Verrechnungssteuergesetz. Änderung
Details
- ID
- 20150060
- Title
- Verrechnungssteuergesetz. Änderung
- Description
- Botschaft vom 11. September 2015 zu einer Änderung des Verrechnungssteuergesetzes
- InitialSituation
- <p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 11.09.2015</b></p><p><b>Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Änderung des Verrechnungssteuergesetzes </b></p><p><b>Der Bundesrat will gewisse Finanzinstrumente von Schweizer Banken neu bzw. weiterhin von der Verrechnungssteuer ausnehmen. Damit will er die Systemstabilität des Finanzplatzes Schweiz stärken. An seiner heutigen Sitzung hat er die Botschaft zu einer Änderung des Verrechungssteuergesetzes verabschiedet. </b></p><p>Um die Stabilität des Finanzplatzes Schweiz zu erhöhen, schlägt der Bundesrat in seiner Botschaft vor, die bestehenden Ausnahmen von der Verrechnungssteuer befristet weiterzuführen. Davon profitieren wie bisher Pflichtwandelanleihen (CoCos) und Anleihen mit Forderungsverzicht (Write-off-Bonds).</p><p>Eine zeitlich beschränkte Ausnahme von der Verrechnungssteuer soll neu auch für Anleihensobligationen gelten, die von der FINMA im Zeitpunkt der Emission genehmigt wurden und die bei (drohender) Insolvenz im Rahmen eines Sanierungsverfahrens reduziert oder in Eigenkapital umgewandelt werden können (Bail-in-Bonds).</p><p>Diese Ausnahmen schaffen die notwendigen steuerlichen Rahmenbedingungen, damit diese Finanzinstrumente zu kompetitiven Bedingungen durch inländische Banken aus der Schweiz heraus emittiert werden können. Damit wird die Stabilität des Finanzplatzes Schweiz erhöht.</p><p></p><p>Sicherungsfunktion der Verrechnungssteuer nur teilweise erfüllt</p><p>Die Verrechnungssteuer sichert die direkten Steuern von inländischen Steuerpflichtigen. Gegenüber Personen mit Wohnsitz im Ausland hat die Steuer teilweise ebenfalls Sicherungsfunktion. Daneben kann die Steuererhebung gegenüber ausländischen Personen aber auch einen reinen Fiskalzweck verfolgen.</p><p>Die Sicherungsfunktion im Inland wird mit dem heutigen System nur teilweise erfüllt, weil bei in der Schweiz unbeschränkt steuerpflichtigen Personen Erträge aus ausländischen Quellen zwar der Gewinnsteuer bzw. der Einkommenssteuer unterliegen, diese aber von der Verrechnungssteuer nicht erfasst werden. Gleichzeitig macht die Verrechnungssteuer schweizerische Obligationen für institutionelle Anleger unattraktiv, weshalb in der Schweiz ansässige Konzerne ihre Obligationen regelmässig über ausländische Gesellschaften ausgeben. So findet die Wertschöpfung im Ausland statt, und die damit verbundenen Arbeitsplätze sind im Ausland angesiedelt.</p><p>Der Systemwechsel vom Schuldner- zum Zahlstellenprinzip, wie dies der Bundesrat ursprünglich vorgeschlagen hat, hätte diese Nachteile beseitigt. In der Vernehmlassung hat dieser Vorschlag noch keine Mehrheit gefunden, weshalb der Bundesrat derzeit auf die Einführung des Zahlstellenprinzips verzichtet.</p><p>Vor Ablauf der Ausnahmebestimmungen für CoCos, Write-off-Bonds und Bail-in-Bonds soll das Zahlstellenprinzip erneut diskutiert werden. Das Eidgenössische Finanzdepartement wird dem Bundesrat nach der Volksabstimmung zur Initiative "Ja zum Schutz der Privatsphäre" erneut einen Antrag stellen.</p><p></p><p>Pflichtwandelanleihen oder Contingent Convertible Bonds (kurz: CoCos) sind in den Artikeln 11-13 des Bankengesetzes näher definiert. Es handelt sich dabei um Anleihen, die bei Eintritt eines bestimmten Ereignisses (sog. Trigger, z.B. Unterschreiten einer bestimmten Eigenkapitalquote der emittierenden Bank) in Eigenkapital (meist Aktien) umgewandelt werden. CoCos stellen eine Massnahme im Rahmen von "Too big to fail" dar.</p><p></p><p>Write-off-Bonds</p><p>Anleihen mit Forderungsverzicht oder Write-off-Bonds sind ebenfalls in den Artikeln 11-13 des Bankengesetzes näher definiert und bilden eine weitere Massnahme im Rahmen von "Too big to fail". Diese Anleihen werden bei Eintritt eines bestimmten Ereignisses - anders als die CoCos - nicht in Eigenkapital umgewandelt, sondern abgeschrieben.</p><p></p><p>Bail-in-Bonds</p><p>Bail-in-Bonds sind Anleihensobligationen, welche von der FINMA im Zeitpunkt der Emission als in Erfüllung regulatorischer Anforderungen emittierte Verpflichtungen genehmigt wurden und die bei drohender Insolvenz im Rahmen eines Sanierungsverfahrens nach Artikel 25 in Verbindung mit Artikel 31 Absatz 3 des Bankengesetzes reduziert oder in Eigenkapital umgewandelt werden können.</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 11. September 2015 zu einer Änderung des Verrechnungssteuergesetzes
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer (Verrechnungssteuergesetz, VStG)
- Resolutions
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Date Council Text 17.12.2015 1 Beschluss gemäss Entwurf 01.03.2016 2 Abweichung 08.03.2016 1 Zustimmung 18.03.2016 1 Annahme in der Schlussabstimmung 18.03.2016 2 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p><b>Debatte im Nationalrat, 17.12.2015</b></p><p><b>Nationalrat heisst Änderung bei Verrechnungssteuer gut </b></p><p><b>(sda) Gewisse Finanzinstrumente von Schweizer Banken sollen weiterhin von der Verrechnungssteuer befreit sein. Der Nationalrat hat die vom Bundesrat vorgeschlagene Änderung des Verrechnungssteuergesetzes am Donnerstag mit 182 zu 0 Stimmen gutgeheissen.</b></p><p>Bereits heute von der Verrechnungssteuer befreit sind Pflichtwandelanleihen (CoCos) und Anleihen mit Forderungsverzicht (Write-off-Bonds). Die Ausnahme ist bis Ende 2016 befristet. Nun wird sie um fünf Jahre bis Ende 2021 verlängert.</p><p>Neu werden auch Bail-in-Bonds befristet von der Verrechnungssteuer befreit. Dabei handelt es sich um Anleihensobligationen, die bei drohender Insolvenz im Rahmen eines Sanierungsverfahrens reduziert oder in Eigenkapital umgewandelt werden können.</p><p>Mit der Erweiterung der Ausnahmen von der Verrechnungssteuer will der Bundesrat die Systemstabilität des Finanzplatzes stärken. Die Ausnahmen schaffen laut dem Finanzdepartement die notwendigen steuerlichen Rahmenbedingungen, damit diese Finanzinstrumente zu kompetitiven Bedingungen durch inländische Banken aus der Schweiz heraus emittiert werden könnten.</p><p>Die Wirtschaftskommission (WAK) hatte die Änderungen einstimmig gutgeheissen, der Rat folgte ebenso oppositionslos. Umstritten war in der Kommission, ob die Ausnahmeregelung befristet gelten sollte - einen Antrag auf unbefristete Verlängerung lehnte die WAK dann aber ab. Die Mehrheit war der Meinung, dass mittelfristig ohnehin eine umfassende Reform der Verrechnungssteuer nötig ist.</p><p>Diese hatte der Bundesrat im vergangenen Juni vertagt, nachdem seine Vorschläge in der Vernehmlassung durchgefallen waren, wie Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf im Rat sagte. Nach der Abstimmung zur Bankgeheimnis-Initiative "Ja zum Schutz der Privatsphäre" wolle der Bundesrat auf den Wechsel vom Schuldner- zum Zahlstellenprinzip bei der Verrechnungssteuer zurückkommen.</p><p><b></b></p><p><b>Debatte im Ständerat, 01.03.2016</b></p><p><b>Verrechnungssteuer-Ausnahmen sollen verlängert werden </b></p><p><b>(sda) Die geltende Ausnahme bei der Verrechnungssteuer für gewisse Finanzinstrumente soll verlängert werden. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat einer Änderung des Verrechnungssteuergesetzes zugestimmt. Er hiess die Vorlage am Dienstag oppositionslos gut, brachte jedoch eine Änderung an.</b></p><p>Pflichtwandelanleihen (CoCos) und Anleihen mit Forderungsverzicht (Write-off-Bonds) sind bereits heute von der Verrechnungssteuer befreit. Die Ausnahme ist jedoch bis Ende 2016 befristet. Nun soll sie um fünf Jahre bis Ende 2021 verlängert werden.</p><p>Neu sollen zudem auch Bail-in-Bonds von der Verrechnungssteuer befreit werden. Dabei handelt es sich um Anleihensobligationen, die bei drohender Insolvenz im Rahmen eines Sanierungsverfahrens reduziert oder in Eigenkapital umgewandelt werden können.</p><p></p><p>Öffnung für Bail-in-Bonds</p><p>Auf Antrag der vorberatenden Kommission sprach sich der Ständerat mit 31 zu 13 Stimmen für eine Änderung aus: Bail-in-Bonds sollen auch auf Ebene der Konzerngesellschaften und nicht nur der Konzernobergesellschaften ausgegeben werden können.</p><p>Finanzminister Ueli Maurer zeigte sich damit einverstanden. Der Bundesrat habe sich am Aufsichtsrecht der FINMA orientiert, doch widerspreche eine Öffnung mit Blick auf die Zukunft den Zielen des Bundesrates nicht. Faktisch werde sich dadurch im Moment nichts ändern, die FINMA werde sich auf den bisherigen Bereich beschränken. Die Vorlage geht nun zurück an den Nationalrat.</p><p>Mit der Erweiterung der Ausnahmen von der Verrechnungssteuer will der Bundesrat die Systemstabilität des Finanzplatzes stärken. Die Ausnahmen sollen die steuerlichen Rahmenbedingungen schaffen, damit diese Finanzinstrumente zu kompetitiven Bedingungen durch inländische Banken aus der Schweiz heraus emittiert werden können.</p><p></p><p>Verrechnungssteuerreform bis Ende Jahr</p><p>Vorschläge für eine umfassende Reform der Verrechnungssteuer will Maurer bis Ende Jahr vorlegen, wie er im Ständerat ankündigte. Der Bundesrat hatte die Reform bereits in Angriff genommen. Er schlug vor, dass die Steuerpflichtigen künftig wählen können zwischen einem Steuerabzug mit Rückerstattung und einer Meldung durch die Bank an die Steuerbehörden.</p><p>Nach der Vernehmlassung legte er das Vorhaben jedoch auf Eis und beschloss, den Ausgang der Abstimmung zur Initiative "Ja zum Schutz der Privatsphäre" abzuwarten, die das Bankgeheimnis in der Bundesverfassung verankern will.</p><p>Nach der Abstimmung wolle der Bundesrat auf den Wechsel vom Schuldner- zum Zahlstellenprinzip bei der Verrechnungssteuer zurückkommen, kündigte die ehemalige Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf an.</p><p></p><p>Gegenvorschlag zur Bankgeheimnis-Initiative</p><p>Maurer will nun die Abstimmung nicht abwarten. Er begründete dies damit, dass das Parlament wohl einen Gegenvorschlag zur Initiative beschliessen werde. Die Abstimmung würde damit verzögert. Die Wirtschaftskommission des Nationalrates hatte im Januar beschlossen, über einen Gegenvorschlag zu diskutieren.</p><p>Das Ziel der Initianten um SVP-Nationalrat Thomas Matter (ZH) ist nach eigenen Angaben, die heute geltenden Regeln zum Bankgeheimnis in die Verfassung zu schreiben, damit sie nicht auf Gesetzesebene geändert werden können. Aus Sicht des Bundesrates geht die Initiative aber deutlich weiter. Ein Ja hätte zur Folge, dass die korrekte Erhebung der Steuern gefährdet wäre, schrieb die Regierung in der Botschaft ans Parlament.</p><p></p><p><b>Debatte im Nationalrat, 08.03.2016</b></p><p><b>CoCos und andere Finanzinstrumente von Verrechnungssteuer befreit </b></p><p><b>(sda) Gewisse Finanzinstrumente von Schweizer Banken sind bis Ende 2021 von der Verrechnungssteuer befreit. Nachdem sich Stände- und Nationalrat bereits für eine Verlängerung der geltenden Ausnahme um fünf Jahre ausgesprochen hatten, räumte der Nationalrat am Dienstag eine letzte Differenz zur kleinen Kammer aus.</b></p><p>Damit ist die Änderung des Verrechnungssteuergesetzes unter Dach und Fach und bereit für die Schlussabstimmung. Zwei Finanzinstrumente, nämlich Pflichtwandelanleihen (CoCos) und Anleihen mit Forderungsverzicht (Write-off-Bonds), sind bereits heute von der Verrechnungssteuer befreit. Die Ausnahme war jedoch bis Ende 2016 befristet. Nun wird sie um fünf Jahre bis Ende 2021 verlängert.</p><p>Neu werden zudem auch Bail-in-Bonds von der Verrechnungssteuer befreit. Dabei handelt es sich um Anleihensobligationen, die bei drohender Insolvenz im Rahmen eines Sanierungsverfahrens reduziert oder in Eigenkapital umgewandelt werden können.</p><p>Die Differenz zum Ständerat betraf diese Bail-in-Bonds. Sie sollen auch auf Ebene der Konzerngesellschaften und nicht nur der Konzernobergesellschaften ausgegeben werden können, schlug der Ständerat vor. Die grosse Kammer stimmte am Dienstag mit 124 zu 49 Stimmen für die vom Ständerat vorgeschlagene Änderung.</p><p>Eine Minderheit um Prisca Birrer-Heimo (SP/LU) wollte an der ursprünglichen Version des Bundesrates festhalten. Das Steuerrecht solle nicht unnötig aufgeweicht werden, argumentierte sie. Es gehe um die Glaubwürdigkeit des Schweizer "Too-big-to-fail"-Regimes.</p><p>Finanzminister Ueli Maurer zeigte sich mit dem Änderungsvorschlag aus dem Ständerat einverstanden. Das Gesetz habe keine Auswirkung auf die Aufsicht durch die FINMA, sagte er vor dem Rat. Die Differenz sei eher von tiefer Bedeutung.</p><p>Mit der Erweiterung der Ausnahmen von der Verrechnungssteuer will der Bundesrat die Systemstabilität des Finanzplatzes stärken. Die Ausnahmen sollen die steuerlichen Rahmenbedingungen schaffen, damit diese Finanzinstrumente zu kompetitiven Bedingungen in der Schweiz herausgegeben werden können.</p>
- Updated
- 09.04.2025 00:12