ELG. Anrechenbare Mietzinsmaxima

Details

ID
20140098
Title
ELG. Anrechenbare Mietzinsmaxima
Description
Botschaft vom 17. Dezember 2014 zur Änderung des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELG) (Anrechenbare Mietzinsmaxima)
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 17.12.2014</b></p><p><b>Höhere anrechenbare Mietzinse in den Ergänzungsleistungen</b></p><p><b>Die Höchstbeträge für die anrechenbaren Mietzinse im Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur AHV/IV sollen angehoben werden, da die Mieten seit der letzten Anpassung 2001 deutlich gestiegen sind. Der Bundesrat sieht zudem vor, der unterschiedlichen Mietzinsbelastung in den Städten und auf dem Land sowie dem erhöhten Raumbedarf von Familien Rechnung zu tragen. Er hat die Botschaft ans Parlament überwiesen. Mit dem Vorschlag erfüllt er eine Motion des Parlaments.</b></p><p>Alleinstehende können heute für die Miete maximal 1100 Franken pro Monat an die Ergänzungsleistungen (EL) anrechnen lassen, Ehepaare 1250 Franken. Seit der letzten Anpassung im Jahr 2001 sind die Mietzinse in der Schweiz im Durchschnitt um rund 21 Prozent angestiegen. Das anrechenbare Mietzinsmaximum deckte im Jahr 2013 den Mietzins nur noch für rund 70 Prozent der Alleinstehenden und Ehepaare. Bei den Familien lag die Abdeckung 2013 lediglich zwischen 40 und 55 Prozent. Die Betroffenen müssen den nicht gedeckten Teil des Mietzinses aus dem Betrag ihrer EL für den allgemeinen Lebensbedarf begleichen.</p><p>Der Bundesrat will deshalb die anrechenbaren Höchstbeträge an die Mietzinsentwicklung seit 2001 anpassen. Er schlägt zudem vor, die Mietzinsmaxima neu zivilstandunabhängig anzurechnen und dem erhöhten Raumbedarf von Familien mit Zuschlägen Rechnung zu tragen. Weil die Mieten je nach Region variieren, sollen drei unterschiedliche Mietzinsmaxima für Grosszentren, Stadt und Land eingeführt werden.</p><p>Zu den Grosszentren gehören Genf, Lausanne, Bern, Basel und Zürich mit monatlichen Höchstbeträgen von 1'370 Franken für eine Person und 1'620 Franken für zwei Personen. Die zweite Kategorie umfasst Städte wie Fribourg, Winterthur, St. Gallen und die Agglomerationsgemeinden (1'325 / 1'575 Fr.). Unter "Land" sind alle übrigen Gemeinden zusammengefasst (1'210 / 1'460 Fr.).</p><p>Mit diesen Anpassungen soll erreicht werden, dass der Mietzins für rund 90 Prozent der Alleinstehenden und Ehepaare im gesamtschweizerischen Durchschnitt abgedeckt wird. Sie führen zu jährlichen Mehrkosten, die 2016 136 Millionen Franken betragen, davon haben der Bund 85 und die Kantone 51 Millionen Franken zu tragen. Der Bundesrat soll mindestens alle zehn Jahre überprüfen, ob und in welchem Ausmass die Höchstbeträge die effektiven Mietkosten noch decken.</p><p></p><p>Ergebnisse der Vernehmlassung berücksichtigt</p><p>Das Anliegen wurde in der Vernehmlassung von einer überwiegenden Mehrheit begrüsst. Auf grosse Zustimmung stiess der Vorschlag, die Mietzinsmaxima zivilstandsunabhängig auszugestalten und Familien zu berücksichtigen. </p><p>Begrüsst wurde, dass nach Regionen unterschiedlich hohe Mietzinsmaxima angewendet werden. Hingegen wurde kritisiert, die geografische Einteilung werde teilweise der konkreten Mietpreissituation einer Gemeinde zu wenig gerecht. Der Bundesrat will deshalb den Kantonen die Möglichkeit geben, Gemeinden in eine Region mit tieferen Höchstbeträgen umzuteilen, sofern mit den Höchstbeträgen immer noch 90 Prozent der EL-beziehenden Personen ihre Mietkosten decken können.</p><p>Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats hatte den Bundesrat im Dezember 2011 per Motion mit der Gesetzesänderung beauftragt.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 17. Dezember 2014 zur Änderung des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELG) (Anrechenbare Mietzinsmaxima)
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELG) (Anrechenbare Mietzinsmaxima)
    Resolutions
    Date Council Text
    22.09.2015 1 Eintreten
    05.06.2019 1 Abschreibung
    17.09.2019 2 Abschreibung
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 22.09.2015</b></p><p><b>Ergänzungsleistungen - Nationalrat will höhere Beiträge an Miete für EL-Bezüger </b></p><p><b>Bezüger von Ergänzungsleistungen zur AHV oder IV sollen künftig mehr Geld für die Wohnungsmiete erhalten. Zudem sollen neu je nach Wohnregion verschiedene Höchstbeträge gelten. Der Nationalrat zeigte sich mit diesen Vorschlägen des Bundesrats im Grundsatz einverstanden.</b></p><p>Die Höchstbeträge sind letztmals 2001 angepasst worden. Da die Mieten seither deutlich gestiegen sind, möchte der Bundesrat die Beträge erhöhen.</p><p>Im Detail hat der Nationalrat am Dienstag darüber noch nicht beraten. Er entschied lediglich, die Vorlage einzeln zu behandeln und nicht in die anstehende Reform der Ergänzungsleistungen (EL) zu integrieren. Der Entscheid fiel mit 97 zu 87 Stimmen bei 4 Enthaltungen - gegen den Willen von FDP und SVP.</p><p>Diese argumentierten, vor allfälligen Leistungsverbesserungen brauche es eine sorgfältige Gesamtschau. Es dürften nicht Massnahmen vorgezogen werden, die Kosten verursachten, während Elemente, die zur Stabilisierung der Ausgaben führten, auf die lange Bank geschoben würden, sagte Toni Bortoluzzi (SVP/ZH).</p><p></p><p>Miete vom Mund absparen</p><p>SP, Grüne, Grünliberale und die CVP fanden jedoch, das Problem sei zu dringend, um auf die EL-Revision zu warten. 40'000 Senioren und Seniorinnen, viele Familien und unzählige Menschen mit Behinderungen hätten grösste Mühe, ihre Mieten zu bezahlen, sagte Bea Heim (SP/SO).</p><p>Die Betroffenen sparten sich die Mieten effektiv vom Mund ab, sagte Silvia Schenker (SP/BS). Bis die EL-Revision unter Dach und Fach sei, dauere es mehrere Jahre. Laut Bundesrat Alain Berset wird Ende Jahr die Vernehmlassung dazu eröffnet.</p><p>Auch das Argument der Mehrkosten liess die Ratslinke und -mitte nicht gelten. Wenn die Beiträge für Mieten nicht erhöht würden, landeten die Betroffenen in der Sozialhilfe, gab sie zu bedenken. Christan Lohr sprach daher von einem zynischen Argument.</p><p></p><p>Zu wenig Geld für Familien</p><p>Dass die Beträge für die Mieten zu tief sind, bestritt in der grossen Kammer niemand. Nach Angaben des Bundes deckte das anrechenbare Mietzinsmaximum im Jahr 2013 nur noch für rund 70 Prozent der Alleinstehenden und Ehepaare den Mietzins. Bei den Familien seien es nur noch 40 bis 45 Prozent.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 05.06.2019</b></p><p>Der Nationalrat hat stillschweigend ein Geschäft über die anrechenbaren Mietzinsmaxima bei Ergänzungsleistungen abgeschrieben. Ziel des Vorlage war, dass im Gesetz über die Ergänzungsleistungen zur AHV die Höchstbeträge für die anrechenbaren Mietzinse erhöht werden. Das Anliegen ist in der Zwischenzeit in die Reform des Bundesgesetzes über die Ergänzungsleistungen zur AHV eingeflossen und wurde damit gegenstandslos. Die Räte hatten sich im März auf die Reform geeinigt und dabei unter anderem die anrechenbare Mietzinsen erhöht.</p><p></p><p><b>Siehe </b><a href="https%253A%252F%252Fwww.parlament.ch%252Fde%252Fratsbetrieb%252Fsuche-curia-vista%252Fgeschaeft%253FAffairId%253D20160065">16.065</a><b> ELG. Änderung (EL-Reform)</b></p>
Updated
09.04.2025 00:25

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