Ermächtigungsgesetz zum AETR. Änderung
Details
- ID
- 20150061
- Title
- Ermächtigungsgesetz zum AETR. Änderung
- Description
- Botschaft vom 11. September 2015 zu einem Bundesgesetz über die Ermächtigung des Bundesrates zur Genehmigung von Änderungen des Europäischen Übereinkommens vom 1. Juli 1970 über die Arbeit des im internationalen Strassenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR)
- InitialSituation
- <p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 11.09.2015</b></p><p><b>Bundesrat soll für Abkommen über Lenk- und Ruhezeiten der Berufsfahrer zuständig bleiben </b></p><p><b>Der Bundesrat soll weiterhin in eigener Kompetenz über Änderungen des internationalen Vertrags entscheiden können, der das Personal des internationalen Strassentransports betrifft. Er hat dem Parlament heute die Botschaft zur Aufhebung der Befristung des entsprechenden Bundesgesetzes unterbreitet. </b></p><p>Die Bundesversammlung hat 1999 das Europäische Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Strassenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR) genehmigt. Gleichzeitig erliess sie ein Bundesgesetz, welches dem Bundesrat erlaubt, selbständig Änderungen des AETR zu genehmigen oder diesen zuzustimmen. Dieses Gesetz wurde auf 15 Jahre befristet und läuft am 31. Januar 2016 aus.</p><p>Das Vertragsänderungsverfahren des AETR sieht eine sehr kurze Einsprachefrist von sechs Monaten vor. Wird innert dieser Frist keine Einsprache erhoben, gilt dies als Zustimmung zur Änderung. Müsste das schweizerische Parlament jeweils über solche Änderungen entscheiden und allenfalls Einspracheverfahren einleiten, wäre diese kurze Frist für die Schweiz kaum einzuhalten. Deshalb ist die bewährte Kompetenzdelegation an den Bundesrat weiterhin sinnvoll und soll künftig unbefristet gelten. Der Bundesrat hat heute die entsprechende Botschaft an das Parlament überwiesen. </p><p>Das AETR-Abkommen regelt grenzüberschreitend die Lenk- und Ruhezeitvorschriften für Berufschauffeure von Lastwagen und Cars. Diese Thematik wird im Schweizer Landesrecht materiell auf Verordnungsstufe geregelt (Verordnungen über Arbeits- und Ruhezeitvorschriften; ARV1 und 2) und liegt somit auch in der Kompetenz des Bundesrates. Deshalb und weil diese Vorlage die Weiterführung von bundesinternen Zuständigkeiten betrifft, hat sie keine Auswirkungen auf Kantone, Gemeinden, Volkswirtschaft oder Umwelt. Auch für die Chauffeurinnen und Chauffeure ändert sich nichts. </p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 11. September 2015 zu einem Bundesgesetz über die Ermächtigung des Bundesrates zur Genehmigung von Änderungen des Europäischen Übereinkommens vom 1. Juli 1970 über die Arbeit des im internationalen Strassenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR)
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über die Ermächtigung des Bundesrates zur Genehmigung von Änderungen des Europäischen Übereinkommens vom 1. Juli 1970 über die Arbeit des im internationalen Strassenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR)
- Resolutions
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Date Council Text 16.12.2015 1 Beschluss gemäss Entwurf 09.03.2016 2 Zustimmung 18.03.2016 1 Annahme in der Schlussabstimmung 18.03.2016 2 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p><b>Debatte im Nationalrat, 16.12.2015</b></p><p><b>Bundesrat soll über Chauffeur-Abkommen entscheiden können </b></p><p>(sda) Der Nationalrat will dem Bundesrat weiterhin die Kompetenz geben, über Änderungen eines internationalen Vertrags entscheiden zu können, der Berufschauffeure betrifft. Er stimmte mit 152 Stimmen oppositionslos für eine Aufhebung einer geltenden Befristung.</p><p>Die Kompetenz hat der Bundesrat bereits heute, doch ist das entsprechende Gesetz auf 15 Jahre befristet und läuft Ende Jahr aus. Am Mittwoch hiess der Nationalrat eine Botschaft zur Aufhebung der Befristung gut. </p><p></p><p><b>Debatte im Ständerat, 09.03.2016</b></p><p><b>Bundesrat kann weiterhin über Chauffeur-Abkommen entscheiden </b></p><p><b>(sda) Der Bundesrat kann weiterhin über Änderungen eines internationalen Vertrags entscheiden, der die Ruhezeitvorschriften für Berufschauffeure regelt. Das Parlament hat ihm dazu die Kompetenz erteilt.</b></p><p>Über diese verfügte der Bundesrat bereits in der Vergangenheit. Das entsprechende Gesetz war jedoch auf 15 Jahre befristet und lief Ende Januar 2016 aus. Am Mittwoch gab der Ständerat einstimmig grünes Licht für die Aufhebung dieser Befristung. Der Nationalrat hat bereits zugestimmt.</p><p>Damit kann der Bundesrat auch in Zukunft Änderungen des Europäischen Übereinkommens über die Arbeit des im internationalen Strassenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR) genehmigen. Dieses sieht bei Vertragsänderungen eine sehr kurze Einsprachefrist vor, wie der Bundesrat in der Botschaft schrieb.</p><p>Wird innerhalb von sechs Monaten keine Einsprache erhoben, gilt dies als Zustimmung zur Änderung. Müsste das Parlament - das eigentlich zuständig wäre - über die Änderung entscheiden, wäre die Frist kaum einzuhalten.</p><p>Das AETR-Abkommen regelt grenzüberschreitend die Lenk- und Ruhezeitvorschriften für Berufschauffeure. Diese Thematik werde im Schweizer Landesrecht auf Verordnungsstufe geregelt und liege somit auch in der Kompetenz des Bundesrates, hielt die Landesregierung fest.</p>
- Updated
- 14.11.2025 06:56