Unternehmenssteuerreformgesetz III

Details

ID
20150049
Title
Unternehmenssteuerreformgesetz III
Description
Botschaft vom 5. Juni 2015 zum Unternehmenssteuerreformgesetz III
InitialSituation
<p class="Standard_d"><strong>Mit der Unternehmenssteuerreform III soll die Unternehmensbesteuerung den internationalen Standards angepasst werden. Gleichzeitig sollen die Kantone die erforderlichen Steuerinstrumente erhalten, um wettbewerbsfähig zu bleiben und eine Abwanderung der Unternehmen zu vermeiden. Die beiden Räte bemühten sich um ein Gleichgewicht zwischen Steuerattraktivität und Steuereinnahmen. In der Schlussabstimmung vom 17. Juni 2016 wurde das Unternehmenssteuergesetz III vom Ständerat mit 29 zu 10 Stimmen bei 4 Enthaltungen und vom Nationalrat mit 139 zu 55 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen. Am 6. Oktober 2016 wurde von der Sozialdemokratischen Partei das Referendum eingereicht. Da es zustande kam, wird die Unternehmenssteuerreform am 12. Februar 2017 dem Volk zur Abstimmung unterbreitet.</strong></p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d"><strong>Ausgangslage</strong></p><p class="Standard_d">Der Bundesrat hat am 5. Juni 2015 die Botschaft zum Bundesgesetz über die Unternehmenssteuerreform III verabschiedet. Ziel der Reform ist die Stärkung des Unternehmensstandorts Schweiz. Der Fokus liegt dabei auf Innovation, Wertschöpfung und Arbeitsplätzen. Die vorgeschlagenen Massnahmen stehen im Einklang mit den aktuellen internationalen Standards und erhöhen die Rechts- und Planungssicherheit für die Unternehmen. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass die Unternehmen auch in der Zukunft einen angemessenen Beitrag an das Steueraufkommen von Bund, Kantonen und Gemeinden leisten.</p><p class="Standard_d">Gestützt auf das Ergebnis der Vernehmlassung hatte der Bundesrat am 1. April 2015 die Eckwerte der Unternehmenssteuerreform III (USR III) festgelegt. Die Botschaft zum "Bundesgesetz über steuerliche Massnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmensstandortes Schweiz" liegt nun vor. Sie umfasst neben steuerpolitischen auch finanzpolitische Massnahmen. Die allfällige Anpassung der kantonalen Gewinnsteuersätze ist nicht Teil der Reform, da dieser Entscheid in der alleinigen Kompetenz der Kantone liegt.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d"><strong>Steuerpolitische Massnahmen</strong></p><p class="Standard_d">Im Rahmen der Reform sollen die kantonalen Steuerstatus für Holding- und Verwaltungsgesellschaften abgeschafft werden. Diese Regelungen haben in der Vergangenheit einen wertvollen Beitrag an die Standortattraktivität geleistet. Sie stehen jedoch nicht mehr im Einklang mit den internationalen Standards, was sich für grenzüberschreitend tätige Unternehmen zunehmend als nachteilig erweist.</p><p class="Standard_d">Neu soll bei kantonalen Steuern eine Patentbox eingeführt werden. Diese sieht eine privilegierte Behandlung von Erträgen aus Patenten und aus vergleichbaren Rechten vor, die auf Forschung und Entwicklung in der Schweiz zurückzuführen sind. Die Kantone erhalten die Möglichkeit, zusätzlich auch erhöhte Abzüge für Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen vorzusehen. Ferner können die Kantone gezielte Erleichterungen bei der Kapitalsteuer einführen. Hingegen verzichtet der Bundesrat darauf, die Einführung einer "Tonnage Tax" vorzuschlagen, da diese Massnahme nicht mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben vereinbar wäre.</p><p class="Standard_d">Zur Stärkung der Steuersystematik sollen weitere steuerliche Massnahmen ergriffen werden. Diese umfassen eine einheitliche Regelung für die Aufdeckung stiller Reserven sowie die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital. Dazu gehört auch eine Anpassung auf Stufe der Anteilsinhaberinnen und Anteilsinhaber: Dividenden, die an diese ausgerichtet werden, sollen neu zu 70 Prozent steuerbar sein, um der wirtschaftlichen Doppelbelastung (= Besteuerung von Gewinn und von Dividenden) angemessen Rechnung zu tragen. Voraussetzung für diese Ermässigung ist - wie im geltenden Recht -, dass eine Beteiligung von mindestens 10 Prozent am Unternehmen gehalten wird.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d"><strong>Finanzpolitische Massnahmen</strong></p><p class="Standard_d">Die steuerpolitischen Massnahmen werden schwergewichtig in den Kantonen und ihren Gemeinden umgesetzt. Der Bund hingegen profitiert vom Erhalt der steuerlichen Wettbewerbsfähigkeit durch die Einnahmen der direkten Bundessteuer. Er will mit Ausgleichsmassnahmen auch künftig eine ausgewogene Verteilung der Lasten zwischen Bund und Kantonen sicherstellen und den Kantonen finanzpolitischen Handlungsspielraum für allfällige Gewinnsteuersenkungen verschaffen. Dazu soll der Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer um 3,5 Prozentpunkte von heute 17 auf 20,5 Prozent erhöht werden.</p><p class="Standard_d">Der Finanzausgleich muss den neuen steuerpolitischen Rahmenbedingungen angepasst werden. Die verminderte steuerliche Ausschöpfbarkeit von Gewinnen wird mit neuen Gewichtungsfaktoren berücksichtigt. In einer Übergangsperiode stellt der Ergänzungsbeitrag sicher, dass die ressourcenschwächsten Kantone nicht unter das Mindestausstattungsziel gemäss dem geltenden System fallen.</p><p class="Standard_d">Die finanziellen Auswirkungen der Reform auf den Bundeshaushalt werden auf 1,3 Milliarden pro Jahr geschätzt. Den Mehrbelastungen von 1,4 Milliarden stehen Mehreinnahmen aus der Anpassung bei der Dividenden-Teilbesteuerung von rund 0,1 Milliarden gegenüber. In diesen Zahlen sind allfällige Effekte aus der Zu- und Abwanderung von Unternehmen oder der Verschiebung von Unternehmensfunktionen nicht berücksichtigt. Die vom Bundesrat beschlossenen Massnahmen zur Bereinigung des Haushalts stellen sicher, dass die verbleibende Belastung trotz der eingetrübten finanzpolitischen Perspektiven ohne kurzfristige Einschnitte auf der Ausgabenseite aufgefangen werden können. Die USR III wird mit dem Legislaturfinanzplan 2017-2019 erstmals in der Finanzplanung berücksichtigt.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d"><strong>Würdigung</strong></p><p class="Standard_d">Die Reform stellt die Unternehmensbesteuerung auf eine Grundlage, die im Einklang mit den aktuellen internationalen Standards steht. Sie sichert wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen für in der Schweiz tätige Unternehmen, insbesondere für Aktivitäten, die mit hoher Innovation, mit Wertschöpfung und Arbeitsplätzen verbunden sind. Die Reform respektiert die kantonale Steuer- und Finanzautonomie, bietet aber Gewähr, dass der interkantonale Wettbewerb ausbalanciert bleibt und dass die finanziellen Auswirkungen für Bund, Kantone und Gemeinden verträglich sind.</p><p class="Standard_d">(Medienmitteilung des Bundesrates vom 05.06.2015)</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 5. Juni 2015 zum Unternehmenssteuerreformgesetz III
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über steuerliche Massnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmensstandorts Schweiz (Unternehmenssteuerreformgesetz III)
    Resolutions
    Date Council Text
    14.12.2015 2 Beschluss abweichend vom Entwurf
    16.03.2016 1 Diskussion
    17.03.2016 1 Abweichung
    30.05.2016 2 Abweichung
    06.06.2016 1 Abweichung
    09.06.2016 2 Abweichung
    14.06.2016 1 Zustimmung
    17.06.2016 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    17.06.2016 1 Annahme in der Schlussabstimmung
  • Number
    2
    Text
    Bundesgesetz über die Stempelabgaben (Entwurf der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates)
    Resolutions
    Date Council Text
    16.03.2016 1 Diskussion
    17.03.2016 1 Eintreten und Rückweisung an die Kommission
    28.09.2021 1 Abschreibung
  • Number
    3
    Text
    Bundesgesetz über die Tonnage Tax (Entwurf der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates)
    Resolutions
    Date Council Text
    30.05.2016 2 Rückweisung an den Bundesrat
    06.06.2016 1 Zustimmung zur Rückweisung an den Bundesrat
    14.03.2024 2 Abschreibung
    28.05.2024 1 Abschreibung
Proceedings
<p class="Standard_d"><strong>Entwurf 1</strong></p><p class="Standard_d">Der<strong> Ständerat</strong> beschloss einstimmig, auf die Vorlage einzutreten. Die gesamte Debatte wurde stark davon beeinflusst, dass sich die Linke von Anfang an die Möglichkeit eines Referendums vorbehielt, weil sich die Vorlage für sie zu sehr als Steuergeschenk an die Wirtschaft ausnahm. Die Steuerausfälle von schätzungsweise zwei Milliarden Franken (davon mehr als eine Milliarde Franken zulasten des Bundes) riefen Gegner auf den Plan. Diese waren der Meinung, die Unternehmenssteuerreform ginge auf Kosten der Bevölkerung, und forderten daher bei der Unternehmensbesteuerung zusätzliche Kompensationsmassnahmen.</p><p class="Standard_d">Die Rechte schlug vor, zur Vermeidung der Doppelbesteuerung der Unternehmen und ihrer Eigentümer die bezogenen Dividenden nur zu 50 Prozent zu besteuern. Der Bundesrat hingegen hatte eine Besteuerung zu 70 Prozent vorgeschlagen und die Linke wollte überhaupt keine Ermässigung auf die Besteuerung der Dividenden gewähren. Bei der Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital setzte sich die Rechte indes nicht durch: Der Ständerat lehnte diesen Antrag mit 26 zu 19 Stimmen ab. Diese Abschaffung hätte den Bund 228 Millionen Franken gekostet. Der Ständerat kam zudem den Kantonen entgegen und erhöhte deren Anteil an der direkten Bundessteuer (DBST) von 17 auf 21,2 Prozent und nicht - wie es der Bundesrat vorgeschlagen hatte - auf lediglich 20,5 Prozent.Der Ständerat beschloss mit 27 zu 18 Stimmen die Einführung einer "Patentbox", die eine privilegierte Behandlung von Erträgen aus Patenten und aus vergleichbaren Rechten ermöglichen würde. Der Ständerat schlug ferner vor, den Kantonen zu ermöglichen, höhere Abzüge für Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen vorzusehen. Diese Abzüge wurden auf 150 Prozent des geschäftsmässig begründeten Aufwands beschränkt.In der Gesamtabstimmung nahm der Ständerat die Reform mit 31 zu 9 Stimmen bei 4 Enthaltungen an.</p><p class="Standard_d">Im <strong>Nationalrat</strong> beantragte die sozialdemokratische Fraktion die Rückweisung des Reformpakets an die Kommission mit der Begründung, die vorgeschlagene Fassung gehe deutlich über das geforderte Ziel hinaus: Sie bringe auch Steuererleichterungen für Unternehmen, die von den von der EU verlangten Änderungen nicht betroffen seien. Nach Auffassung der Sozialdemokraten muss die Reform so umgesetzt werden, dass die Steuerbelastung nicht auf die natürlichen Personen abgewälzt wird. Sie verlangten daher, die Steuerausfälle auf höchstens 500 Millionen Franken zu begrenzen. Der Antrag auf Rückweisung an die Kommission wurde mit 135 zu 43 Stimmen abgelehnt.Trotz der Aufrufe zur Zurückhaltung von EFD-Vorsteher Ueli Maurer führte der Nationalrat neue Steuervergünstigungen - insbesondere eine zinsbereinigte Gewinnsteuer bzw. einen Steuerabzug auf fiktiven Zinsen - in die Vorlage ein. Die Unternehmen mit viel Eigenkapital könnten so den fiktiven Zinsaufwand abziehen, den sie hätten bezahlen müssen, wenn sie ihre Aktivitäten mit einem Bankdarlehen finanziert hätten. Die Steuerausfälle durch eine solche Ermässigung wurden auf 266 Millionen Franken für den Bund und auf 344 Millionen Franken für die Kantone geschätzt. Mit 138 zu 52 Stimmen führte der Nationalrat ausserdem ein weiteres Steuerinstrument ein - die Tonnagesteuer.Der Nationalrat stimmte dem Vorschlag zu, den Kantonen höhere Abzüge für Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen zu ermöglichen. Eine separate Begrenzung der Entlastungen aus "Patentbox" und sonstigen Forschungsinvestitionen kam für ihn jedoch nicht infrage, stattdessen nahm er eine allgemeine Obergrenze an: Die Steuerentlastung insgesamt sollte 80 Prozent des steuerbaren Gewinns vor Verlustvorträgen nicht überschreiten. Der Nationalrat beschloss zudem, die Investitionen im Ausland von der Steuer zu befreien.Eine neue Differenz zum Ständerat schuf er, indem er den Kantonsanteil an der DBST auf 20,5 Prozent festlegte. Der Minderheitsantrag, dem Ständerat zu folgen und den Kantonsanteil auf 21,2 Prozent anzuheben, wurde mit 99 zu 89 Stimmen abgelehnt. Bei der Abschaffung der Emissionsabgabe schliesslich beharrte die grosse Kammer auf ihrer Position. Da sich der Ständerat geweigert hatte, der Abschaffung dieser Abgabe zuzustimmen, beschloss der Nationalrat, diese Frage in einer separaten Vorlage zu behandeln. Die Vorlage wurde daher an die Kommission zurückgewiesen.</p><p class="Standard_d">Nachdem die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) vergeblich versucht hatte, bei der Dividendenbesteuerung mit ihrer Schwesterkommission des Nationalrates (WAK-N) eine Kompromisslösung zu finden, hielt der <strong>Ständerat </strong>weitgehend an seinen Standpunkten fest. In mehreren Punkten wich er vom Nationalrat ab: Er lehnte mit 38 zu 5 Stimmen den Abzug für Investitionen im Ausland ab und sprach sich mit 26 zu 19 Stimmen auch gegen die zinsbereinigte Gewinnsteuer aus, die von der grossen Kammer angenommen und von der FDP und der SVP unterstützt worden war. Mehreren Rednerinnen und Rednern zufolge bestand hier die Gefahr, dass dieses Konzept die internationalen Vorschriften, deren Einhaltung die Reform bezweckt, eben gerade nicht erfüllt. Der Ständerat beharrte zudem auf seiner Forderung, den Kantonsanteil an der DBST auf 21,2 Prozent zu erhöhen.Ferner wollte der Ständerat auch den Abzug für Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen beschränken. Er nahm zwar eine allgemeine Obergrenze von 80 Prozent für Entlastungen aus Patentbox, Forschungsinvestitionen und Step-up an, beschloss aber mit 23 zu 22 Stimmen, an einer Obergrenze von 90 Prozent bei der Patentbox, und mit 25 zu 19 Stimmen, an einer maximalen Entlastung von 150 Prozent bei der Forschung festzuhalten.Bei der Streichung der Abschaffung der Emissionsabgabe aus der Vorlage folgte der Ständerat jedoch dem Nationalrat und sprach sich zudem dafür aus, dass die vom Nationalrat eingeführte Tonnagesteuer in einer separaten Vorlage behandelt wird.</p><p class="Standard_d">Im <strong>Nationalrat</strong> versuchte die Linke eingangs auf eine Erhöhung der kantonalen Besteuerung der Dividendenerträge zurückzukommen, einen Kompromiss, den die WAK-S im Einvernehmen mit den Kantonen bereits hatte prüfen wollen. Die Ratsmehrheit wollte hingegen nicht noch einmal darauf eintreten. Der Nationalrat folgte bei einigen Punkten dem Ständerat. So stimmte er zu, die Tonnagesteuer in einer separaten Vorlage zu behandeln. Bei der Forschung ging der Nationalrat auf den Ständerat zu und legte eine allgemeine Obergrenze von 80 Prozent für die Steuerentlastungen aus Patentbox, Forschungsinvestitionen und Step-up fest. Zudem nahm der Nationalrat eine Obergrenze von 90 Prozent bei der Patentbox und von 150 Prozent bei der Forschung an. Ferner bestand er nicht mehr auf dem Abzug für den Entwicklungsaufwand im Ausland.Der Nationalrat hielt hingegen mit 129 zu 56 Stimmen an der zinsbereinigten Gewinnsteuer fest, die der Ständerat abgelehnt hatte, da es ihm an einer Kompensation fehlte. Die andere noch bestehende grössere Differenz war der Kantonsanteil an der DBST: Der Nationalrat sprach sich hier mit 145 zu 36 Stimmen weiterhin für eine Erhöhung auf lediglich 20,5 Prozent aus. Die Rechte machte jedoch klar, sie sei bereit nachzugeben, wenn bei der zinsbereinigten Gewinnsteuer (fiktive Zinsen) ein Kompromiss gefunden werde. Mit 71 zu 66 Stimmen bei 49 Enthaltungen verzichtete der Nationalrat schliesslich auf seine Forderung, dass die Kantone die Auswirkungen des Wegfalls der besonderen Steuerstatus auf die Gemeinden zu berücksichtigen hätten.</p><p class="Standard_d">Der <strong>Ständerat</strong> hatte sich bis dahin geweigert, dem Nationalrat ohne entsprechende Kompensation bei der Einführung einer zinsbereinigten Gewinnsteuer (fiktive Zinsen) zu folgen. Allerdings war der Ständerat bereit, diese Steuerentlastung unter der Bedingung mitzutragen, dass die Dividenden gleichzeitig mit mindestens 60 Prozent besteuert werden. Diesen Vorschlag hatte ursprünglich der Bundesrat unterbreitet, doch er war von beiden Räten abgelehnt worden. Sowohl von links als auch von rechts wurde kritisiert, dass dieser nun erneut vorgebracht wurde. Auch wenn die Bundesverwaltung dieses Vorgehen gutgeheissen habe, werde durch das erneute Vorbringen eines bereits abgelehnten Antrags ein gefährlicher Präzedenzfall geschaffen, meinte Christian Levrat (S/FR). Die FDP war der Auffassung, dass kein sachlicher Zusammenhang zwischen fiktiven Zinsen und Dividendenbesteuerung besteht. Dieser Kritik schlossen sich jedoch nicht genügend Ständeratsmitglieder an, so dass der Kompromissvorschlag mit 22 zu 20 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen wurde.Die letzte Differenz war nach wie vor der Kantonsanteil an der DBST: Der Ständerat hielt an seiner Position fest und wollte den Anteil auf 21,2 Prozent erhöhen, was den Kantonen ungefähr 154 Millionen Franken einbringen würde.</p><p class="Standard_d">Im <strong>Nationalrat</strong> versuchte das links-grüne Lager ein letztes Mal die zinsbereinigte Gewinnsteuer (fiktive Zinsen) aus der Reform zu streichen. Der Antrag wurde jedoch mit 122 zu 64 Stimmen abgelehnt. Die Rechte nahm den Kompromissvorschlag des Ständerates an: Die zinsbereinigte Gewinnsteuer wurde in der Reform festgeschrieben, sie darf aber nur von denjenigen Kantonen eingeführt werden, die Dividenden mindestens zu 60 Prozent besteuern. Bei der letzten Differenz, dem Umfang der Erhöhung des Kantonsanteils an der DBST zur Kompensation der Steuerausfälle der Kantone, folgte der Nationalrat schliesslich dem Ständerat und nahm dessen Vorschlag, diesen Anteil von 17 auf 21,2 Prozent zu erhöhen, mit 140 zu 49 Stimmen an.</p><p class="Standard_d"><strong>Das Bundesgesetz über steuerliche Massnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmensstandorts Schweiz (Unternehmenssteuerreformgesetz III) wurde in der Schlussabstimmung im Ständerat mit 29 zu 10 Stimmen bei 4 Enthaltungen und im Nationalrat mit 139 zu 55 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen.</strong></p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d"><strong>Die Vorlage wurde in der Volksabstimmung vom 12. Februar 2017 mit 59,1&nbsp;Prozent Nein-Stimmen abgelehnt.</strong></p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d"><strong>Entwurf 2</strong></p><p class="Standard_d">Siehe Geschäft<strong> </strong><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20210024">21.024</a> Verrechnungssteuergesetz. Stärkung des Fremdkapitalmarkts</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d"><strong>Entwurf 3</strong></p><p class="Standard_d">Siehe Geschäft <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20220035">22.035</a> Tonnagesteuer auf Seeschiffen. Bundesgesetz</p><p class="Standard_d">Auszug aus der Botschaft:</p><p class="Standard_d">Im Rahmen der Beratungen zur Unternehmenssteuerreform III hatte das Parlament 2016 einen Entwurf an den Bundesrat zurückgewiesen mit dem Auftrag, die Verfassungsgrundlage für eine Tonnagesteuer zu prüfen, die Formulierung der Gesetzesbestimmungen zu überarbeiten und anschliessend eine Vernehmlassung zum Vorentwurf durchzuführen. Mit der 2021 durchgeführten Vernehmlassung zur Einführung eines Bundesgesetzes über die Tonnagesteuer nahm der Bundesrat das genannte parlamentarische Anliegen auf.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 14.03.2024</strong></h3><p class="Standard_d">Abschreibung</p><p>&nbsp;</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d">Debatte im Nationalrat, 28.05.2024</h3><p class="Standard_d">Abschreibung</p>
Updated
09.04.2025 00:15

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