Doppelbesteuerung. Abkommen mit Italien
Details
- ID
- 20150056
- Title
- Doppelbesteuerung. Abkommen mit Italien
- Description
- Botschaft vom 12. August 2015 zur Genehmigung eines Protokolls zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Italien
- InitialSituation
- <p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 12.08.2015</b></p><p><b>Bundesrat verabschiedet Botschaft zum Doppelbesteuerungsabkommen mit Italien </b></p><p><b>Der Bundesrat hat heute die Botschaft zu einem Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen mit Italien zuhanden der eidgenössischen Räte verabschiedet. Das Änderungsprotokoll ergänzt das Abkommen von 1976 und enthält Bestimmungen über den Informationsaustausch auf Anfrage nach dem international geltenden Standard.</b></p><p>Die Schweiz und Italien haben am 23. Februar 2015 ein Protokoll zur Änderung des Abkommens zwischen den beiden Staaten zur Vermeidung der Doppelbesteuerung sowie eine Roadmap im Steuer- und Finanzbereich unterzeichnet.</p><p>Das Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen enthält eine Bestimmung über den Austausch von Informationen gemäss Artikel 26 des OECD-Musterabkommens. In der Vernehmlassung haben die Kantone und die interessierten Wirtschaftskreise den Abschluss des Änderungsprotokolls insgesamt begrüsst. Der Bundesbeschluss zur Genehmigung des Änderungsprotokolls unterliegt dem fakultativen Referendum.</p><p>Das vorliegende Änderungsprotokoll setzt die vom Bundesrat am 13. März 2009 beschlossene neue Politik betreffend den steuerlichen Informationsaustausch um. Es unterstützt die bilateralen wirtschaftlichen Beziehungen sowie deren weiteren Ausbau. Das Änderungsprotokoll erleichtert die Regularisierung italienischer Kunden von schweizerischen Banken im Rahmen des italienischen Selbstanzeigeprogramms.</p><p>Das Änderungsprotokoll erfüllt den geltenden internationalen Standard für den Informationsaustausch auf Anfrage. Die Schweiz hat bisher 52 Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet, die diesen Standard erfüllen; 41 davon sind in Kraft.</p><p>Die Umsetzung und Konkretisierung der ebenfalls am 23. Februar 2015 mit Italien unterzeichneten Roadmap ist zurzeit im Gange. Dabei geht es insbesondere um Fragen der Grenzgängerbesteuerung und des Marktzutritts.</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 12. August 2015 zur Genehmigung eines Protokolls zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Italien
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesbeschluss über die Genehmigung eines Protokolls zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Italien
- Resolutions
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Date Council Text 07.12.2015 1 Beschluss gemäss Entwurf 01.03.2016 2 Zustimmung 18.03.2016 1 Annahme in der Schlussabstimmung 18.03.2016 2 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p><b>Debatte im Nationalrat, 07.12.2015</b></p><p><b>Nationalrat stimmt Doppelbesteuerungsabkommen mit Italien zu </b></p><p><b>(sda) Italien soll künftig auf Anfrage Informationen über Steuersünder erhalten. Der Nationalrat hat sich am Montag für eine Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens ausgesprochen und zwar mit 129 zu 13 Stimmen bei 39 Enthaltungen.</b></p><p>Die grosse Kammer folgte damit ihrer Wirtschaftskommission, die sich mit 18 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen für das Abkommen ausgesprochen hatte. Stimmt auch der Ständerat dem Abkommen zu, ist es unter Dach und Fach.</p><p>Das Abkommen erleichtert es italienischen Staatsangehörigen mit Bankkonten in der Schweiz, am italienischen Selbstanzeigeprogramm teilzunehmen. Und es soll den Abfluss von Kapital vom schweizerischen Finanzplatz verhindern.</p><p>Die Mehrheit im Nationalrat geht davon aus, dass das Änderungsprotokoll zu einer Verbesserung der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen beitragen wird.</p><p></p><p><b>Debatte im Ständerates, 01.03.2016</b></p><p><b>Doppelbesteuerungsabkommen mit Italien unter Dach und Fach </b></p><p><b>(sda) Das geänderte Doppelbesteuerungsabkommen mit Italien ist unter Dach und Fach. Der Ständerat hat sich am Dienstag als Zweitrat einstimmig dafür ausgesprochen. Damit erhält künftig auch Italien auf Anfrage Informationen über Steuersünder.</b></p><p>Das Abkommen sei eines unter vielen, stellte Finanzminister Ueli Maurer fest. Weil Italien ein wichtiger Partner sei, habe es dennoch Bedeutung.</p><p>Das geänderte Doppelbesteuerungsabkommen erleichtert es italienischen Bürgerinnen und Bürgern mit Bankkonten in der Schweiz, am italienischen Selbstanzeigeprogramm teilzunehmen.</p><p>Einigung nach langem Streit</p><p>Jahrelang hatte zwischen der Schweiz und Italien ein Steuerstreit geschwelt. Dabei ging es unter anderem um die Regularisierung von Schwarzgeld. Weil die Schweiz in Italien auf schwarzen Listen figuriert, drohten im Selbstanzeigeprogramm für Gelder auf Schweizer Konten höhere Bussen.</p><p>Vor rund einem Jahr führten die Verhandlungen zu einer grundsätzlichen Einigung: Zwar verbleibt die Schweiz vorerst auf den schwarzen Listen, doch können italienische Steuerpflichtige mit einem Konto in der Schweiz zu gleichen Bedingungen am italienischen Selbstanzeigeprogramm teilnehmen wie solche mit Konten in Ländern, die nicht auf einer schwarzen Liste stehen.</p><p></p><p>Informationsaustausch nach OECD-Standard</p><p>Das Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen stellt dies sicher. Es erfüllt zudem den geltenden internationalen Standard für den Informationsaustausch auf Anfrage. Die Schweiz hat schon zahlreiche Abkommen nach diesem Standard unterzeichnet.</p><p>Wenn das geänderte Doppelbesteuerungsabkommen in Kraft tritt, soll die Schweiz von jenen schwarzen Listen gestrichen werden, auf denen sie wegen des fehlenden Informationsaustauschs steht. Andere schwarze Listen haben mit den besonderen Steuerregimes für Holdings zu tun. Solange die Regimes nicht abgeschafft sind, will Italien an diesen schwarzen Listen festhalten.</p>
- Updated
- 09.04.2025 00:02