Nächste Generation der Arbeitsplatzsysteme (Programm APS2020). Einführung
Details
- ID
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20150053
- Title
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Nächste Generation der Arbeitsplatzsysteme (Programm APS2020). Einführung
- Description
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Botschaftvom 1. Juli 2015 über die Einführung der nächsten Generation der Arbeitsplatzsysteme (Programm APS2O2O)
- InitialSituation
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<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 01.07.2015</b></p><p><b>Bund will bis 2020 die nächste Generation Arbeitsplatzsysteme einführen </b></p><p><b>Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Einführung einer neuen Generation von Arbeitsplatzsystemen in der Bundesverwaltung beschlossen. Er hat eine entsprechende Botschaft mit einem Verpflichtungskredit in der Höhe von 70,13 Millionen Franken gutgeheissen und zur koordinierten Umsetzung das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) beauftragt, das bundesweite Programm APS2020 als IKT-Schlüsselprojekt zu führen. </b></p><p>Zwischen 2010 und Mitte 2012 wurden die Arbeitsplatzsysteme (APS) der Bundesverwaltung auf das Betriebssystem Windows 7 migriert und ein Standardarbeitsplatz Büroautomation eingeführt. Gemäss Ankündigung von Microsoft im April 2014 endet der Lebenszyklus von Windows 7 und auch diverser zugehöriger Produkte per Ende 2019. Damit endet auch der Produktsupport des Lieferanten, weshalb die Arbeitsplatzsysteme der Bundesverwaltung auf eine neue Betriebssystemgeneration migriert werden müssen. Zusammen mit der Einführung der neuen Generation Arbeitsplatzsysteme werden weitere Anforderungen der Departemente an den elektronischen Arbeitsplatz umgesetzt. Dies sind insbesondere eine Steigerung der Leistungsfähigkeit und die Bereitstellung von mobilen Arbeitsgeräten mit den notwendigen Funktionen und Sicherheitsfreigaben.</p><p></p><p>Programm APS2020 als IKT-Schlüsselprojekt</p><p>Die Migration des Betriebssystems und der Wechsel zu einer neuen Generation von Arbeitsplatzsystemen bis zum Jahr 2020 erfordert ein bundesweit koordiniertes Vorgehen, das aufgrund der Planungsfristen rechtzeitig angegangen werden muss. Mit der Führung des entsprechenden bundesweiten Programms APS2020 hat der Bundesrat das Informatiksteuerungsorgan des Bundes (ISB) im EFD beauftragt. Die Gesamtkosten des Programms betragen 89 Millionen Franken im Zeitraum 2015 bis 2020. Aufgrund der Grösse, des personellen Ressourcenbedarfs, der Komplexität und Risiken wird das Programm APS2020 als IKT-Schlüsselprojekt geführt. Somit wird ein erweitertes Controlling durchgeführt, und das Vorhaben wird von der Eidgenössischen Finanzkontrolle EFK geprüft.</p><p>Zur Realisierung des Projekts unterbreitet der Bundesrat dem Parlament einen Verpflichtungskredit in der Höhe von 70,13 Millionen Franken für die Jahre 2016-2020. Darin enthalten sind die Programmkosten abzüglich der Eigenleistungen und der Initialisierungskosten. </p>
- Objectives
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- Number
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0
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Botschaftvom 1. Juli 2015 über die Einführung der nächsten Generation der Arbeitsplatzsysteme (Programm APS2O2O)
- Resolutions
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- Number
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1
- Text
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Bundesbeschluss über die Einführung der nächsten Generation der Arbeitsplatzsysteme (Programm APS2020)
- Resolutions
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| Date |
Council |
Text |
| 08.12.2015 |
2 |
Beschluss gemäss Entwurf |
| 08.03.2016 |
1 |
Zustimmung |
- Proceedings
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<p><b>Debatte im Ständerat, 08.12.2015</b></p><p><b>Ständerat spricht Kredit für neue Computerarbeitsplätze </b></p><p><b>(sda) Die Computer-Arbeitsplätze in der Bundesverwaltung werden bis 2020 auf die nächste Generation aufgerüstet. Der Ständerat hat am Dienstag einen Verpflichtungskredit über gut 70 Millionen Franken angenommen. Insgesamt belaufen sich die Kosten auf rund 89 Millionen Franken.</b></p><p>Grund für die Aufrüstung ist das Lebensende von Windows 7 von Microsoft per Ende 2019. Damit ende auch der Produktsupport des Lieferanten. Deshalb müssten die Arbeitsplatzsysteme der Bundesverwaltung auf eine neue Betriebssystemgeneration migriert werden, begründete das Informatiksteuerungsorgan des Bundes (ISB) die Aufrüstung in der bundesrätlichen Botschaft.</p><p>Deshalb beschloss der Bundesrat Anfang Juli die Einführung einer neuen Generation von Arbeitsplatzsystemen in der Bundesverwaltung. Zugleich sollen verschiedene Anforderungen der Departemente an den elektronischen Arbeitsplatz umgesetzt werden, etwa bessere Leistungsfähigkeit und mobile Arbeitsgeräte mit den notwendigen Funktionen und Sicherheitsfreigaben.</p><p>Die Migration des Betriebssystems und der Wechsel zu einer neuen Generation von Arbeitsplatzsystemen bis zum Jahr 2020 erfordere ein bundesweit koordiniertes Vorgehen, heisst es von Seiten des ISB. Ob weiterhin mit Microsoft zusammengearbeitet wird, geht aus der Botschaft an das Parlament nicht hervor.</p><p>Alternativen würden geprüft, sagte Kommissionssprecher Christian Levrat (SP/FR). Ein Wechsel sei aber eher unwahrscheinlich.</p><p>Der Ständerat stimmte diesem oppositionslos mit 42 Stimmen zu.</p><p><b></b></p><p><b>Debatte im Nationalrat, 08.03.2016</b></p><p><b>Parlament spricht Kredit für neue Computerarbeitsplätze </b></p><p><b>(sda) Die Computer-Arbeitsplätze in der Bundesverwaltung werden bis 2020 auf die nächste Windows-Generation aufgerüstet. Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat einen Verpflichtungskredit über 70 Millionen Franken angenommen. Damit ist die Vorlage unter Dach und Fach.</b></p><p>Grund für die Aufrüstung ist das Lebensende von Windows 7 von Microsoft per Ende 2019. Damit endet auch der Produktsupport des Lieferanten. Deshalb müssen die Arbeitsplatzsysteme der Bundesverwaltung auf eine neue Betriebssystemgeneration migriert werden.</p><p>In Frage als neues Betriebssystem komme aus wirtschaftlichen und fachlichen Gründen nur ein Verbleib bei Windows, konkret die Einführung von Windows 10, sagte Finanzminister Ueli Maurer am Dienstag im Nationalrat. Ein Wechsel hin zu einem anderen Anbieter oder zu Open Source wäre gemäss dem Bundesrat zu aufwendig, risikoreich und viel teurer.</p><p>Mit der Einführung des neuen Systems sollen auch verschiedene Anforderungen der Departemente an den elektronischen Arbeitsplatz umgesetzt werden. Dazu zählen unter anderem bessere Leistungsfähigkeit und mobile Arbeitsgeräte wie Tablets mit den notwendigen Funktionen und Sicherheitsfreigaben.</p><p></p><p>Fast einstimmig</p><p>Von den Gesamtkosten von rund 89 Millionen Franken werden rund 19 Millionen in Form von bundesinternen Eigenleistungen erbracht. Dem Parlament legt der Bundesrat einen Verpflichtungskredit über gut 70 Millionen Franken vor. Der Nationalrat stimmte diesem deutlich mit 181 zu 1 Stimmen bei einer Enthaltung zu.</p>
- Updated
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09.04.2025 00:08
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