ZGB. Kindesschutz

Details

ID
20150033
Title
ZGB. Kindesschutz
Description
Botschaft vom 15. April 2015 zur Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Kindesschutz)
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 15.04.2015</b></p><p><b>Mehr Kindesschutz dank erweiterter Melderechte und Meldepflichten</b></p><p><b>Der Bundesrat will die Meldepflichten bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdungen auf berufliche Fachpersonen ausdehnen und so den Kindesschutz stärken. Er hat dazu am Mittwoch von den Vernehmlassungsergebnissen Kenntnis genommen und die Botschaft für eine entsprechende Änderung des Zivilgesetzbuches verabschiedet. </b></p><p>Bereits heute haben Personen in amtlicher Tätigkeit (etwa Lehrer oder Sozialarbeiter) die Pflicht, bei Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung Meldung an die Kindesschutzbehörde (KESB) zu erstatten. Neu soll die Meldepflicht für alle Fachpersonen gelten, die beruflich regelmässig mit Kindern Kontakt haben und deshalb eine besondere Beziehung zu ihnen pflegen. Zu denken ist etwa an Fachpersonen aus den Bereichen Betreuung, Bildung, Religion oder Sport. Mit diesem Vorschlag erfüllt der Bundesrat den Auftrag der Motion Aubert (08.3790). </p><p></p><p>Ausdehnung der Meldepflicht auf berufliche Fachpersonen</p><p>Die Ausdehnung der Meldepflicht soll gewährleisten, dass die Kindesschutzbehörde rechtzeitig die nötigen Massnahmen zum Schutz eines gefährdeten Kindes treffen kann. Es gilt zu verhindern, dass Kinder alleine in einer Situation gelassen werden, die ihnen langfristig gravierende Schäden zufügen könnte. </p><p>Allerdings sollen entgegen dem Vernehmlassungsentwurf ausdrücklich nur solche Fachpersonen eine Meldepflicht haben, die beruflich mit Kindern arbeiten. Personen, die lediglich im Freizeitbereich tätig sind (etwa ehrenamtliche Sporttrainerinnen und -trainer), sollen von der Meldepflicht ausgenommen werden. Damit wird der Kreis der Meldepflichtigen auf Fachpersonen beschränkt, welche in der Lage sein sollten, Kindeswohlgefährdungen einzuschätzen. Die Meldepflicht besteht zudem nur dann, wenn die Fachperson dem Kind nicht im Rahmen ihrer eigenen Tätigkeit helfen kann. </p><p></p><p>Melderecht trotz Berufsgeheimnis</p><p>Für Personen, die dem Berufsgeheimnis des Strafgesetzbuches unterstehen (Art. 321 StGB), soll ein Melderecht gelten. Auf eine Meldepflicht wird verzichtet, weil eine Meldung die Vertrauensbeziehung zum betroffenen Kind oder zu Dritten unnötig gefährden und somit kontraproduktiv wirken könnte. Im Unterschied zum Vernehmlassungsentwurf wird das Melderecht für alle Berufsgeheimnisträger vorgesehen. Meldeberechtigt sind neben Ärzten oder Psychologen unter anderem auch Anwälte. Vom Melderecht sollen jedoch neu ausdrücklich die Hilfspersonen von Berufsgeheimnisträgern ausgenommen werden, also zum Beispiel Praxisassistenten oder Rechtspraktikanten.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 15. April 2015 zur Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Kindesschutz)
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Schweizerisches Zivilgesetzbuch (Kindesschutz)
    Resolutions
    Date Council Text
    26.04.2016 1 Nichteintreten.
    29.09.2016 2 Eintreten und Beschluss abweichend vom Entwurf des Bundesrates.
    28.11.2017 1 Abweichung
    07.12.2017 2 Abweichung
    12.12.2017 1 Abweichung
    13.12.2017 2 Abweichung
    14.12.2017 1 Beschluss gemäss Antrag der Einigungskonferenz
    14.12.2017 2 Beschluss gemäss Antrag der Einigungskonferenz
    15.12.2017 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    15.12.2017 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 26.04.2016</b></p><p><b>Misshandlungen - Nein zu verschärfter Meldepflicht bei Gefährdung des Kindeswohls </b></p><p><b>Der Nationalrat will die Meldepflicht bei Verdacht auf Gefährdung des Kindeswohls nicht ausweiten. Er hat sich gegen den Vorschlag des Bundesrates ausgesprochen, beispielsweise Angestellte von Kinderkrippen zu einer Meldung an die Kindesschutzbehörden zu verpflichten.</b></p><p>Mit 96 zu 88 Stimmen bei 2 Enthaltungen folgte der Nationalrat am Dienstag seiner Kommission und beschloss, nicht auf die Vorlage des Bundesrates einzutreten. Durchgesetzt haben sich damit die SVP und die FDP, gegen alle anderen Fraktionen. Sie vertraten die Ansicht, die heutigen Bestimmungen genügten.</p><p>Mit der neuen Regelung käme es vermehrt zu unbegründeten Meldungen, warnte Pirmin Schwander (SVP/SZ) im Namen der Kommission. Es stelle sich die Frage, wie hoch die Messlatte liege. Zunehmend würden schon schmutzige Kleider oder ein blauer Fleck gemeldet. Yves Nidegger (SVP/GE) stellte fest, ein Verdacht sei etwas sehr Vages. Auch der Begriff des Kindeswohls sei vage.</p><p></p><p>"Täterschutz"-Vorwurf an die Gegner</p><p>Die Befürworter warfen den Gegnern vor, "Täterschutz" zu betreiben. Es sei unverständlich, dass jene, die immer nach harten Strafen für Täter riefen, nicht bereit seien, die Opfer besser zu schützen, sagte Sibel Arslan (Grüne/BS).</p><p>Die Ausweitung der Meldepflicht würde einen besseren Kindesschutz ermöglichen, argumentierten die Vertreterinnen und Vertreter von SP, Grünen, CVP, GLP und BDP. Mit gesamtschweizerisch einheitlichen Regeln wäre zudem die Rechtssicherheit garantiert.</p><p></p><p>Lebenslange Traumatisierungen</p><p>Bernhard Guhl (BDP/AG) wies auf die Hilflosigkeit der Kinder hin. Misshandlungen führten zu lebenslangen Traumatisierungen. Es gebe Leute, die drehten im Roten, wenn von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) die Rede sei. Doch es brauche eine solche Behörde.</p><p>Justizministerin Simonetta Sommaruga rief die Zahlen in Erinnerung. Im Jahr 2014 hätten Kinderkliniken insgesamt 1400 Fälle von Kindesmisshandlungen gemeldet. Ein Fünftel der Kinder sei jünger als 2 Jahre alt gewesen, 40 Prozent jünger als 6 Jahre. "Überlassen Sie doch nicht ausgerechnet die Schwächsten unserer Gesellschaft, die kleinen Kinder, sich selber", sagte Sommaruga.</p><p></p><p>Straftaten verhindern</p><p>Das Parlament habe sich in den vergangenen Jahren oft mit Strafen für Täter befasst, stellte die Justizministerin fest. Das seien wichtige Überlegungen. "Aber wir haben auch die Aufgabe, uns zu überlegen, wie wir solche Straftaten verhindern können."</p><p>Im Nachhinein stelle sich oft die Frage, warum niemand hingeschaut habe, gab Sommaruga zu bedenken. Heute sei von Kanton zu Kanton unterschiedlich geregelt, wer zu einer Meldung verpflichtet und wer dazu berechtigt sei. Das sei nicht sinnvoll.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 29.09.2016</b></p><p><b>Ständerat will Meldepflicht an Kindesschutzbehörden ausweiten </b></p><p><b>Wer beruflich regelmässig Kontakt zu Kindern hat, soll bei Verdacht auf Gefährdung des Kindeswohls die Behörden informieren müssen. Der Ständerat hat sich für eine Ausweitung der Meldepflicht ausgesprochen. Betroffen sind beispielsweise Angestellte von Kinderkrippen.</b></p><p>Der Ständerat hiess die Gesetzesänderungen am Donnerstag mit 33 zu 5 Stimmen bei 4 Enthaltungen gut. Nun ist wieder der Nationalrat am Zug, der gar nicht auf die Vorlage eingetreten war. Sagt er ein zweites Mal Nein, ist diese vom Tisch. Im Ständerat stellten sich nur die Vertreter der SVP dagegen.</p><p>Hannes Germann (SVP/SH) warnte vor Denunziantentum: "Wenn ein Kind mal blaue Flecken hat, wird es vorsorglich gemeldet." Was "Kindeswohl" bedeute, sei nicht definiert. Daher sei es eine Frage der subjektiven Wahrnehmung, wann dieses gefährdet sei. Die Beurteilung sei gesellschaftlichen Veränderungen unterworfen.</p><p>Peter Föhn (SVP/SZ) versicherte, auch er sei gegen Missbrauch. Aber er sei geschlagen worden als Kind, und es habe ihm nicht geschadet. Im Muotathal sei das eben anders als in Zürich. "Man kann die Kinder gleich in die Wiege des Staates legen. Ich glaube nicht, dass es besser herauskommt", sagte Föhn.</p><p></p><p>Hin- statt Wegschauen</p><p>Justizministerin Simonetta Sommaruga sprach von einem Irrtum auf Seiten der Gegner. Schon heute habe jede Person das Recht, den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) etwas zu melden. Nicht jede Meldung führe zu einem Eingreifen. Es gehe um das Hinschauen. Das Parlament habe in den letzten Jahren bei den Tätern angesetzt. Das sei wichtig. Um Straftaten zu verhindern, müsse aber sichergestellt werden, dass jemand hinschaue.</p><p>Sommaruga erinnerte an die grosse Zahl von Misshandlungen. 2014 hätten die Kinderkliniken 1400 Fälle gemeldet. Fast die Hälfte der betroffenen Kinder sei unter sechs Jahre alt gewesen, ein Viertel unter zwei Jahre. Das seien Misshandlungen, die Spitalbehandlungen nötig machten, betonte die Justizministerin. Es gehe nicht um einen "Chlapf".</p><p></p><p>Kinder nicht allein lassen</p><p>Daniel Jositsch (SP/ZH) räumte ein, dass die Fragen heikel seien. Mit der Ausweitung der Meldepflicht steige aber die Wahrscheinlichkeit, dass Behörden von Missbrauchsfällen Kenntnis erhielten und hinschauen könnten. Das grosse Problem seien nämlich die Fälle, die im Dunkeln blieben. Sage der Rat Nein, lasse er die Kinder allein mit ihrem Schicksal.</p><p>Auch Stefan Egler (CVP/GR) befand, jede Bemühung, den Kindesschutz zu verbessern, sei gerechtfertigt. Fabio Abate (FDP/TI) erinnerte im Namen der Kommission daran, dass das Parlament dem Bundesrat den Auftrag für die Gesetzesänderung erteilt habe. Die unterschiedlichen kantonalen Regeln seien ein Hindernis, um die Kinder wirksam schützen zu können.</p><p></p><p>Angestellte von Krippen</p><p>Von den neuen Regeln betroffen wären Personen, die beruflich regelmässig Kontakt zu Kindern haben - beispielsweise professionelle Sporttrainer, Musiklehrer, Angestellte von Kinderkrippen und Tagesmütter. Sie sollen bei den Kindesschutzbehörden Meldung erstatten müssen, wenn sie den Verdacht haben, dass das Wohl eines Kindes gefährdet ist.</p><p>Heute müssen nur Personen in amtlicher Tätigkeit - beispielsweise Lehrer oder Sozialarbeiter - den Behörden grundsätzlich mitteilen, wenn ein Verdacht auf Gefährdung des Kindeswohls besteht. Neu soll diese Pflicht auch für Fachpersonen aus Betreuung, Bildung, Religion oder Sport gelten. Die Änderung würde aus Sicht der Befürworter zu einer Sensibilisierung beitragen.</p><p></p><p>Melderecht bei Berufsgeheimnis</p><p>Untersteht eine Person dem Berufsgeheimnis, soll sie nach dem Vorschlag des Bundesrates nicht verpflichtet, aber berechtigt sein, sich an die Kindesschutzbehörde zu wenden. Das betrifft etwa Ärztinnen, Psychologen und Anwälte. Heute dürfen diese nur Meldung erstatten, wenn eine strafbare Handlung vorliegt. Künftig sollen sie vorher einschreiten können.</p><p>Eine Meldung soll jedoch nur dann erfolgen, wenn die Fachperson nach Abwägung der Interessen zum Schluss kommt, dass das dem Wohl des Kindes dient. Personen, die dem Berufsgeheimnis unterstehen, sollen der Kindesschutzbehörde auch bei der Abklärung des Sachverhalts helfen, wenn die vorgesetzte Behörde oder die Aufsichtsbehörde sie auf Gesuch der Kindesschutzbehörde vom Berufsgeheimnis entbunden hat. Nach dem Willen des Ständerates soll das allerdings für Anwälte nicht gelten. Hier soll das Berufsgeheimnis vorgehen.</p><p><b></b></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 28.11.2017</b></p><p><b>Nationalrat will KESB-Meldung nur bei konkreten Hinweisen </b></p><p><b>Kita-Mitarbeiterinnen sollen künftig verpflichtet sein, bei Verdacht auf Gefährdung des Kindeswohls die Behörden zu informieren. Allerdings nur dann, wenn konkrete Hinweise vorliegen.</b></p><p>Der Nationalrat hat am Dienstag einer Ausweitung der Meldepflicht zugestimmt, diese aber abgeschwächt. Mit dem Ja hat er seine Meinung geändert: Letztes Jahr hatte er es abgelehnt, auf die Vorlage einzutreten. Damals stimmten die SVP und die FDP geschlossen dagegen.</p><p>Nun haben sich die Befürworter mit 102 zu 92 Stimmen bei 2 Enthaltungen durchgesetzt. Für Eintreten stimmten die FDP-Vertreter Jacques Bourgeois (FR), Christoph Eymann (BS), Doris Fiala (ZH), Kurt Fluri (SO), Isabelle Moret (VD) und Laurent Wehrli (VD). Christa Markwalder (BE) und Regine Sauter (ZH) enthielten sich der Stimme.</p><p></p><p>Kleinkinder schützen</p><p>Aus Sicht der Ratsmehrheit kann mit den Gesetzesänderungen der Schutz der Kinder verbessert werden. Kommissionssprecherin Viola Amherd (CVP/VS) wies auf die steigende Zahl von Misshandlungen hin. Jährlich müssten über 1500 Kinder deswegen in Spitälern behandelt werden. Rund die Hälfte sei unter sechs Jahre, ein Viertel unter zwei Jahre alt.</p><p>Heute müssen nur Personen in amtlicher Tätigkeit - beispielsweise Lehrer und Sozialarbeiter - bei Verdacht auf Gefährdung des Kindeswohls die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) informieren. Weil Kleinkinder selten mit Amtspersonen in Kontakt kommen, wird der Kreis nun erweitert. Meldepflichtig sind künftig alle Fachpersonen, die beruflich regelmässig mit Kindern Kontakt haben, also Kita-Mitarbeitende, Sporttrainer oder Musiklehrer.</p><p></p><p>Falscher Ansatz</p><p>Die Gegner stellten in Frage, dass der Schutz der Kinder so verbessert werden kann. Schon heute könnten alle Meldung erstatten, argumentierten sie. Eine Pflicht brauche es nicht. In vielen Fällen stelle sich der Verdacht zudem als falsch heraus.</p><p>KESB-Kritiker Pirmin Schwander (SVP/SZ) warnte vor einer Meldungsflut und rief dazu auf, nicht nur bei den Familien, sondern auch bei den Behörden hinzuschauen. Wegen unverhältnismässiger Meldungen und Interventionen würden ganze Familien traumatisiert, sagte er.</p><p>Rechtzeitig eingreifen</p><p>Die Befürworterinnen und Befürworter warfen Schwander vor, harte Strafen für Täter zu fordern, aber nichts dafür tun zu wollen, Taten zu verhindern. Die Gesetzesänderungen würden gewährleisten, dass die Behörden die Sache abklären und rechtzeitig eingreifen könnten, sagte Sibel Arslan (Grüne/BS).</p><p>Jean Christophe Schwaab (SP/VD) wies darauf hin, dass mehrere Kantone gute Erfahrung mit der erweiterten Meldepflicht gemacht hätten. Justizministerin Simonetta Sommaruga stellte fest, jeder Fall von Kindesmisshandlung sei ein Fall zu viel. Es sei offensichtlich, dass heute eine Lücke bestehe - und das ausgerechnet bei den Kleinkindern.</p><p></p><p>Nur bei konkreten Hinweisen</p><p>Der Rat folgte dieser Argumentation, schwächte die Vorlage aber ab: Meldungen sollen nur erfolgen, wenn konkrete Hinweise vorliegen, dass die körperliche, psychische oder sexuelle Integrität einer minderjährigen Person gefährdet ist. Diese Voraussetzung müsste auch dann erfüllt sein, wenn jemand freiwillig eine Meldung machen möchte. Mit 99 zu 96 stimmen setzten sich hier SVP und FDP durch.</p><p>Sommaruga warnte vergeblich, damit würden die Hürden für eine Meldung gegenüber heute erhöht. Es müssten sozusagen harte Fakten vorliegen - blaue Flecken oder ein gebrochener Arm, sagte sie. Um die Voraussetzung zu erfüllen, müsste zudem klar sein, dass diese auf eine Misshandlung zurückgingen und nicht auf einen Sturz.</p><p></p><p>Erst bei körperlichen Schäden?</p><p>Gerade bei sexueller Gewalt seien solche Voraussetzungen problematisch, gab Sommaruga zu bedenken. "Muss das Kind körperlich versehrt sein, dass man eine Meldung macht?", fragte sie. Wenn die körperliche, psychische oder sexuelle Integrität eines Kindes gefährdet erscheine, müsse das genügen, um genauer hinzuschauen.</p><p>Der Nationalrat wich auch in anderen Punkten von der Version des Ständerates ab. So soll die meldepflichtige Person anstelle der KESB die vorgesetzte Person informieren können. Anders als der Ständerat möchte der Nationalrat ferner den Kantonen die Möglichkeit offen lassen, weitergehende Meldepflichten gegenüber der KESB vorzusehen.</p><p></p><p>Regeln zum Berufsgeheimnis</p><p>Einig sind sich National- und Ständerat bei den Regeln für Ärztinnen, Psychologen und Anwälten. Untersteht eine Person dem Berufsgeheimnis, soll sie berechtigt sein, sich an die Kindesschutzbehörde zu wenden. Sie soll ausserdem der KESB bei der Abklärung des Sachverhalts helfen, wenn sie vom Berufsgeheimnis entbunden wurde. Für Anwälte soll jedoch das Berufsgeheimnis vorgehen.</p><p>Abgelehnt hat der Nationalrat eine Reihe von Anträgen Schwanders zu Massnahmen und Vorgehen der KESB im Allgemeinen. In der Gesamtabstimmung hiess er die Vorlage mit 118 zu 72 Stimmen bei 4 Enthaltungen gut.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 07.12.2017</b></p><p><b>National- und Ständerat uneinig bei Meldungen an Kesb </b></p><p><b>National- und Ständerat sind sich nicht einig, unter welchen Voraussetzungen eine Meldung an die Kesb erfolgen soll. Der Ständerat will die Hürden nicht zu hoch legen, wenn es um das Kindeswohl geht - nach dem Grundsatz "lieber eine Meldung zu viel als eine zu wenig".</b></p><p>Der zentrale Punkt der Vorlage zum Kindesschutz ist die Ausdehnung der Meldepflicht. Hier haben sich die Räte bereits geeinigt: Künftig sollen nicht nur Lehrer oder Sozialarbeiter, sondern auch Kita-Mitarbeiterinnen und Sporttrainer einer Meldepflicht unterliegen. Die Pflicht gilt für alle Fachpersonen, die beruflich regelmässig mit Kindern Kontakt haben.</p><p></p><p>Wenn das Kindeswohl gefährdet erscheint</p><p>Offen ist aber noch, unter welchen Voraussetzungen die Fachpersonen Meldung erstatten sollen. Auch bei jenen Personen, die keiner Meldepflicht unterliegen, sind die Voraussetzungen umstritten.</p><p>Der Bundesrat schlägt vor, dass jede Person bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) Meldung erstatten kann, wenn das Wohl eines Kindes gefährdet erscheint. Zur Meldung verpflichtete Personen müssen Meldung erstatten, wenn das Wohl eines Kindes gefährdet erscheint und sie nicht im Rahmen ihrer Tätigkeit Abhilfe schaffen können.</p><p></p><p>Wenn die Integrität gefährdet ist</p><p>Der Nationalrat hat zum einen konkretisiert, was unter "Gefährdung des Kindeswohls" zu verstehen ist. Zum anderen hat er die Hürden für eine Meldung erhöht, und zwar sowohl für jene, die einer Meldepflicht unterliegen, als auch für jene, die freiwillig Meldung erstatten.</p><p>Nach dem Willen des Nationalrates soll eine freiwillige Meldung nur erfolgen, wenn konkrete Hinweise vorliegen, dass die körperliche, psychische oder sexuelle Integrität eines Kindes gefährdet ist. Bei der Pflichtmeldung gilt dasselbe, ausser dass hier die Integrität "ernsthaft" gefährdet sein muss.</p><p></p><p>Wenn die Integrität gefährdet erscheint</p><p>Der Ständerat hat sich am Donnerstag einverstanden gezeigt mit der Umschreibung von "Kindeswohl". Er will aber die Hürden tiefer legen. Eine Meldung soll schon erfolgen, wenn die körperliche, psychische oder sexuelle Integrität eines Kindes gefährdet erscheint - nicht erst dann, wenn sie gefährdet ist. Auch sollen keine konkreten Hinweise vorliegen müssen. Das gälte nach dem Willen des Ständerates sowohl für die freiwillige als auch für die Pflichtmeldung.</p><p>Die kleine Kammer folgte stillschweigend ihrer Kommission. Nun ist wieder der Nationalrat am Zug. Dort hatten sich die SVP und die FDP durchgesetzt. Justizministerin Simonetta Sommaruga warnte vergeblich, damit würden die Hürden für eine Meldung gegenüber heute erhöht. Es müssten gewissermassen harte Fakten vorliegen - blaue Flecken oder ein gebrochener Arm, sagte sie. Zudem müsste klar sein, dass diese auf eine Misshandlung zurückgingen.</p><p></p><p>Frühzeitig genau hinschauen</p><p>Gerade bei sexueller Gewalt seien solche Voraussetzungen problematisch, gab Sommaruga zu bedenken. "Muss das Kind körperlich versehrt sein, damit man eine Meldung macht?", fragte sie. Wenn die körperliche, psychische oder sexuelle Integrität eines Kindes gefährdet erscheine, müsse das genügen, um genauer hinzuschauen.</p><p>In einem anderen Punkt ist der Ständerat am Donnerstag auf die Linie des Nationalrats eingeschwenkt. Demnach sollen die Kantone weitere Meldepflichten vorsehen können.</p><p>Der Kern der Vorlage - die Ausdehnung der Meldepflicht - soll vor allem den Schutz von Kleinkindern verbessern, die selten mit Lehrern oder anderen amtlichen Personen in Kontakt kommen. Die Befürworter in den Räten wiesen auf die grosse Zahl von Misshandlungen hin. Jährlich müssten über 1500 Kinder deswegen in Spitälern behandelt werden. Rund die Hälfte sei unter sechs Jahre, ein Viertel unter zwei Jahre alt.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 12.12.2017</b></p><p><b>Nationalrat beharrt auf höheren Hürden für Meldung an Kesb Der Nationalrat bleibt dabei: Er will die Schwelle für Meldungen an die Kindesschutzbehörde Kesb erhöhen. Eine Meldung soll nur bei konkreten Hinweisen erfolgen.</b></p><p>Mit 96 zu 85 Stimmen hat der Nationalrat am Dienstag beschlossen, an seinem früheren Entscheid festzuhalten. Die SVP und die FDP konnten ihre Mehrheit in der grossen Kammer ausspielen.</p><p>Ihre Vertreter argumentierten, die höhere Schwelle verhindere, dass grundlos Meldung erstattet werde. Das Geschäft geht nun noch einmal an den Ständerat. Dieser will die Hürden nicht zu hoch legen, wenn es um das Kindeswohl geht - nach dem Grundsatz "lieber eine Meldung zu viel als eine zu wenig". Bleibt er dabei, muss die Einigungskonferenz entscheiden.</p><p></p><p>Nicht nur in offensichtlichen Fällen</p><p>Justizministerin Simonetta Sommaruga plädiert für die Version des Ständerates. Sie erinnerte an das Ziel der Vorlage zum Kindesschutz: Fälle von Misshandlung sollen früher entdeckt werden. Dazu müssten jene, die mit den Kindern zu tun hätten, das Recht haben, einen Verdacht zu melden - und zwar nicht nur in offensichtlichen Fällen, sagte Sommaruga. Das sei gerade bei sexuellem Missbrauch wichtig.</p><p>Beat Flach (GLP/AG) stellte fest, pro Tag müssten etwa drei Kinder wegen Kindesmisshandlung im Spital behandelt werden. Mit einer hohen Meldeschwelle würde das Parlament ein falsches Signal aussenden. "Wir sollten nicht hinter das geltende Recht zurückgehen", sagte er.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 13.12.2017</b></p><p><b>Schwelle für Meldungen an Kesb bleibt umstritten </b></p><p><b>National- und Ständerat sind sich weiterhin nicht einig, wie hoch die Schwelle für Meldungen an die Kindesschutzbehörde Kesb sein soll. Nun muss sich die Einigungskonferenz mit der Frage befassen.</b></p><p>Der Ständerat hat am Mittwoch in der dritten Beratungsrunde stillschweigend beschlossen, an seiner Version festzuhalten. Er stellt sich gegen den Entscheid des Nationalrates, die Meldeschwelle zu erhöhen.</p><p>Nach dem Willen des Ständerates soll die Kesb eingeschaltet werden, wenn die körperliche, psychische oder sexuelle Integrität eines Kindes gefährdet erscheint - nicht erst dann, wenn sie gefährdet ist. Im Unterschied zum Nationalrat will der Ständerat auch nicht im Gesetz verankern, dass konkrete Hinweise vorliegen müssen.</p><p><b></b></p><p><b>SDA-Meldung, 14.12.2017 </b></p><p><b>Kindesschutz-Vorlage unter Dach und Fach </b></p><p><b>National- und Ständerat haben neue Regeln für Gefährdungsmeldungen an die Kindesschutzbehörde Kesb beschlossen. Damit soll vor allem der Schutz von Kleinkindern verbessert werden.</b></p><p>Beide Räte stimmten am Donnerstag stillschweigend dem Antrag der Einigungskonferenz zu. Umstritten war zuletzt noch, wie hoch die Schwelle für Gefährdungsmeldungen an die Kesb sein soll.</p><p>Der Ständerat wollte eine tiefere Hürde, der Nationalrat eine höhere. Die Einigungskonferenz entschied sich für einen Kompromiss. Demnach soll die Hürde für Meldepflichtige etwas höher sein als für jene, die Meldung erstatten können, aber nicht müssen.</p><p></p><p>Meldepflicht ausgedehnt</p><p>Der Kern der Vorlage ist die Ausdehnung der Meldepflicht: Künftig unterliegen nicht nur amtliche Personen wie Lehrerinnen und Sozialarbeiter, sondern auch Kita-Mitarbeiterinnen und Sporttrainer einer Meldepflicht. Das soll vor allem den Schutz von Kleinkindern verbessern, die selten mit amtlichen Personen in Kontakt kommen.</p><p>Die Pflicht gilt für alle Fachpersonen, die beruflich regelmässig mit Kindern Kontakt haben. Sie müssen die Kesb einschalten, wenn konkrete Hinweise vorliegen, dass die körperliche, psychische oder sexuelle Integrität eines Kindes gefährdet ist. Der Nationalrat hatte die Formulierung "ernsthaft gefährdet" gewählt. Der Ständerat wiederum wollte keine konkreten Hinweise verlangen.</p><p></p><p>Keine harten Fakten nötig</p><p>Die kleine Kammer befürchtete, mit dieser Voraussetzung würden die Meldungen zu spät erfolgen. In den Räten wurde aber klargestellt, dass "konkrete Hinweise" nicht "harte Fakten" seien. Es bedeute lediglich, dass bei einer Gefährdungsmeldung Anhaltspunkte genannt werden sollten, sagte Justizministerin Simonetta Sommaruga.</p><p>Für Personen, die nicht meldepflichtig sind, sind konkrete Hinweise keine Voraussetzung für eine Meldung. Hier hat sich der Ständerat durchgesetzt. Im Gesetz ist verankert, dass jede Person der Kesb Meldung erstatten kann, wenn die körperliche, psychische oder sexuelle Integrität eines Kindes gefährdet erscheint.</p><p></p><p>Kleinkinder besser schützen</p><p>Sommaruga stellte am Ende der Beratungen fest, es handle sich um einen vertretbaren Kompromiss, weil er beträchtliche Vorteile bringe für den Schutz gefährdeter Kinder. Der Nationalrat hatte zunächst gar nicht darüber beraten wollen. Beim zweiten Anlauf stimmten SVP und FDP aber nicht mehr geschlossen dagegen.</p><p>Die Befürworter in den Räten wiesen auf die grosse Zahl von Misshandlungen hin. Jährlich müssten über 1500 Kinder deswegen in Spitälern behandelt werden. Rund die Hälfte sei unter sechs Jahre, ein Viertel unter zwei Jahre alt.</p><p></p><p>Genauer hinschauen</p><p>Jeder Fall von Kindesmisshandlung sei ein Fall zu viel, stellte Sommaruga fest. Es sei offensichtlich, dass eine Lücke bestehe - und das ausgerechnet bei den Kleinkindern. In den Beratungen wurde auch betont, dass es einzig darum gehe, genau hinzuschauen. Eine Meldung an die Kesb löse nicht zwingend Massnahmen aus.</p><p>Neu dürfen sich auch Ärztinnen, Psychologen und Anwälte an die Kindesschutzbehörde zu wenden, trotz des Berufsgeheimnisses. Wenn sie vom Berufsgeheimnis entbunden wurden, können sie der Kesb auch bei der Abklärung des Sachverhalts zu helfen. Für Anwälte geht hier das Berufsgeheimnis vor.</p>
Updated
09.04.2025 00:33

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