OR. Handelsregisterrecht
Details
- ID
- 20150034
- Title
- OR. Handelsregisterrecht
- Description
- Botschaft vom 15. April 2015 zur Änderung des Obligationenrechts (Handelsregisterrecht)
- InitialSituation
- <p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 15.04.2015</b></p><p><b>Das Handelsregister wird modernisiert</b></p><p><b>Der Bundesrat will das Handelsregister modernisieren, damit es weiterhin seine wichtige Funktion im Dienst der Sicherheit und der Effizienz des Rechtsverkehrs erfüllen kann. Er hat am Mittwoch eine Botschaft zur Anpassung der Vorschriften über das Handelsregister verabschiedet. </b></p><p>Seit 1937 sind die Vorschriften über das Handelsregister im Obligationenrecht nicht mehr umfassend revidiert worden. Die Eidgenössische Expertenkommission für das Handelsregister erarbeitete im Jahr 2010 eine Vision zum schweizerischen Handelsregisterwesen. Sie kam zum Schluss, dass eine Modernisierung notwendig ist, da das geltende Recht den Bedürfnissen der Benutzerinnen und Benutzer des Handelsregisters nicht mehr gerecht wird. </p><p></p><p>AHV-Nummer als Identifikator und zentrale Datenbank</p><p>Neu soll auch im Handelsregister systematisch die AHV-Versichertennummer für die Identifizierung natürlicher Personen verwendet werden, so wie dies für andere Register des Privatrechts bereits vorgesehen ist. Dieser permanente Personenidentifikator verbessert die Registerführung insbesondere dank der Qualität und Aktualität der Personendaten. </p><p>Weil die Personendaten bisher dezentral in den jeweiligen kantonalen Handelsregisterdatenbanken erfasst werden, ist es heute nicht möglich, gesamtschweizerisch festzustellen, welche natürliche Person in welcher Funktion oder mit welcher Zeichnungsberechtigung bei verschiedenen Rechtseinheiten im Handelsregister eingetragen ist. Dem soll mit der Schaffung der zentralen Datenbank Personen für das Handelsregisterwesen Abhilfe geschaffen werden. Künftig können die eingetragenen Personen gesamtschweizerisch identifiziert werden.</p><p></p><p>Erleichterungen für Gesellschaften</p><p>Die Vorlage sieht auch Erleichterungen für Gesellschaften vor. Namentlich soll die "Stampa-Erklärung" als separater Beleg abgeschafft werden. Diese Erklärung dient insbesondere bei der Eintragung einer Aktiengesellschaft in das Handelsregister als Bestätigung, dass keine anderen als die in den Belegen genannten Sacheinlagen, Sachübernahmen, Verrechnungstatbestände oder besonderen Vorteile bestehen. Auch die Abtretung von Stammanteilen einer GmbH zwischen Gesellschaftern wird teilweise von Formvorschriften befreit.</p><p>Die umfassende Revision des Handelsregisterrechts stärkt die Gesetzmässigkeit, die Rechtsgleichheit und die Übersichtlichkeit. Wichtige Inhalte der geltenden Handelsregisterverordnung vom 17. Oktober 2007 werden im Obligationenrecht verankert.</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 15. April 2015 zur Änderung des Obligationenrechts (Handelsregisterrecht)
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Obligationenrecht (Handelsregisterrecht)
- Resolutions
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Date Council Text 22.09.2016 2 Beschluss abweichend vom Entwurf 14.12.2016 1 Abweichung 27.02.2017 2 Abweichung 01.03.2017 1 Abweichung 09.03.2017 2 Abweichung 15.03.2017 1 Zustimmung 17.03.2017 2 Annahme in der Schlussabstimmung 17.03.2017 1 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 22.09.2016</b></p><p><b>Ständerat modernisiert Handelsregister </b></p><p><b>Der Ständerat hat am Donnerstag die Vorschläge des Bundesrats zur Modernisierung des Handelsregisters mit wenigen Änderungen angenommen. Insbesondere sollen eingetragene Personen künftig eindeutig identifizierbar sein.</b></p><p>Heute werden Personendaten dezentral in den kantonalen Handelsregisterdatenbanken erfasst. Das erschwert die eindeutige Identifizierung. Der Bundesrat schlug daher vor, eine zentrale Datenbank zu schaffen, damit die Eingetragenen eindeutig identifiziert werden können. Dazu soll die AHV-Versichertennummer verwendet werden. Diese soll jedoch nie öffentlich auf Handelsregisterauszügen erscheinen.</p><p>Die Vorlage sieht auch Erleichterungen für Gesellschaften vor. So soll die "Stampa-Erklärung" als separater Beleg abgeschafft werden. Diese Erklärung dient insbesondere bei der Eintragung einer Aktiengesellschaft in das Handelsregister als Bestätigung, dass keine anderen als die in den Belegen genannten Sacheinlagen, Sachübernahmen, Verrechnungstatbestände oder besonderen Vorteile bestehen.</p><p>Der Ständerat brachte nur wenige Änderungen an der Vorlage an. Auf Antrag seiner Kommission beschloss er, dass sich Angehörige der freien Berufe und Landwirte nicht ins Register eintragen müssen, sofern sie kein kaufmännisches Gewerbe betreiben. Zudem soll eine aus dem Unternehmen ausgeschiedene Person die Löschung ihres Eintrags beantragen können.</p><p>Auch bei der Verteilung von Prozesskosten, der Benachrichtigung der Gerichte bei Mängeln in der Organisation der Gesellschaft sowie bei der Zeichnung neuer Stammanteile einer GmbH hat der Ständerat abweichend vom Bundesrat entschieden. In der Gesamtabstimmung stimmte er der Vorlage oppositionslos zu. </p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 14.12.2016</b></p><p><b>Nationalrat stimmt Modernisierung des Handelsregisters zu </b></p><p><b>Nach dem Ständerat hat am Mittwoch auch der Nationalrat der Modernisierung des Handelsregisters grundsätzlich zugestimmt. Allerdings will die grosse Kammer die Umsatzschwelle, ab wann ein Eintrag im Handelsregister Pflicht ist, höher ansetzen.</b></p><p>Heute werden Personendaten dezentral in den kantonalen Handelsregisterdatenbanken erfasst. Das erschwert die Identifizierung. Der Bundesrat schlug daher vor, eine zentrale Datenbank zu schaffen, damit die Eingetragenen eindeutig identifiziert werden können. Dazu soll die AHV-Versichertennummer verwendet werden. Diese soll jedoch nie öffentlich auf Handelsregisterauszügen erscheinen.</p><p>Die Vorlage sieht auch gewisse Erleichterungen für Gesellschaften vor. So soll etwa die "Stampa-Erklärung" als separater Beleg abgeschafft werden. Diese Erklärung dient insbesondere bei der Eintragung einer Aktiengesellschaft in das Handelsregister als Bestätigung, dass keine anderen als die in den Belegen genannten Sacheinlagen, Sachübernahmen, Verrechnungstatbestände oder besonderen Vorteile bestehen.</p><p>Der Nationalrat folgte in seinen Beschlüssen weitgehend dem Ständerat. Das Handelsregisterrecht sei seit 1937 nie mehr umfassend revidiert worden, sagte Kommissionssprecher Jean Christophe Schwaab (SP/VD). Mit der Revision solle die Gesetzesgrundlage modernisiert und gestärkt werden.</p><p></p><p>Nationalrat erhöht Umsatzgrenze</p><p>Einen abweichenden Beschluss fasste die grosse Kammer bei der Umsatzgrenze, ab welcher Einzelunternehmen zu einem Eintrag ins Handelsregister verpflichtet sind. Ständerat und Bundesrat wollten diese bei einem jährlichen Umsatz von 100'000 Franken ansetzen, der Nationalrat sprach sich für 500'000 Franken aus. Ab diesem Umsatz kämen auch die allgemeinen Rechnungslegungsbestimmungen zum Tragen, begründete Kommissionssprecher Hans-Ueli Vogt (SVP/ZH).</p><p>Dagegen wehrte sich eine Minderheit aus SP, CVP, GLP und Grünen, weil mit der Änderung weniger Firmen zum Eintrag ins Handelsregister verpflichtet wären. Mit der höheren Umsatzgrenze würden Gläubigerschutz und Transparenz verringert, sagte Corrado Pardini (SP/BE). Für Geschäftspartner sei es wichtig, sich vor Abschluss eines Vertrags via Handelsregister über eine Unternehmung erkundigen zu können.</p><p>Auch Bundesrätin Simonetta Sommaruga setzte sich für die 100'000-Franken-Grenze ein. Mit der höheren Schwelle würde der grösste Teil der Klein- und Kleinstunternehmen von der Eintragungspflicht entbunden, warnte Sommaruga. Die Leidtragenden seien die anderen Wirtschaftsteilnehmer, die auf diese Informationen angewiesen seien.</p><p>Der Eintrag ins Handelsregister sei eine Kleinigkeit, so Sommaruga. Die Änderung des Nationalrats bringe somit nur eine "Mini-Entlastung". Dem widersprach Hans-Ueli Vogt. Schliesslich müsse ein Handelsregistereintrag auch aktuell gehalten werden.</p><p>Einig sind die Räte grundsätzlich darin, dass sich Angehörige der freien Berufe sowie Landwirte nicht ins Register eintragen müssen, sofern sie kein kaufmännisches Gewerbe betreiben.</p><p></p><p>SDA-Meldung </p><p><b>Debatte im Ständerat, 27.02.2017</b></p><p><b>Ständerat besteht auf Handelsregister-Eintrag ab 100'000 Franken </b></p><p><b>Der Ständerat beharrt bei der Revision des Handelsregisterrechts darauf, dass Einzelunternehmer weiterhin ab einem Jahresumsatz von 100'000 Franken ins Register eingetragen werden sollen. Der Nationalrat hatte sich für eine Erhöhung auf 500'000 Franken ausgesprochen.</b></p><p>Ständerat und Bundesrat wollen die Umsatzgrenze von 100'000 Franken beibehalten. Mit einem höheren Schwellenwert würden Gläubigerschutz und Transparenz verringert, warnte am Montag Justizministerin Simonetta Sommaruga.</p><p>Den Antrag einer Minderheit der ständerätlichen Rechtskommission, die Anforderungen für die Aufnahme eines Unternehmens ins Handelsregister zu erweitern, lehnte der Ständerat am Montag ab.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 01.03.2017</b></p><p><b>Räte streiten über Schwellenwert für Handelsregistereintrag </b></p><p><b>Bei der Revision des Handelsregisterrechts ist eine letzte Differenz ungeklärt. Der Nationalrat hat am Mittwoch mit 99 zu 93 Stimmen daran festgehalten, dass sich Einzelunternehmen erst ab einem Umsatz von 500'000 Franken ins Handelsregister eintragen lassen müssen.</b></p><p>Der Ständerat hatte beschlossen, bei 100'000 Franken zu bleiben - und zwar einstimmig, wie Justizministerin Simonetta Sommaruga betonte. Sie warnte eindringlich vor einer Erhöhung des Schwellenwerts, weil darunter der Gläubigerschutz und die Transparenz leiden würden.</p><p>Die meisten der 157'000 eingetragenen Einzelunternehmen erreichten die Umsatzschwelle von 500'000 Franken nicht. Die an den Handelsregistereintrag geknüpfte Konkursbetreibung würde für sie wegfallen, sagte Sommaruga.</p><p></p><p>Schrecken ohne Ende</p><p>Das heisst, dass die Unternehmen auf Pfändung betrieben werden müssten. Nicht bezahlte Arbeitnehmer haben in diesem Verfahren keinen Vorrang und gehen in der Regel leer aus. Zudem kann bei der Pfändung nicht wie beim Konkurs ein Schlussstrich gezogen werden, was einen neuen Anlauf erschwert. Sommaruga sprach vom "Schrecken ohne Ende".</p><p>FDP und SVP liessen sich davon nicht überzeugen. Es gehe darum, die Firmen von "unnötigem bürokratischem Aufwand" zu befreien, erklärte Pirmin Schwander (SVP/SZ). Die Eintragung sei nicht nötig, weil die Gläubiger bei Einzelunternehmen auf das Privatvermögen des Inhabers zugreifen könnten. Sommaruga warf den beiden Fraktionen vor, eine äusserst folgenreiche Änderung zu beschliessen, ohne die Betroffenen angehört oder die Folgen geklärt zu haben.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 09.03.2017</b></p><p><b>Räte streiten über Schwellenwert für Handelsregistereintrag </b></p><p><b>(sda) Der Streit um die Eintragungspflicht ins Handelsregister geht weiter. Der Nationalrat will die Schwelle bei einem Umsatz von 500'000 Franken ansetzen. Der Ständerat hat am Donnerstag stillschweigend auf 100'000 Franken beharrt. Das entspricht der heutigen Regelung.</b></p><p>Eine Erhöhung der Schwelle hätte einschneidende Wirkung, sagte Fabio Abate (FDP/TI) im Namen der Kommission. Auch Justizministerin Simonetta Sommaruga warnte erneut vor diesem Schritt. Zu einer solch grundlegenden Änderung müsste eine Vernehmlassung durchgeführt werden.</p><p>Unter der Erhöhung des Schwellenwerts würden laut Sommaruga der Gläubigerschutz und die Transparenz leiden. Die meisten der 157'000 eingetragenen Einzelunternehmen erreichen die Umsatzschwelle von 500'000 Franken nicht. Für sie würde daher die an den Handelsregistereintrag geknüpfte Konkursbetreibung wegfallen.</p><p>Das heisst, dass die Unternehmen auf Pfändung betrieben werden müssten. Nicht bezahlte Arbeitnehmer haben in diesem Verfahren keinen Vorrang und gehen in der Regel leer aus. Zudem kann bei der Pfändung nicht wie beim Konkurs ein Schlussstrich gezogen werden, was einen neuen Anlauf erschwert.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 15.03.2017</b></p><p><b>Nationalrat bereinigt letzte Differenz zum Handelsregister </b></p><p><b>Der Nationalrat hat am Mittwoch die Vorlage zur Modernisierung des Handelsregisters bereinigt. Im Streit um die Schwelle für einen Eintrag ins Register hat er sich dem Ständerat angeschlossen und die Vorlage für die Schlussabstimmungen bereitgemacht.</b></p><p>Der Nationalrat hatte bisher die Schwelle für einen Registereintrag für Einzelunternehmen bei einem Umsatz ab 500'000 Franken setzen wollen. Die SVP wollte dabei bleiben, unterlag aber mit 110 zu 59 Stimmen und bei 3 Enthaltungen.</p><p>Der Ständerat, der das Geschäft als Erstrat behandelte, beharrte auf einem Umsatzerlös ab 100'000 Franken pro Geschäftsjahr, der heutigen Regelung. Die Mehrheit der Rechtskommission des Nationalrates beantragte nun, sich dieser Version anzuschliessen, um eine Einigungskonferenz zu vermeiden.</p><p></p><p>Höheren Schwellenwert prüfen</p><p>Sprecher Beat Flach (GLP/AG) verwies dabei auf ein von der Kommission verfasstes Postulat zur Erhöhung des Schwellenwerts. Die Rechtskommission wolle den Bundesrat beauftragen, zu evaluieren, ob eine Erhöhung auf Grund der geänderten Geldwerte angezeigt sei.</p><p>Bundesrat und Ständerat hatten vor einer Erhöhung zum Nachteil von Gläubigerschutz und Transparenz gewarnt. Denn die meisten der 157'000 im Handelsregister eingetragenen Einzelunternehmen erreichen die Umsatzschwelle von 500'000 Franken nicht. Für sie würde daher die an den Registereintrag geknüpfte Konkursbetreibung wegfallen.</p>
- Updated
- 14.11.2025 08:19