Entsendegesetz. Änderung
Details
- ID
- 20150054
- Title
- Entsendegesetz. Änderung
- Description
- Botschaft vom 1. Juli 2015 zur Änderung des Entsendegesetzes
- InitialSituation
- <p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 01.07.2015</b></p><p><b>Bundesrat will Entsendegesetz anpassen </b></p><p><b>Der Bundesrat hat am 1. Juli 2015 die Botschaft zur Änderung des Entsendegesetzes zuhanden der eidgenössischen Räte verabschiedet. Er schlägt dem Parlament vor, die Obergrenze der Verwaltungssanktionen im Entsendegesetz bei Verstössen gegen die minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen von 5'000 Franken auf 30'000 Franken zu erhöhen. </b></p><p>Die flankierenden Massnahmen (FlaM) zur Personenfreizügigkeit sind seit ihrem Inkrafttreten optimiert worden. Zusätzlich wird ihr Vollzug laufend verbessert. Die FlaM haben dazu beigetragen, dass sich die Lohn- und Arbeitsbedingungen in der Schweiz grundsätzlich halten konnten. Damit dies auch weiterhin der Fall ist, schlägt der Bundesrat dem Parlament vor, die Obergrenze der Verwaltungssanktionen im Entsendegesetz zu erhöhen. </p><p>Die höheren Verwaltungssanktionen sollen einerseits gegen ausländische Arbeitgeber ausgesprochen werden können, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in die Schweiz entsenden und gegen die schweizerischen Lohn- und Arbeitsbedingungen verstossen. Andererseits sollen die Kantone Schweizer Arbeitgeber, die gegen einen Normalarbeitsvertrag mit zwingenden Mindestlöhnen verstossen, ebenfalls höher sanktionieren können. </p><p>Ursprünglich beschloss der Bundesrat, die Erhöhung der Sanktionen im Entsendegesetz (EntsG) parallel zur Revision des Schwarzarbeitsgesetzes und bis im Oktober 2015 zu beantragen. </p><p>Im Rahmen eines Treffens im Mai 2015 zwischen dem Vorsteher des WBF und den Sozialpartnern wurde seitens der Arbeitnehmervertreter der Wunsch nach einer vorgezogenen Behandlung der Erhöhung der Obergrenze der Sanktionen im EntsG geäussert, welchem sich die Arbeitgebervertreter offen gegenüber zeigten. Diesem Resultat einer funktionierenden und gelebten Sozialpartnerschaft soll mit der vorgezogenen Vorlage Rechnung getragen werden.</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 1. Juli 2015 zur Änderung des Entsendegesetzes
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über die flankierenden Massnahmen bei entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und über die Kontrolle der in Normalarbeitsverträgen vorgesehenen Mindestlöhne (Entsendegesetz, EntsG)
- Resolutions
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Date Council Text 01.03.2016 1 Beschluss abweichend vom Entwurf 13.09.2016 2 Abweichung 15.09.2016 1 Zustimmung 30.09.2016 1 Annahme in der Schlussabstimmung 30.09.2016 2 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p><b>Debatte im Nationalrat, 01.03.2016</b></p><p><b>Höhere Bussen für Verstoss gegen flankierende Massnahmen </b></p><p><b>(sda) Um die Wirksamkeit der flankierenden Massnahmen zu verbessern, will der Nationalrat fehlbare Arbeitgeber schärfer bestrafen. Die Obergrenze der Bussen für Verstösse gegen minimale Lohn- und Arbeitsbedingungen soll von heute 5000 Franken auf 30'000 Franken erhöht werden.</b></p><p>Der Nationalrat hiess eine entsprechende Änderung des Entsendegesetzes am Dienstag als Erstrat mit 126 zu 65 Stimmen gut. Die Obergrenze von 5000 Franken habe nicht die geplante abschreckende Wirkung entfacht, begründete Kommissionssprecher Corrado Pardini (SP/BE) die Erhöhung.</p><p>Die höheren Sanktionen sollen einerseits gegen ausländische Arbeitgeber ausgesprochen werden können, die Arbeitnehmer in die Schweiz entsenden und gegen die schweizerischen Lohn- und Arbeitsbedingungen verstossen. Andererseits sollen die Kantone Schweizer Arbeitgeber zur Rechenschaft ziehen können, die gegen einen Normalarbeitsvertrag mit zwingenden Mindestlöhnen verstossen.</p><p></p><p>SVP: Falscher Zeitpunkt</p><p>Gegen die Gesetzesänderung stellte sich eine Minderheit von SVP-Vertretern um Jean-François Rime (SVP/FR), Präsident des Gewerbeverbands. Er machte geltend, die ausländischen Arbeitgeber würden die Bussen sowieso nicht bezahlen, daher würden nur die Schweizer Arbeitgeber bestraft.</p><p>Die SVP argumentierte zudem, es sei der falsche Zeitpunkt, um die flankierenden Massnahmen zu verschärfen. Allfällige Anpassungen müssten im Rahmen der Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative gemacht werden. Der Antrag der Minderheit, nicht auf die Vorlage einzutreten, wurde jedoch mit 125 zu 64 Stimmen verworfen.</p><p></p><p>Schutz vor unlauterem Wettbewerb</p><p>Die Mehrheit der Nationalräte befand, es brauche eine Erhöhung der Obergrenze, um eine abschreckende Wirkung zu erzielen. Dadurch würden nicht nur Arbeitnehmer vor Lohndumping geschützt, sondern auch anständige Arbeitgeber vor unlauterem Wettbewerb.</p><p>Der Nationalrat brachte an der Vorlage lediglich drei kleine Änderungen an. Unter anderem sprach er sich dafür aus, dass die Behörden den Normalarbeitsvertrag befristet verlängern können, wenn wiederholt gegen die Bestimmungen über den Mindestlohn verstossen wurde oder Hinweise vorliegen, dass der Wegfall des Normalarbeitsvertrags zu Missbräuchen führen könnte. Der Entscheid fiel mit 103 zu 77 Stimmen bei 14 Enthaltungen. </p><p></p><p>Marschhalt wegen Zuwanderungsinitiative</p><p>Diese Änderung hatte der Bundesrat ursprünglich ebenfalls vorgeschlagen, zusammen mit weiteren Massnahmen zur Verschärfung der flankierenden Massnahmen, wie Wirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann in Erinnerung rief. Nach der Vernehmlassung hatte der Bundesrat seine Pläne vergangenen Sommer aber auf Eis gelegt und nur noch die Erhöhung der Bussen-Obergrenze weiterverfolgt.</p><p>Der Bundesrat werde sich am kommenden Freitag zu den sistierten Massnahmen äussern, sagte Schneider-Ammann im Rat. Gleichentags will die Regierung auch über die Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative informieren.</p><p></p><p>Runder Tisch gescheitert</p><p>Für den Bundesrat ist die Stärkung der flankierenden Massnahmen ein tragender Pfeiler bei der Umsetzung der Zuwanderungsinitiative. Schneider-Ammann hatte den Sozialpartnern daher bis Ende Februar Zeit gegeben, sich über die Verstärkung der flankierenden Massnahmen zu verständigen. Die Gespräche wurden jedoch ohne Ergebnis abgebrochen, so dass der Bundesrat wieder am Zug ist.</p><p>Die flankierenden Massnahmen sind 2004 parallel zur Personenfreizügigkeit in Kraft getreten. Sie sollen verhindern, dass die Löhne unter Druck geraten, weil keine vorgängige Kontrolle von Lohn- und Arbeitsbedingungen mehr durchgeführt wird. Gesetzliche Grundlage ist das Entsendegesetz. Dieses würde mit dem Ende der Personenfreizügigkeit automatisch ausser Kraft treten.</p><p></p><p><b>Debatte im Ständerat, 13.09.2016</b></p><p><b>Ständerat verschärft flankierende Massnahmen </b></p><p><b>(sda) Das Parlament verschärft die flankierenden Massnahmen. Nach dem Nationalrat hat am Dienstag auch der Ständerat härteren Sanktionen und der erleichterten Verlängerung von Normalarbeitsverträgen (NAV) zugestimmt.</b></p><p>Normalarbeitsverträge werden in Branchen erlassen, in denen es keinen Gesamtarbeitsvertrag gibt und in welchen es wiederholt zu missbräuchlicher Lohnunterbietung gekommen ist. Ein NAV sieht nach Regionen differenzierte Mindestlöhne vor.</p><p></p><p>Doppelte Bedingung</p><p>Gemäss den Beschlüssen des Nationalrats soll die zuständige tripartite Kommission bei Ablauf eines NAV die Verlängerung beantragen können. Voraussetzung ist, dass sie wiederholt Verstösse gegen den Mindestlohn festgestellt hat oder dass Hinweise vorliegen, dass es ohne NAV zu erneutem Lohndumping kommen kann.</p><p>Der Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK) ging dies zu weit. Sie beantragte, die Verlängerung nur dann zuzulassen, wenn beide Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sind. Ansonsten könnten Mindestlöhne eingeführt werden, ohne dass der Nachweis des Lohndumpings erbracht worden sei, erklärte WAK-Sprecher Pirmin Bischof (CVP/SO).</p><p>"Reine Hinweise würden eine Verlängerung ermöglichen, das ist rechtsstaatlich problematisch", sagte die St. Galler FDP-Ständerätin Karin Keller-Sutter. Auch Bundespräsident Johann Schneider-Ammann gab zu bedenken, dass mit der alternativen Bedingung faktisch dauerhaft Mindestlöhne eingeführt würden. "Das will der Bundesrat nicht", sagte er.</p><p>Mit 29 zu 16 Stimmen setzte sich jedoch eine vom Tessiner CVP-Ständerat Filippo Lombardi angeführte Minderheit durch, die dem Nationalrat folgen wollte. Ihre Sprecher verwiesen auf die schwierige Situation im Tessin und in einigen Westschweizer Kantonen. Christian Levrat (SP/FR) plädierte dafür, diesen die Möglichkeit zu geben, auf Dumpinglöhne zu reagieren.</p><p>Lombardi warnte vor den Schwierigkeiten, die mit einer doppelten Bedingung verbunden wären. Eine ganze Marktanalyse sei nötig, um zu beweisen, dass es wieder zu Lohnunterbietungen kommen werde, sagte er. "Aber wir wissen, dass sie kommen, wie das Amen in der Kirche", sagte Lombardi.</p><p></p><p>Härtere Strafen</p><p>Auch die Sanktionen sollen verschärft werden: Schwerwiegende Verstösse gegen die minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen können künftig mit einer Geldstrafe von bis zu 30'000 Franken geahndet werden. Heute drohen Geldstrafen von höchstens 5000 Franken. Damit lohne sich ein Verstoss jederzeit, sagte Bischof.</p><p>Zusätzlich zur Busse kann das fehlbare Unternehmen fünf Jahre vom Schweizer Arbeitsmarkt ausgeschlossen werden. Der Nationalrat hatte entschieden, dass entweder die Geldstrafe oder der Ausschluss, aber nicht beide Sanktionen zusammen verhängt werden können. Er muss sich nun erneut mit der Vorlage befassen.</p><p>Die Vorschläge des Bundesrats zur Verlängerung von Normalarbeitsverträgen mit Mindestlöhnen (16.029) sind hingegen vom Tisch. Nach dem Nationalrat ist auch der Ständerat nicht darauf eingetreten, weil die Fragen bereits in der nun verabschiedeten Vorlage geklärt werden.</p><p></p><p><b>Debatte im Nationalrat, 15.09.2016</b></p><p><b>Räte verschärfen die flankierenden Massnahmen </b></p><p><b>(sda) Das Parlament verschärft die flankierenden Massnahmen. Der Nationalrat hat am Donnerstag beschlossen, dass fehlbare Unternehmen zusätzlich zu Geldstrafen auch noch mit dem Ausschluss vom Arbeitsmarkt rechnen müssen.</b></p><p>Damit ist die letzte Differenz zum Ständerat ausgeräumt. Ob die Vorlage die Schlussabstimmung übersteht, ist jedoch ungewiss. Die SVP hatte die Verschärfung der flankierenden Massnahmen von Anfang an bekämpft. Die Beschlüsse der Räte gehen nun auch der FDP zu weit. Ihre Fraktion werde die Vorlage in der Schlussabstimmung "grossmehrheitlich" ablehnen, sagte FDP-Sprecherin Daniela Schneeberger (BL).</p><p>Umstritten sind mehrere Punkte: Der Ständerat hatte Anfang Woche beschlossen, dass schwerwiegende Verstösse mit einer Geldstrafe und zusätzlich mit einem Ausschluss vom Schweizer Arbeitsmarkt bis fünf Jahre geahndet werden können. Nachdem sich der Nationalrat zuerst gegen die Kumulation der Sanktionen ausgesprochen hatte, ist er am Donnerstag mit 102 zu 87 Stimmen bei 2 Enthaltungen auf die Linie des Ständerats eingeschwenkt.</p><p></p><p>Kein halbherziger Schutz</p><p>Markus Ritter (CVP/SG) erinnerte daran, dass jährlich über 4000 Sanktionen ausgesprochen würden. Die Kumulation sei ein Bekenntnis zur Schweizer Wirtschaft. "Korrekte Unternehmen und die einheimische Wirtschaft werden noch besser vor Missbräuchen und einer Verfälschung des Wettbewerbs geschützt", sagte Ritter.</p><p>Auch Fraktionskollege Leo Müller (LU) sprach sich für eine härtere Gangart aus. Es gebe keinen Grund, sich nur halbherzig vor die KMU zu stellen, sagte er. Unterstützt wurde die CVP von SP, Grünen, Grünliberalen und der BDP.</p><p>Eine Kumulation der Sanktionen sei weder verhältnismässig noch notwendig, erwiderte FDP-Sprecherin Schneeberger. Hansjörg Walter (SVP/TG) warnte davor, eine einfache Regelung mit einem zusätzlichen Kriterium zu belasten. Auch Volkswirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann äusserte Vorbehalte: Die Kumulation der Strafen werde das Verhältnis zur EU belasten, warnte er.</p><p></p><p>Mindestlöhne gegen Lohndumping</p><p>Seiner Meinung nach genügen die neuen Höchststrafen. Die Erhöhung von heute 5000 Franken auf 30'000 Franken haben die Räte schon früher beschlossen. Zudem einigten sie sich auf die Bedingungen für die erleichterte Verlängerung von Normalarbeitsverträgen (NAV) mit Mindestlöhnen.</p><p>Die Verlängerung ist neu möglich, wenn wiederholt Verstösse gegen den Mindestlohn festgestellt werden oder wenn Hinweise vorliegen, dass es ohne NAV zu erneutem Lohndumping kommen kann. Der Bundesrat und eine bürgerliche Minderheit hatte sich vergebens dafür eingesetzt, dass beide Bedingungen gleichzeitig erfüllt sein müssen. Ansonsten würden in der Schweiz dauerhaft Mindestlöhne eingeführt, hiess es.</p><p>Normalarbeitsverträge werden in Branchen erlassen, in denen es keinen Gesamtarbeitsvertrag gibt und in welchen es wiederholt zu missbräuchlicher Lohnunterbietung gekommen ist. Sie sind im Obligationenrecht geregelt. Basis der Sanktionen ist hingegen das Entsendegesetz, das an das Freizügigkeitsabkommen mit der EU gekoppelt ist. Es soll verhindern, dass die Schweizer Löhne wegen zugewanderter Arbeitskräfte unter Druck geraten.</p>
- Updated
- 14.11.2025 06:25