Ja zum Schutz der Privatsphäre. Volksinitiative

Details

ID
20150057
Title
Ja zum Schutz der Privatsphäre. Volksinitiative
Description
Botschaft vom 26. August 2015 zur Volksinitiative “Ja zum Schutz der Privatsphäre“
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 26.08.2015</b></p><p><b>Bundesrat lehnt Volksinitiative "Ja zum Schutz der Privatsphäre" ab </b></p><p><b>Der Bundesrat empfiehlt die Volksinitiative "Ja zum Schutz der Privatsphäre" zur Ablehnung und hat an seiner heutigen Sitzung die entsprechende Botschaft zuhanden der Bundesversammlung verabschiedet. Die Initiative greift tief in die Steuer- und Strafverfahren ein und hätte zur Folge, dass die korrekte Erhebung der Steuern von Bund, Kantonen und Gemeinden gefährdet wäre. Die Initiative könnte sich zudem negativ auf die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung auswirken. </b></p><p>Der Schutz der Privatsphäre vor widerrechtlichen staatlichen Eingriffen ist ein wichtiger Grundsatz in einem Rechtsstaat. Er geniesst in der Schweiz bereits heute Verfassungsrang und wird in der Gesetzgebung konkretisiert. Im Steuerrecht gibt es notwendige Grenzen des Schutzes der Privatsphäre. Damit beispielsweise die Einkommens- und Vermögenssteuern korrekt erhoben werden können, müssen die steuerpflichtigen Personen ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse gegenüber den Steuerbehörden offenlegen. Der Schutz der Privatsphäre bleibt aber gewahrt, da die Behörden an das Steuergeheimnis gebunden sind und die erhaltenen Informationen ausserhalb von gesetzlich geregelten Ausnahmen nicht weitergeben dürfen. </p><p></p><p>Auswirkungen der Initiative</p><p>An der Mitwirkungspflicht der steuerpflichtigen Person will die Initiative nichts ändern. Die Steuerpflichtigen sind weiterhin verpflichtet, den Steuerbehörden sämtliche Informationen zu liefern, die zur Ermittlung der Steuerfaktoren erforderlich sind. Die Initiative verlangt aber, dass Dritte nur noch unter sehr einschränkenden Voraussetzungen zur Auskunft gegenüber den Behörden berechtigt sein sollen. Solche Auskünfte über steuerpflichtige Personen sollen nur noch im Rahmen eines Strafverfahrens möglich sein und nur in jenen Fällen, in denen ein Gericht den Verdacht auf eine schwerwiegende Steuerstraftat bestätigt.</p><p>In der Folge könnten Steuerbehörden nur noch in seltenen Ausnahmefällen Informationen bei Drittpersonen einholen. Wenn Steuerpflichtige ihre Mitwirkungspflichten verletzen, wäre es der Behörde nicht mehr möglich, Auskünfte beim Arbeitgeber oder bei einer Versicherungsgesellschaft einzuholen. Die korrekte Erhebung der Steuern wäre nicht mehr sichergestellt.</p><p>Bereits heute haben die kantonalen Steuerbehörden keine Möglichkeit, Informationen bei Banken zu beschaffen. Die Initiative brächte diesbezüglich keine Neuerung mit sich. Demgegenüber besteht heute eine Auskunftspflicht der Banken in Strafverfahren betreffend die indirekten Steuern und im Rahmen der besonderen Steueruntersuchungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV), welche schwerwiegende Steuerstraftaten zum Gegenstand haben. Bei einer Annahme der Initiative käme es diesbezüglich zu einer wesentlichen Einschränkung der heute bestehenden Untersuchungsmittel.</p><p>Die Initiative betrifft ausschliesslich inländische Steuern. Sie hätte daher keine Auswirkungen auf die steuerliche Amtshilfe und den Informationsaustausch zu Gunsten ausländischer Partnerstaaten. Je nach Auslegung könnte allerdings die Möglichkeit der Schweiz eingeschränkt werden, entsprechende Informationen aus dem Ausland zu erhalten.</p><p>Die Folgen für die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung im Finanzsektor hängen von der Interpretation der Initiative ab. Gelten die eingeschränkten Auskunftspflichten Dritter auch für das Geldwäschereigesetz, hätte die Initiative erhebliche Beeinträchtigungen in diesem Bereich zur Folge. Den Finanzintermediären wäre es dann untersagt, mit Bezug auf Personen mit Wohnsitz oder Sitz in der Schweiz Meldungen bezüglich qualifizierter Steuerdelikte an die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) zu erstatten. Auch Meldungen über nicht steuerliche Delikte, die aber einen Bezug zu Steuern haben, könnten betroffen sein. Dies würde insbesondere die vom Parlament am 12. Dezember 2014 beschlossenen Anpassungen an die 2012 revidierten Empfehlungen der Groupe d'action financière (GAFI) in Frage stellen. Ferner könnte der Austausch von Informationen zwischen der schweizerischen und den ausländischen Meldestellen zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung beeinträchtigt werden. All dies würde sich negativ auf die Konformität der Schweiz mit den internationalen Standards auswirken.</p><p></p><p>Ausreichender Schutz der Privatsphäre</p><p>Aus diesen Gründen spricht sich der Bundesrat gegen die Volksinitiative aus. Die Privatsphäre steuerehrlicher Personen ist dank dem Steuergeheimnis ausreichend geschützt und wäre von der Initiative deshalb auch nicht betroffen. Verweigert eine Person aber ihre Mitwirkung und verletzt sie damit das Vertrauensverhältnis zwischen Bürger und Staat, sollen die Steuerbehörden weiterhin die Möglichkeit haben, Informationen bei Dritten einholen zu können. Vor diesem Hintergrund sieht der Bundesrat auch keine Veranlassung für einen direkten oder indirekten Gegenvorschlag. </p><p></p><p>Anliegen Initiative</p><p>Die Eidgenössische Volksinitiative "Ja zum Schutz der Privatsphäre" wurde am 25. September 2014 eingereicht und ist mit 117'531 gültigen Unterschriften zustande gekommen. Laut den Initianten soll mit der Initiative der Schutz insbesondere der finanziellen Privatsphäre in der Verfassung verankert werden. Die finanzielle Privatsphäre ist laut den Initianten ein wichtiger Bestandteil des Vertrauensverhältnisses zwischen Staat und Bürger. Wegen der jüngsten politischen und gesetzgeberischen Entwicklungen müsse dieses in der Bundesverfassung enthaltene Grundrecht präzisiert und ergänzt werden.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 26. August 2015 zur Volksinitiative “Ja zum Schutz der Privatsphäre“
    Resolutions
    Date Council Text
    11.01.2018 1 Mit Erklärung vom 11. Januar 2018 gibt das Initiativkomitee der Bundeskanzlei davon Kenntnis, dass die Initiative mit der nötigen Mehrheit zurückgezogen worden ist (BBl 2018 216).
  • Number
    0
    Text
    Volksinitiative Ja zum Schutz der Privatsphäre. Direkter Gegenentwurf des Nationalrates vom 15. Dezember 2016. Stellungnahme des Bundesrates
    Resolutions
    Date Council Text
    11.01.2018 1 Mit Erklärung vom 11. Januar 2018 gibt das Initiativkomitee der Bundeskanzlei davon Kenntnis, dass die Initiative mit der nötigen Mehrheit zurückgezogen worden ist (BBl 2018 216).
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss über die Volksinitiative «Ja zum Schutz der Privatsphäre»
    Resolutions
    Date Council Text
    13.12.2016 1 Diskussion
    15.12.2016 1 Beschluss abweichend vom Entwurf
    15.12.2016 1 Die Behandlungsfrist der Volksinitiative wird um ein Jahr, d.h. bis zum 25. März 2018, verlängert.
    15.12.2016 2 Die Behandlungsfrist der Volksinitiative wird um ein Jahr, d.h. bis zum 25. März 2018, verlängert.
    06.06.2017 2 Abweichung
    13.09.2017 1 Abweichung
    19.09.2017 2 Abweichung
    11.01.2018 1 Mit Erklärung vom 11. Januar 2018 gibt das Initiativkomitee der Bundeskanzlei davon Kenntnis, dass die Initiative mit der nötigen Mehrheit zurückgezogen worden ist (BBl 2018 216).
  • Number
    2
    Text
    Bundesbeschluss über die Verankerung des Bankkundengeheimnisses in der Bundesverfassung (Gegenentwurf zur Volksinitiative «Ja zum Schutz der Privatsphäre») (Entwurf der WAK-N vom 15.11.2016)
    Resolutions
    Date Council Text
    13.12.2016 1 Diskussion
    15.12.2016 1 Beschluss gemäss Entwurf
    06.06.2017 2 Nichteintreten.
    13.09.2017 1 Eintreten. Beschluss abweichend vom Entwurf der Kommission.
    19.09.2017 2 Festhalten (= Nichteintreten).
    28.02.2018 1 Nichteintreten
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 13.12.2016</b></p><p><b>Initiative spaltet Nationalrat </b></p><p><b>Der Nationalrat hat am Dienstag die Beratungen zur Initiative "Ja zum Schutz der Privatsphäre" sowie zu einem Gegenvorschlag aufgenommen. Für Diskussionen sorgte vor allem die Steuerehrlichkeit der Bürger.</b></p><p>Sowohl mit der Initiative als auch mit dem Gegenvorschlag soll das Bankgeheimnis in der Verfassung verankert werden. Ziel beider Begehren ist es, die finanzielle Privatsphäre der Bürger besser zu schützen. Eine Einführung des automatischen Informationsaustauschs im Inland soll verhindert werden. Banken sollen den Steuerbehörden also nur Informationen zu Konten ausländischer Kunden übermitteln.</p><p>Es gehe überhaupt nicht darum, Steuerhinterzieher zu schützen, sagte Mitinitiant und Kommissionssprecher Christian Lüscher (FDP/GE). Es solle einzig das geltende Recht gestärkt werden. Mit dem Gegenentwurf sollen die aktuellen Gesetzesbestimmungen in die Verfassung geschrieben werden. Die Initiative hingegen würde weiter gehen und die korrekte Erhebung der Steuern gefährden, warnte der Bundesrat.</p><p></p><p>Keine Einschränkung für "Dritte"</p><p>Heute können die Steuerbehörden Informationen bei Dritten, etwa bei Arbeitgebern, einholen, wenn eine Person ihre Mitwirkung verweigert. Die Initiative würde diese Möglichkeit einschränken. Die Steuerbehörden könnten nur noch im Rahmen von Strafverfahren Informationen einholen - und nur dann, wenn ein Gericht den Verdacht auf eine schwerwiegende Steuerstraftat bestätigt.</p><p>Der Gegenvorschlag sieht deshalb vor, dass von den Bestimmungen zur Auskunftspflicht nicht "Dritte" betroffen sind, sondern ausschliesslich Banken. Damit sollen Interpretationsschwierigkeiten vermieden werden. Anders als im Initiativtext ist im Gegenvorschlag zudem nicht abschliessend festgelegt, bei welchen Delikten das Bankgeheimnis nicht gilt beziehungsweise der Anspruch auf Schutz der Privatsphäre aufgehoben ist.</p><p>Das Parlament könnte die Liste also auf Gesetzesstufe erweitern, damit Banken nicht nur bei Steuerbetrug, sondern auch in Strafverfahren wegen Hinterziehung grosser Steuerbeträge auskunftspflichtig wären. Explizit erwähnt ist im Gegenvorschlag dafür als Tatbestand, anders als in der Initiative, die Veruntreuung von Quellensteuern.</p><p>Weiter beschränkt sich der Gegenvorschlag auf die direkten Steuern, während die Initiative vorsieht, dass die Bestimmungen für Steuerdelikte im Bereich der direkten und indirekten Steuern gelten.</p><p>Schliesslich nimmt der Gegenvorschlag die Meldepflicht im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Geldwäscherei von den neuen Bestimmungen aus. Bei der Initiative ist das aus Sicht des Bundesrates nicht eindeutig. Je nach Interpretation könnte die Initiative damit negative Auswirkungen auf die Bekämpfung der Geldwäscherei haben.</p><p></p><p>Gegen Verfassungsartikel</p><p>Vertreter von FDP und SVP sprachen sich dafür aus, sowohl die Initiative als auch den Gegenvorschlag anzunehmen. Eine weitere Gruppe sprach sich im Gegenteil sowohl gegen die Initiative als auch den Gegenvorschlag aus.</p><p>Der Schutz der Privatsphäre sei bereits heute in der Verfassung gewährleistet, betonten die Gegner. GLP und BDP stellten sich auf den Standpunkt, der Schutz des Bankgeheimnisses sei im Bankengesetz bereits ausreichend geregelt. Für steuerehrliche Schweizer sei der Schutz genügend, für alle anderen sei er nicht zu erhöhen, sagte Martin Landolt (BDP/GL).</p><p>Linke Gegner wollen sich insbesondere die Möglichkeit offenhalten, das Bankgeheimnis im Inland zu einem späteren Zeitpunkt lockern zu können. Ein entsprechender Verfassungsartikel würde dies verhindern.</p><p></p><p>Umstrittene Steuerehrlichkeit</p><p>Für Diskussionen sorgte im Rat vor allem die Frage nach der Ehrlichkeit der Steuerzahler. Befürworter von Initiative und Gegenvorschlag zeigten sich überzeugt, dass die Steuerehrlichkeit in der Schweiz überdurchschnittlich hoch sei. Das Vertrauensverhältnis zwischen Bürger und Staat und die Eigenverantwortung müssten geschützt werden. Es brauche "einen Schutz vor willkürlichen staatlichen Steuerkontrollen", so Petra Gössi (FDP/SZ)</p><p>Natürlich gebe es einzelne schwarze Schafe, die das Bankgeheimnis missbrauchten, um Steuern zu hinterziehen, sagte Mitinitiant und SVP-Nationalrat Thomas Matter (ZH). Aber schwarze Schafe gebe es in jedem Lebensbereich.</p><p>Von einem "Steuerhinterziehungsgeheimnis" sprach hingegen die Ratslinke. Initiative und Gegenvorschlag seien "ein Affront gegenüber allen Menschen, die jedes Jahr ehrlich ihre Steuererklärung ausfüllen", kritisierte Beat Jans (SP/BS). Die Steuerehrlichkeit sei in der Schweiz keinesfalls so hoch wie behauptet, betonten mehrere Redner. Jans verwies darauf, dass allein in den letzten sechs Jahren 22 Milliarden Franken bisher unversteuerte Vermögen offengelegt worden seien.</p><p></p><p>SDA-Meldung </p><p><b>Debatte im Nationalrat, 15.12.2016</b></p><p><b>Nationalrat für Initiative und Gegenvorschlag zum Bankgeheimnis </b></p><p><b>Der Nationalrat empfiehlt die Initiative "Ja zum Schutz der Privatsphäre" zur Annahme - und stellt ihr gleichzeitig einen eigenen Vorschlag gegenüber. Der Entscheid fiel mit 80 zu 60 Stimmen bei 55 Enthaltungen.</b></p><p>Auch mit dem Gegenvorschlag soll das Bankgeheimnis in der Verfassung verankert werden. Ob dies nötig ist, war im Rat heftig umstritten. Die Befürworter von Initiative und/oder Gegenvorschlag wollen damit sicherstellen, dass der automatische Informationsaustausch im Inland auch in Zukunft nicht eingeführt werden kann. </p><p>Die Gegner wollen sich ebendiesen Schritt, oder zumindest eine Lockerung des Bankgeheimnisses, offenhalten. Eine Weiterentwicklung des Gesetzes werde sonst verunmöglicht.</p><p>Das Bankkundengeheimnis sei in Wahrheit ein "Steuerhinterziehungsgeheimnis", kritisierten die Gegner, es nütze nur Betrügern und Kriminellen, der ehrliche Steuerzahler habe ja nichts zu verbergen. Die Schutz der Privatsphäre sei bereits heute in der Verfassung gewährleistet. Selbst die Bankiervereinigung habe sich gegen die Initiative ausgesprochen.</p><p></p><p>Schwarzgeld und Weissgeld</p><p>"Weissgeldstrategie der Schweiz im Ausland, und dann ein Schwarzgeldhut in der Bundesverfassung, das passt nicht zusammen", sagte Margret Kiener Nellen (SP/BE). Die Initiative sei ein "Retrovorhaben der übleren Sorte", so Philipp Hadorn (SP/SO). "Beide Vorlagen treten die Steuerehrlichkeit mit Füssen und schaden der Glaubwürdigkeit unseres Landes", so Martin Landolt (BDP/GL).</p><p>Die Befürworter hingegen zeigten sich von der Ehrlichkeit der Schweizer Steuerzahler überzeugt und hielten die Eigenverantwortung hoch. Das Vertrauensverhältnis zwischen Bürger und Staat müsse geschützt werden, der "gläserne Bürger" verhindert. Sonst gerieten unbescholtene Personen ins Visier der Steuerbehörden.</p><p>Es brauche "einen Schutz vor willkürlichen staatlichen Steuerkontrollen", so Petra Gössi (FDP/SZ). Die Schweiz habe sich immer für möglichst viel persönliche Freiheit eingesetzt, sagte SVP-Nationalrat und Initiant Thomas Matter (ZH). Es sei an der Zeit, das Volk sprechen zu lassen.</p><p>Es stelle sich die Frage der Verhältnismässigkeit, sagte Finanzminister Ueli Maurer. Es gelte abzuwägen zwischen dem Schutz der Privatsphäre und dem Bedürfnis nach Steuergerechtigkeit. Der Bundesrat hatte sich gegen die Initiative ausgesprochen, zum Gegenvorschlag hat er sich bisher nicht geäussert.</p><p></p><p>Status Quo in Verfassung</p><p>Initiative und Gegenvorschlag haben zwar das gleiche Ziel, unterscheiden sich aber in den Details. Während der Gegenvorschlag den Status Quo, wie er heute im Gesetz geregelt ist, in die Verfassung schreiben will, enthält die Initiative weitergehende Bestimmungen.</p><p>So soll mit der Initiative das Bankgeheimnis faktisch auf "Dritte" ausgeweitet werden. Die Arbeit der Steuerbehörden würde dadurch erschwert. Diese hätten zum Beispiel anders als heute nicht mehr die Möglichkeit, Informationen bei Arbeitgebern einzuholen, wenn eine Person die Mitwirkung verweigert. Möglich wäre eine Auskunft bei Dritten nur noch dann, wenn ein Gericht den Verdacht auf eine schwerwiegende Steuerstraftat bestätigt.</p><p></p><p>Präziser formuliert</p><p>In weiteren Punkten ist der Gegenvorschlag präziser formuliert als die Initiative. Die Meldepflicht im Zusammenhang mit Geldwäscherei ist im Gegenvorschlag explizit ausgenommen von den neuen Bestimmungen. Dafür ist die Liste der Delikte, bei denen das Bankgeheimnis aufgehoben wird, nicht abschliessend formuliert. Somit kann das Parlament die Liste bei Bedarf auf Gesetzesstufe ergänzen.</p><p>Ein weiterer Unterschied: Der Gegenvorschlag bezieht sich nur auf die direkten Steuern, die Initiative umfasst auch die indirekten Steuern.</p><p>Der Rat folgte in seinen Beschlüssen seiner vorberatenden Kommission. Anträge aus dem linken Lager hatten keine Chance. Diese hatten unter anderem verlangt, dass Banken mit Zustimmung eines Kunden Daten weitergeben können. Eine Mehrheit wollte aber eine strengere Formulierung, wonach die Datenweitergabe nur erlaubt ist, wenn eine Person "ausdrücklich" danach verlangt.</p><p></p><p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 05.04.2017</b></p><p><b>Bundesrat lehnt Gegenentwurf zur Volksinitiative "Ja zum Schutz der Privatsphäre" ab </b></p><p><b>Der Bundesrat lehnt auch den direkten Gegenentwurf zur Volksinitiative "Ja zum Schutz der Privatsphäre" ab. Das geht aus der Stellungnahme des Bundesrates zuhanden der Wirtschaftskommission des Ständerates (WAK-S) hervor. Der Bundesrat hat die Stellungnahme an seiner Sitzung vom 5. April 2017 verabschiedet.</b></p><p>Der Bundesrat sieht weiterhin keinen Handlungsbedarf beim Schutz der finanziellen Privatsphäre im Steuerrecht. Dieser ist durch das Steuergeheimnis ausreichend gewährleistet. Für steuerehrliche Personen brächte der Gegenentwurf ebenso wenig eine Verbesserung wie die Volksinitiative.</p><p>Zwar brächte der Gegenentwurf keine materiellen Neuerungen, doch hätten die Verankerung des steuerlichen Bankgeheimnisses im Inland in der Verfassung und die damit verbundene Bagatellisierung der Steuerhinterziehung negative Signalwirkung. Steuerunehrliche Personen sähen sich in ihrem Verhalten bestärkt, und die Steuermoral würde sinken. Als Folge davon ergäben sich Mindereinnahmen für Bund, Kantone und Gemeinden.</p><p>Zudem würde eine Annahme der Volksinitiative oder des Gegenentwurfs den Handlungsspielraum insbesondere bei einer künftigen Reform der Verrechnungssteuer und des Steuerstrafrechts unnötig einschränken. Namentlich die aus Wirtschaftskreisen zur Stärkung des Kapitalmarkts Schweiz geforderte Aufhebung der Verrechnungssteuer auf Depoterträgen aus Obligationen und Anlagefonds dürfte sich kaum noch realisieren lassen. Eine solche teilweise Abschaffung der Verrechnungssteuer ohne flankierende Massnahmen liesse sich weder mit der Steuergerechtigkeit noch mit den fiskalischen Interessen von Bund, Kantonen und Gemeinden vereinbaren.</p><p></p><p>Kommission hat Stellungnahme bestellt</p><p>Im Dezember 2016 hatte sich der Nationalrat mit 80 zu 60 Stimmen bei 55 Enthaltungen für die Volksinitiative und den Gegenvorschlag ausgesprochen. Am 10. Januar 2017 sistierte die WAK-S die Diskussion und bestellte beim Bundesrat eine Stellungnahme zum Gegenentwurf. Diese liegt nun vor. Somit kann das Geschäft von der WAK-S weiterbehandelt werden.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 06.06.2016</b></p><p><b>Ständerat lehnt Gegenvorschlag zur Bankgeheimnisinitiative ab </b></p><p><b>Anders als der Nationalrat stellt sich der Ständerat gegen die Bankgeheimnisinitiative. Er empfiehlt das Volksbegehren "Ja zum Schutz der Privatsphäre" zur Ablehnung - und will auch nichts von einem Gegenvorschlag wissen.</b></p><p>Sowohl die Initiative als auch der vom Nationalrat beschlossene direkte Gegenentwurf wollen das Bankgeheimnis in der Verfassung verankern. Damit soll sichergestellt werden, dass der automatische Informationsaustausch im Inland auch in Zukunft nicht eingeführt wird.</p><p>Eine Mehrheit der Ständeräte hält dies für unnötig. Es gebe keinen Anlass, das steuerliche Bankgeheimnis zusätzlich auf Verfassungsstufe zu schützen, sagte Kommissionssprecher Pirmin Bischof (CVP/SO). Schliesslich sei etwa das Arzt- oder Anwaltsgeheimnis auch nur auf Gesetzesstufe geschützt.</p><p>Zudem würde das geltende Recht mit der Verankerung in der Verfassung zementiert, warnte Bischof. Das Parlament werde dadurch in seiner Handlungsfreiheit massiv eingeschränkt. Bischof verwies auf die anstehende Reform der Verrechnungssteuer. Die von den Wirtschaftsverbänden präferierte Variante sei mit dem Gegenvorschlag zum Beispiel nicht mehr möglich.</p><p>Wie der Bundesrat befürchtet eine Mehrheit der Ständeräte zudem Mindereinnahmen auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene. Steuerunehrliche Personen könnten sich in ihrem Handeln bestärkt fühlen, so die Erwartung. Selbstanzeigen könnten zurückgehen, Fälle von Steuerhinterziehung könnten zunehmen.</p><p></p><p>Zweifel am Schutz des Bankgeheimnisses</p><p>Die Initiative erhielt im Ständerat keine Unterstützung. Auf relativ grosse Zustimmung stiess aber der vom Nationalrat bevorzugte Gegenvorschlag. Mit diesem soll der Status quo, wie er heute im Gesetz geregelt ist, in der Verfassung festgeschrieben werden. Ausserdem würde ausdrücklich festgehalten, dass ein automatischer Informationsaustausch im Inland auch nicht über eine Revision der Verrechnungssteuer eingeführt werden kann.</p><p>Die Unterstützer des Gegenvorschlags aus den Reihen der SVP, FDP und CVP äusserten grosse Zweifel daran, dass das Bankgeheimnis im Inland mit der heutigen Gesetzgebung genügend geschützt ist. Bei der auf Eis gelegten Revision des Steuerstrafrechts etwa sei die Aufweichung des Bankgeheimnisses im Inland durchaus zur Diskussion gestanden.</p><p>Die Steuerehrlichkeit in der Schweiz sei gross, zeigten sich die Befürworter überzeugt. Die finanzielle Privatsphäre sei hoch zu gewichten und zeuge vom Vertrauen des Staates in seine Bürger, betonten sie. Es gehe bei der Privatsphäre nicht darum, etwas Verbotenes zu schützen, sagte Karin Keller-Sutter (FDP/SG), sondern darum, dass die Menschen selber entscheiden könnten, wem sie welche Informationen geben wollten.</p><p>Kommissionssprecher Bischof verwies darauf, dass dieses Vertrauen nicht in jedem Fall gerechtfertigt sei. Es gebe eine kleine, aber finanzkräftige Gruppe, welche ihre Steuerpflichten systematisch nicht erfülle. Seit der Einführung der kleinen Steueramnestie im Jahr 2010 hätten sich über 20'000 Personen gemeldet.</p><p>Es gebe in jedem System Leute, die Schwachstellen ausnutzten, sagte Finanzminister Ueli Maurer im Rat. Grundsätzlich sollte der Staat aber auf die Steuerehrlichkeit der Bürgerinnen und Bürger vertrauen. Darum müsse am heutigen System auch nichts geändert werden.</p><p></p><p>Erhebung der Steuern gefährdet</p><p>Der Bundesrat lehnt sowohl die Initiative als auch den Gegenvorschlag ab. Vor allem vor ersterer warnt die Regierung, da sie über den geltenden Schutz hinausgehe. Ein Ja hätte zur Folge, dass die korrekte Erhebung der Steuern gefährdet wäre.</p><p>Denn mit der Initiative würden unter anderem die Möglichkeiten der Steuerbehörden eingeschränkt. Heute können diese Informationen bei Dritten eingeholt werden, wenn eine Person ihre Mitwirkung verweigert - beispielsweise den Lohnausweis beim Arbeitgeber. Bei Annahme der Initiative hingegen könnten die Steuerbehörden nur noch im Rahmen von Strafverfahren Informationen einholen - und nur dann, wenn ein Gericht den Verdacht auf eine schwerwiegende Steuerstraftat bestätigt.</p><p>Die Mehrheit der Ständeräte teilte die Bedenken des Bundesrates. Die kleine Kammer empfahl die Volksinitiative ohne Gegenstimme zur Ablehnung. Der Gegenvorschlag wurde mit 25 zu 19 Stimmen abgelehnt. Beide Vorlagen gehen nun zurück an den Nationalrat.</p><p>Hinter der Bankgeheimnisinitiative stehen Vertreter der SVP, FDP, CVP, Lega und der Jungfreisinnigen. Die Initianten hatten angedeutet, dass sie auch mit dem Gegenvorschlag leben können und ihre Initiative allenfalls zurückziehen werden.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 13.09.2017</b></p><p><b>Nationalrat hält an Gegenvorschlag zu Bankgeheimnis-Initiative fest </b></p><p><b>Der Nationalrat will das Bankgeheimnis in der Verfassung verankern. Er hält am Gegenvorschlag zur Bankgeheimnis-Initiative fest und empfiehlt auch die Initiative zur Annahme. Ständerat und Bundesrat lehnen Initiative und Gegenvorschlag ab.</b></p><p>Mit der Initiative "Ja zum Schutz der Privatsphäre" und dem Gegenvorschlag soll das Bankgeheimnis im Inland in der Verfassung verankert werden. Damit wollen die Befürworter sicherstellen, dass im Inland kein automatischer Informationsaustausch eingeführt wird.</p><p>Der Nationalrat bekräftigte am Mittwoch seinen früheren Entscheid. Den Gegenvorschlag zur Initiative "Ja zum Schutz der Privatsphäre" hiess er mit 117 zu 68 Stimmen bei 4 Enthaltungen gut.</p><p></p><p>68 Enthaltungen</p><p>Die Abstimmungsempfehlung für ein doppeltes Ja beschloss der Nationalrat mit 81 zu 39 Stimmen und 68 Enthaltungen von SP, Grünen, GLP und BDP. Die vier Fraktionen hatten zuvor auf den Gegenvorschlag nicht eintreten wollen, waren aber unterlagen.</p><p>"Wir sind dagegen, dass man das Steuerhinterziehungsgeheimnis in der Verfassung festsetzt", sagte Beat Jans (SP/BS). Der SVP, FDP und CVP, die den Gegenvorschlag vorantrieben, gehe es um Profilierung, nicht um seriöse Politik.</p><p>Louis Schelbert (Grüne/LU) doppelte nach, das geltende Recht schütze die Privatsphäre. Ehrlichen Steuerzahlern nütze der Gegenvorschlag nichts. Vielmehr stelle er die Steuergerechtigkeit in Frage und setze international ein falsches Signal. "Viele Länder haben genug von Steuerhinterziehern."</p><p>Mitinitiant Thomas Matter (SVP/ZH) hielt dagegen, dass zur verfassungsrechtlichen Privatsphäre auch die finanzielle Privatsphäre gehöre. Zu deren Schutz solle sich das Volk äussern können. Die Souveränität in Finanzfragen sei über Bord geworfen worden.</p><p>"Wer hätte sich vorstellen können, dass die Schweiz Amtshilfe leistet bei Gruppenanfragen", fragte sich Matter. Nun solle wenigstens das Bankgeheimnis im Inland geschützt werden.</p><p></p><p>"Mehrwert nicht gegeben"</p><p>Für Finanzminister Ueli Maurer ist ein Mehrwert des Gegenvorschlages nicht gegeben. "Wenn etwas geändert werden muss, muss ohnehin eine Gesetzesänderung vorgelegt werden", sagte er. Dazu könnten sich Parlament und Volk äussern. Die Initiative selbst schiesse "etwas über das Ziel hinaus". Nun ist wieder der Ständerat am Zug. Tritt er erneut nicht auf den Gegenvorschlag ein, ist dieser vom Tisch.</p><p>Die Bankgeheimnis-Initiative und der direkte Gegenvorschlag haben zwar das gleiche Ziel, unterscheiden sich aber in den Details. Während der Gegenvorschlag den Status Quo, wie er heute im Gesetz geregelt ist, in die Verfassung schreiben will, enthält die Initiative weitergehende Bestimmungen.</p><p>Im Gegenvorschlag ist die gesetzliche Meldepflicht der Banken im Zusammenhang mit Geldwäscherei, mit Terrorismusfinanzierung und mit dem grenzüberschreitenden automatischen Informationsaustausch in Steuersachen ausdrücklich vorbehalten. Nach einer Empfehlung des Bundesrates nahm die Wirtschaftskommission (WAK) auch Terrorismusfinanzierung in die Liste der Ausnahmen auf.</p><p>Dafür ist die Liste der Delikte, bei denen das Bankgeheimnis aufgehoben wird, nicht abschliessend formuliert. Somit kann das Parlament die Liste bei Bedarf auf Gesetzesstufe ergänzen. Und der Gegenvorschlag bezieht sich nur auf die direkten Steuern, die Initiative umfasst auch die indirekten Steuern.</p><p>Eine Minderheit von FDP und CVP hätte nach dem Ja zum Gegenvorschlag eine Nein-Empfehlung zur Initiative beschliessen wollen, drang aber nicht durch.</p><p></p><p>In mehreren Punkten Probleme</p><p>Die Initiative stelle in mehreren Punkten Probleme, die der Gegenvorschlag korrigiere, sagte Sprecher Barazzone (CVP/GE). Die SVP lehnte dies ab. Das Volk solle die Möglichkeit haben, zwischen den Vorschlägen auszuwählen, sagte Thomas Aeschi (SVP/ZG).</p><p>Hinter der Initiative stehen Vertreter von SVP, FDP, CVP, Lega und Jungfreisinnigen. Der Nationalrat hiess auf Antrag der Redaktionskommission eine sprachliche Anpassung des französischen Initiativtextes gut.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 19.09.2017</b></p><p><b>Ständerat sucht einen Ausweg aus Streit um Bankgeheimnis </b></p><p><b>In der Frage, ob das Bankgeheimnis im Inland in der Verfassung verankert werden soll, sind sich die Räte nach wie vor nicht einig. Mit einer Motion, die den Verzicht auf die umstrittene Revision des Steuerstrafrechts fordert, sucht der Ständerat einen Ausweg.</b></p><p>Mit der Initiative "Ja zum Schutz der Privatsphäre" und dem Gegenvorschlag soll das Bankgeheimnis im Inland in der Verfassung verankert werden. Damit wollen die Befürworter sicherstellen, dass im Inland kein automatischer Informationsaustausch eingeführt wird.</p><p>Der Nationalrat unterstützt die Initiative und den Gegenvorschlag, der Ständerat lehnt beides ab. Beide Kammern halten nach zwei Beratungsrunden an diesen Positionen fest. Einen Ausweg schlägt die Wirtschaftskommission (WAK) des Ständerates nun mit einer Motion vor, die den Verzicht auf die Revision des Steuerstrafrechts fordert.</p><p>Die Pläne des Bundesrates für eine Revision des Steuerstrafrechts waren in der Vernehmlassung auf viel Widerstand gestossen. Sie seien Anstoss gewesen für die Volksinitiative "Ja zum Schutz der Privatsphäre", sagte Pirmin Bischof (CVP/SO) namens der Wirtschaftskommission (WAK) im Ständerat.</p><p></p><p>Einen Weg aufzeigen</p><p>"Die Kommissionsmotion ist ein Versuch, einen Weg aufzuzeigen", doppelte Konrad Graber (CVP/LU) nach. Entscheide sich die WAK des Nationalrates für eine gleiche Motion, könnte die Vorlage in der Wintersession bereinigt werden.</p><p>Christian Levrat (SP/FR) dagegen hätte an der Revision des Steuerstrafrechts festhalten wollen. Die Initianten hätten es selbst in der Hand, ihre nicht durchdachte Initiative zurückzuziehen. Ein politisches Geschenk an sie brauche es nicht.</p><p>Eine mögliche Lösung wäre die Motion der WAK auch für die bürgerliche Minderheit im Ständerat, die am Gegenvorschlag hätte festhalten wollen, wie Sprecherin Karin Keller-Sutter (FDP/SG) sagte.</p><p>Weil am Dienstag offen war, wie das Verfahren endet, wollte die Minderheit aber vorderhand an ihrer Position festhalten. Ihr Antrag, auf den Gegenvorschlag einzutreten, wurde mit 29 zu 16 Stimmen abgelehnt - der Ständerat bleibt damit bei seinem Nein. Stillschweigend bekräftigte er zudem sein Nein zur Initiative.</p><p></p><p>"Gerne zu Prüfung bereit"</p><p>Ein Ausweg könnte die Motion auch in den Augen von Finanzminister Ueli Maurer sein. Er sei gerne bereit, sie zu prüfen, sagte Maurer im Rat, und er könne sich vorstellen, dass der Bundesrat darauf einsteige. Die Revision des Steuerstrafrechts habe der Bundesrat bis zur Abstimmung über die Bankgeheimnis-Initiative sistiert.</p><p>Einen Beschluss fassen zur Motion seiner Wirtschaftskommission konnte der Ständerat am Dienstag noch nicht, weil der Bundesrat dazu noch nicht Stellung genommen hat. Der Gegenvorschlag ist nach dem zweiten Nein des Ständerates nicht vom Tisch.</p><p>Weil der Gegenvorschlag aus dem Antragsrecht heraus eingebracht worden sei, könne jeder Rat drei Mal und danach auch die Einigungskonferenz darüber befinden, erklärte Bischof.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 28.02.2018</b></p><p><b>Parlament zieht Schlussstrich unter Bankgeheimnis-Initiative </b></p><p><b>Das Parlament zieht den Schlussstrich unter die Bankgeheimnis-Initiative. Nach dem Ständerat hat am Mittwoch auch der Nationalrat den Gegenvorschlag zum inzwischen zurückgezogenen Volksbegehren abgeschrieben. Das Bankgeheimnis im Inland bleibt vorläufig bestehen.</b></p><p>Die Initiative "Ja zum Schutz der Privatsphäre" spaltete die Räte: Der Nationalrat unterstützte die Initiative und einen Gegenvorschlag, der Ständerat lehnte beides ab. Das Volksbegehren war als Reaktion auf die Pläne des Bundesrates für ein schärferes Steuerstrafrecht lanciert worden mit dem Ziel, das Bankgeheimnis in der Schweiz in der Verfassung zu verankern.</p><p>Das sollte sicherstellen, dass im Inland kein automatischer Informationsaustausch eingeführt wird. Für Ausländerinnen und Ausländer mit Bankkonten in der Schweiz wurde das Bankgeheimnis faktisch abgeschafft: Ab diesem Jahr will die Schweiz mit einer Reihe von Staaten automatisch Daten zu Konten austauschen.</p><p>Im Nationalrat ging es am Mittwoch quasi um eine Altlast der Initiative - den direkten Gegenvorschlag. Bisher hatte die grosse Kammer auf den Gegenvorschlag beharrt. Nach dem Rückzug der Initiative sei dieser aber nun nicht mehr nötig, sagte Leo Müller (CVP/LU) im Namen der Kommission.</p><p>Die Ratslinke nutzte die Gelegenheit für Kritik an der bürgerlichen Mehrheit. "Der Gegenvorschlag war eine teure Pirouette in einem zu teuren Tanz", kritisierte Louis Schelbert (Grüne/LU). Für Beat Jans (SP/BS) ist die Initiative und der Gegenvorschlag das "letzte Zucken der Bankenlobby". Die Steuerhinterziehung werde keine Zukunft haben.</p><p><b></b></p>
Updated
08.04.2025 23:57

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