Einsätze der Armee zur Unterstützung ziviler Behörden. Bundesbeschluss
Details
- ID
-
20150024
- Title
-
Einsätze der Armee zur Unterstützung ziviler Behörden. Bundesbeschluss
- Description
-
Botschaft vom 25. Februar 2015 zum Bundesbeschluss über die Einsätze der Armee zur Unterstützung ziviler Behörden
- InitialSituation
-
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 25.02.2015</b></p><p><b>Einsätze der Armee zur Unterstützung ziviler Behörden</b></p><p><b>Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 25. Februar 2015 die Botschaft über die Einsätze der Armee zur Unterstützung der zivilen Behörden beim Schutz ausländischer Vertretungen (Amba Centro) und bei den Sicherheitsmassnahmen im Luftverkehr (Tiger) verabschiedet. Die Assistenzdiensteinsätze sollen demnach in reduziertem Umfang bis maximal Ende 2018 verlängert werden. Der Beschluss muss noch vom Parlament genehmigt werden.</b></p><p>Mit Bundesbeschluss vom 11. Dezember 2012 wurden die Einsätze der Armee zur Unterstützung der zivilen Behörden beim Schutz ausländischer Vertretungen und die Unterstützung des EJPD (Bundessicherheitsdienst) bei den Sicherheitsmassnahmen im Luftverkehr bis Ende 2015 bewilligt. Gemäss der vom Bundesrat heute verabschiedeten Botschaft an die Bundesversammlung und den Empfehlungen der politischen Plattform des Sicherheitsverbundes Schweiz wird der Assistenzdienst zugunsten der zivilen Behörden ein letztes Mal verlängert, bis zur Umsetzung der Rechtsgrundlagen für die Weiterentwicklung der Armee, jedoch bis spätestens am 31. Dezember 2018. Die Kantone sind noch nicht in der Lage, alle Angehörigen der Armee durch die Polizei und den Botschaftsschutz zu ersetzen. Es soll daher den Kantonen genügend Zeit für die Ausbildung der mit diesen Aufgaben betrauten Polizeikräfte gewährt werden.</p><p>Die Analyse der Bedrohungen des Bundessicherheitsdienstes bestimmt den Bedarf an Schutz- und Einsatzkräften von militärischer wie auch von ziviler Seite. Zurzeit werden maximal 80 Armeeangehörige für den Schutz ausländischer Vertretungen eingesetzt. 2016 bleibt dieser Personalbestand gleich hoch, wird dann jedoch ab 2017 auf maximal 44 Armeeangehörige reduziert. Bei den Sicherheitsmassnahmen im Luftverkehr bleibt die Zahl der als "Air Marshals" eingesetzten Angehörigen der Militärischen Sicherheit und des Militärpolizei-Spezialdetachements von maximal 10 Mitgliedern unverändert. Die Zuständigkeit des Bundes hinsichtlich finanzieller Unterstützung der zivilen Behörden für den Schutz ausländischer Vertretungen verbleibt beim VBS. Der Bund erstattet den Kantonen 90 Prozent der Kosten zurück. Die vom Bund getragenen Kosten für die Sicherheitsmassnahmen zugunsten der ausländischen Vertretungen betragen jährlich rund 40 Millionen Franken. Die Bundesausgaben für die Sicherheitsmassnahmen im Luftverkehr bleiben mit 900'000 Franken pro Jahr stabil.</p>
- Objectives
-
-
- Number
-
0
- Text
-
Botschaft vom 25. Februar 2015 zum Bundesbeschluss über die Einsätze der Armee zur Unterstützung ziviler Behörden
- Resolutions
-
-
- Number
-
1
- Text
-
Bundesbeschluss über die Einsätze der Armee zur Unterstützung ziviler Behörden
- Resolutions
-
| Date |
Council |
Text |
| 16.06.2015 |
1 |
Beschluss gemäss Entwurf |
| 07.09.2015 |
2 |
Zustimmung |
- Proceedings
-
<p><b>Debatte im Nationalrat, 16.06.2015</b></p><p><b>Armee bleibt vorerst vor den Botschaften </b></p><p><b>(sda) Die Armee soll über das laufende Jahr hinaus für den Botschaftsschutz eingesetzt werden. Der Nationalrat am Dienstag beschlossen, den Assistenzdiensteinsatz ein letztes Mal zu verlängern. Ende 2018 sollen dann definitiv die zivilen Behörden übernehmen.</b></p><p>Schon die vorangehende Verlängerung des Botschaftsschutzes durch die Armee bis Ende 2015 hätte die letzte sein sollen. Doch dann stellte sich heraus, dass die Kantone Bern, Genf und Waadt sowie die Stadt Zürich nicht in der Lage sein werden, alle Armeeangehörigen durch eigene Sicherheitskräfte zu ersetzen. Sie brauchen noch Zeit für die Ausbildung der zivilen Kräfte.</p><p>Der Bundesrat beantragt daher die Verlängerung des Assistenzdienstes bis längstens 2018. Sobald die Rechtsgrundlagen für die Weiterentwicklung der Armee in Kraft ist, sollen solche Einsätze nur noch geleistet werden, um die Kompetenzen der Armee in dem Bereich zu erhalten.</p><p>Für die Mehrheit der Sicherheitspolitischen Kommission sei dies "zwar ärgerlich, aber unbestritten", sagte Walter Müller (FDP/SG). Der Bund habe keine eigene Polizei, sei aber für den Schutz der Botschaften zuständig. "Wir haben gar keine andere Möglichkeit", sagte Verteidigungsminister Ueli Maurer.</p><p></p><p>Versprechen gebrochen</p><p>Eric Voruz (SP/VD) erinnerte daran, dass die innere Sicherheit Sache der Kantone sei. Jene Kantone, die noch immer nicht über genügend Personal verfügten, hätten ihre Versprechen gebrochen.</p><p>An der Zuständigkeit der Kantone zweifelten auch die anderen Fraktionen nicht. Mit 121 zu 44 Stimmen bei 5 Enthaltungen lehnte der Nationalrat Voruz' Nichteintretensantrag ab. In der Gesamtabstimmung wurde die Verlängerung mit 127 zu 43 Stimmen bei 9 Enthaltungen angenommen.</p><p></p><p><b>Debatte im Ständesrat, 07.09.2015</b></p><p><b>Armee wird weiterhin Botschaften schützen </b></p><p><b>(sda) Die Armee wird weiterhin für den Botschaftsschutz eingesetzt. Spätestens Ende 2018 sollen dann definitiv die zivilen Behörden übernehmen. Nach dem Nationalrat hat am Montag auch der Ständerat den Assistenzdiensteinsatz ein letztes Mal verlängert.</b></p><p>Schon die vorangehende Verlängerung des Botschaftsschutzes durch die Armee bis Ende 2015 hätte die letzte sein sollen. Doch dann stellte sich heraus, dass die Kantone Bern, Genf und Waadt sowie die Stadt Zürich nicht in der Lage sein werden, alle Armeeangehörigen durch eigene Sicherheitskräfte zu ersetzen. Sie brauchen noch Zeit für die Ausbildung der zivilen Kräfte.</p><p>Der Bundesrat beantragt daher die Verlängerung des Assistenzdienstes bis längstens 2018. Sobald die Rechtsgrundlagen für die Weiterentwicklung der Armee in Kraft ist, sollen solche Einsätze nur noch geleistet werden, um die Kompetenzen der Armee in dem Bereich zu erhalten. Der Entscheid im Ständerat fiel ohne Gegenstimme.</p>
- Updated
-
09.04.2025 00:25
Back to List