Geschäftsbericht 2014 des Bundesgerichts

Details

ID
20150002
Title
Geschäftsbericht 2014 des Bundesgerichts
Description
Geschäftsbericht 2014 des Bundesgerichts vom 9. Februar 2015
InitialSituation
<p><b>Pressemitteilung des Bundesgerichts zu seinem Geschäftsbericht 2014</b></p><p>Die Geschäftslast des Bundesgerichts ist leicht zurückgegangen, bewegt sich aber immer noch auf hohem Niveau. Im Berichtsjahr waren 7'702 Eingänge zu verzeichnen (2013: 7'918). Das Gericht erledigte 7'563 Fälle (2013: 7'876). In 55 Verfahren fand eine öffentliche Beratung statt (2013: 46). Die Pendenzen stiegen gegenüber dem Vorjahr leicht an auf 2'650 Fälle (2013: 2'511). Die durchschnittliche Prozessdauer betrug praktisch gleich wie im Vorjahr 131 Tage. Das Bundesgericht reichte 2014 beim Bundesamt für Justiz Vorschläge zur Stärkung seiner verfassungsrechtlichen Stellung als oberste rechtsprechende Behörde des Bundes ein. Die Vorschläge haben zum Ziel, den Zugang zum Bundesgericht bei allen grundlegenden Rechtsfragen, beziehungsweise bei besonders wichtigen Fällen zu gewährleisten. Im Gegenzug soll das Bundesgericht von weniger bedeutenden Fällen entlastet werden. Im Rahmen dieser Vorschläge zur Verbesserung des Bundesgerichtsgesetzes wurde zudem eine Gesetzesänderung beantragt, die im Sinne eines langfristigen Ziels die Zusammenführung des Gerichts an seinem Sitz in Lausanne erlauben würde. Die Standortfrage wurde in zwei parlamentarischen Interpellationen aufgegriffen, ie das Bundesgericht im Februar 2015 beantwortet hat. Weiter gab das Bundesgericht dem Bundesamt für Justiz seine ablehnende Haltung zu der in einer Motion erhobenen Forderung bekannt, bei mündlichen Beratungen dem Urteil des Bundesgerichts die abweichende Meinung (Dissenting Opinion) beizufügen. Das Gericht regte in diesem Zusammenhang gegebenenfalls eine vertiefte Studie an, in welcher der gesamte Entscheidungsprozess inklusive das Verfahren bei einer Änderung der Rechtsprechung einzubeziehen und die nötigen Massnahmen zur Wahrung der Unabhängigkeit der Justiz zu prüfen wären. Der Ständerat hat im Berichtsjahr die Vorlage an den Bundesrat zurückgewiesen, mit der eine Erweiterung der bundesgerichtlichen Kompetenz bei der Überprüfung von Beschwerden gegen Entscheide der Strafkammer des Bundesstrafgerichts vorgeschlagen wurde. Die kleine Parlamentskammer schloss sich der Auffassung des Bundesgerichts und des Bundesstrafgerichts an, dass vielmehr eine Berufungskammer innerhalb des Bundesstrafgerichts zu schaffen wäre. Keine Folge gab der Ständerat dem vom Bundesgericht unterstützten gesetzgeberischen Vorstoss, Widerhandlungen gegen Magistratspersonen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit erfolgen, von Amtes wegen zu verfolgen. Beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wurden 2014 292 Beschwerden gegen die Schweiz registriert (2013: 514). Der EGMR fällte 386 Entscheidungen betreffend die Schweiz, wovon 18 Urteile. Wie im Vorjahr wurde in neun Fällen eine Verletzung der EMRK festgestellt. In den anderen neun Fällen wurde die Konvention nicht verletzt.</p><p></p><p><a href="http://www.eidgenoessischegerichte.ch/de/files/geschaeftsberichte/GB_2014_d.pdf">Bericht</a></p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Geschäftsbericht 2014 des Bundesgerichts vom 9. Februar 2015
    Resolutions
    Date Council Text
    08.06.2015 1 Kenntnisnahme
    10.06.2015 2 Kenntnisnahme
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss über die Geschäftsführung des Bundesgerichts im Jahre 2014
    Resolutions
    Date Council Text
    08.06.2015 1 Beschluss nach Entwurf der Geschäftsprüfungskommission.
    10.06.2015 2 Zustimmung
Proceedings
Updated
09.04.2025 00:35

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