.2015 2 Nichteintreten.
    29.02.2016 1 Eintreten und Beschluss abweichend vom Entwurf des Bundesrates.
    06.06.2016 2 Nichteintreten.
Proceedings
<p><b>Debatte im Ständerat, 24.09.2015</b></p><p><b>Ständerat gegen längere Ladenöffnungszeiten </b></p><p><b>(sda) Nein zum Einkaufen nach Feierabend: Der Ständerat hat sich am Donnerstag gegen ein Gesetz ausgesprochen, das längere Öffnungszeiten in der ganzen Schweiz ermöglichen würde.</b></p><p>Der Entscheid lag - bei 18 zu 18 Stimmen und einer Enthaltung - in den Händen von Ratspräsident Claude Hêche (SP/JU), der Nein stimmte. Der Bundesrat hatte das Gesetz im Auftrag des Parlaments vorgelegt. Es würde Läden in der ganzen Schweiz ermöglichen, an Wochentagen ihre Waren zwischen 6 und 20 Uhr und am Samstag zwischen 6 und 19 Uhr anzubieten. </p><p>Dabei handelt sich um Mindestvorgaben: Die Kantone könnten längere Öffnungszeiten erlauben, aber nicht weniger lange vorschreiben. Auch wären die Geschäfte nicht zu längeren Öffnungszeiten verpflichtet, wie Karin Keller-Sutter (FDP/SG) im Namen der Kommission betonte.</p><p></p><p>Einkaufstourismus bekämpfen</p><p>In elf Kantonen würde sich nichts ändern, in den anderen dürfte die Neuerung zu einer Ausweitung der Öffnungszeiten führen. Aus Sicht der Befürworter aus dem bürgerlichen Lager entspräche das den Bedürfnissen der Konsumenten - und des Detailhandels. Viele sehen längere Öffnungszeiten als Massnahme gegen den Einkaufstourismus. </p><p>Was sich seit der Aufhebung des Euro-Mindestkurses an der Grenze abspiele, sei beunruhigend, stellte der Schaffhauser Ständerat Hannes Germann (SVP) fest. Dass die Läden im Ausland länger offen seien, fördere das Einkaufen jenseits der Grenzen. Die Gegner bezweifeln dies: Der Einkaufstourismus habe mit den Preisen zu tun, nicht mit den Öffnungszeiten, sagte Anita Fetz (SP/BS).</p><p></p><p>"Neoliberaler Dschihad"</p><p>Luc Recordon (Grüne/VD) warf den Befürwortern "quasi-religiösen Fanatismus" und "neoliberalen Dschihad" vor. Die Leidtragenden seien die Angestellten im Detailhandel, die künftig am Abend arbeiten müssten. Die negativen Auswirkungen - auch auf die Gesundheit - seien hinlänglich bekannt.</p><p>Paul Rechsteiner (SP/SG) zeigte sich verwundert, dass der Ständerat - die Kammer der Kantone - in dieser Sache auf Bundesebene tätig werden wolle. Er erinnerte die bürgerlichen Ratskollegen an ihren eigenen liberalen Grundsatz: "Wenn es nicht nötig ist, ein Bundesgesetz zu machen, ist es nötig, kein Bundesgesetz zu machen."</p><p></p><p>Respekt vor den Stimmbürgern</p><p>Zu den Gegnern gehört auch Urs Schwaller (CVP/FR). Die Frage habe nichts mit links und rechts zu tun, sagte er. Für ihn gehe es um Respekt vor den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern, die sich in verschiedenen Kantonen - auch im Kanton Freiburg - gegen längere Öffnungszeiten ausgesprochen hätten. Zudem frage er sich, was Föderalismus noch bedeute, wenn nicht einmal mehr Ladenöffnungszeiten in kantonaler Kompetenz seien. </p><p>Die Kantone lehnen eine Regelung auf Bundesebene ab. Die Konferenz der Volkswirtschaftsdirektoren macht geltend, die Pläne verstiessen gegen das Subsidiaritätsprinzip in der Verfassung. Subsidiarität bedeute, dass möglichst auf der tiefsten Ebene reguliert werde, erklärte Christian Levrat (SP/FR) - dass der Bund also nicht entscheide, wann die Bäckerei in seinem Dorf geöffnet sei.</p><p></p><p>Kein Zwang zu Regeln</p><p>Die Wirtschaftskommission hatte zur Verfassungsmässigkeit ein Rechtsgutachten bestellt. Auf dessen Basis kam sie zum Schluss, dass der Bund die erforderliche Gesetzgebungskompetenz hat. </p><p>Allerdings schlug sie eine Ergänzung vor: Im Gesetz sollte explizit verankert werden, dass jene Kantone, in welchen es heute keine Regelung zu Ladenöffnungszeiten gibt, wegen des neuen Rahmengesetzes nicht gesetzgeberisch tätig werden müssen. Die Kommission kam den Gegnern auch bei den Öffnungszeiten am Samstag entgegen. Statt 19 Uhr schlug sie 18 Uhr vor.</p><p></p><p>Föderalismus fehl am Platz</p><p>Filippo Lombardi (CVP/TI), der die Gesetzesänderung mit einer Motion angestossen hatte, kritisierte das "massive Lobbying" der Kantone. Er sei ein Föderalist, versicherte der Tessiner Ständerat. Aber hier sei Föderalismus fehl am Platz. Der Schutz der Arbeitnehmenden sei schliesslich auch nicht kantonal geregelt. </p><p>Für das Bundesgesetz sprach sich auch Volkswirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann aus. In den letzten vier Jahren seien im Detailhandel 6000 Stellen verloren gegangen, gab er zu bedenken. Vorgesehen sei eine "massvolle" Erweiterung der Öffnungszeiten. Die Mehrheit im Ständerat vermochte das jedoch nicht zu überzeugen. Die Vorlage geht nun an den Nationalrat.</p><p><b></b></p><p><b>Debatte im Nationalrat, 29.02.2016</b></p><p><b>Öffnungszeiten - Nationalrat für längere Ladenöffnungszeiten </b></p><p><b>(sda) Ja zum Einkaufen nach Feierabend: Der Nationalrat hat am Montag ein Gesetz angenommen, das längere Öffnungszeiten ermöglichen würde. Der Ständerat hatte sich mit Stichentscheid des Ratspräsidenten dagegen ausgesprochen.</b></p><p>Im Nationalrat war der Entscheid deutlicher: Der Rat hiess das Gesetz mit 122 zu 64 Stimmen bei 5 Enthaltungen gut, gegen den Willen von SP und Grünen. Er will Detailhändlern in der ganzen Schweiz ermöglichen, an Wochentagen ihre Waren zwischen 6 und 20 Uhr und am Samstag zwischen 6 und 18 Uhr anzubieten.</p><p>Ursprünglich war für Samstag 19 Uhr vorgesehen. In diesem Punkt machte der Nationalrat aber eine Konzession an die Gegner, wie es seine Kommission vorgeschlagen hatte. Das beschloss er mit 98 zu 84 Stimmen bei 8 Enthaltungen.</p><p></p><p>Mindestvorgaben für Kantone</p><p>Zur Diskussion stehen Mindestvorgaben: Die Kantone könnten längere Öffnungszeiten erlauben, aber nicht mehr weniger lange vorschreiben. Der Bundesrat hatte das Gesetz im Auftrag des Parlaments vorgelegt. Es geht auf eine Motion von Ständerat Filippo Lombardi (CVP/TI) zurück.</p><p>Stimmen beide Räte zu, hätte das längere Öffnungszeiten in rund der Hälfte der Kantone zur Folge. Betroffen wären nur jene Kantone, in welchen heute eine Regelung besteht. In zehn Kantonen ist das nicht der Fall.</p><p></p><p>Bedürfnis der Konsumenten</p><p>Die Befürworter sehen längere Öffnungszeiten als Massnahme gegen den Einkaufstourismus. In den Nachbarländern seien die Bestimmungen liberaler, sagte Christian Lüscher (FDP/GE). Natürlich sei das nicht der einzige Grund für den Einkaufstourismus, aber es verstärke diesen.</p><p>Andere Befürworter betonten, die längeren Öffnungszeiten entsprächen einem Konsumentenbedürfnis. Die Welt ändere sich, sagte Isabelle Chevalley (GLP/VD). Viele könnten heute erst am Abend nach der Arbeit einkaufen. Auch das Ja im Kanton Tessin vom Sonntag zu längeren Ladenöffnungszeiten wurde ins Feld geführt. Das geplante Gesetz habe dadurch eine zusätzliche Legitimation erhalten, hiess es.</p><p></p><p>Affront gegenüber Stimmvolk</p><p>Die Gegner gaben zu bedenken, dass sich das Stimmvolk in mehreren Kantonen gegen längere Öffnungszeiten ausgesprochen habe. Louis Schelbert (Grüne/LU) sprach von einem "Affront". Die Vorlage sei unföderalistisch, sagte auch Susanne Leutenegger Oberholzer (SP/BL). Ausserdem sei sie kein Mittel gegen den Einkaufstourismus: "Die Leute kaufen wegen der Preise im Ausland ein und sicher nicht wegen der Öffnungszeiten."</p><p>Corrado Pardini (SP/BE) warnte, mit dem Gesetz würden sich die ohnehin schon prekären Arbeitsbedingungen des Verkaufspersonals weiter verschlechtern. Über 90 Prozent der Verkäuferinnen und Verkäufer seien gegen längere Öffnungszeiten. Profitieren würden zudem nur die grossen Betriebe. Für die kleinen und mittleren wäre es eine Belastung, wenn sie das Personal länger beschäftigen müssten, um mit der Konkurrenz mithalten zu können.</p><p></p><p>Mehrheit der Kantone dagegen</p><p>Gegen die Regelung auf Bundesebene hatte sich auch die Mehrheit der Kantone gestellt. Die Konferenz der Volkswirtschaftsdirektoren machte geltend, die Pläne verstiessen gegen das Subsidiaritätsprinzip in der Verfassung. Ein Rechtsgutachten kam jedoch zum Schluss, der Bund habe die erforderliche Gesetzgebungskompetenz.</p><p>Volkswirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann sprach sich für das Bundesgesetz aus. Mit einer moderaten Erweiterung der Öffnungszeiten würden die Rahmenbedingungen für den Detailhandel verbessert, sagte er. In den letzten Jahren seien in dieser Branche Tausende von Stellen verloren gegangen. Aus Sicht des Wirtschaftsministers trägt das Gesetz auch zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei.</p><p></p><p><b>Debatte im Ständerat, 06.06.2016</b></p><p><b>Ständerat versenkt Gesetz für längere Ladenöffnungszeiten </b></p><p><b>(sda) Nein zu längeren Ladenöffnungszeiten: Der Ständerat hat sich am Montag zum zweiten Mal gegen ein Gesetz ausgesprochen, das längere Öffnungszeiten ermöglicht hätte. Die Vorlage ist damit vom Tisch.</b></p><p>Schon bei der ersten Beratung hatte der Ständerat beschlossen, nicht auf das Gesetz einzutreten, damals mit Stichentscheid seines Präsidenten. Diesmal fiel der Entscheid deutlicher aus: Der Rat versenkte das Gesetz mit 26 zu 16 Stimmen.</p><p>Der Nationalrat hatte das Gesetz deutlich gutgeheissen, mit 122 zu 64 Stimmen bei 5 Enthaltungen. Dagegen hatten sich SP und Grüne gestellt. Im Ständerat haben nun auch CVP- und FDP-Vertreter die Vorlage abgelehnt.</p><p></p><p>Kantone sollen entscheiden</p><p>Ausschlaggebend für das Nein waren in der kleinen Kammer wohl föderalistische Gründe. Viele Redner wiesen darauf hin, dass sich die Mehrheit der Kantone gegen das Gesetz gestellt hatte. Jeder Kanton sollte für sich entscheiden können, hiess es im Rat. Es gebe keinen Grund, in die Kompetenz der Kantone einzugreifen.</p><p>Die Gewerkschaften hatten bereits das Referendum angekündigt, die SP wollte dieses unterstützen. Das erübrigt sich nun. Die Gegner haben sich im Parlament durchgesetzt, einen Volksentscheid wird es vorerst nicht geben.</p><p></p><p>Ein Dutzend Kantone betroffen</p><p>Der Bundesrat hatte das Gesetz im Auftrag des Parlaments vorgelegt. Es hätte Läden in der ganzen Schweiz ermöglicht, an Wochentagen ihre Waren zwischen 6 und 20 Uhr und am Samstag zwischen 6 und 18 oder 19 Uhr anzubieten. Dabei handelte es sich um Mindestvorgaben: Die Kantone hätten längere Öffnungszeiten erlauben, nicht aber weniger lange vorschreiben können.</p><p>Das neue Gesetz hätte längere Öffnungszeiten in rund der Hälfte der Kantone zur Folge gehabt. Betroffen wären nur jene Kantone gewesen, in welchen heute eine Regelung besteht. In zehn Kantonen ist das nicht der Fall.</p><p></p><p>Bedürfnis der Konsumenten</p><p>Die Befürworter sahen längere Öffnungszeiten als Massnahme gegen den Einkaufstourismus. In den Nachbarländern seien die Bestimmungen deutlich liberaler, sagte Hannes Germann (SVP/SH). Das sei nicht der einzige Grund für den Einkaufstourismus, verstärke diesen aber, betonte auch Filippo Lombardi (CVP/TI), der das Gesetz mit einer Motion angestossen hatte. Der heutige kantonale Flickenteppich sei nicht sinnvoll.</p><p>Aus Sicht der Befürworter entsprechen längere Öffnungszeiten zudem einem Konsumentenbedürfnis. Viele könnten heute erst am Abend nach der Arbeit einkaufen, argumentierten sie. Ruedi Noser (FDP/ZH) wies auf das grosse Gedränge hin, das abends in den Bahnhofsläden herrscht. Das Bedürfnis sei offenkundig.</p><p></p><p>Zwängerei und Affront</p><p>Die Gegner sprachen von Zwängerei und gaben zu bedenken, dass sich das Stimmvolk in mehreren Kantonen gegen längere Öffnungszeiten ausgesprochen habe. Das zu ignorieren, wäre ein Affront, sagte Christian Levrat (SP/FR). Paul Rechsteiner (SP/SG) machte geltend, das Gesetz sei unföderalistisch.</p><p>Ihm selbst seien lange Ladenöffnungszeiten nicht unsympathisch, gestand Roberto Zanetti (SP/SO). Es solle aber jeder Kanton machen, was seinen Bedürfnissen entspreche. Das Bundesgesetz sei ein "Gemurkse".</p><p>Für das Gesetz setzte sich Volkswirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann ein. Man müsse das Mögliche tun, um die Arbeitsplätze zu sichern, sagte er. In den letzten Jahren seien in dieser Branche Tausende von Stellen verloren gegangen.</p><p>Mit einer moderaten Erweiterung der Öffnungszeiten würden die Rahmenbedingungen für den Detailhandel verbessert, argumentierte er und sprach von einem bescheidenen Eingriff. Schneider-Ammann appellierte an den Ständerat, dem Gesetz zuzustimmen. Der Rat entschied aber anders.</p>
Updated
09.04.2025 00:18

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