Mineralölsteuergesetz. Teilrevision
Details
- ID
- 20150028
- Title
- Mineralölsteuergesetz. Teilrevision
- Description
- Botschaft vom 6. März 2015 zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes (Teilweise Befreiung der Treibstoffe für Pistenfahrzeuge von der Mineralölsteuer)
- InitialSituation
- <p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 06.03.2015</b></p><p><b>Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Teilrevision des Mineralölsteuergesetzes</b></p><p><b>Der Bundesrat hat heute die Botschaft zur Teilrevision des Mineralölsteuergesetzes zuhanden des Parlaments verabschiedet. Die Anpassungen betreffen einerseits die teilweise Befreiung der Treibstoffe für Pistenfahrzeuge von der Mineralölsteuer und anderseits eine Kompetenzdelegation an die Steuerbehörde für gewisse Steuerbefreiungen.</b></p><p>Mit der vom Parlament überwiesenen Motion von Ständerat Isidor Baumann (12.4203) wurde der Bundesrat beauftragt, eine Änderung des Mineralölsteuergesetzes vorzuschlagen. Dies, um Pistenfahrzeuge teilweise von der Mineralölsteuer zu befreien. Rückerstattungsberechtigt sollen Verbraucher von Treibstoffen sein, die mit Schneeraupen ausgerüstete Pistenfahrzeuge, Motorschlitten und Quads zur Präparierung von Skipisten, Loipen, Schlittelbahnen und Winterwanderwegen einsetzen. In den Grundzügen lehnt sich das neue Verfahren an bestehende Rückerstattungsverfahren im Mineralölsteuerbereich an. Der Gesetzesentwurf sieht zudem vor, dass die Rückerstattung für Diesel-Fahrzeuge differenziert vorgenommen werden soll. Für schadstoffarme Fahrzeuge soll eine höhere Rückerstattung geltend gemacht werden können.</p><p>Weiter beantragt der Bundesrat, das Verfahren der Steuerbefreiungen für Lieferungen von Treib- und Brennstoffen im Rahmen der diplomatischen und konsularischen Beziehungen an die Steuerbehörde zu delegieren. Bei der Anpassung vom 23. Oktober 2013 der Mineralölsteuerverordnung wurde festgestellt, dass im Mineralölsteuergesetz eine Bestimmung fehlt, mit der die Steuerbehörde die Kompetenz erhält, das Verfahren zu regeln. Die entsprechende Grundlage soll im Rahmen dieser Vorlage geschaffen werden. Die Ergänzung ändert an den bisher gewährten Steuerbefreiungen nichts.</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 6. März 2015 zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes (Teilweise Befreiung der Treibstoffe für Pistenfahrzeuge von der Mineralölsteuer)
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Mineralölsteuergesetz (MinöStG)
- Resolutions
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Date Council Text 15.06.2015 1 Eintreten. Rückweisung an die Kommission. 24.09.2015 1 Beschluss abweichend vom Entwurf 16.12.2015 2 Eintreten. Rückweisung an die Kommission. 01.03.2016 2 Zustimmung 18.03.2016 1 Annahme in der Schlussabstimmung 18.03.2016 2 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p><b>Debatte im Ständerat, 16.12.2015</b></p><p><b>Ständerat will Pistenfahrzeuge von Mineralölsteuer befreien </b></p><p><b>(sda) Pistenfahrzeuge sollen teilweise von der Mineralölsteuer befreit werden. Der Ständerat ist am Mittwoch auf eine entsprechende Gesetzesvorlage eingetreten, gegen den Willen seiner Kommission.</b></p><p>Bevor der Rat über die Details befinden kann, muss die Kommission diese nun beraten. Sie hatte die Vorlage versenken wollen. Denn sie war zum Schluss gekommen, dass die Sonderbehandlung nicht zu rechtfertigen sei und zu Abgrenzungsproblemen führen würde.</p><p>Auch zur Tourismusförderung taugt die Massnahme aus Sicht der Kommission nicht. Würde die Erleichterung für die Pistenfahrzeuge an die Konsumentinnen und Konsumenten weitergegeben, würde der Preis einer Tageskarte von 58 Franken um gerade mal 54 Rappen sinken, stellte Kommissionssprecher Konrad Graber (CVP/LU) fest.</p><p></p><p>Bergtourismus entlasten</p><p>Die Befürworter widersprachen. Stefan Engler (CVP/GR) stellte fest, die Entlastung würde pro Bergbahnunternehmen 400'000 Franken im Jahr ausmachen. Das habe eine Umfrage in seinem Kanton ergeben. Auch Hans Stöckli (SP/BE) sagte, mit der Steuerbefreiung könne das Parlament etwas Konkretes für den Tourismus tun.</p><p>Der Bergtourismus sei in Existenznot, befand Isidor Baumann (CVP/UR). Er hatte die Gesetzesänderung mit einer Motion angestossen, welcher das Parlament vor rund zwei Jahren zustimmte. Damals argumentierte Baumann, Pistenfahrzeuge benützten die Strassen nicht und seien daher von der zweckgebundenen Abgabe zu entlasten. Damit könnten die Kosten im Bergtourismus gesenkt werden. Die Gegner gaben vergeblich zu bedenken, auch andere Fahrzeuge - etwa Rasenmäher - seien selten auf der Strasse anzutreffen.</p><p></p><p>Abhängig von Schadstoffausstoss</p><p>Der Bundesrat hatte sich ebenfalls gegen den Vorstoss gestellt. Weil das Parlament ihn damit beauftragte, legte er aber eine Gesetzesänderung vor. Er schlägt nun vor, in erster Linie jene Fahrzeuge zu begünstigen, die weniger Schadstoffe ausstossen.</p><p>Konkret soll für Pistenfahrzeuge mit Dieselmotor und Partikelfilter die Hälfte der Mineralölsteuer sowie der Mineralölsteuerzuschlag zurückerstattet werden. Für die übrigen Fahrzeuge mit Dieselmotor würde hingegen nur der Mineralölsteuerzuschlag vergütet.</p><p>Davon wollte der Nationalrat aber nichts wissen: Er hiess die Gesetzesänderung in der Herbstsession zwar gut, verzichtete aber auf die Differenzierung nach der technischen Ausrüstung. Der Bundesrat habe das Anliegen der Motion entstellt, hiess es im Rat. Der parlamentarische Auftrag habe kein Umweltanliegen umfasst.</p><p><b></b></p><p><b>Debatte im Ständerat, 01.03.2016</b></p><p><b>Pistenfahrzeuge werden teilweise von der Mineralölsteuer befreit </b></p><p><b>(sda) Pistenfahrzeuge werden teilweise von der Mineralölsteuer befreit. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat dieser Neuerung zugestimmt. Das Parlament will damit den Bergtourismus unterstützen.</b></p><p>Die kleine Kammer hiess die Änderung des Mineralölsteuergesetzes am Dienstag oppositionslos gut. Das Geschäft ist nun bereit für die Schlussabstimmungen am Ende der Session.</p><p>Die Gesetzesänderung geht auf einen Vorstoss von Isidor Baumann (CVP/UR) zurück. Die Mineralölsteuer werde zur Hälfte zweckgebunden für die Strasse verwendet, stellte er fest. Pistenfahrzeuge benützten die Strassen aber nicht und seien daher von der Abgabe zu entlasten.</p><p>Die Gegner gaben zu bedenken, auch andere Fahrzeuge - etwa Rasenmäher - seien selten auf der Strasse anzutreffen. Der Bundesrat stellte sich ebenfalls gegen den Vorstoss. Weil das Parlament ihn damit beauftragte, legte er aber eine Gesetzesänderung vor.</p><p></p><p>Partikelfilter ist nicht Bedingung</p><p>Er schlug allerdings vor, jene Fahrzeuge stärker zu begünstigen, die weniger Schadstoffe ausstossen. Davon wollte der Nationalrat nichts wissen. Der parlamentarische Auftrag habe kein Umweltanliegen umfasst, befand die Mehrheit. Der Ständerat ist ihm nun gefolgt. Somit werden auch Pistenfahrzeuge ohne Partikelfilter teilweise von der Mineralölsteuer befreit.</p><p>Das sei die einfachere Lösung, hiess es in der kleinen Kammer. Gälte die Erleichterung nur für Pistenfahrzeuge mit Partikelfilter, würde das die Unterstützung der Berggebiete schwächen und zu administrativem Aufwand führen.</p><p></p><p>"Ordnungspolitischer Sündenfall"</p><p>Die vorberatenden Verkehrskommissionen hatten die Vorlage zunächst versenken wollen. Sie waren zum Schluss gekommen, dass die Sonderbehandlung von Pistenfahrzeugen nicht zu rechtfertigen sei. Die Rede war von einem "ordnungspolitischen Sündenfall". Auch zur Tourismusförderung tauge die Massnahme nicht, gaben die Gegner zu bedenken.</p><p>Würde die Erleichterung für die Pistenfahrzeuge an die Konsumentinnen und Konsumenten weitergegeben, würde der Preis einer Tageskarte von 58 Franken um gerade mal 54 Rappen sinken, stellte Konrad Graber (CVP/LU) im Dezember fest. Das Parlament hielt aber an der Massnahme fest. Damit könne das Parlament etwas Konkretes für den Tourismus tun, argumentierten die Befürworterinnen und Befürworter.</p>
- Updated
- 09.04.2025 00:26