Doppelbesteuerung. Abkommen mit Oman

Details

ID
20150066
Title
Doppelbesteuerung. Abkommen mit Oman
Description
Botschaft vom 14. Oktober 2015 zu einem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Oman
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 14.10.2015</b></p><p><b>Bundesrat verabschiedet Botschaft zum Doppelbesteuerungsabkommen mit Oman </b></p><p><b>Der Bundesrat hat heute die Botschaft zum neuen Doppelbesteuerungsabkommen mit Oman verabschiedet und den Eidgenössischen Räten zur Genehmigung unterbreitet. Das Abkommen fördert die bilateralen Wirtschaftsbeziehungen und enthält Bestimmungen über den Informationsaustausch auf Anfrage gemäss OECD-Standard. </b></p><p>Nebst dem Informationsaustausch haben die Schweiz und Oman insbesondere vereinbart, dass Dividenden zu höchstens 15 Prozent im Quellenstaat besteuert werden können. Dividenden aus massgeblichen Beteiligungen können im Quellenstaat zu maximal 5 Prozent besteuert werden, und Dividenden an Vorsorgeeinrichtungen sowie die Vertragsstaaten sind ausschliesslich im Ansässigkeitsstaat des Empfängers steuerbar. Zinsen können im Quellenstaat zu höchstens 5 Prozent besteuert werden. Für bestimmte Fälle von Zinsen ist wiederum die ausschliessliche Besteuerung im Ansässigkeitsstaat des Empfängers vorgesehen. Lizenzgebühren können vom Quellenstaat mit maximal 8 Prozent besteuert werden, wobei kraft einer Meistbegünstigungsklausel durch Oman mit Drittstaaten vereinbarte tiefere Maximalsteuersätze für Lizenzgebühren auch für die Schweiz gelten. Auch an der Quelle besteuert werden können Ruhegehälter. Weiter wurde festgehalten, dass Beiträge an die Vorsorge im anderen Staat zum Abzug zugelassen werden.</p><p>Das neue Doppelbesteuerungsabkommen wurde am 22. Mai 2015 unterzeichnet. Nach der Genehmigung durch die Parlamente beider Staaten kann es voraussichtlich im Laufe des Jahres 2016 in Kraft treten. Die Schweiz hat bisher 53 DBA und 9 Steuerinformationsabkommen (TIEA) unterzeichnet, die den internationalen Standard in Sachen Informationsaustausch erfüllen; davon sind 41 DBA und 7 TIEA in Kraft.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 14. Oktober 2015 zu einem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Oman
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    0
    Text
    Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Sultanat Oman zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss über die Genehmigung eines Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Oman
    Resolutions
    Date Council Text
    08.03.2016 1 Beschluss gemäss Entwurf
    30.05.2016 2 Zustimmung
    17.06.2016 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    17.06.2016 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p><b>Debatte im Nationalrat, 08.03.2016</b></p><p><b>Nationalrat heisst bilaterale Abkommen in Steuersachen gut </b></p><p><b>(sda) Der Nationalrat hat am Dienstag Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Liechtenstein und Oman genehmigt sowie Steuerinformationsabkommen mit den zentralamerikanischen Kleinstaaten Belize und Grenada. Zudem hiess er Änderungen an den bestehenden DBAs mit Norwegen und Albanien gut.</b></p><p>"Doppelbesteuerungsabkommen sind ein wichtiges Mittel der Steuerpolitik", sagte Kommissionssprecherin Petra Gössi (FDP/SZ). Sie dienten dazu, Steuerkonflikte zu vermeiden. Die Kommission beantragte die Genehmigung aller Abkommen. Die grosse Kammer folgte dieser Empfehlung und nahm alle Anträge an, nur die SVP stimmte jeweils mehrheitlich dagegen.</p>
Updated
09.04.2025 00:03

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