Internationaler automatischer Informationsaustausch im Steuerbereich. Bundesgesetz
Details
- ID
- 20150046
- Title
- Internationaler automatischer Informationsaustausch im Steuerbereich. Bundesgesetz
- Description
- Botschaft vom 5. Juni 2015 zur Genehmigung der multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten und zu ihrer Umsetzung (Bundesgesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen)
- InitialSituation
- <p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 05.06.2015</b></p><p><b>Bundesrat verabschiedet Botschaften zu den gesetzlichen Grundlagen für den automatischen Informationsaustausch </b></p><p><b>Der Bundesrat hat heute dem Parlament die Botschaft über das multilaterale Übereinkommen des Europarats und der OECD über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen sowie die Botschaft über die für die Umsetzung des Standards für den automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIA) erforderlichen Gesetzesgrundlagen unterbreitet. Die überwiegende Mehrheit der Kantone, der politischen Parteien und der interessierten Kreise stimmten den Vorlagen im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens zu. </b></p><p>Die erste Vorlage betrifft das Übereinkommen des Europarats und der OECD über die Amtshilfe in Steuersachen. Dieses Übereinkommen, das von der Schweiz am 15. Oktober 2013 unterzeichnet worden ist, regelt die internationale Amtshilfe in Steuersachen. Das Übereinkommen sieht drei Formen des Informationsaustauschs vor: auf Ersuchen, spontan und automatisch. Der Bundesrat beharrt auf seinen im Vernehmlassungsentwurf angebrachten Vorbehalten betreffend den materiellen und zeitlichen Geltungsbereich des Übereinkommens. Für die zur Umsetzung des Übereinkommens in der Schweiz erforderlichen Rechtsgrundlagen beantragt der Bundesrat punktuelle Änderungen im Steueramtshilfegesetz.</p><p>Die zweite Vorlage, die dem Parlament unterbreitet wird, betrifft die Multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (Multilateral Competent Authority Agreement, MCAA), die am 19. November 2014 von der Schweiz unterzeichnet wurde. Damit die Bestimmungen dieser Vereinbarung sowie diejenigen des globalen Standards für den automatischen Informationsaustausch angewendet werden können, braucht es ein entsprechendes Bundesgesetz. Das neue Bundesgesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIA-Gesetz) enthält Bestimmungen über die Organisation, das Verfahren, die Rechtswege sowie die anwendbaren Strafbestimmungen.</p><p>Die Umsetzung des Standards über den automatischen Informationsaustausch kann auf zwei Wegen erfolgen: entweder über ein bilaterales Abkommen, wie dasjenige, das am 27. Mai 2015 zwischen der Schweiz und der Europäischen Union unterzeichnet wurde, oder über die multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden, die sich ihrerseits auf das multilaterale Übereinkommen des Europarats und der OECD abstützt. Für die Einführung des automatischen Informationsaustausches in Steuerfragen zwischen der Schweiz und Australien wurde die zweite Variante gewählt. Der Entwurf befindet sich zurzeit in der Vernehmlassung.</p><p>Die Vernehmlassung über beide Vorlagen dauerte vom 14. Januar bis zum 21. April 2015. Die Eidgenössischen Räte werden die Beratungen zu den Vorlagen im Herbst 2015 aufnehmen. Selbst wenn das Referendum ergriffen wird, könnten die gesetzlichen Grundlagen somit Anfang 2017 in Kraft treten, und der erste Informationsaustausch mit den Partnerstaaten im Jahre 2018 erfolgen. Das hatte die Schweiz dem Global Forum im Oktober 2014 in Aussicht gestellt. An besagter Konferenz haben sich rund 100 Staaten verpflichtet, den automatischen Informationsaustausch einzuführen, rund 50 von ihnen in den Jahren 2016/17 und die übrigen - unter anderem auch die Schweiz - in den Jahren 2017/18. Mit der Umsetzung des neuen Standards für den automatischen Informationsaustausch leistet die Schweiz einen bedeutsamen Beitrag an die Bekämpfung der Steuerhinterziehung.</p><p>Das Parlament wird nicht nur über die gesetzlichen Grundlagen, sondern zu einem späteren Zeitpunkt auch über die von der Schweiz unterzeichneten Abkommen befinden müssen. Nebst den Abkommen mit Australien und der EU sind derzeit weitere Abkommen in Verhandlung.</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 5. Juni 2015 zur Genehmigung der multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten und zu ihrer Umsetzung (Bundesgesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen)
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 0
- Text
- Multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesbeschluss über die Genehmigung der multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten
- Resolutions
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Date Council Text 16.09.2015 1 Beschluss gemäss Entwurf 02.12.2015 2 Zustimmung 18.12.2015 1 Annahme in der Schlussabstimmung 18.12.2015 2 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Number
- 2
- Text
- Bundesgesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIAG)
- Resolutions
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Date Council Text 16.09.2015 1 Beschluss abweichend vom Entwurf 02.12.2015 2 Abweichung 07.12.2015 1 Abweichung 14.12.2015 2 Zustimmung 18.12.2015 1 Annahme in der Schlussabstimmung 18.12.2015 2 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p><b>Debatte im Ständerat, 02.12.2015</b></p><p><b>Bankgeheimnis - Beim automatischen Informationsaustausch bleiben Lücken </b></p><p><b>(sda) Für ausländische Bankkunden soll das Bankgeheimnis bald nicht mehr gelten. Das Parlament hat den rechtlichen Grundlagen zum automatischen Informationsaustausch zugestimmt. Doch dieser wird nicht mit allen Ländern erfolgen.</b></p><p>Nur mit bestimmten Ländern wird die Schweiz künftig automatisch Informationen austauschen. Der Bundesrat wollte deshalb neue Sorgfaltspflichten für Banken einführen. Diese sollten verhindern, dass Schweizer Banken Schwarzgelder aus Ländern annehmen, mit welchen kein automatischer Informationsaustausch vereinbart wurde.</p><p>Bereits der Nationalrat hatte sich dagegen ausgesprochen. Am Mittwoch hat nun auch der Ständerat beschlossen, nicht auf eine entsprechende Änderung des Geldwäschereigesetzes einzutreten. Die Vorlage ist damit vom Tisch. </p><p>Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf stellte vergeblich fest, das Parlament werde später darüber diskutieren müssen, wenn es die Diskussion jetzt ablehne. Die Mehrheit im Rat befand, die Sorgfaltspflichten würden der Schweizer Finanzbranche Wettbewerbsnachteile bringen.</p><p></p><p>Schickliches Begräbnis</p><p>Kaum mehr umstritten ist dagegen, dass die Schweiz mit manchen Ländern den automatischen Informationsaustausch (AIA) einführen soll. Die Debatte dazu wurde im Ständerat am selben Tag geführt. Damit werde das "schickliche Begräbnis des Steuerhinterziehungsgeheimnisses" vorbereitet, sagte Kommissionssprecher Roberto Zanetti (SP/SO).</p><p>Er sprach von einem denkwürdigen Ereignis und rief gleichzeitig zu Gelassenheit auf. Die Dinge seien nicht zu ändern. Es gelte sie hinzunehmen, "ohne allzu lautes Wehklagen und ohne allzu lautes Hurrageschrei".</p><p></p><p>Regelmässige Datenlieferungen</p><p>Der Rat folgte dem Aufruf: Im Gegensatz zum Nationalrat mochte er keine Grundsatzdebatte über das Bankgeheimnis mehr führen. Er genehmigte die verschiedenen rechtlichen Grundlagen mit drei beziehungsweise vier Gegenstimmen aus den Reihen der SVP.</p><p>Heute liefert die Schweiz anderen Staaten Informationen über Steuersünder nur auf deren Ersuchen hin. Künftig sollen die Informationen zwischen der Schweiz und bestimmten Staaten automatisch fliessen. Entsprechende Abkommen hat die Schweiz bisher mit der EU und mit Australien unterzeichnet. Darüber wird das Parlament später entscheiden können. </p><p></p><p>Keine Steueramnestie</p><p>Die rechtlichen Grundlagen zum AIA gehen nun zur Differenzbereinigung an den Nationalrat zurück. Der Ständerat hat in einigen Punkten Änderungen beschlossen. So soll bei AIA statt einer speziellen Steueridentifikationsnummer die AHV-Nummer verwendet werden. Damit will die kleine Kammer einen Wunsch der Kantone erfüllen, die vor hohen Kosten gewarnt hatten.</p><p>Chancenlos war im Ständerat die Steueramnestie, die der Nationalrat auf Antrag von Fabio Regazzi (CVP/TI) überraschend ins Gesetz eingebaut hatte. Der Nationalrat möchte mit der Regelung Steuerhinterziehern einen höheren Anreiz bieten, ihre Schwarzgelder zu deklarieren. Die Mehrheit im Ständerat befand, das wäre ein Affront gegenüber allen ehrlichen Steuerzahlenden und würde die Steuermoral untergraben. </p><p>Widmer-Schlumpf stellte fest, die Diskussion über eine zusätzliche Amnestie wäre erst angebracht, wenn das Bankgeheimnis im Inland aufgehoben würde. Dieses ist von den Neuerungen nicht betroffen. </p><p></p><p><b>Debatte im Nationalrat, 07.12.2015</b></p><p><b>Bankgeheimnis schützt ausländische Kunden nicht mehr </b></p><p><b>(sda) Ausländische Kunden können nicht mehr auf die Verschwiegenheit der Schweizer Banken zählen. Bis auf eine letzte technische Differenz hat der Nationalrat die Vorlage zum automatischen Informationsaustausch am Montag bereinigt. Auf eine zusätzliche Steueramnestie verzichtet er.</b></p><p>Auf Antrag von Fabio Regazzi (CVP/TI) hatte sich der Nationalrat letzten Herbst überraschend für eine Ausweitung der geltenden Regelung ausgesprochen: Die Amnestie sollte während zweier Jahre gelten. Nachsteuern hätten nur für fünf Jahre bezahlt werden müssen statt für zehn Jahre wie im geltenden Recht. Damit wollte der Nationalrat Steuerhinterziehern einen grösseren Anreiz bieten, ihre Schwarzgelder zu deklarieren.</p><p>Diese zusätzliche Steueramnestie war im Ständerat chancenlos. Die Mehrheit befand, das wäre ein Affront gegenüber allen ehrlichen Steuerzahlenden und würde die Steuermoral untergraben. Nun hat der Nationalrat eingelenkt und den Zusatz fallen lassen.</p><p></p><p>Identifikation mit AHV-Nummer </p><p>Auch in der Frage, wie Schweizer Bürgern mit Konten im Ausland identifiziert werden sollen, gab der Nationalrat nach. Statt der vom Bundesrat vorgeschlagenen speziellen Steueridentifikationsnummer, die hohe Kosten verursacht hätte, soll dafür die AHV-Nummer verwendet werden. </p><p>Bei den Bestimmungen zur Identifikation bleibt eine redaktionelle Differenz, deshalb muss sich der Ständerat noch einmal mit der Vorlage befassen. Über die Regeln für den automatischen Informationsaustauschs sind sich die Räte jedoch einig.</p><p>Heute liefert die Schweiz anderen Staaten Informationen über Steuersünder nur auf deren Ersuchen hin. Die Bedingungen dafür waren in den letzten Jahren schrittweise gelockert worden. Künftig sollen die Informationen zwischen der Schweiz und bestimmten Partnerstaaten nun automatisch fliessen.</p><p>Die Banken müssten Finanzdaten von Personen und Unternehmen, die in einem anderen Staat steuerpflichtig sind, den Schweizer Steuerbehörden melden. Diese leiten die Informationen periodisch an die ausländischen Behörden weiter. Mit seinen Beschlüssen hat das Parlament dafür die Grundlagen gelegt.</p><p></p><p>Lücken bleiben </p><p>Der Informationsaustausch selber muss aber mit jedem Land einzeln vereinbart werden. Entsprechende Abkommen hat die Schweiz bisher mit der EU und mit Australien unterzeichnet. Darüber wird das Parlament später entscheiden können. </p><p>Weil solche Abkommen nicht flächendeckend abgeschlossen werden, bleiben Lücken, durch die unversteuerte Gelder auf Schweizer Konten gelangen können. Der Bundesrat wollte daher neue Sorgfaltspflichten für Banken einführen. Das Parlament hat die Änderung des Geldwäschereigesetzes jedoch verworfen. </p><p></p><p><b>Debatte im Ständerat, 14.12.2015</b></p><p><b>Automatischer Informationsaustausch unter Dach und Fach </b></p><p><b>(sda) Ausländische Bankkunden können sich nicht länger auf das Bankgeheimnis verlassen. Das Parlament hat den rechtlichen Grundlagen für den automatischen Informationsaustausch zugestimmt. Der Ständerat räumte am Montag eine letzte kleine Differenz aus.</b></p><p>Das Geschäft ist damit bereit für die Schlussabstimmungen am Ende der Session. Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf brachte das Geschäft zum Ende ihrer Amtszeit mühelos durchs Parlament.</p><p>Als sie Ende 2012 angetönt hatte, dass die Zukunft den automatischen Informationsaustausch (AIA) bringen könnte, war die Aufregung gross gewesen. Drei Jahre später ist der AIA beschlossen. Mit Ausnahme der SVP sprachen sich im Parlament alle Parteien dafür aus.</p><p>Auch von Seiten der Banken gab es keinen Widerstand. Diese haben sich darauf eingestellt, nicht mehr auf das Geschäft mit unversteuerten ausländischen Geldern setzen zu können - spätestens seit der AIA im vergangenen Jahr zum OECD-Standard erklärt wurde.</p>
- Updated
- 09.04.2025 00:13