Ordnungsbussengesetz
Details
- ID
- 20140099
- Title
- Ordnungsbussengesetz
- Description
- Botschaft vom 17. Dezember 2014 zum Ordnungsbussengesetz
- InitialSituation
- <p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 17.12.2014</b></p><p><b>Ordnungsbussenverfahren wird ausgeweitet</b></p><p><b>Künftig sollen nicht nur einfache Übertretungen des Strassenverkehrsgesetzes, sondern auch ähnliche Verstösse gegen andere Gesetze mit Ordnungsbussen sanktioniert werden können. Der Bundesrat hat am Mittwoch die Botschaft zur Totalrevision des Ordnungsbussengesetzes (OBG) an das Parlament überwiesen.</b></p><p>Die vorgeschlagene Gesetzesrevision geht auf die Motion "Erweiterung des Ordnungsbussensystems zur Entlastung der Strafbehörden und der Bürgerinnen und Bürger" (10.3747) zurück. Nach geltendem Recht werden nur Übertretungen des Strassenverkehrsgesetzes und seit Oktober 2013 auch bestimmte Übertretungen des Betäubungsmittelgesetzes in einem einfachen Ordnungsbussenverfahren mit Bussen geahndet. Mit der vorliegenden Totalrevision des Ordnungsbussengesetzes soll das Ordnungsbussenverfahren ausgeweitet werden, um auch geringfügige Übertretungen gegen andere Gesetze einfach, rasch und einheitlich sanktionieren zu können.</p><p>Vorgesehen ist eine Ausweitung auf das Ausländergesetz, das Asylgesetz, das Bundesgesetz über den unlauteren Wettbewerb, das Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz, das Waffengesetz, das Alkoholgesetz, das Nationalstrassenabgabegesetz, das Bundesgesetz über die Binnenschifffahrt, das Umweltschutzgesetz, das Lebensmittelgesetz, das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen, das Waldgesetz, das Jagdgesetz, das Bundesgesetz über die Fischerei und das Bundesgesetz über das Gewerbe der Reisenden.</p><p>Die einzelnen Tatbestände und die jeweiligen Bussen wird der Bundesrat in einem zweiten Schritt - nach Anhörung der Kantone - in einer Verordnung festlegen. Diese Delegation an den Bundesrat rechtfertigt sich angesichts der Vielzahl von Übertretungen; bereits der geltende Katalog von Strassenverkehrsdelikten umfasst über 20 Seiten. Zudem kann der Bundesrat rasch auf Veränderungen reagieren und den Deliktskatalog und die Bussenhöhe entsprechend anpassen.</p><p></p><p>Maximale Busse von 300 Franken</p><p>Im revidierten OBG soll die maximale Höhe der Busse aus verschiedenen Gründen bei 300 Franken belassen werden. Denn eine Sanktionierung nach einem fixen Bussentarif weicht vom Grundsatz ab, wonach bei der Bemessung der Strafe das Vorleben und die persönlichen Verhältnisse der beschuldigten Person zu berücksichtigen sind. Eine Ausnahme zur Entlastung der Strafverfolgungsbehörden lässt sich aber nur rechtfertigen, wenn die Strafe nicht zu hoch ist. Zudem dürfte bei einer Erhöhung der maximalen Busse das Ordnungsbussenverfahren häufiger von den Betroffenen abgelehnt werden, womit die angestrebte Vereinfachung nicht zum Tragen käme.</p><p></p><p>Auch Sicherstellung und Einziehung von Gegenständen möglich</p><p>Seit Oktober 2013 kann auch der Cannabis-Konsum im Ordnungsbussenverfahren geahndet werden. Dieses Verfahren ist bisher nicht im OBG, sondern im Betäubungsmittelgesetz geregelt. Mit der Totalrevision werden diese Bestimmungen ins OBG integriert. Auch die Sicherstellung und Einziehung von cannabishaltigen Produkten, wie sie bisher im Betäubungsmittelgesetz geregelt ist, soll weiterhin möglich sein. Deshalb wird im Ordnungsbussenverfahren neu auch die Sicherstellung und Einziehung von Gegenständen und Vermögenswerten geregelt. Die Einziehung im Ordnungsbussenverfahren ist insbesondere denkbar für alkoholische Getränke, Fische, die kleiner sind als das Mindestfangmass, sowie für geschützte Pflanzen, Blumen oder Pilze, die sich jemand durch eine Übertretung angeeignet hat. Bei der Einziehung ist dem Prinzip der Verhältnismässigkeit Rechnung zu tragen.</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 17. Dezember 2014 zum Ordnungsbussengesetz
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Ordnungsbussengesetz (OBG)
- Resolutions
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Date Council Text 07.12.2015 2 Beschluss abweichend vom Entwurf 03.03.2016 1 Abweichung 08.03.2016 2 Zustimmung 18.03.2016 2 Annahme in der Schlussabstimmung 18.03.2016 1 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p><b>Debatte im Ständerat, 07.12.2015</b></p><p><b>Ständerat will mehr Bagatelldelikte mit Ordnungsbussen ahnden </b></p><p><b>(sda) Ordnungsbussen sollen künftig nicht mehr nur Verkehrssünder bezahlen müssen. Auch andere kleine Straftaten sollen auf diese unbürokratische Weise geahndet werden. Der Ständerat hat eine Revision des Ordnungsbussengesetzes mit 35 zu 0 Stimmen angenommen.</b></p><p>Gemäss dem Vorschlag des Bundesrates sollen künftig kleinere Gesetzesverstösse einfach, einheitlich und an Ort und Stelle mit Ordnungsbussen sanktioniert werden können. Der Ständerat, der die Vorlag am Montag als Erstrat behandelte, erklärte sich mit dem Entwurf in allen Punkten einverstanden.</p><p>Es sei eine lohnenswerte Vorlage, die Bürokratieabbau ermögliche und Betroffene vor Verfahrenskosten schütze, sagte Stefan Engler (CVP/GR) als Präsident der Rechtskommission (RK). Das Ordnungsbussengesetz sei nur auf Übertretungen von Bundesrecht anwendbar. Gehe es um kantonales Recht - etwa Littering-Bestimmungen - könnten die Kantone selbst Ordnungsbussenverfahren vorsehen.</p><p></p><p>17 Gesetze sind tangiert</p><p>Die Regierung will das Bussensystem unter anderem bei Verstössen gegen das Ausländergesetz, das Asylgesetz, das Waffengesetz, das Alkoholgesetz, das Umweltschutzgesetz, das Fischereigesetz, das Lebensmittelgesetz und das Jagdgesetz anwenden. Insgesamt 17 Gesetze sind von der Revision tangiert.</p><p>Das neue Gesetz führt nur die Gesetze auf, deren geringfügige Übertretung neu mit Ordnungsbussen geahndet werden soll. Welche Delikte im Ordnungsbussenverfahren erledigt werden sollen, will der Bundesrat später selber in einer Verordnung festlegen.</p><p>Der Bundesrat wolle die bewährte Struktur des seit rund 40 Jahren bestehenden Rechts behalten, sagte Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga. In der Botschaft nennt der Bundesrat zahlreiche Beispiele, die sich für das Ordnungsbussenverfahren eignen würden.</p><p></p><p>Nur für Bagatelldelikte</p><p>Darunter sind das Sammeln oder Ausreissen geschützter Pflanzen, das Fangen von zu kleinen Fischen, zu schnelles Fahren mit Motorbooten in der Uferzone oder die Missachtung der Leinenpflicht für Hunde im Wald. Auch der bereits im Ordnungsbussenverfahren geregelte Konsum von Cannabis ins Ordnungsbussengesetz integriert werden.</p><p>Wie bisher sollen nur Bagatelldelikte mit einer Ordnungsbusse sanktioniert werden. Um dies sicherzustellen, will der Bundesrat die maximale Höhe der Ordnungsbusse bei den heutigen 300 Franken belassen.</p><p>In einer separaten Vorlage möchte der Ständerat regeln, dass dereinst auch Sicherheitsorgane von Transportunternehmen wie die SBB Ordnungsbussen ausstellen können. Er hiess dazu eine Motion seiner RK mit 32 zu 1 Stimmen gut, gegen den Willen des Bundesrates. </p><p></p><p>Warnung vor Ungereimtheiten</p><p>Für Ordnungsbussen geeignete Übertretungen gegen das Personenbeförderungsgesetz seien Antragsdelikte, gab Bundespräsidentin und Justizministerin Simonetta Sommaruga im Ständerat zu bedenken. Ordnungsbussen könnten jedoch nur für Offizialdelikte ausgesprochen werden.</p><p>Bestimmte Antragsdelikte müssten daher zu Offizialdelikten umgestaltet werden. Dies würde zu Ungereimtheiten im Rechtssystem führen, warnte sie. "Das Verschmutzen eines Sitzpolsters wäre ein Offizialdelikt. Doch das Zerstören desselben Sitzpolsters - eine Sachbeschädigung - wäre ein Antragsdelikt."</p><p>Sie warnte auch von Interessenkollisionen in Fällen, da Angestellte eines geschädigten Transportunternehmens selber Bussen ausstellten. Gemäss den Ausführungen des Bundesrates können Zivilforderungen - nach Schadenersatz - nicht im Ordnungsbussenverfahren erledigt werden. Es bräuchte dafür ein zweites Verfahren.</p><p></p><p><b>Debatte im Nationalrat, 03.03.2016</b></p><p><b>Parlament will mehr Bagatelldelikte mit Ordnungsbussen erledigen </b></p><p><b>(sda) Heute werden nur Verkehrssünder und Kiffer mit Ordnungsbussen von bis zu 300 Franken bestraft, formlos und ohne Verfahren. Bei allen anderen Delikten eröffnen die Behörden ein Strafverfahren. Das soll sich jetzt ändern.</b></p><p>Nach dem Ständerat hat am Donnerstag auch der Nationalrat einer Ausweitung des Ordnungsbussenverfahrens zugestimmt. Dieses kommt bei leicht feststellbaren Bagatelldelikten zur Anwendung. Die beschuldigte Person kann die Strafe an Ort und Stelle oder innerhalb einer Frist zahlen. Anders als im ordentlichen Strafverfahren werden Vorleben und persönliche Verhältnisse nicht berücksichtigt, es gibt auch keine Verfahrenskosten.</p><p>Weil das günstig und effizient ist, beschloss das Parlament 2011, mehr Delikte auf diesem Weg zu ahnden. Der Bundesrat arbeitete daraufhin eine Vorlage aus, in der er vorschlug, das Ordnungsbussenverfahren bei 17 Gesetzen anzuwenden. Darunter sind das Ausländergesetz, das Asylgesetz, das Waffengesetz, das Alkoholgesetz, das Umweltschutzgesetz, das Fischereigesetz, das Lebensmittelgesetz oder das Jagdgesetz.</p><p></p><p>Diskussion über Cannabis</p><p>Welche Verstösse genau mit Ordnungsbussen bestraft werden, würde der Bundesrat festlegen. In der Botschaft hatte er zahlreiche Beispiele genannt, etwa das Sammeln geschützter Pflanzen, das Fangen von zu kleinen Fischen, zu schnelles Fahren mit Motorbooten in der Uferzone oder die Missachtung der Leinenpflicht für Hunde im Wald.</p><p>Der Konsum von Cannabis, der schon heute mit einer Ordnungsbusse geahndet wird, will der Bundesrat weiterhin im Ordnungsbussenverfahren regeln. Darum steht auch das Betäubungsmittelgesetz im Entwurf für ein Ordnungsbussengesetz. Daran störte sich aber die SVP.</p><p>Es gebe dabei viele Ungereimtheiten, sagte Andrea Geissbühler (BE). Die Kantone stellten unterschiedlich viele Bussen wegen Cannabiskonsum aus. Auch würden im Strassenverkehr weniger Kontrollen wegen Cannabis als wegen Alkohol durchgeführt, weil die Bussen nicht registriert seien. Die Mehrheit entschied aber mit 123 zu 51 Stimmen, Kiffer weiterhin mit Ordnungsbussen zu bestrafen.</p><p></p><p>SVP: Zynisch und willkürlich</p><p>Ein Teil der SVP hätte schon gar nicht auf die Vorlage eintreten wollen. Laut Yves Nidegger (GE) sind Ordnungsbussen in Tat und Wahrheit Steuern. Die Einnahmen würden von den Kantonen sogar budgetiert, diese hätten also ein Interesse daran, dass es möglichst viele Gesetzesübertretungen gebe. Das sei zynisch, sagte Nidegger.</p><p>Pirmin Schwander (SVP/SZ) störte sich am Deliktkatalog. Beispielsweise stehe das Waldgesetz darauf, nicht aber der Tierschutz. Das sei reine Willkür. Die übrigen Fraktionen teilten diese Bedenken nicht. Für sie stand die Vereinfachung des Verfahrens im Vordergrund. Der Antrag auf Nichteintreten scheiterte mit 170 zu 19 Stimmen.</p><p>Inhaltlich folgte der Nationalrat weitgehend den Vorschlägen des Bundesrats. Auf Vorschlag seiner Rechtskommission machte der Nationalrat lediglich zwei Präzisierungen. In der Gesamtabstimmung nahm die grosse Kammer das Gesetz mit 167 zu 8 Stimmen bei 4 Enthaltungen an. Dieses geht mit geringfügigen Differenzen noch einmal zurück an den Nationalrat.</p><p></p><p>Offene Fragen</p><p>Mit einer Motion wollte der Ständerat darüber hinaus erreichen, dass auch Sicherheitsorgane von Transportunternehmen wie die SBB Ordnungsbussen ausstellen können. Justizministerin Simonetta Sommaruga warnte damals vergeblich vor Ungereimtheiten, weil die für Ordnungsbussen geeigneten Übertretungen gegen das Personenbeförderungsgesetz Antragsdelikte sind. Ordnungsbussen können jedoch nur für Offizialdelikte ausgesprochen werden.</p><p>Der Nationalrat nahm die Bedenken der Bundesrätin ernster. Er lehnte die Motion stillschweigend ab. Er beauftragte den Bundesrat jedoch, sich in einem Bericht vertieft mit der Frage zu befassen.</p><p></p><p><b>Debatte im Ständerat, 08.03.2016</b></p><p><b>Mehr Delikte werden mit Ordnungsbussen geahndet </b></p><p><b>(sda) Heute können nur Verkehrssünder und Kiffer mit Ordnungbussen bestraft werden. In Zukunft wird dieses einfache Verfahren auch bei anderen Straftaten angewendet.</b></p><p>Stillschweigend hat der Ständerat am Dienstag die letzten Differenzen zur Änderung des Ordnungsbussengesetzes ausgeräumt. Die Vorlage ist damit bereit für die Schlussabstimmung. Mit der Revision wird der Bundesrat ermächtigt, das Ordnungsbussenverfahren in insgesamt 17 Gesetzen vorzusehen. Darunter sind das Ausländergesetz, das Waffengesetz, das Lebensmittel- oder das Umweltschutzgesetz.</p>
- Updated
- 09.04.2025 00:28