Klima- und Energielenkungssystem

Details

ID
20150072
Title
Klima- und Energielenkungssystem
Description
Botschaft vom 28. Oktober 2015 zum Verfassungsartikel über ein Klima- und Energielenkungssystem
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 28.10.2015</b></p><p><b>Bundesrat verabschiedet Botschaft über ein Klima- und Energielenkungssystem </b></p><p><b>Der Bundesrat hat heute die Botschaft über ein Klima- und Energielenkungssystem verabschiedet und an die eidgenössischen Räte weitergeleitet. In dieser zweiten Etappe der Energiestrategie 2050 sollen die Klima- und Energiepolitik neu ausgerichtet werden. Ab 2021 soll der Übergang vom Förder- zum Lenkungssystem stattfinden. Die Grundlage für diese zweite Etappe bildet ein neuer Verfassungsartikel. </b></p><p>In der Klima- und Energiepolitik soll ab 2021 der Übergang vom Förder- zum Lenkungssystem stattfinden. Mit der vorgeschlagenen Verankerung in der Verfassung will der Bundesrat diesen Richtungsentscheid demokratisch legitimieren. Vorgeschlagen werden ein neuer Verfassungsartikel über Klima- und Stromabgaben sowie Übergangsbestimmungen, mit denen der schrittweise Abbau der bestehenden Fördermassnahmen und der Übergang zum Lenkungssystem näher geregelt werden.</p><p>In der Vernehmlassung, die vom 13. März 2015 bis zum 12. Juni 2015 dauerte, gingen 157 Stellungnahmen ein. Das Lenkungssystem stiess insgesamt auf breite Zustimmung, dies jedoch häufig mit Vorbehalten. Einige dieser Vorbehalte betreffen den Verfassungsartikel, die meisten jedoch die Einzelheiten der Umsetzung, die später auf Gesetzesstufe festgelegt werden. Die vorgeschlagene Verfassungsbestimmung wurde aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse in einigen Punkten überarbeitet. Insbesondere soll die Aufhebung der Fördermassnahmen nun zeitlich abhängig gemacht werden von der Einführung der Lenkungsabgaben und nicht mehr zu einem zum Voraus bestimmten Zeitpunkt stattfinden.</p><p>Die Lenkungsabgaben sollen zur Verminderung von Treibhausgasemissionen und zum sparsamen und effizienten Energieverbrauch beitragen. Der vorgeschlagene Verfassungsartikel legt fest, dass Abgaben auf Brenn- und Treibstoffen sowie Strom erhoben werden können. Der Bundesrat beabsichtigt jedoch, die Treibstoffe in einer ersten Phase nicht der Lenkungsabgabe zu unterstellen. Dies vor dem Hintergrund, dass in der Vorlage zum Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) bereits eine Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlags um 6 Rappen pro Liter vorgesehen ist.</p><p>Die Höhe der Lenkungsabgaben wird so bemessen, dass sie einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Klima- und Energieziele des Bundes leistet. Die genaue Ausgestaltung der Lenkungsabgaben ist offen und wird später in Gesetzen konkretisiert. Der vorgeschlagene Verfassungsartikel soll den Gesetzgeber verpflichten, bei der Erhebung der Klima- und Stromabgaben auf Unternehmen Rücksicht zu nehmen, deren Betrieb oder Produktion besonders treibhausgas- oder energieintensiv ist. Der Spielraum des Gesetzgebers soll dabei von einer Reduktion der Abgaben bis hin zur Befreiung von der Erhebung einzelner Abgaben reichen. Die Gewährung solcher Abfederungsmassnahmen wird mit der Pflicht zur Erfüllung von Gegenleistungen verbunden.</p><p>Die Erträge aus den Lenkungsabgaben werden an die Bevölkerung und die Wirtschaft rückverteilt, sodass die Belastung der Haushalte und Unternehmen insgesamt nicht ansteigt. In einer Übergangszeit soll jedoch ein Teil der Erträge befristet für die bisherigen Förderzwecke verwendet werden. Die mit den Teilzweckbindungen der aktuellen CO2-Abgabe finanzierten Förderungen (v.a. Gebäudeprogramm, Technologiefonds) sollen mit der Einführung der Klimaabgabe schrittweise abgebaut und innerhalb von 5 Jahren ab der Einführung der Klimaabgabe aufgehoben werden. Die aus dem gegenwärtigen Netzzuschlag finanzierten Fördermassnahmen wie insbesondere die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) werden schrittweise abgebaut und innerhalb von 10 Jahren ab der Einführung der Stromabgabe aufgehoben. Die mögliche Umsetzung im Bereich Klima wird der Bundesrat bereits im Frühling 2016 im Rahmen der Klimapolitik 2030 konkretisieren. Berichte für mögliche Umsetzungen der Stromabgabe liegen vor, ebenso zur Ausgestaltung der Rückerstattung an Haushalte und Wirtschaft.</p><p>Die vorgeschlagene Verfassungsbestimmung lässt dem Gesetzgeber verhältnismässig viel Spielraum bei der Ausgestaltung der Klima- und Stromabgaben und stellt eine flexible Übergangsphase zwischen dem Förder- und dem Lenkungssystem sicher.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 28. Oktober 2015 zum Verfassungsartikel über ein Klima- und Energielenkungssystem
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss über einen Verfassungsartikel über Klima- und Stromabgaben
    Resolutions
    Date Council Text
    08.03.2017 1 Nichteintreten.
    12.06.2017 2 Nichteintreten.
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 08.03.2017</b></p><p><b>Nationalrat gegen Verfassungsartikel zu Energie-Lenkungsabgaben </b></p><p><b>Der Nationalrat will keinen Verfassungsartikel zu Energie-Lenkungsabgaben. Er hat sich am Mittwoch erwartungsgemäss gegen die Vorlage des Bundesrates ausgesprochen. Die Wogen gingen aber hoch.</b></p><p>Am Ende beschloss der Rat ohne Abstimmung, auf das Geschäft nicht einzutreten. Er folgte damit der vorberatenden Kommission. Zwar lehnen keineswegs alle Parteien ein Lenkungssystem grundsätzlich ab. Die Befürworter halten aber einen Verfassungsartikel für unnötig - oder die vorgeschlagenen Instrumente für unzureichend.</p><p>Dass dem Entscheid eine lange und emotionale Debatte vorausging, hat vor allem mit der bevorstehenden Volksabstimmung zur Energiestrategie zu tun. Das Klima- und Energielenkungssystem (KELS) war als zweite Etappe der Energiestrategie 2050 gedacht.</p><p>Über die erste Etappe wird am 21. Mai abgestimmt. Diese beinhaltet unter anderem eine stärkere Förderung erneuerbarer Energien, die aber zeitlich befristet ist. Darin verankert sind auch Richtwerte für die Senkung des Energie- und Stromverbrauchs. Der Energieverbrauch pro Person und Jahr soll bis 2035 um 43 Prozent sinken, gemessen am Stand des Jahres 2000.</p><p></p><p>Lenken statt fördern</p><p>Ab 2021 möchte der Bundesrat das Fördersystem durch ein Lenkungssystem ablösen. Die damalige Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf präsentierte im Herbst 2015 eine Verfassungsänderung, die den Grundsatz regeln würde.</p><p>Mit dem Nein zum KELS stellt sich nun die Frage, wie die im ersten Massnahmenpaket verankerten Richtwerte erreicht werden sollen. Das hoben im Rat die Vertreterinnen und Vertreter der SVP hervor, die das Referendum gegen das erste Massnahmenpaket ergriffen hat. Sie sehen darin ein Argument gegen die gesamte Energiestrategie. Nun sei klar, dass die Ziele nicht erreicht werden könnten.</p><p></p><p>Verfassungsartikel unnötig</p><p>Die Redner der anderen Fraktionen widersprachen: Um ein zweites Massnahmenpaket zu schnüren, brauche es keine neue Verfassungsbestimmung. Zwar werde nun schon landauf, landab geschrieben, die Ziele der Energiestrategie seien ohne das KELS nicht zu erreichen, sagte Eric Nussbaumer (SP/BL). Das treffe aber nicht zu. Es stimme auch nicht, dass das Parlament von Lenkungsabgaben nichts wissen wolle.</p><p>Die Schweiz habe nämlich schon heute eine Klimalenkungsabgabe: die CO2-Abgabe. Dieses bewährte Instrument könne und müsse nach 2020 weitergeführt werden, sagte Nussbaumer. Die Verfassungsgrundlage dafür sei vorhanden. Die SP habe sich stets dafür eingesetzt, dass die Abgabe auch auf Treibstoffen erhoben werde. Ausserdem könne die Förderung der erneuerbaren Energien fortgesetzt werden. Die Grünen sprachen sich ebenfalls für eine Weiterentwicklung der bisherigen Massnahmen aus.</p><p></p><p>Weitere Massnahmen nötig</p><p>Für die GLP wäre ein Lenkungssystem die beste Lösung, wie Martin Bäumle (ZH) ausführte. Die schrittweise Einführung eines solchen Systems sei aber ohne Verfassungsänderung möglich, sagte er. Die Sprecher der CVP und der BDP plädierten allgemein für ein zweites Massnahmenpaket zur Energiestrategie.</p><p>Die FDP dagegen hält ein zweites Paket für unnötig, wie Fraktionssprecher Peter Schilliger (FDP/LU) sagte. Allerdings sei im Zusammenhang mit den Klimazielen auch eine Revision des CO2-Gesetzes geplant, gab er zu bedenken. Diese könnte man als zweites Massnahmenpaket sehen. Nicht in Frage komme für die FDP aber eine CO2-Abgabe auf Treibstoffen.</p><p></p><p>"Angst vor dem Volk"</p><p>Hansjörg Knecht (SVP/AG) warf den Befürwortern den Energiestrategie vor, kurz vor der Volksabstimmung aus Angst zurückzukrebsen. Die SVP sei zwar froh, dass die anderen dabei helfen würden, das KELS schicklich zu beerdigen. Sie finde es aber "etwas verlogen". Die Befürworter wüssten ganz genau, dass die Ziele nur mit weiteren teuren Massnahmen zu erreichen seien.</p><p>Das stritten die Befürworter ab. Sie wiesen darauf hin, dass bei Lenkungsabgaben das Geld zurückerstattet werde. Zudem fragten sie Knecht, wie er denn den Atomstrom ersetzen wolle, wenn die AKW altersbedingt vom Netz gingen. Neue AKW seien ja auch aus wirtschaftlichen Gründen keine Option.</p><p></p><p>"SVP verzweifelt"</p><p>Hans Grunder (BDP/BE) und Bastien Girod (Grüne/ZH) drehten den Spiess ganz um: Nach dem Nein zum KELS könne die SVP im Abstimmungskampf zum ersten Massnahmenpaket nun nicht mehr vor horrenden Kosten im Zusammenhang mit der zweiten Etappe warnen.</p><p>Er verstehe, dass die SVP-Vertreter so viele Frage stellten, sie seien nun etwas verzweifelt, sagte Girod. Magdalena Martullo (SVP/GR) hatte mehrere Redner gefragt, wie sie den Energieverbrauch um über 40 Prozent reduzieren wollten.</p><p></p><p>Widersprüchliche Ziele</p><p>Finanzminister Ueli Maurer stellte am Ende der Debatte fest: "Heute wissen wir, was wir nicht wollen. Wir wissen aber noch nicht, was wir wollen." Die Ziele widersprächen sich teilweise. Man wolle eine sichere, günstige und zugleich umweltfreundliche Energieversorgung.</p><p>Der Bundesrat habe mit der Verfassungsgrundlage dem Volk die Möglichkeit geben wollen, eine Weichenstellung vorzunehmen, erklärte Maurer. Nun sei aber klar, dass es andere Lösungen brauche. Der SVP-Bundesrat rief die Parteien dazu auf, sich nicht in Ideologien zu verstricken, sondern pragmatische Lösungen zu suchen.</p><p><b></b></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 12.06.2017</b></p><p><b>Energiewende - Parlament beerdigt Verfassungsartikel zu Energie-Lenkungsabgaben </b></p><p><b>In der Bundesverfassung wird definitiv kein Artikel zu Energie-Lenkungsabgaben verankert. Nach dem Nationalrat hat sich auch der Ständerat dagegen ausgesprochen. Der Entscheid war nur noch Formsache, eine Abstimmung erübrigte sich.</b></p><p>Der Ständerat beschloss am Montag oppositionslos, nicht auf die Vorlage des Bundesrates einzutreten. Diese ist damit vom Tisch. Zwar lehnen nicht alle Parteien ein Lenkungssystem grundsätzlich ab. Die Befürworter halten aber einen neuen Verfassungsartikel für unnötig oder die vorgeschlagenen Instrumente für unzureichend.</p><p>Die vorberatende Kommission habe die Weiterverfolgung des Geschäftes als aussichtslos beurteilt, sagte deren Sprecher Werner Luginbühl (BDP/BE). Sie sei sich aber bewusst, dass es mit einer Ablehnung nicht getan sei. Die Energiekommissionen beider Räte hätten die Diskussion aufgenommen, unter dem Stichwort "Marktdesign".</p><p>Beat Vonlanthen (CVP/FR) stellte fest, es handle sich um die "schickliche Bestattung eines gut gemeinten Projekts". Er wies auf eine Studie der ETH hin, wonach die Lenkung gesamtwirtschaftlich effizienter und kostengünstiger wäre als die Förderung. Die Vorlage sei aber nicht mehrheitsfähig. Nun brauche es eine Denkpause - "eine Pause zum Denken, nicht vom Denken". Die möglichen Modelle müssten durchexerziert werden.</p><p></p><p>Mehr Pragmatismus</p><p>Auch Finanzminister Ueli Maurer stellte fest, es sei das Vernünftigste, nicht auf die die Vorlage einzutreten. Die Meinungen seien zu unterschiedlich, um daraus noch etwas zu zimmern. Mit dem Nein sei allerdings kein einziges Problem gelöst.</p><p>Der Bundesrat sei grundsätzlich der Meinung, dass eine Lenkungsabgabe ein geeignetes Instrument wäre. "Für weitreichende Entscheide sind wir aber noch nicht genügend reif," stellte Maurer fest. Nun sei in der Energiepolitik etwas weniger Ideologie und etwas mehr Pragmatismus gefragt. Dabei dürfe das internationale Umfeld nicht ausser Acht gelassen werden.</p><p></p><p>Zweite Etappe</p><p>Die Vorlage war unter Maurers Vorgängerin Eveline Widmer-Schlumpf im Finanzdepartement erarbeitet worden. Der Bundesrat schlug vor, das System zur Förderung erneuerbarer Energien ab 2021 durch ein Lenkungssystem abzulösen, das Klima- und Energielenkungssystem (KELS). Dieses war als zweite Etappe der Energiestrategie 2050 gedacht.</p><p>Ein neuer Verfassungsartikel hätte dem Bund ermöglicht, Klimaabgaben auf Brenn- und Treibstoffen sowie eine Stromabgabe zu erheben. Zumindest in einer ersten Phase wollte der Bundesrat auf Treibstoffen keine Abgabe erheben. Der Vorschlag fand dennoch keine Unterstützung.</p><p></p><p>Meinung geändert</p><p>Die rechtsbürgerliche Seite favorisierte zwar einst Lenkungsabgaben gegenüber der Förderung, lehnt diese im aktuellen Marktumfeld nun aber ab. Die links-grüne Seite befürwortet Lenkungsabgaben grundsätzlich, hält aber einen neuen Verfassungsartikel für unnötig, zumal eine Stromabgabe beim derzeitigen europäischen Stromüberschuss wenig sinnvoll erscheine.</p><p>Eine "Klimalenkungsabgabe" wiederum hat die Schweiz mit der CO2-Abgabe bereits heute. Diese soll mit der geplanten Revision des CO2-Gesetzes erhöht werden. Umstritten ist vor allem, welcher Anteil mit Massnahmen im Inland erreicht werden muss.</p><p>In den Diskussionen über ein künftiges Strommarktmodell zeichnet sich noch keine Einigkeit ab. Der Nationalrat hat sich zu Beginn der Session gegen weitere Soforthilfe für die Wasserkraft ausgesprochen. Die vorberatende Kommission hatte neue Regeln zur Grundversorgung in die Stromnetz-Vorlage einbauen wollen.</p>
Updated
14.11.2025 08:33

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