Zollgesetz. Teilrevision

Details

ID
20150029
Title
Zollgesetz. Teilrevision
Description
Botschaft vom 6. März 2015 zur Änderung des Zollgesetzes
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 06.03.2015</b></p><p><b>Bundesrat verabschiedet Teilrevision des Zollgesetzes</b></p><p><b>Der Bundesrat hat heute die Botschaft zur Änderung des Zollgesetzes zuhanden des Parlaments verabschiedet. Mit der Änderung sollen verschiedenste Bereiche präzisiert werden. Zudem hat der Bundesrat die Gelegenheit wahrgenommen, um in der Botschaft seine Strategie zu den Zolllagern zu definieren.</b></p><p>Die Anwendung des Zollgesetzes, das am 1. Mai 2007 in Kraft getreten ist, hat gezeigt, dass gewisse Mängel und Lücken bestehen. Dazu kommen Anliegen und Erkenntnisse, die einer gesetzlichen Regelung bedürfen. Die wesentlichen Bereiche der vorliegenden Teilrevision des Zollgesetzes lassen sich wie folgt zusammenfassen:</p><p>- Ermächtigung des Bundesrates, völkerrechtliche Vereinbarungen über die gegenseitige Anerkennung des Status' von zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten ("Authorised Economic Operators", AEO) selbstständig abzuschliessen, um das Genehmigungsverfahren zu vereinfachen und das Parlament zu entlasten;</p><p>- Einschränkung der solidarischen Haftung für Zollschulden zu Gunsten von Transportunternehmen (Umsetzung der Motion Schmid Nr. 14.3044); Erweiterung der Voraussetzungen, um Zollschulden zu erlassen, wenn nachträgliche Forderungen mit Blick auf die besonderen Verhältnisse des Unternehmens als unverhältnismässig belastend oder offensichtlich stossend erscheinen;</p><p>- Vereinfachung bei der Zollpfandverwertung und vorläufige Sicherstellung bzw. selbstständige Einziehung von Waren, die im Zusammenhang mit Delikten stehen, durch die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV);</p><p>- Inhaltliche Präzisierung der Übernahme kantonaler polizeilicher Aufgaben durch die EZV (Umsetzung des Berichts des Bundesrates in Erfüllung des Postulats Malama 10.3045 "Innere Sicherheit. Klärung der Kompetenzen");</p><p>- Ergänzung und Präzisierung der Datenschutzbestimmungen der EZV;</p><p>- Vereinfachung und Beschleunigung der internationalen Amtshilfe im Zollbereich;</p><p>- Schaffung einer ausdrücklichen gesetzlichen Grundlage für Observationen im Rahmen der Strafverfolgungskompetenz der EZV, damit gewonnene Erkenntnisse als Beweismittel in einem Verwaltungsstrafverfahren verwendet werden können;</p><p>- Aufhebung des Mindestbestands des Grenzwachtkorps im Schengen-Beschluss (Postulat Geschäftsprüfungskommission des Ständerates Nr. 10.3888);</p><p>- Änderung des Strassenverkehrsgesetzes, damit bei taktischen Dienstfahrten Straffreiheit für Lenker von Feuerwehr-, Sanitäts-, Polizei- oder Zollfahrzeugen gilt, wenn die Aufgabe nur unter Missachtung verkehrspolizeilicher Vorschriften erfüllt werden kann (Umsetzung Motionen Zanetti Nr. 14.3792 und Chopard-Acklin Nr. 14.3800). </p><p></p><p>Strategie Zolllager</p><p>Nicht Gegenstand der Vorlage ist der im Vernehmlassungsverfahren umstrittene Bereich der Zolllager. Der Bundesrat hat aber, in Erfüllung der Empfehlung 1 des Evaluationsberichtes der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) vom 28. Januar 2014, eine Strategie zu den Zolllagern verabschiedet. Darin hält er fest, dass Zolllager zur Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft beitragen. Sie erfüllen ihre für die Wirtschaft nützliche Funktion vor allem dadurch, dass sie gut organisiert und effizient sind. Sie sind aber keine rechtsfreien Räume. Der Bundesrat setzt sich, nicht zuletzt im Interesse der Schweizer Wirtschaft, für klare rechtliche Rahmenbedingungen für den Betrieb von Zollfreilagern und offenen Zolllagern ein. Die Zolllager stehen unter Überwachung der EZV. Diese muss ihre Kontrollfunktion umfassend wahrnehmen können. Das EFD wird deshalb beauftragt, im Lichte der Strategie und der Empfehlungen der EFK, die erforderlichen Massnahmen zu treffen und dem Bundesrat die notwendigen rechtlichen Anpassungen auf Verordnungsstufe bis Ende 2015 zu unterbreiten.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 6. März 2015 zur Änderung des Zollgesetzes
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Zollgesetz (ZG)
    Resolutions
    Date Council Text
    16.06.2015 2 Beschluss abweichend vom Entwurf
    15.12.2015 1 Abweichung
    01.03.2016 2 Zustimmung
    18.03.2016 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    18.03.2016 1 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p><b>Debatte im Nationalrat, 15.12.2015</b></p><p><b>Nationalrat will Mindestbestand an Grenzwächtern festschreiben </b></p><p><b>(sda) Das Grenzwachtkorps soll mindestens den Bestand vom 31. Dezember 2003 behalten. Anders als der Bundesrat und der Ständerat will der Nationalrat diese Klausel im Zollgesetz nicht streichen.</b></p><p>Mit der Revision des Zollgesetzes will der Bundesrat verschiedene rechtliche Lücken schliessen. Beispielsweise soll explizit verankert werden, dass Grenzwächter Personen auf öffentlichem Grund observieren dürfen. Zudem soll klarer geregelt werden, welche polizeilichen Aufgaben die Zöllner von den Grenzkantonen übernehmen dürfen.</p><p>Bei der Beratung folgte die grosse Kammer am Dienstag mit 127 zu 56 Stimmen der Mehrheit ihrer Sicherheitspolitischen Kommission (SiK). Demnach soll der Mindestbestand an Grenzwächtern im Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung der Assoziierung an Schengen und Dublin beibehalten werden. Bundesrat und Ständerat wollen die Klausel mit der Revision des Zollgesetzes aufheben.</p><p>Aus Sicht der Mehrheit hat die Klausel beim Volksentscheid zu Schengen und Dublin eine wichtige Rolle gespielt. Nur die SP und Grünen argumentieren dagegen, der Bestand von 2003 habe als Referenz an Bedeutung verloren.</p><p></p><p>Unumstrittene Revision</p><p>Stillschweigend gestrichen hat der Nationalrat eine Bestimmung, welche die Kommandanten von Luftfahrzeugen zur Übermittlung von Unterlagen an die Eidgenössische Zollverwaltung verpflichtet. Diese schafft aus der Sicht des Nationalrats zu grosse Unklarheiten und vermischt Bereiche der privaten und kommerziellen Fliegerei.</p><p>Schliesslich stimmte der Nationalrat oppositionslos einer Präzisierung zu, welche die Ermächtigung des Bundesrates zum Abschluss von völkerrechtlichen Verträgen explizit nur auf den Bereich der gegenseitigen Anerkennung des Status der zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten beschränkt. Damit bestehen drei Differenzen zum Ständerat.</p><p>In der Gesamtabstimmung hiess die grosse Kammer die Revision des Zollgesetzes mit 178 Stimmen ohne Gegenstimme gut. Das Geschäft geht zur Differenzbereinigung zurück an den Ständerat. Dieser hatte es in der Sommersession mit kleinen Änderungen zur Bundesratsversion oppositionslos gutgeheissen.</p><p><b></b></p><p><b>Debatte im Ständerat, 01.03.2016</b></p><p><b>Mindestbestand des Grenzwachtkorps bleibt im Gesetz </b></p><p><b>(sda) Die Schweiz soll auch in Zukunft mindestens so viele Grenzwächter haben wie 2003. Das Parlament hat die Streichung des Mindestbestandes aus dem Gesetz abgelehnt. Dieser war im Zusammenhang mit der Schengen-Assoziierung festgelegt worden.</b></p><p>Damit sollte verhindert werden, dass das neue Regime an der Grenze als Vorwand für einen Abbau beim Grenzwachtkorps dienen könnte. Im Auftrag der ständerätlichen Geschäftsprüfungskommission beantragte der Bundesrat später die Aufhebung der Klausel. Die Budgethoheit liege ohnehin beim Parlament, hielt er dazu fest.</p><p>Davon wollte der Nationalrat aber nichts wissen: Er lehnte den Antrag auf Streichung im Rahmen der Zollgesetz-Revision letzten Dezember ab. Am Dienstag hat sich der Ständerat nun angeschlossen. Es handle sich um eine symbolische Regel, sagte Kommissionssprecher Jean-René Fournier (CVP/VS).</p><p>Die übrigen Differenzen zum Zollgesetz bereinigte die kleine Kammer ebenfalls. Es handelte sich um eine Präzisierung bei der Ermächtigung des Bundesrats zum Abschluss völkerrechtlicher Verträge und einer Zollbestimmung zur Fliegerei. Bereits bei der ersten Beratung hatte der Ständerat den Antrag des Bundesrats abgelehnt, dass die Zollverwaltung ausländischen Behörden Informationen und Unterlagen unter Umständen ohne Amtshilfeverfahren übermitteln können soll.</p><p>Mit der Revision des Zollgesetzes werden verschiedene rechtliche Lücken geschlossen. Beispielsweise wird explizit verankert, dass Grenzwächter Personen auf öffentlichem Grund observieren dürfen. Zudem regelt das Gesetz klar, welche polizeilichen Aufgaben die Zöllner von den Grenzkantonen übernehmen dürfen. Auch die Bestimmungen für Blaulichtfahrten werden wieder geändert.</p><p>Auf ein strengeres Regime für Zollfreilager hat der Bundesrat nach Kritik in der Vernehmlassung verzichtet. Die Lager waren in den vergangenen Jahren unter Beschuss geraten, da sie für die Einlagerung illegaler Güter sowie für Geldwäscherei und Steuerhinterziehung missbraucht werden können. </p>
Updated
14.11.2025 08:10

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