Mehrwertsteuergesetz. Teilrevision

Details

ID
20150025
Title
Mehrwertsteuergesetz. Teilrevision
Description
Botschaft vom 25. Februar 2015 zur Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 25.02.2015</b></p><p><b>Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes</b></p><p><b>Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Botschaft zu einer Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes (MWSTG) zuhanden des Parlaments verabschiedet. Die Teilrevision umfasst verschiedene Änderungen, namentlich in den Bereichen Steuerpflicht, Steuersätze und -ausnahmen, Verfahren und Datenschutz. Für den Bundesrat zentral ist die Beseitigung mehrwertsteuerbedingter Wettbewerbsnachteile von inländischen Unternehmen gegenüber ihren ausländischen Konkurrenten. Vorgängig hat der Bundesrat zudem vom Ergebnisbericht zur Vernehmlassung über die MWSTG-Teilrevision Kenntnis genommen. </b></p><p>Die Teilrevision des MWSTG bringt für die Mehrzahl der inländischen Unternehmen steuerlich keine wesentlichen Änderungen. Der Bundesrat will die Situation der inländischen Unternehmen indirekt verbessern, indem er hauptsächlich zwei Massnahmen zur Reduktion mehrwertsteuerbedingter Wettbewerbsnachteile ergreift.</p><p>Erstens sollen künftig alle Unternehmen obligatorisch mehrwertsteuerpflichtig werden, wenn sie im In- und Ausland mindestens 100'000 Franken Umsatz erzielen. Nach geltendem Recht ist nur der im Inland erzielte Umsatz massgebend, weshalb ausländische Unternehmen in der Schweiz einen Umsatz von bis zu 100'000 Franken erzielen können, ohne MWST abliefern zu müssen. Deshalb erleiden inländische gegenüber ausländischen Firmen einen mehrwertsteuerbedingten Wettbewerbsnachteil. Ausländische Unternehmen werden neu steuerpflichtig ab dem ersten Franken Umsatz in der Schweiz.</p><p>Zweitens werden umsatzstarke ausländische Online-Händler durch die Neuregelung für gewisse Sendungen im Inland obligatorisch steuerpflichtig: Zwar sind Sendungen, bei denen ein Steuerbetrag von weniger als 5 Franken anfallen würde, bei der Einfuhr wie bisher steuerfrei. Jedoch müssen Unternehmen, die mit solchen Sendungen mehr als 100'000 Franken Umsatz pro Jahr erzielen, künftig diese Sendungen der Schweizer Kundschaft mit der Schweizer Mehrwertsteuer in Rechnung stellen.</p><p></p><p>Reduzierter Satz für elektronische Zeitungen und Zeitschriften</p><p>Neu sollen kostenpflichtige Online-Ausgaben von Zeitungen und Zeitschriften zum reduzierten Satz besteuert werden, wie dies heute bereits bei den gedruckten Ausgaben der Fall ist. Damit werden Zeitungen und Zeitschriften unabhängig des Mediums steuerlich gleich behandelt. </p><p></p><p>Präzisierungen in unterschiedlichen Bereichen</p><p>Der Abzug fiktiver Vorsteuern wird für Kunstgegenstände, Antiquitäten und Sammlungsstücke durch eine dem neuen Gesetz angepasste Margenbesteuerung ersetzt. Diese verhindert eine Unterbesteuerung durch den Abzug fiktiver Vorsteuern für Gegenstände, die bei ihrem Eintritt in den Markt nicht mit der Mehrwertsteuer belastet waren.</p><p>Die Steuerpflicht von Gemeinwesen wird vereinfacht und die Zusammenarbeit von Gemeinwesen wird steuerlich entlastet. Hingegen soll die Steuerausnahme für Parkplätze im Gemeingebrauch aufgehoben werden. </p><p>Mit der Teilrevision werden Leistungen von Einrichtungen der Sozialversicherung im Rahmen von gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben zur Prävention von der Steuer ausgenommen. Damit wird die Gleichbehandlung aller Sozialversicherungsträger gewährleistet und die Zusammenarbeit von Sozialversicherungen erleichtert.</p><p>Wie vom Parlament verlangt, wird eine neue Steuerausnahme vorgelegt für Leistungen, die im Rahmen des statutarischen Zwecks einer Organisation den Gönnerinnen und Gönnern als Gegenleistung für den Gönnerbeitrag in Aussicht gestellt werden. </p><p>Nach aktuellen Berechnungen belaufen sich die jährlichen Mehreinnahmen durch die Vorlage insgesamt auf rund 68 Millionen Franken. Die grössten finanziellen Auswirkungen hat dabei die Neuregelung der Steuerpflicht ausländischer Unternehmen mit Mehreinnahmen von 40 Millionen Franken. Rund 30 Millionen Franken Mehreinnahmen entfallen zudem auf die Margenbesteuerung für Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten.</p><p></p><p>Die Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes und Motion der WAK-N</p><p>Am 1. Januar 2010 trat das total revidierte Mehrwertsteuergesetz in Kraft. In der Praxis hat sich gezeigt, dass einige Regelungen anpassungsbedürftig sind. Der Bundesrat nahm diese Punkte am 30. Januar 2013 in die vom Nationalrat verlangte Zusatzbotschaft zur Vereinfachung der Mehrwertsteuer (Vorlage Zwei-Satz-Modell) auf. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) trat auf diese Vorlage jedoch nicht ein und beauftragte den Bundesrat am 23. April 2013 mit einer Motion (13.3362), dem Parlament Vorschläge zu einer Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes zu unterbreiten. Darin sollen auch Änderungs- und Ergänzungsvorschläge des Mehrwertsteuer-Konsultativgremiums berücksichtigt werden: Um mehrwertsteuerbedingte Wettbewerbsverzerrungen in den Grenzregionen weiter zu reduzieren, schlägt das Gremium das Abstellen auf die im In- und Ausland erzielten Umsatze für die obligatorische Steuerpflicht vor. </p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 25. Februar 2015 zur Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (Mehrwertsteuergesetz, MWSTG)
    Resolutions
    Date Council Text
    24.09.2015 1 Beschluss abweichend vom Entwurf
    03.03.2016 2 Abweichung
    14.06.2016 1 Abweichung
    15.06.2016 2 Abweichung
    19.09.2016 1 Abweichung
    20.09.2016 2 Abweichung
    29.09.2016 1 Beschluss gemäss Antrag der Einigungskonferenz
    29.09.2016 2 Beschluss gemäss Antrag der Einigungskonferenz
    30.09.2016 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    30.09.2016 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p><b>Debatte im Nationalrat, 24.09.2015</b></p><p><b>Ausländische Unternehmen verlieren Mehrwertsteuer-Privileg </b></p><p><b>(sda) Bei der Mehrwertsteuer sollen inländische Unternehmen nicht mehr gegenüber ausländischen benachteiligt werden. Massgeblich für die Steuerpflicht ist künftig der gesamte Umsatz sein, nicht nur der in der Schweiz erwirtschaftete.</b></p><p>Das hat der Nationalrat am Donnerstag beschlossen. Damit würde grundsätzlich jedes Unternehmen steuerpflichtig, das in der Schweiz Leistungen erbringt, sofern es nicht nachweist, dass es weltweit weniger als 100'000 Franken Umsatz erzielt. Die Neuregelung betrifft auch Online-Händler. Sendungen aus dem Ausland könnten in Zukunft also etwas teurer werden. Schweizer Unternehmen profitieren indirekt, indem ein Wettbewerbsvorteil der ausländischen Konkurrenz wegfällt.</p><p></p><p>Geld für die Bundeskasse</p><p>Durch die Gesetzesänderung würden neu schätzungsweise 30'000 ausländische Unternehmen steuerpflichtig. Für die Umsetzung müssten rund 38 neue Stellen geschaffen werden. Andererseits fliessen dank der Neuregelung voraussichtlich 40 Millionen Franken pro Jahr zusätzlich in die Bundeskasse.</p><p>Noch einmal rund 30 Millionen Franken verspricht sich der Bund von einer Änderung bei der Besteuerung von Kunstgegenständen, Antiquitäten und Sammlerstücken. Der fiktive Vorsteuerabzug soll durch eine Steuer auf der Differenz zwischen dem Ankaufs- und dem Verkaufspreis ersetzt werden.</p><p>Diese vom Bundesrat vorgeschlagene Änderung des Mehrwertsteuergesetzes war unbestritten. Auch gegen den reduzierten Satz von 2,5 Prozent für elektronische Zeitungen und Zeitschriften gab es keinen Widerstand, der Nationalrat nahm in die Vorschrift sogar noch die elektronischen Bücher auf.</p><p></p><p>Lex Rega</p><p>Auf Antrag seiner Wirtschaftskommission stimmte er ausserdem einer Präzisierung der Definition von steuerbefreiten Spenden und Gönnerbeiträgen zu: Damit diese steuerfrei sind, muss ein gemeinnütziges Unternehmen den Spendern oder Gönnern mitteilen, dass kein Anspruch auf eine Gegenleistung besteht. Der Nationalrat hat die Regel insbesondere mit Blick auf die Rega eingeführt.</p><p>Die Höhe der Bezüge von Rega-Kadern hatte die Wirtschaftskommission auch zu einer Motion veranlasst. Mit dieser hätten die Bezüge von Stiftungsräten und Vorstandsmitgliedern steuerbefreiter Organisationen begrenzt werden sollen. Die Mehrheit des Rats sprach sich aber dagegen aus.</p><p>Zu reden gab auch der Mehrwertsteuersatz für Take Away-Leistungen. Diese sollen neu zum Normalsatz von 8 Prozent besteuert werden, wenn keine "Massnahmen zur Abgrenzung von gastgewerblichen Leistungen" getroffen werden. Als solche würden etwa getrennte Kassen gelten.</p><p>Dagegen setzte sich die SVP zur Wehr, sehr zum Erstaunen von Widmer-Schlumpf. Der Bundesrat nehme mit der Regel ein Anliegen der Initiative des Wirteverbands Gastrosuisse auf. Diese war vor einem Jahr an der Urne gescheitert. Die Bestimmung diene dem Schutz der Restaurantbetreiber, sagte die Finanzministerin. "Wir machen das, was sie von uns gefordert haben."</p><p></p><p>"Parkplatz-Extrawurst"</p><p>Die Steuerpflicht für vermietete Gemeindeparkplätze lehnte der Nationalrat ab. Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, dass dafür wie für alle anderen Parkplätze Mehrwertsteuer bezahlt werden muss. Thomas Maier (GLP/ZH) kritisierte den Entscheid der Mehrheit als "Klientel-Politik". Mit der Abschaffung der "Parkplatz-Extrawurst" für Gemeinden hätte die Bürokratie vereinfacht werden können, was dem Nationalrat doch angeblich so wichtig sei. Die Mehrheit wollte den Gemeinden aber den Verwaltungsaufwand und die Kosten ersparen.</p><p>Auch die Verlängerung der absoluten Verjährungsfrist von 10 auf 15 Jahre scheiterte. In der Gesamtabstimmung hiess der Nationalrat die Vorlage ohne Gegenstimme gut.</p><p><b></b></p><p><b>Debatte im Ständerat, 03.03.2016</b></p><p><b>Parlament schafft Mehrwertsteuerprivileg für ausländische Firmen ab </b></p><p><b>(sda) Bei der Mehrwertsteuer sollen Schweizer Unternehmen nicht mehr gegenüber ausländischen benachteiligt werden. Der Ständerat hat am Donnerstag als Zweitrat dafür grünes Licht gegeben. Er brachte an der Vorlage aber mehrere Änderungen an, unter anderem zur Billag-Gebühr.</b></p><p>Wie der Nationalrat will auch der Ständerat den herrschenden Wettbewerbsnachteil von Schweizer Unternehmen bei der Mehrwertsteuer beseitigen. Massgeblich für die Steuerpflicht soll künftig der gesamte Umsatz sein, nicht nur der in der Schweiz erwirtschaftete.</p><p>Damit wird grundsätzlich jedes Unternehmen mehrwertsteuerpflichtig, das in der Schweiz Leistungen erbringt, sofern es nicht nachweist, dass es weltweit weniger als 100'000 Franken Umsatz erzielt. Die Neuregelung betrifft auch Online-Händler wie etwa Amazon. Sendungen aus dem Ausland könnten in Zukunft also etwas teurer werden.</p><p>Schätzungsweise 30'000 ausländische Unternehmen würden dadurch neu steuerpflichtig. Schweizer Unternehmen profitierten indirekt, indem ein Wettbewerbsvorteil der ausländischen Konkurrenz wegfällt. Für die Umsetzung müssten gemäss Bundesrat 38 neue Stellen geschaffen werden. Andererseits fliessen voraussichtlich 40 Millionen Franken pro Jahr zusätzlich in die Bundeskasse.</p><p>Im Ständerat war diese Änderung unbestritten. Auch mit dem reduzierten Satz von 2,5 Prozent für elektronische Zeitungen, Zeitschriften und Bücher zeigte er sich einverstanden, ebenso mit einer Änderung bei der Besteuerung von Kunstgegenständen und Antiquitäten, die rund 30 Millionen Franken in die Bundeskasse spülen soll.</p><p></p><p>Keine MWST auf Fernsehgebühren</p><p>In anderen Punkten wich die kleine Kammer jedoch von der Linie des Nationalrats ab. So folgte sie unter anderem stillschweigend einem Antrag ihrer vorberatenden Kommission, dass auf der neuen geräteunabhängigen Radio- und Fernsehabgabe keine Mehrwertsteuer erhoben werden solle.</p><p>Das entspreche dem Entscheid des Bundesgerichts, sagte Kommissionssprecher Martin Schmid (FDP/GR). Dieses hatte im April 2015 geurteilt, dass die heutige Empfangsgebühr nicht der Mehrwertsteuer untersteht.</p><p></p><p>Eine "Schlaumeier-Schutzklausel"</p><p>Einig sind sich National- und Ständerat, wann das Recht, eine Steuerforderung festzusetzen, verjähren soll. Der Bundesrat wollte die absolute Verjährung von 10 auf 15 Jahre verlängern. Der Ständerat stellte sich jedoch wie bereits der Nationalrat gegen die Verlängerung.</p><p>Einzig die SP setzte sich im Ständerat für die längere Frist ein. Mit "Schlaumeiereien" könne man auf Zeit spielen und dann auf Verjährung hoffen, kritisierte Roberto Zanetti (SP/SO). Er sprach von einer "Schlaumeier-Schutzklausel".</p><p>Die Linke unterlag auch bei der Frage, wann bei einem Strafverfahren die Verjährung stillstehen soll. Nach Ansicht der Mehrheit des Ständerats soll dies nicht ab der Eröffnung einer Strafuntersuchung der Fall sein, sondern erst wenn die betroffene Person informiert wird. Mit diesem Entscheid stellte sich der Ständerat gegen den Nationalrat und den Bundesrat.</p><p></p><p>Einstimmig angenommen</p><p>Eine weitere Differenz schuf der Ständerat beim Gemeinwesen. Er folgte einem Antrag, wonach vom Staat subventionierte Leistungen von Gemeinden, etwa der Einsatz der Feuerwehr auf Nationalstrassen oder die Regionalförderung, von der Mehrwertsteuerpflicht befreit werden.</p><p>Die Stossrichtung der Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes war im Ständerat nicht bestritten. In der Gesamtabstimmung nahm die kleine Kammer die Vorlage einstimmig an. </p><p></p><p><b>Debatte im Nationalrat, 14.06.2016</b></p><p><b>Nationalrat nimmt Milliardenloch bei Mehrwertsteuer in Kauf </b></p><p><b>(sda) Der Nationalrat will im Mehrwertsteuergesetz den Vorsteuerabzug auch auf Leistungen gewähren, die von der Mehrwertsteuer ausgenommen sind. Damit nimmt er ein Milliardenloch in der Bundeskasse in Kauf.</b></p><p>Er hat am Dienstag mit 93 zu 90 Stimmen bei 5 Enthaltungen und gegen den Willen seiner vorberatenden Kommission und des Bundesrates einen entsprechenden Antrag von Gewerbeverbandspräsident Hans-Ulrich Bigler (FDP/ZH) und Thomas Aeschi (SVP/ZG) gutgeheissen.</p><p>Die Kommission wollte im Gesetz die aktuelle Praxis verankern, wonach der Abzug von Vorsteuern für Leistungen, die sowieso von der Mehrwertsteuer ausgenommen sind, nicht mehr möglich ist. Betroffen wären teilweise der Finanzsektor, vor allem aber Wohngebäude.</p><p>Mit den Anträgen von Aeschi und Bigler wird die aktuelle Praxis geändert: Bauherren könnten die Vorsteuer wieder abziehen bis zum Zeitpunkt der Vermietung oder des Verkaufs eines Wohngebäudes. Erst dann müssten sie die abgezogenen Vorsteuern wieder zurückzahlen.</p><p>Dies bedeutet in den Worten von Finanzminister Ueli Maurer, dass der Staat Bank spielen muss - und einmalige Einnahmeausfälle von einer Miliarde Franken. "Das wiederum führt dazu, dass wir Ihnen ein Sparprogramm von einer Milliarde unterbreiten müssen, weil Sie dem Bund hier die Rolle einer Bank zuspielen."</p><p></p><p>Ständerat am Zug</p><p>Die Hoffnungen der Ratslinken und des Bundesrats liegen nun beim Ständerat, der die Differenzen am (morgigen) Mittwoch diskutieren will. Dabei wird es auch um die Besteuerung von Subventionen an Gemeinden gehen. Ein Beispiel ist der Einsatz der Feuerwehr auf Nationalstrassen oder die Regionalförderung. Der Nationalrat hielt mit 164 zu 12 Stimmen daran fest, solche Subventionen nicht von der Mehrwertsteuerpflicht zu befreien.</p><p>Inhaltliche Differenzen bleiben auch bei der Besteuerung von Liegenschaften bei Verkauf und Bau. Die ständerätliche Präzisierung, wonach bei Grundstücken die Mehrwertsteuer erhoben werden soll, wenn Bauarbeiten nach dem Abschluss des Kauf- oder Vorvertrages beginnen, fiel im Nationalrat durch, obwohl es gängiger Praxis entspricht.</p><p>Mit dem Vorschlag der Mehrheit, den Zeitpunkt der Besteuerung auf den Übergang von Nutzen und Gefahr festzulegen, eröffnen sich laut Maurer die "Möglichkeit einer Steueroptimierung". Vergeblich warnte er vor einem Steuerschlupfloch und möglichen Steuerausfällen von bis zu 140 Millionen Franken pro Jahr. Der Nationalrat verzichtete mit 98 zu 87 Stimmen bei 5 Enthaltungen dennoch darauf, auch hier die geltende Praxis im Gesetz festzuschreiben.</p><p>Eine weitere Differenz bleibt bei Immobilien. Der Ständerat will keine Unterstellung unter die Mehrwertsteuer ermöglichen, wenn der Empfänger die Immobilie ausschliesslich für Wohnzwecke nutzt oder nutzen will. Der Nationalrat beharrt darauf, die Option nur auszuschliessen, wenn die Immobilie tatsächlich für Wohnzwecke genutzt wird.</p><p></p><p><b>Debatte im Ständerat, 15.06.2016</b></p><p><b>Ständerat will Bund nicht in Mehrwertsteuer-Bank umwandeln </b></p><p><b>(sda) Der Ständerat schickt die Revision des Mehrwertsteuergesetzes mit einer Differenz zurück in den Nationalrat. Er will, dass dieser seinen (gestrigen) Entscheid klärt, den Vorsteuerabzug auch auf Leistungen zu gewähren, die von der Mehrwertsteuer ausgeschlossen sind.</b></p><p>Der Ständerat hielt am Mittwoch an seiner Version fest, dass der Vorsteuerabzug nicht möglich sein soll, wenn die Leistung von der Mehrwertsteuer ausgenommen ist. Konkret geht es um Wohnbauten, die für Wohnzwecke genutzt werden oder genutzt werden sollen.</p><p>Da am Dienstag im Nationalrat nicht klar wurde, ob er mit der Annahme von zwei Einzelanträgen zum Vorsteuerabzug eine materielle Änderung wünschte oder an der aktuellen Praxis festhalten will, fordert der Ständerat den Nationalrat dazu auf, Klarheit zu schaffen.</p><p>Finanzminister Ueli Maurer begrüsste den Schritt des Ständerates. Erneut warnte er, dass der Entscheid im Nationalrat je nach Auslegung zu Steuerausfällen von einer Milliarde Franken führen könnte, "die wir dann wie eine Bugwelle vor uns mitführen".</p><p>Die beiden anderen Differenzen hat der Ständerat aus dem Weg geräumt. So beharrte er nicht darauf, dass staatlich subventionierte Leistungen - beispielsweise der Einsatz der Feuerwehr auf Nationalstrassen - von der Mehrwertsteuer befreit werden. Die Frage sei noch nicht entscheidungsreif, erklärte Kommissionssprecher Martin Schmid (FDP/GR) und kündigte an, dass die Kommission die Frage unabhängig von der laufenden Revision vertieft prüfen wird.</p><p>Weiter ist der Ständerat dem Nationalrat bei der Besteuerung beim Verkauf von Grundstücken, die überbaut werden sollen, gefolgt. Der Ständerat wollte die aktuelle Praxis im Gesetz verankern. Nachdem aber der Nationalrat versichert hatte, an der gängigen Praxis nichts ändern zu wollen, folgte der Ständerat dem Entscheid des Nationalrates. Damit gilt weiterhin der Wortlaut des geltendes Rechts.</p><p></p><p><b>Debatte im Nationalrat, 19.09.2016</b></p><p><b>Nationalrat hält an Differenz beim Vorsteuerabzug fest </b></p><p><b>(sda) Der Nationalrat will bei der Revision des Mehrwertsteuergesetzes die Möglichkeit, beim Bauen einen Vorsteuerabzug geltend zu machen, weiter fassen als Bundesrat und Ständerat.</b></p><p>Der Nationalrat hielt am Montag an der letzten Differenz im teilrevidierten Mehrwertsteuergesetz fest. Er folgte mit 98 zu 92 Stimmen der Mehrheit der Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK). Eine Minderheit hätte die Vorlage bereinigen wollen.</p><p>Es gehe darum, die heutige Praxis festzuschreiben, warb Sprecherin Prisca Birrer-Heimo (SP/LU) für die Minderheit. Beim Bauen stelle sich die Frage, ob die Steuerverwaltung als Bank benutzt werde, wenn ein Vorsteuerabzug geltend gemacht, die Steuern aber später dennoch bezahlt werden müssten.</p><p>Um dies auszuschliessen, wollte die Minderheit wie der Ständerat und der Bundesrat präzisieren, dass der Ausschluss vom Vorsteuerabzug für Leistungen gelten soll, die "ausschliesslich für Wohnzwecke genutzt werden" und "genutzt werden sollen".</p><p>SVP und FDP dagegen wollten es bei "genutzt werden" bewenden lassen und obsiegten knapp. Die Minderheit wolle Unternehmen das Vorsteuer-Abzugsrecht auf Vorrat verweigern, kritisierte Thomas Aeschi (SVP/ZG).</p><p>Finanzminister Ueli Maurer warb für die Minderheit und die Beseitigung der Differenz. Der Mehrheitsantrag wäre "ein Bürokratie-Monster, das wir erlegen sollten", warnte er. Obendrein könnte der Ertragsausfall bis zu einer Milliarde Franken betragen, gab er zu bedenken. "Ich verstehe hier die Mehrheit nicht." </p><p></p><p><b>Debatte im Ständerat, 20.09.2016</b></p><p><b>Differenz beim Vorsteuerabzug kommt vor Einigungskonferenz </b></p><p><b>(sda) Die Vorlage zur Teilrevision der Mehrwertsteuer kommt vor die Einigungskonferenz. Nicht einig geworden sind sich die Kammern über die Möglichkeiten, für Leistungen und Gegenstände zu Wohnzwecken einen Vorsteuerabzug geltend zu machen.</b></p><p>Der Ständerat und auch der Bundesrat möchten diese Möglichkeit enger fassen als eine kleine Mehrheit des Nationalrates. Die kleine Kammer hielt am Dienstag in der dritten Beratungsrunde an ihrer Version fest und schickte die Vorlage damit oppositionslos in die Einigungskonferenz.</p><p></p><p>Anpassung an Praxis</p><p>Umstritten ist die Frage, wie weit beim Bauen die Möglichkeit für einen Vorsteuerabzug offen sein soll. In den Augen des Ständerates soll das nicht der Fall sein, wenn die fraglichen Gegenstände oder Leistungen zu Wohnzwecken genutzt werden oder genutzt werden sollen. Der Nationalrat möchte es bei "genutzt werden" bewenden lassen.</p><p>Mit der Version des Ständerates könne das Gesetz an die derzeitige Praxis angepasst werden, sagte Martin Schmid (FDP/GR), Präsident der Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK). Für die reale Wirtschaft hätte dies keine Auswirkungen, und die Rechtsunsicherheit könne klein gehalten werden.</p><p>An die Eidgenössische Steuerverwaltung richtete Schmid die Aufforderung, sich künftig nicht mehr derart weit von einem Gesetzestext wegzubewegen.</p><p>Finanzminister Ueli Maurer sprach von einem gordischen Knoten: Damit etwas gleich bleibe, müsse man etwas ändern, sagte er. Mit dem beantragten Zusatz des Bundesrates, den der Ständerat unterstütze, könnten Gesetzesinterpretationen künftig verhindert werden.</p><p>Im Nationalrat hatte Maurer den Mehrheitsantrag der grossen Kammer als "Bürokratie-Monster" kritisiert. Obendrein könnte der Ertragsausfall bis zu einer Milliarde Franken betragen, gab er zu bedenken. "Ich verstehe hier die Mehrheit nicht."</p><p></p><p>Nächste Anpassung verlangt</p><p>Mit einer stillschweigend unterstützten Motion verlangt der Ständerat bereits nächste Anpassungen am Mehrwertsteuergesetz. Der Vorstoss verlangt, dass Subventionen von Gemeinwesen nicht der Mehrwertsteuer unterliegen dürfen, wenn sie für grundlegende gesetzliche Aufgaben ausgerichtet werden.</p><p>Als Beispiele nannte die WAK, die die Motion eingereicht hatte, die Pflege von Schutzwäldern oder der Betrieb der Feuerwehr zur Strassenrettung auf Bundesstrassen. In der Frage, in welchen Fällen es sich um Subventionen handle und in welchen nicht, gebe es Abgrenzungsschwierigkeiten, sagte WAK-Präsident Martin Schmid.</p><p>In die vom Rat unmittelbar davor beratene Revisionsvorlage habe das Anliegen nicht aufgenommen werden können, so Schmid. Die Tragweite der verlangten Neuerungen für Bund, Kantone und Private habe dafür nicht mit der erforderlichen Tiefe beurteilt werden können.</p><p>Der Bundesrat erklärte sich mit dem Anliegen einverstanden. Für die entsprechende Anpassung der Gesetzgebung sei aber ein Vernehmlassungsverfahren unumgänglich, hielt er fest. Die Motion geht nun an den Nationalrat.</p><p></p><p><b>Zusammenfassung 29.09.2016</b></p><p><b>Parlament heisst Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes gut </b></p><p><b>(sda) Die Teilrevision des Mehrwertsteuergesetz ist unter Dach. Am Donnerstag hiessen beide Räte einen Antrag der Einigungskonferenz zur letzten Differenz gut. Hauptziel der Vorlage ist es, Wettbewerbsnachteile für Schweizer Unternehmen bei der Mehrwertsteuer auszuräumen.</b></p><p>Die letzte Differenz drehte sich um Optionen für Vorsteuerabzüge auf nicht mehrwertsteuerpflichtigen Leistungen. Der Nationalrat wollte den Vorsteuerabzug nicht zulassen, wenn die fragliche Leistung vom Empfänger "für Wohnzwecke genutzt wird". Finanzminister Ueli Maurer lehnte dies jedoch ab und warnte vor einem Ertragsausfall von bis zu einer Milliarde Franken im Jahr 2018.</p><p>Der Ständerat und der Bundesrat wollten die Bestimmung enger fassen und Leistungen von der Möglichkeit des Vorsteuerabzuges ausnehmen wollen, wenn diese vom Empfänger "für Wohnzwecke genutzt oder genutzt werden soll". Dies beantragte auch die Einigungskonferenz, Der Nationalrat folgte ihr oppositionslos, um die Vorlage nicht zu gefährden.</p><p></p><p>Ausländisches könnte teurer werden</p><p>Damit ist die 2015 vom Bundesrat vorgeschlagene Revision des Mehrwertsteuergesetzes bereit für die Schlussabstimmung. Ziel ist primär, den Wettbewerbsnachteil von Schweizer Unternehmen gegenüber ausländischen Unternehmen bei der Mehrwertsteuer zu beseitigen. Neu steuerpflichtig würden laut Botschaft um die 30'000 Unternehmen.</p><p>Massgeblich für die Steuerpflicht soll künftig der gesamte, weltweit erzielte Umsatz sein, nicht nur der in der Schweiz erwirtschaftete. Heute bezieht sich diese Grenze auf den in der Schweiz erzielten Umsatz. Deshalb sind inländische Betriebe benachteiligt.</p><p>Die Neuregelung betrifft unter anderen ausländische Online-Händler. Für Sendungen in die Schweiz muss der Verkäufer neu die Schweizer Mehrwertsteuer in Rechnung stellen. Im Ausland bestellte Waren könnten damit teurer werden.</p><p>Der Bund erwartet mit der Neuerung grossen Aufwand für die Verwaltung. Die Eidgenössische Steuerverwaltung benötigt deshalb bis zu 38 zusätzliche Vollzeitstellen. Da sich die Zahl der Steuerpflichtigen vorab nur schwer schätzen lässt, kündigte der Bundesrat die Schaffung von vorerst 30 zusätzlichen Stellen an.</p><p></p><p>Margenbesteuerung für Antiquitäten</p><p>Laut Steuerverwaltung sollen der Bundeskasse durch die neue Mehrwertsteuer-Regelung pro Jahr zusätzliche 40 Millionen Franken zufliessen. Auf weitere 30 Millionen Franken hofft der Bund durch die geänderte Besteuerung von Kunstgegenständen, Antiquitäten und Sammlungsstücken. Für sie wird der fiktive Vorsteuerabzug aufgehoben.</p><p>Neu gilt für diese Gegenstände die Margenbesteuerung. Bei diesem System ist die Differenz zwischen dem Ankaufs- und dem Verkaufspreis massgebend für die Berechnung der Mehrwertsteuer.</p><p>Kostenpflichtige Online-Ausgaben von Zeitungen und Zeitschriften sowie elektronische werden neu wie die gedruckten Blätter zum reduzierten Satz von 2,5 Prozent besteuert. Printmedien und elektronische Medien werden damit gleich behandelt.</p>
Updated
09.04.2025 00:24

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