Bundesgesetz über die Informationssysteme des Bundes im Bereich Sport. Totalrevision

Details

ID
20140097
Title
Bundesgesetz über die Informationssysteme des Bundes im Bereich Sport. Totalrevision
Description
Botschaft vom 28. November 2014 zur Totalrevision des Bundesgesetzes über die Informationssysteme des Bundes im Bereich Sport
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 28.11.2014</b></p><p><b>Revision des Bundesgesetzes über die Informationssysteme im Bereich Sport (IBSG)</b></p><p><b>Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Botschaft über die Revision des Bundesgesetzes über die Informationssysteme des Bundes im Bereich Sport (IBSG) verabschiedet.</b></p><p>Mit Beschluss des Bundesrates vom 5. September 2012 wurde das IBSG auf den 1. Oktober 2012 in Kraft gesetzt. Im selben Beschluss hiess der Bundesrat die dazugehörige Verordnung über die Informationssysteme des Bundes im Bereich Sport (IBSV) gut. Diese regelt unter anderem das Informationssystem der Eidgenössischen Hochschule für Sport (EHSM). Da dieses Informationssystem unter anderem Daten bezüglich Disziplinarentscheiden enthält, die als besonders schützenswert gelten, wurde das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS gleichzeitig beauftragt, dem Bundesrat bis Ende 2013 einen Entwurf zur Revision des IBSG vorzulegen, welcher eine formalgesetzliche Verankerung des Informationssystems der EHSM vorsieht.</p><p>Nebst dem erwähnten Informationssystem regelt der nun vorliegende Entwurf zwei weitere Informationssysteme, die im Aufbau begriffen sind und ebenfalls einer formalgesetzlichen Grundlage bedürfen. Es handelt sich dabei um ein Informationssystem für die Bearbeitung leistungsdiagnostischer Daten und ein Informationssystem für die Evaluation von Kursen und Lehrgängen. Zudem wird das bestehende Informationssystem der nationalen Agentur gegen Doping neu in einem Bundesgesetz geregelt. Ferner wurde die Revision dazu genutzt, Detailanpassungen an den bestehenden Bestimmungen zur nationalen Datenbank für Sport vorzunehmen.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 28. November 2014 zur Totalrevision des Bundesgesetzes über die Informationssysteme des Bundes im Bereich Sport
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Informationssysteme des Bundes im Bereich Sport (IBSG)
    Resolutions
    Date Council Text
    16.03.2015 1 Beschluss abweichend vom Entwurf
    01.06.2015 2 Zustimmung
    19.06.2015 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    19.06.2015 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p><b>Debatte im Nationalrat, 16.03.2015</b></p><p><b>Sport - Nationalrat stimmt Revision von Informationssystem-Gesetz zu </b></p><p><b>(sda) Das Bundesgesetz über die Informationssysteme im Bereich Sport (IBSG) soll revidiert werden. Der Nationalrat hat am Montag einen entsprechenden Entwurf des Bundesrates ohne Gegenstimme angenommen. In wenigen Punkten fordert er Präzisierungen.</b></p><p>Eine Anpassung betrifft die Datenerfassung von "Jugend und Sport"-Kadern. Gemäss dem Vorschlag des Bundesrates sollten Strafdaten erfasst werden, wenn sie einen Einfluss darauf haben, ob die Anerkennung als Kader erteilt oder entzogen wird.</p><p>Der Nationalrat will weitergehen, und auch Daten gemäss dem Artikel 10 des Sportförderungsgesetzes aufnehmen. Somit werden zum Beispiel auch Personen erfasst, gegen die ein Strafverfahren hängig ist. Die betroffene Straftat muss dabei im Zusammenhang mit der Arbeit als "Jugend und Sport"-Kader stehen.</p><p>Im Grundsatz war die Totalrevision im Nationalrat nicht umstritten. Mit der Revision sollen vier zusätzliche Informationssysteme ins bestehende Gesetz aufgenommen werden. Damit soll eine Rechtsgrundlage für die elektronische Bearbeitung von teilweise besonders schützenswerten Personendaten und Persönlichkeitsprofilen geschaffen werden.</p><p>Unter anderem geht es um das Informationssystem der Eidgenössischen Hochschule für Sport (EHSM), welches Daten zu Disziplinarentscheiden enthält. Diese gelten als "besonders schützenswert".</p><p>Mit der Gesetzesänderung werde den Sportlern garantiert, dass ihre Privatsphäre gewahrt werde, sagte Kommissionssprecherin Christine Bulliard-Marbach (CVP/FR).</p><p></p><p><b>Debatte im Ständerat, 1.6.2015</b></p><p><b>Sport - Ständerat macht Weg frei für Revision von Informationssystem-Gesetz </b></p><p><b>(sda) Die Informationssysteme des Bundes im Bereich Sport sollen eine neue gesetzliche Grundlage erhalten. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat am Montag oppositionslos einer Totalrevision des Bundesgesetzes zugestimmt. Das Parlament will dabei weitergehen als der Bundesrat.</b></p><p>Eine Anpassung betrifft die Datenerfassung von "Jugend und Sport"-Kadern. Gemäss dem Vorschlag des Bundesrates sollten Strafdaten erfasst werden, wenn sie einen Einfluss darauf haben, ob die Anerkennung als Kader erteilt oder entzogen wird.</p><p>Dem Parlament genügt das nicht. Es will auch Daten gemäss dem Artikel 10 des Sportförderungsgesetzes aufnehmen. Damit werden etwa Personen erfasst, gegen die ein Strafverfahren hängig ist. Die betroffene Straftat muss dabei im Zusammenhang mit der Arbeit als "Jugend und Sport"-Kader stehen.</p><p>Im Grundsatz war die Totalrevision des Bundesgesetzes über die Informationssysteme im Bereich Sport (IBSG) im Parlament unbestritten. Mit der Revision sollen vier zusätzliche Informationssysteme ins bestehende Gesetz aufgenommen werden. Dies würde eine Rechtsgrundlage für die elektronische Bearbeitung von teilweise besonders schützenswerten Personendaten und Persönlichkeitsprofilen schaffen.</p><p>Unter anderem geht es um das Informationssystem der Eidgenössischen Hochschule für Sport (EHSM), welches Daten zu Disziplinarentscheiden enthält. Diese gelten als "besonders schützenswert". Zudem wird das bestehende Informationssystem der nationalen Agentur gegen Doping neu im Bundesgesetz geregelt.</p>
Updated
09.04.2025 00:17

Back to List