Automatischer Informationsaustausch über Finanzkonten mit Australien. Einführung
Details
- ID
- 20150076
- Title
- Automatischer Informationsaustausch über Finanzkonten mit Australien. Einführung
- Description
- Botschaft vom 18. November 2015 über die Einführung des automatischen lnformationsaustauschs über Finanzkonten mit Australien
- InitialSituation
- <p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 18.11.2015</b></p><p><b>Bundesrat verabschiedet Botschaft für automatischen Informationsaustausch in Steuersachen mit Australien</b></p><p><b>Der Bundesrat hat heute die Botschaft über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs (AIA) in Steuersachen mit Australien verabschiedet und den eidgenössischen Räten zur Genehmigung vorgelegt. Vom 29. April 2015 bis zum 19. August 2015 war der Bundesbeschluss zur Einführung des AIA mit Australien Gegenstand eines Vernehmlassungsverfahrens. Die Teilnehmer begrüssen die Vorlage grossmehrheitlich. </b></p><p>Das Abkommen Schweiz-Australien soll am 1. Januar 2017 in Kraft treten, und ab 2018 sollen die ersten Daten ausgetauscht werden, sofern die Genehmigungsverfahren in der Schweiz und in Australien rechtzeitig abgeschlossen werden. Am 3. März 2015 hatten die Schweiz und Australien eine entsprechende gemeinsame Erklärung unterzeichnet.</p><p>Rechtlich gesehen werden die beiden Staaten den AIA gestützt auf die multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (Multilateral Competent Authority Agreement; MCAA) vornehmen. Diese Vorlage wird zurzeit im Parlament beraten.</p><p>Beide Parteien erachten die im anderen Staat geltenden Vertraulichkeitsbestimmungen in Steuersachen als ausreichend. Australien verfügt insbesondere in Bezug auf den Datenschutz über eine ausreichende Gesetzgebung, die den Datenschutz betreffend der Bearbeitung der Daten der betroffenen Personen sicherstellt und ihnen wesentliche Rechte einräumt. Des Weiteren hat Australien ein Regulierungsverfahren für seine Steuerpflichtigen bereitgestellt, das ihnen erlaubt, ihre steuerliche Situation zu vorteilhaften Bedingungen zu regularisieren. Schliesslich hat sich Australien auch zu Gesprächen über eine mögliche Verbesserung des Marktzutritts für Schweizer Finanzdienstleister bereit erklärt.</p><p></p><p>Die Vorlage wird nun dem Parlament zur Genehmigung unterbreitet.</p><p>Der Bundesrat hatte am 8. Oktober 2014 die Verhandlungsmandate zur Einführung des neuen globalen Standards für den AIA mit Partnerstaaten beschlossen, nachdem die Mandate im Vorfeld mit den zuständigen parlamentarischen Kommissionen und den Kantonen konsultiert worden waren. Die Verhandlungen mit den Partnerstaaten wurden in der Folge aufgenommen. Am 19. November 2014 schliesslich hatte der Bundesrat das MCAA unterzeichnet. Die Frage, mit welchen Ländern der AIA umgesetzt werden soll, wurde durch die Unterzeichnung des MCAA nicht präjudiziert, da die bilaterale Aktivierung des AIA mit bestimmten Staaten der Bundesversammlung separat zur Genehmigung unterbreitet wird, wie es im vorliegenden Fall mit Australien geschieht.</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 18. November 2015 über die Einführung des automatischen lnformationsaustauschs über Finanzkonten mit Australien
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesbeschluss über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit Australien
- Resolutions
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Date Council Text 14.03.2016 2 Beschluss abweichend vom Entwurf 31.05.2016 1 Zustimmung 08.07.2016 0
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- Proceedings
- <p><b>Debatte im Ständerat, 14.03.2016</b></p><p>(sda) Die Schweiz soll den EU-Staaten regelmässig Informationen zu Bankkonten von EU-Bürgern übermitteln. Auch <b>Australien </b>soll solche Informationen erhalten. Der Ständerat hat am Montag als Erstrat Abkommen zum automatischen Informationsaustausch (AIA) gutgeheissen. Das Ende des Bankgeheimnisses für die Kundinnen und Kunden der betroffenen Staaten stiess nur auf geringen Widerstand. Mit 35 zu 1 Stimmen bei 3 Enthaltungen sagte der Ständerat Ja zum AIA mit der EU. Den Austausch mit Australien hiess er oppositionslos gut. Finanzminister Ueli Maurer stellte fest, die Schweiz habe zunächst unter Druck gehandelt. Inzwischen müsse man aber feststellen, dass es für einen internationalen Finanzplatz absolut notwendig sei, die internationalen Standards zu erfüllen. "Wir machen das heute nicht mehr unter Zwang, sondern aus Überzeugung", sagte Maurer.</p><p><b></b></p><p><b>Debatte im Nationalrat, 31.05.2016</b></p><p><b>Automatischem Informationsaustausch mit EU steht nichts mehr im Weg </b></p><p><b>(sda) Die Schweiz kann künftig den EU-Staaten und Australien regelmässig Informationen zu Bankkonten von EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern übermitteln. Nach dem Ständerat hat am Dienstag auch der Nationalrat Abkommen zum automatischen Informationsaustausch (AIA) gutgeheissen.</b></p><p>Opposition kam einzig aus den Reihen der SVP, die das Abkommen mit der EU einstimmig ablehnte. Sie forderte, dass mit Ländern, die noch keine faire Regularisierung lanciert haben, keine Daten ausgetauscht werden dürfen. Konkret genannt wurden Bulgarien, Estland, Griechenland und Kroatien. Bedenken äusserte Thomas Matter (SVP/ZH) auch bei Rumänien und Ungarn. Der Rückweisungsantrag scheiterte mit 119 zu 66 Stimmen.</p><p>Zudem wollte die SVP durchbringen, dass die beiden Abkommen mit der EU und Australien nur umgesetzt werden, wenn alle anderen wichtigen Finanzplätze der Welt die Einführung des AIA definitiv beschlossen haben. Nur mit einem solchen Vorbehalt behalte die Schweiz ein Druckmittel in der Hand, sagte Matter. Es gehe darum, Wettbewerbsnachteile für die Schweiz zu vermeiden und "Waffengleichheit sicherzustellen". Auch diese Anträge wurden deutlich abgelehnt. </p><p>Das Abkommen mit der EU wurde schliesslich mit 122 zu 58 Stimmen und 8 Enthaltungen gutgeheissen. Dasjenige mit Australien mit 124 zu 24 Stimmen bei 39 Enthaltungen.</p><p>Die Abkommen erlaubten es der Schweiz, einer der transparentesten Finanzplätze zu sein und damit Vorbildfunktion zu übernehmen, erklärte Guillaume Barazzone (CVP/GE). Joe Schelbert (Grüne/LU) erinnerte daran, dass damit die Steuerhinterziehung erschwert werde. Er bedauerte allerdings, dass die Regeln nicht auch landesintern angewendet werden. </p><p></p><p>Geltende Spielregeln</p><p>Finanzminister Ueli Maurer erinnerte im Rat daran, dass der Ausgangspunkt des automatischen Informationsaustauschs die Finanzkrise war. Treiber für den Standard sei die G20 gewesen, also nicht die EU, sondern die internationale Staatengemeinschaft.</p><p>Den Bedenken der SVP hielt er entgegen, dass die Schweiz auf die Erfahrungen von an die 50 Staaten werde anknüpfen können, die den automatischen Datenaustausch schon ab 2017 durchführen würden. Die Schweiz werde voraussichtlich ab 2018 Daten austauschen und dabei Vorsicht walten lassen und kontrollieren, ob die Daten auch wirklich nur zum Zweck genutzt würden, für den sie bestimmt seien. </p><p>Die Schweiz habe keine Wahl und müsse die geltenden Spielregeln übernehmen. Angesichts ihrer guten Voraussetzungen mit einer eigenen Währung, politischer Stabilität und starken Wirtschaft habe sie gute Karten im Konkurrenzkampf der Finanzplätze. </p><p></p><p>Australien als erste Wahl</p><p>Die rechtlichen Grundlagen für den AIA hatte das Parlament im vergangenen Dezember verabschiedet. Um mit einem Partnerstaat automatische Informationen in Steuersachen auszutauschen, muss der AIA jeweils bilateral über ein Abkommen aktiviert werden. Das erste Land, mit dem die Schweiz ein Abkommen unterzeichnete, war Australien. </p><p>Als G20-Mitglied erwies sich das Land für das "internationale Ansehen der Schweiz als politisch besonders interessanter Partnerstaat", heisst es in der Botschaft des Bundesrates. Zudem beherbergt Australien die drittgrösste Auslandschweizerkolonie, wie Kommissionssprecher Christian Lüscher (FDP/GE) erklärte. </p>
- Updated
- 09.04.2025 00:14