Für verbindliche Haftungsregeln beim Kauf neuer Wohnungen

Details

ID
20140453
Title
Für verbindliche Haftungsregeln beim Kauf neuer Wohnungen
Description
InitialSituation
<p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Bundesgesetz vom 30. März 1911 betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Fünfter Teil: Obligationenrecht) wird wie folgt geändert:</p><p>Art. 219</p><p>...</p><p>Abs. 4</p><p>Beim Verkauf eines Miteigentumsanteils an einem Grundstück mit einer Baute, die weniger als ein Jahr vor dem Verkauf überwiegend neu erstellt wurde, hat der Käufer bei Mängeln der Baute auch das unabdingbare Recht, vom Verkäufer die unentgeltliche Beseitigung der Mängel zu verlangen, sofern dies dem Verkäufer nicht übermässige Kosten verursacht. Mängel sind dem Verkäufer innert 60 Tagen nach der Entdeckung anzuzeigen.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Resolutions
    Date Council Text
    12.11.2015 0 Folge geben (Erstrat)
    12.11.2015 0 Folge geben (Erstrat)
    02.02.2016 0 Zustimmung
    02.02.2016 0 Zustimmung
    15.12.2017 1 Fristverlängerung bis zur Wintersession 2019.
    20.12.2019 1 Fristverlängerung
    20.12.2019 1 Bis zur Wintersession 2021.
    18.03.2022 1 Fristverlängerung
    18.03.2022 1 Bis zur Frühjahrssession 2024.
    14.06.2024 1 Fristverlängerung bis zur Sommersession 2026
Proceedings
<p><b>Medienmitteilung der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates vom 13.11.2015</b></p><p>Die Kommission hat mit 19 zu 1 Stimmen bei 3 Enthaltungen im Rahmen des Vorprüfungsverfahrens einer parlamentarischen Initiative Folge gegeben, die eine Ergänzung der kaufrechtlichen Gewährleistungsregeln anstrebt. Die Käuferinnen und Käufer von neuen Wohnungen im Stockwerkeigentum sollen künftig von der Verkäuferschaft zwingend die Beseitigung von allfälligen Mängeln verlangen können. Ihr Schutz würde dadurch verbessert.</p><p></p><p><b>Auskünfte</b></p><p>Simone Peter, Kommissionssekretärin, 058 322 97 47, <a href="mailto:rk.caj@parl.admin.ch">rk.caj@parl.admin.ch</a></p><p><a href="https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/sachbereichskommissionen/kommissionen-rk">Kommission für Rechtsfragen (RK)</a></p>
Updated
14.11.2025 09:03

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