Revisionsaufsichtsgesetz. Änderung
Details
- ID
- 20150052
- Title
- Revisionsaufsichtsgesetz. Änderung
- Description
- Botschaft vom 1. Juli 2015 zur Änderung des Revisionsaufsichtsgesetzes (extraterritoriale Zuständigkeit der Revisionsaufsicht)
- InitialSituation
- <p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 01.07.2015</b></p><p><b>Revisionsaufsicht über ausländische Unternehmen massvoll reduzieren </b></p><p><b>Die Eidgenössische Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) muss ihre Arbeit effektiv und effizient wahrnehmen können. Gleichzeitig muss der Investorenschutz gewährleistet werden. Aus diesem Grund will der Bundesrat die extraterritoriale Zuständigkeit der Aufsichtsbehörde massvoll reduzieren. Er hat dazu am Donnerstag die Botschaft für eine Änderung des Revisionsaufsichtsgesetzes verabschiedet und hat gleichzeitig den unbestrittenen Teil der Zuständigkeit auf den 1. Oktober 2015 in Kraft gesetzt. </b></p><p>Zum Schutz der Investorinnen und Investoren auf dem Schweizer Kapitalmarkt entfaltet das Revisionsaufsichtsgesetz auch Wirkungen im Ausland. Der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde unterstehen deshalb neben den Schweizer Revisionsunternehmen grundsätzlich auch ausländische Revisionsunternehmen, sofern sie ausländische Unternehmen prüfen, die auf dem Schweizer Kapitalmarkt Beteiligungspapiere oder Anleihen ausgeben.</p><p>Zur Vermeidung von Doppelspurigkeiten entfallen jedoch die Zulassungspflicht und Aufsicht durch die RAB in zwei Ausnahmefällen: zum einen, wenn das ausländische Revisionsorgan bereits einer vom Bundesrat anerkannten ausländischen Revisionsaufsichtsbehörde untersteht, und zum anderen, wenn die angebotenen Anleihensobligationen durch eine Gesellschaft garantiert werden, deren Revisionsorgan durch eine anerkannte Revisionsaufsichtsbehörde beaufsichtigt wird. Diese bereits beschlossene Regelung wird auf den 1. Oktober 2015 in Kraft gesetzt, gilt aber vorerst nur für die Revisionsstellen ausländischer Emittenten von Beteiligungspapieren. </p><p>Der Bundesrat will dagegen die Zuständigkeit der RAB im Schweizer Markt für ausländische Anleihen reduzieren. In seiner Botschaft für eine Änderung des Revisionsaufsichtsgesetzes sieht er insbesondere vor, dass sich die Aufsicht durch die RAB auf kotierte Anleihensobligationen beschränken soll. Zudem sollen die Möglichkeiten für ausländische Revisionsgesellschaften zur Befreiung von der Schweizer Aufsicht erweitert werden. Der Schutz der Investoren ist aber auch in solchen Fällen zu gewährleisten. So sieht der Bundesrat vor, dass die Investoren in jedem Fall auf die fehlende staatliche Beaufsichtigung des Revisionsorgans hingewiesen werden müssen.</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 1. Juli 2015 zur Änderung des Revisionsaufsichtsgesetzes (extraterritoriale Zuständigkeit der Revisionsaufsicht)
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über die Zulassung und Beaufsichtigung der Revisorinnen und Revisoren (Revisionsaufsichtsgesetz, RAG) (Extraterritorialer Geltungsbereich der Revisionsaufsicht)
- Resolutions
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Date Council Text 08.03.2016 2 Beschluss gemäss Entwurf 13.09.2016 1 Zustimmung 30.09.2016 2 Annahme in der Schlussabstimmung 30.09.2016 1 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p><b>Debatte im Ständerat, 08.03.2016</b></p><p><b>Abstriche bei Aufsicht über ausländische Revisionsgesellschaften </b></p><p><b>(sda) Investoren auf dem Schweizer Kapitalmarkt müssen auch dann geschützt werden, wenn das Unternehmen, in das sie investieren, seinen Sitz im Ausland hat. Im Interesse des Kapitalmarkts sollen an dieser Aufsicht nun aber Abstriche gemacht werden.</b></p><p>Als Erstrat hat der Ständerat am Dienstag einer Änderung des Revisionsaufsichtsgesetzes zugestimmt. Nach geltendem Recht unterstehen der Schweizer Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) auch die Revisionsorgane ausländischer Unternehmen, welche auf dem Schweizer Kapitalmarkt Beteiligungspapiere oder Anleihensobligationen ausgeben.</p><p>Eine Ausnahme wird gemacht, wenn das Revisionsunternehmen einer vom Bundesrat anerkannten ausländischen Revisionsaufsichtsbehörde unterstellt ist. Der Grundsatz kommt auch dann nicht zur Anwendung, wenn in der Schweiz angebotene Anleihensobligationen durch eine Gesellschaft garantiert werden, die über ein staatlich beaufsichtigtes Revisionsunternehmen verfügt.</p><p>Diese Ausnahmen kommen nun aber seltener zur Anwendung als erwartet, was für den Schweizer Kapitalmarkt hinderlich ist. Der Bundesrat hat daher eine Lockerung der Regulierung vorgeschlagen: Die RAB soll ausländische Revisionsorgane nur noch dann beaufsichtigen, wenn börsenkotierte Anleihen ausgegeben werden. Bei nicht börsenkotierten Anleihen wäre sie nicht mehr zuständig.</p><p>Gibt es im betreffenden Land keine anerkannte Revisionsaufsichtsbehörde, können die Revisionsunternehmen künftig eine Schweizer Zulassung beantragen. Alternativ könnten die Investoren auf die fehlende staatliche Beaufsichtigung des Revisionsunternehmens hingewiesen werden. Schliesslich soll auf die Aufsicht über Revisionsstellen ausländischer Tochtergesellschaften betroffener Unternehmen verzichtet werden.</p><p>Justizministerin Simonetta Sommaruga verortete die Gesetzesänderung im Spannungsverhältnis von Investorenschutz, den Bedürfnissen des Kapitalmarkts und dem Interesse der Aufsichtsbehörde an einer praktikablen Regulierung. Sie sprach von einer "massvollen Deregulierung". Der Ständerat sah dies ebenso und hiess die Vorschläge des Bundesrats ohne Diskussion und Gegenstimme gut.</p><p></p><p><b>Debatte im Nationarat, 13.09.2016</b></p><p><b>Parlament lockert Aufsicht über ausländische Revisionsunternehmen </b></p><p><b>(sda) Investoren auf dem Schweizer Kapitalmarkt müssen auch dann geschützt werden, wenn das Unternehmen, in das sie investieren, seinen Sitz im Ausland hat. Im Interesse des Kapitalmarkts will das Parlament an dieser Aufsicht nun aber Abstriche machen. Der Nationalrat hat am Dienstag das revidierte Revisionsaufsichtsgesetz unter Dach und Fach gebracht.</b></p><p>Nach geltendem Recht unterstehen der Schweizer Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) auch die Revisionsorgane ausländischer Unternehmen, welche auf dem Schweizer Kapitalmarkt Beteiligungspapiere oder Anleihensobligationen ausgeben.</p><p>Eine Ausnahme wird gemacht, wenn das Revisionsunternehmen einer vom Bundesrat anerkannten ausländischen Revisionsaufsichtsbehörde unterstellt ist. Der Grundsatz kommt auch dann nicht zur Anwendung, wenn in der Schweiz angebotene Anleihensobligationen durch eine Gesellschaft garantiert werden, die über ein staatlich beaufsichtigtes Revisionsunternehmen verfügt.</p><p>Diese Ausnahmen kommen nun aber seltener zur Anwendung als erwartet, was für den Schweizer Kapitalmarkt hinderlich ist. Der Bundesrat hat daher eine Lockerung der Regulierung vorgeschlagen: Die RAB soll ausländische Revisionsorgane nur noch dann beaufsichtigen, wenn börsenkotierte Anleihen ausgegeben werden. Bei nicht börsenkotierten Anleihen wäre sie nicht mehr zuständig.</p><p>Gibt es im betreffenden Land keine anerkannte Revisionsaufsichtsbehörde, können die Revisionsunternehmen künftig eine Schweizer Zulassung beantragen. Alternativ könnten die Investoren auf die fehlende staatliche Beaufsichtigung des Revisionsunternehmens hingewiesen werden. Schliesslich soll auf die Aufsicht über Revisionsstellen ausländischer Tochtergesellschaften betroffener Unternehmen verzichtet werden.</p><p></p><p>Massvolle Deregulierung</p><p>Im Parlament war die vorgeschlagene Änderung des Revisionsaufsichtsgesetzes unbestritten. Nach dem Ständerat hiess am Dienstag auch der Nationalrat die Revision einstimmig zu. Damit ist das Geschäft bereit für die Schlussabstimmung.</p><p>Justizministerin Simonetta Sommaruga sprach von einer "massvollen Deregulierung". Sie verortete die Gesetzesänderung im Spannungsverhältnis von Investorenschutz, den Bedürfnissen des Kapitalmarkts und dem Interesse der Aufsichtsbehörde an einer praktikablen Regulierung.</p>
- Updated
- 09.04.2025 00:08