KVG. Steuerung des ambulanten Bereichs

Details

ID
20150020
Title
KVG. Steuerung des ambulanten Bereichs
Description
Botschaft vom 18. Februar 2015 zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Steuerung des ambulanten Bereichs)
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 18.02.2015</b></p><p><b>Kantone sollen das ambulante Angebot weiterhin regulieren können</b></p><p><b>Die Kantone sollen die Möglichkeit erhalten, das ambulante Angebot dauerhaft zu steuern und so eine Gesundheitsversorgung von hoher Qualität zu erreichen. Der Bundesrat schlägt dazu eine Lösung vor, mit der die Kantone - unter Einbezug der interessierten Kreise - bei einer Überversorgung die Zulassung von Leistungserbringern beschränken und bei einer Unterversorgung Fördermassnahmen treffen können. Der Bundesrat hat die Vorlage zuhanden des Parlaments verabschiedet; sie soll die bisherige, bis Mitte 2016 befristete Regelung ablösen.</b></p><p>Die Kantone sind für die Gesundheitsversorgung in ihrem Gebiet zuständig und kennen die Versorgungslage und die Bedürfnisse in ihrem Gebiet am besten. Deshalb sollen sie auch künftig die Möglichkeit haben, das ambulante Angebot zu regulieren und so eine qualitativ hochstehende und zweckmässige Gesundheitsversorgung zu gewährleisten. Die Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) sieht vor, dass die Kantone bei einer Überversorgung die Zulassung von Leistungserbringern einschränken können, beispielsweise für ein bestimmtes medizinisches Fachgebiet oder eine Region. Bei einer Unterversorgung haben die Kantone die Möglichkeit, Unterstützungsmassnahmen zu ergreifen. Sie können zum Beispiel die Niederlassung neuer Leistungserbringer fördern, indem sie die benötigte Infrastruktur zur Verfügung stellen. </p><p>Um Massnahmen beschliessen zu können, muss ein Kanton zunächst den Bedarf an ambulanten Leistungen ermitteln, mit welchem die gewünschte Versorgung erreicht werden kann. Der Kanton muss dabei die Tätigkeit der Spitäler im ambulanten Bereich berücksichtigen und die interessierten Kreise einbeziehen. Dazu setzt er eine Kommission ein, bestehend aus Vertretern der Versicherten, der Leistungserbringer sowie der Krankenversicherer. Diese nimmt zur Beurteilung der Versorgung Stellung und gibt eine Empfehlung zu den vorgeschlagenen Massnahmen ab.</p><p>Die Vorschläge zur langfristigen Steuerung des ambulanten Bereichs wurden zunächst an zwei runden Tischen mit Vertreterinnen und Vertretern der Kantone, verschiedenen Ärztevereinigungen, den Spitälern, den Apothekern, Krankenversicherern sowie Patientenorganisationen diskutiert. Der anschliessend erarbeitete Gesetzesentwurf wurde danach in eine Vernehmlassung gegeben. Aufgrund mehrerer Stellungnahmen wurde der Vorschlag gestrichen, wonach der Bundesrat die kantonalen Tarife für den ambulanten Bereich senken kann, wenn der Kanton im Falle eines übermässigen Kostenanstiegs keine Massnahmen ergreift. Zudem sind die Kantone nicht dazu verpflichtet, den ambulanten Bereich der Spitäler zu regulieren, sie erhalten jedoch die Möglichkeit, dies zu tun.</p><p>Die vorgeschlagene Änderungen des KVG soll ab Mitte 2016 die derzeit gültige, bis Ende Juni 2016 befristete bedarfsabhängige Zulassung ablösen und den Kantonen eine dauerhafte Lösung bieten, die Versorgung im ambulanten Bereich optimal zu gestalten. Ähnliche Regelungen gibt es auch in den Nachbarländern der Schweiz; in fast allen europäischen Staaten sind Bestimmungen in Kraft, mit welchen eine Über- oder Unterversorgung möglichst vermieden werden soll.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 18. Februar 2015 zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Steuerung des ambulanten Bereichs)
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) (Regulierung der Zulassung)
    Resolutions
    Date Council Text
    07.09.2015 1 Beschluss abweichend vom Entwurf
    30.11.2015 2 Abweichung
    08.12.2015 1 Zustimmung
    18.12.2015 1 Ablehnung in der Schlussabstimmung
    18.12.2015 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p><b>Debatte im Nationalrat, 07.09.2015</b></p><p><b>Nationalrat will Ärztestopp dauerhaft ins Gesetz schreiben </b></p><p><b>(sda) Der Zulassungsstopp für Ärzte soll dauerhaft ins Gesetz aufgenommen werden. Dafür hat sich der Nationalrat am Montag als Erstrat ausgesprochen. Kein Anklang fand der Vorschlag des Bundesrates, der weiter gehen wollte.</b></p><p>Der so genannte Ärztestopp war 2001 ins Gesetz aufgenommen worden, um das Wachstum der Gesundheitskosten zu bremsen. Inzwischen wurde die befristete Einschränkung mehrmals verlängert, zuletzt bis Mitte 2016.</p><p>Diese "Stop-and-go-Politik" müsse beendet werden, fand die Mehrheit des Nationalrats. Sie sprach sich gegen den Widerstand von SVP und Teilen der FDP dafür aus, das geltende Recht ab Mitte 2016 unbefristet weiterzuführen. Der Entscheid fiel in der Gesamtabstimmung mit 128 zu 55 Stimmen bei vier Enthaltungen.</p><p>Die Kantone sollen damit auch künftig Praxisbewilligungen für Ärzte verweigern können, wenn es in deren Fachrichtung bereits genügend Praxen vor Ort gibt. Der Bundesrat legt die Kriterien für den so genannten Bedürfnisnachweis fest. Ärzte und Ärztinnen, die mindestens drei Jahre an einer anerkannten schweizerischen Weiterbildungsstätte gearbeitet haben, brauchen keinen Bedürfnisnachweis.</p><p>Es handle sich um eine "vielleicht gar nicht so dumme Minimallösung", sagte Yvonne Gilli (Grüne/SG). "Das Ei des Kolumbus zur Zulassungsregulierung der Ärzte haben wir noch nicht gefunden", gab sie zu.</p><p></p><p>"Scheinlösung"</p><p>Eine Minderheit von FDP- und SVP-Vertretern hatte sich dafür stark gemacht, gar nicht erst auf die Vorlage einzutreten. Es brauche Rahmenbedingungen, aber keine umfassende Steuerung durch die Politik, sagte Daniel Stolz (FDP/BS). "Wir würden in die falsche Richtung weiter rennen."</p><p>SVP-Nationalrat Toni Bortoluzzi (ZH) sprach von einer "Scheinlösung", welche die Ursache des Problems nicht anpacke. Als Alternative verwies er auf eine von Parteikollege Jürg Stahl eingereichte Motion, die ab einer bestimmten Ärztedichte die Vertragsfreiheit verlangt. Die Motion wurde vom Nationalrat bereits angenommen.</p><p>SVP und FDP fanden bei den anderen Parteien jedoch keine Unterstützung. Es bestehe angesichts der steigenden Kosten Handlungsbedarf, argumentierten mehrere Nationalräte und -rätinnen. Die Wirkung der Massnahme habe sich zudem gezeigt, als der Zulassungstopp 2012 aufgehoben wurde - und die Zahl der Spezialärzte anstieg. Der Nationalrat trat schliesslich mit 111 zu 76 Stimmen auf die Vorlage ein.</p><p></p><p>Konflikt mit Freizügigkeitsabkommen</p><p>Eine Niederlage musste Bundesrat Alain Berset einstecken: Der bundesrätliche Vorschlag zum Ärztestopp wurde von der vorberatenden Kommission des Nationalrats gänzlich verworfen. Der Bundesrat schlug eine weitergehende Regelung vor, die unter anderem auch eine Ausweitung auf Apotheker und Chiropraktiker vorsieht. Über den Zulassungsstopp sollten die Kantone entscheiden können, unter Einbezug der betroffenen Kreise.</p><p>Der bundesrätliche Vorschlag erntete im Nationalrat allerdings viel Kritik. Das sei "Überregulierung", lautete der Tenor im Nationalrat. Bundesrat Berset hingegen bewarb den Vorschlag als ausgewogen, adäquat und föderalistisch. Zudem warnte er davor, dass die von der Kommission vorgeschlagene Lösung gegen das Freizügigkeitsabkommen verstossen könnte.</p><p>Über den Vorschlag des Bundesrates stimmte der Nationalrat nicht ab, da keine Kommissionsminderheit dies forderte. </p><p></p><p><b>Debatte im Ständerat, 30.11.2015</b></p><p><b>Ärztestopp als dauerhafte Lösung gegen Überversorgung </b></p><p><b>(sda) Der provisorische Zulassungsstopp für Ärzte wird dauerhaft ins Gesetz geschrieben. Nach dem Nationalrat hat sich am Montag auch der Ständerat für die Einschränkung ausgesprochen.</b></p><p>Die Kantone können damit künftig die Zulassung von Ärztinnen und Ärzten von einem Bedürfnis abhängig machen, wobei der Bundesrat die Kriterien für den Bedürfnisnachweis festlegt. Mediziner, die mindestens drei Jahre an einer anerkannten schweizerischen Weiterbildungsstätte gearbeitet haben, benötigen keinen Bedürfnisnachweis.</p><p>Das entspricht dem derzeit geltenden Recht. Der so genannte Ärztestopp war 2001 befristet eingeführt worden, um das Wachstum der Gesundheitskosten zu bremsen. Nach mehrmaliger Verlängerung wurde die Einschränkung Anfang 2012 aufgehoben, was zu einer massiven Zunahme von Spezialärzten führte. Das Parlament beschloss darum im Juli 2013, die Bedürfnisklausel wieder für drei Jahre einzuführen. Diese Regelung läuft Mitte 2016 aus.</p><p>Als Anschlusslösung hat der Bundesrat vorgeschlagen, dass die Kantone die Zulassung neuer Leistungserbringer bei einer Überversorgung einschränken können. Dieser Zulassungsstopp sollte nicht nur über Ärzte verhängt werden können, sondern auch über Apotheker, Chiropraktiker und andere ambulante Leistungserbringer. Bei Unterversorgung sollten die Kantone ebenfalls einschreiten können.</p><p></p><p>Minimallösung durchgesetzt</p><p>Diese Lösung hat nach dem Nationalrat nun auch der Ständerat abgelehnt. Stattdessen soll als eine Art Minimallösung das geltende Recht dauerhaft ins Gesetz geschrieben werden. Dieses bezieht sich nur auf Ärzte. Angesichts der steigenden Kosten braucht es eine Steuerungsmöglichkeit, sagte Kommissionssprecher Hans Stöckli (SP/BE). Je höher die Ärztedichte sei, umso höher seien auch die Kosten pro Patient. Liliane Maury Pasquier (SP/GE) erinnerte daran, dass die Gesuche in der kurzen Periode ohne Einschränkungen rapide angestiegen seien.</p><p>In Genf habe sich die Zahl der Psychiater in kurzer Zeit vervierfacht, sagte auch Gesundheitsminister Alain Berset. Und die sieben Kantone mit der grössten Ärztedichte hätten auch die höchsten Kosten, sagte er. Ohne neue Einschränkung werde die Zahl der Zulassungen ab nächstem Jahr wieder in die Höhe schiessen. Laut Berset wünschen sich auch die Kantone die Möglichkeit, im ambulanten Bereich eingreifen zu können.</p><p>In der Kommission war der Entscheid für den Ärztestopp sehr knapp ausgefallen. Eine Minderheit machte sich auch im Plenum dagegen stark. Die Einschränkung der Zulassung komme einer staatlichen Planung des ambulanten Bereichs gleich, sagte Joachim Eder (FDP/ZG). Das erschwere wettbewerbliche und effiziente Lösungen, benachteilige junge Ärzte systematisch und blende die Qualität aus. Eder äusserte auch Zweifel daran, ob die Kosten mit dem Ärztestopp wirklich gesenkt werden können.</p><p></p><p>Konflikt mit Freizügigkeitsabkommen</p><p>Der Ständerat beschloss jedoch mit 28 zu 17 Stimmen, auf die Vorlage einzutreten. Die Gesamtabstimmung ging mit 32 zu 12 Stimmen aus. Nicht klar ist, ob die Ausnahme für Ärztinnen und Ärzte, die längere Zeit an einer Schweizer Weiterbildungseinrichtung gearbeitet haben, mit dem Freizügigkeitsabkommen vereinbar ist. Das werde wohl ein Gericht entscheiden müssen, sagte Berset.</p><p>Obwohl sich die Räte über den Ärztestopp im Grundsatz einig sind, muss der Nationalrat noch einmal über die Vorlage beraten. Der Ständerat hat mit einer Übergangsregelung eine Differenz zur grossen Kammer geschaffen.</p><p><b></b></p><p><b>Debatte im Nationalrat, 08.12.2015</b></p><p><b>Ärztestopp definitiv im Gesetz </b></p><p>(sda) Mit der Zahl der Ärzte steigen auch die Kosten. Aus diesem Grund hat das Parlament 2001 einen befristeten Zulassungsstopp beschlossen. Nun wird diese provisorische Lösung dauerhaft ins Gesetz geschrieben.</p><p>Der Nationalrat hat am Dienstag die letzte Differenz ausgeräumt: Für bereits zugelassene Ärztinnen und Ärzte ist kein Bedürfnisnachweis nötig. Für solche, die beispielsweise in Spitalambulatorien arbeiten, gilt dies nur, so lange sie nicht die Stelle wechseln.</p><p>Die Zulassung neuer Ärztinnen und Ärzte hingegen kann künftig eingeschränkt werden. Kantone können sie von einem Bedürfnis abhängig machen, wobei der Bundesrat die Kriterien für den Bedürfnisnachweis festlegt.</p>
Updated
09.04.2025 00:27

Back to List