Überwälzung der Aufsichtsabgabe für die OAK BV. Ergänzung von Artikel 64c mit einem Absatz 4

Details

ID
20140444
Title
Überwälzung der Aufsichtsabgabe für die OAK BV. Ergänzung von Artikel 64c mit einem Absatz 4
Description
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates vom 08.07.2016</b></p><p>Die Kommission hat einen Erlassentwurf zur <b>Pa. Iv. Überwälzung der Aufsichtsabgabe für die OAK BV. Ergänzung von Artikel 64c mit einem Absatz 4 (</b><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20140444">14.444</a><b>; Leutenegger Oberholzer)</b> ausgearbeitet und einstimmig gutgeheissen. Damit will sie eine Gesetzeslücke schliessen, die bei der Strukturreform in der Beruflichen Vorsorge 2012 entstanden ist. Die Kommission will sicherstellen, dass die kantonalen und regionalen Aufsichtsbehörden jene Aufsichtsabgabe, die sie der Oberaufsichtskommission des Bundes (OAK) schulden, auf die Pensionskassen überwälzen können. Weiter will die Kommission die bereits heute angewandten Kriterien zur Bemessung der Aufsichtsabgabe im Gesetz präzisieren. </p><p></p><p><b>Stellungnahme des Bundesrates vom 19.10.2016 </b></p><p>Der Bundesrat unterstützt die mit der parlamentarischen Initiative geplante Präzisierung der Bemessungsbestimmung im Gesetz, ebenso wie die gesetzliche Verankerung der Überwälzung der OAK-BV-Abgabe von den Aufsichtsbehörden, auf die einzelnen Vorsorgeeinrichtungen.(...)</p><p></p><p>Antrag des Bundesrates </p><p>Der Bundesrat beantragt zum Entwurf der SGK-N die Zustimmung zu Artikel 64c Absatz 2 Buchstabe a BVG und die Änderung von Artikel 64c Absatz 4 BVG wie folgt: </p><p>Art. 64c Abs.4 </p><p>4 Die Aufsichtsbehörden überwälzen die nach Absatz 2 Buchstabe a geschuldete Abgabe auf die von ihnen beaufsichtigten Vorsorgeeinrichtungen. </p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Resolutions
    Date Council Text
    01.07.2015 0 Folge geben (Erstrat)
    01.07.2015 0 Folge geben (Erstrat)
    03.11.2015 0 Zustimmung
    03.11.2015 0 Zustimmung
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG)
    Resolutions
    Date Council Text
    08.12.2016 1 Beschluss abweichend vom Entwurf
    01.03.2017 2 Zustimmung
    17.03.2017 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    17.03.2017 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 08.12.2016</b></p><p><b>Pensionskassen sollen Kosten für Oberaufsicht des Bundes übernehmen </b></p><p>(sda) Künftig sollen die Pensionskassen und nicht die kantonalen oder regionalen Aufsichtsbehörden für die Kosten der Oberaufsicht des Bundes aufkommen. Dieser Meinung ist der Nationalrat. Ohne Gegenstimme nahm er einen entsprechenden Gesetzesentwurf an. </p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 01.03.2017</b></p><p><b>Pensionskassen müssen Kosten für Oberaufsicht tragen </b></p><p>(sda) Künftig müssen die Pensionskassen für die Kosten der Oberaufsicht des Bundes aufkommen. Der Ständerat hat am Mittwoch oppositionslos eine entsprechende Gesetzesänderung angenommen. </p>
Updated
09.04.2025 00:20

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