Doppelbesteuerung. Abkommen mit Liechtenstein
Details
- ID
- 20150070
- Title
- Doppelbesteuerung. Abkommen mit Liechtenstein
- Description
- Botschaft vom 28. Oktober 2015 zum Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Liechtenstein und zu seiner Umsetzung (Änderung des Bundesgesetzes über die Durchführung von zwischenstaatlichen Abkommen des Bundes zur Vermeidung der Doppelbesteuerung)
- InitialSituation
- <p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 28.10.2015</b></p><p><b>Bundesrat verabschiedet zwei Botschaften zu den Doppelbesteuerungsabkommen mit Liechtenstein und Norwegen </b></p><p><b>Der Bundesrat hat heute die Botschaft zum neuen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Liechtenstein und zu seiner Umsetzung sowie die Botschaft zur Revision des DBA mit Norwegen verabschiedet. Beide Botschaften wurden den eidgenössischen Räten zur Genehmigung vorgelegt. </b></p><p>Das neue, mit Liechtenstein am 10. Juli 2015 unterzeichnete DBA ist ein umfassendes Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von Einkommen und Vermögen. Es ersetzt das bisherige Abkommen zwischen der Schweiz und Liechtenstein vom 22. Juni 1995, das sich nur mit der Besteuerung gewisser Einkünfte befasst. Das neue DBA regelt insbesondere die Besteuerung der Renten der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV). Diese können ausschliesslich im Ansässigkeitsstaat besteuert werden, womit das DBA die zurzeit bestehende Doppelbesteuerung von AHV-Renten aus Liechtenstein an Personen, die in der Schweiz wohnhaft sind, beseitigt. Bei den Grenzgängerinnen und Grenzgängern behält der jeweilige Ansässigkeitsstaat wie bis anhin das Besteuerungsrecht. Neu durch das DBA geregelt ist auch die Besteuerung von Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren. Das DBA enthält für diese Einkünfte Lösungen, die mit jenen in anderen kürzlich von der Schweiz abgeschlossenen Abkommen vergleichbar sind.</p><p>Die Schweiz und Norwegen haben am 4. September 2015 in Oslo ein Änderungsprotokoll zum DBA auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Vermögen unterzeichnet. Mit diesem Änderungsprotokoll wird die Meistbegünstigungsklausel umgesetzt. Die neue Schiedsklausel stellt sicher, dass Doppelbesteuerungen vermieden werden. Auf Antrag Norwegens wurde ausserdem eine Anpassung von Artikel 26 über den Informationsaustausch vorgenommen.</p><p>Die Kantone und die interessierten Wirtschaftsverbände haben die beiden Abkommen begrüsst. Die Schweiz hat insgesamt 52 Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen, die den internationalen Standard in Sachen Informationsaustausch erfüllen; 41 davon sind in Kraft. </p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 28. Oktober 2015 zum Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Liechtenstein und zu seiner Umsetzung (Änderung des Bundesgesetzes über die Durchführung von zwischenstaatlichen Abkommen des Bundes zur Vermeidung der Doppelbesteuerung)
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 0
- Text
- Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesbeschluss über die Genehmigung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Liechtenstein
- Resolutions
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Date Council Text 08.03.2016 1 Beschluss gemäss Entwurf 30.05.2016 2 Zustimmung 17.06.2016 1 Annahme in der Schlussabstimmung 17.06.2016 2 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Number
- 2
- Text
- Bundesgesetz über die Durchführung von zwischenstaatlichen Abkommen des Bundes zur Vermeidung der Doppelbesteuerung
- Resolutions
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Date Council Text 08.03.2016 1 Beschluss gemäss Entwurf 30.05.2016 2 Zustimmung 17.06.2016 1 Annahme in der Schlussabstimmung 17.06.2016 2 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p><b>Debatte im Nationalrat, 08.03.2016</b></p><p><b>Nationalrat heisst bilaterale Abkommen in Steuersachen gut </b></p><p><b>(sda) Der Nationalrat hat am Dienstag Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Liechtenstein und Oman genehmigt sowie Steuerinformationsabkommen mit den zentralamerikanischen Kleinstaaten Belize und Grenada. Zudem hiess er Änderungen an den bestehenden DBAs mit Norwegen und Albanien gut.</b></p><p>"Doppelbesteuerungsabkommen sind ein wichtiges Mittel der Steuerpolitik", sagte Kommissionssprecherin Petra Gössi (FDP/SZ). Sie dienten dazu, Steuerkonflikte zu vermeiden. Die Kommission beantragte die Genehmigung aller Abkommen. Die grosse Kammer folgte dieser Empfehlung und nahm alle Anträge an, nur die SVP stimmte jeweils mehrheitlich dagegen.</p><p>Das Abkommen mit Liechtenstein sei neu und ersetze ein Abkommen von 1995, sagte Bundesrat Ueli Maurer. Nach dem neuen Abkommen dürfen AHV-Renten nur noch im Wohnsitzland besteuert werden. Bisher besteuerte Liechtenstein auch die AHV-Renten von Personen, die in der Schweiz wohnhaft sind - das ist mit dem neuen Abkommen nicht mehr möglich.</p><p>Der Nationalrat stimmte schliesslich mit 140 zu 32 Stimmen für das Doppelbesteuerungsabkommen mit Liechtenstein, bei 18 Enthaltungen.</p>
- Updated
- 09.04.2025 00:00