Bundesgesetz über die Gesundheitsberufe

Details

ID
20150077
Title
Bundesgesetz über die Gesundheitsberufe
Description
Botschaft vom 18. November 2015 zum Bundesgesetz über die Gesundheitsberufe
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 18.11.2015</b></p><p><b>Bundesrat vereinheitlicht Anforderungen an das Gesundheitspersonal </b></p><p><b>Die Qualität der Ausbildung und der Ausübung der Gesundheitsberufe soll gefördert werden. Der Bundesrat will dies für die Berufe der Fachhochschulen mit einem neuen Gesundheitsberufegesetz sicherstellen. Er hat heute die entsprechende Gesetzesvorlage, die vom EDI und dem WBF ausgearbeitet wurde, an das Parlament überwiesen. </b></p><p>Das Gesundheitsberufegesetz (GesBG) soll einen wichtigen Beitrag zu einer qualitativ hochstehenden Gesundheitsversorgung leisten. Es legt gesamtschweizerisch einheitliche Anforderungen an die Bachelor-Ausbildungen in Pflege, Physiotherapie, Ergotherapie, Optometrie, Hebammengeburtshilfe sowie Ernährung und Diätetik - sowie für Osteopathie zusätzlich auf Masterstufe fest. Weiter regelt es die Ausübung der entsprechenden Berufe in eigener fachlicher Verantwortung. Dazu gehören eine Berufsausübungsbewilligung sowie einheitliche Berufspflichten sowohl im privaten als auch im öffentlichen Sektor. Eine Physiotherapeutin, die in der eigenen Praxis arbeitet oder ein Pfleger, der die Verantwortung für Angestellte seiner Station trägt, übt den Beruf in eigener fachlicher Verantwortung aus.</p><p>Die Gesetzesvorlage sieht ein sogenanntes aktives Register vor, wie dies bereits für Ärzte, Zahnärzte, Chiropraktoren, Apotheker und Tierärzte in Form des Medizinalberuferegisters existiert. Das Gesundheitsberuferegister umfasst nicht nur die Ausbildungsabschlüsse der Gesundheitsfachleute, sondern enthält auch Angaben über die Bewilligung zur Berufsausübung und allfällige Disziplinarmassnahmen. Das Register gewährleistet damit den Vollzug des GesBG über die Kantonsgrenzen hinweg, erhöht die Transparenz für die Bevölkerung und erleichtert den Kantonen die Aufsicht über die Gesundheitsfachpersonen.</p><p>Das GesBG ist Bestandteil der bundesrätlichen Strategie "Gesundheit2020". Eines der Ziele ist es, die Qualität der Gesundheitsversorgung in der Schweiz durch mehr und gut qualifiziertes Gesundheitspersonal zu gewährleisten.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 18. November 2015 zum Bundesgesetz über die Gesundheitsberufe
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Gesundheitsberufe (Gesundheitsberufegesetz, GesBG)
    Resolutions
    Date Council Text
    02.03.2016 2 Beschluss gemäss Entwurf
    07.06.2016 1 Abweichung
    14.09.2016 2 Zustimmung
    30.09.2016 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    30.09.2016 1 Annahme in der Schlussabstimmung
  • Number
    2
    Text
    Bundesbeschluss über Finanzhilfen zur Förderung der Effizienz in der medizinischen Grundversorgung, insbesondere der Interprofessionalität, für vier Jahre
    Resolutions
    Date Council Text
    07.06.2016 1 Nichteintreten.
    14.09.2016 2 Beschluss abweichend vom Entwurf
    19.09.2016 1 Zustimmung
Proceedings
<p><b>Debatte im Ständerat, 02.03.2016</b></p><p><b>Ständerat befürwortet Register für Gesundheitsberufe </b></p><p><b>(sda) Der Ständerat befürwortet die Schaffung eines nationalen Registers für Ergotherapeuten, Hebammen und andere Gesundheitsberufe. Er hat am Mittwoch das neue Gesundheitsberufegesetz als Erstrat einstimmig gutgeheissen.</b></p><p>Das neue Gesetz soll die Patientensicherheit erhöhen. Es formuliert unter anderem landesweit einheitliche Anforderungen an Ausbildungen in Pflege, Physiotherapie, Ergotherapie, Hebamme sowie Ernährung und Diätetik auf Bachelor-Stufe.</p><p>Die Vorlage wurde im Ständerat von links bis rechts begrüsst. Die kleine Kammer diskutierte zwar verschiedene Änderungsvorschläge, verwarf jedoch alle. Umstritten war im Ständerat unter anderem, ob auch Regeln zur Ausbildung und Berufsausübung für den Pflege-Masterstudiengang ins Gesetz aufgenommen werden sollten.</p><p>Gemäss dem Vorschlag des Bundesrats soll das Gesetz bei Master-Studiengängen keine Anwendung finden; einzige Ausnahme ist die Osteopathie. Es hätten sich noch keine klaren Berufsprofile herausgebildet, begründete der Bundesrat den Entscheid.</p><p></p><p>"Verakademisierung" der Pflegeberufe</p><p>Die Kommission beantragte dem Ständerat dennoch, auch den Masterstudiengang Pflege ins Gesetz aufzunehmen. Die Befürworter argumentierten, dadurch werde die Patientensicherheit erhöht. Zudem könnten spezialisierte Pflegefachpersonen Ärzte entlasten.</p><p>Die Gegner warnten hingegen vor einer weiteren "Verakademisierung" der Pflegeberufe. Der Ständerat sprach sich schliesslich mit 20 zu 18 Stimmen bei 2 Enthaltungen gegen die Aufnahme des Pflege-Masters ins Gesetz aus.</p><p>Auch in den übrigen Punkten blieb der Ständerat auf der Linie des Bundesrats. Zwei Änderungsvorschläge von linker Seite scheiterten: Der Ständerat lehnte es ab, eine Regelung der Berufsbezeichnungen sowie eine Strafbestimmung für Titelschwindel in die Vorlage aufzunehmen.</p><p></p><p>Bewilligung nötig</p><p>Die übrigen Bestimmungen im neuen Gesundheitsberufegesetz waren im Ständerat unbestritten. Der Bundesrat möchte mit dem neuen Gesetz die Patientensicherheit erhöhen.</p><p>Teil des neuen Gesetzes ist die Schaffung eines nationalen Registers, in dem unter anderem Disziplinarmassnahmen festgehalten werden sollen, etwa im Fall von Missbrauch oder Misshandlung von Patienten. Dadurch soll vermieden werden können, dass eine fehlbare Fachperson nach Entzug der Bewilligung in einem anderen Kanton unbemerkt ihre Arbeit wieder aufnimmt.</p><p>Bei der Ausbildung soll es zudem eine gewisse Vereinheitlichung geben. Für Ergotherapeuten, Pflegefachpersonal, Hebammen sowie weitere Gesundheitsberufe soll künftig zudem gelten, was für Ärzte und Zahnärzte heute schon gilt: Wer einen dieser Berufe in "eigener fachlicher Verantwortung" ausüben will, braucht dafür eine Bewilligung des jeweiligen Kantons.</p><p></p><p><b>Debatte im Nationalrat, 07.06.2016</b></p><p><b>Nationalrat heisst Gesundheitsberufegesetz gut</b></p><p><b>(sda) Die Ausbildung für Berufe der medizinischen Grundversorgung werden schweizweit einheitlich geregelt. Nach dem Ständerat hat am Dienstag auch der Nationalrat das Gesundheitsberufegesetz gutgeheissen. Für Finanzhilfen zur Förderung der Effizienz schuf er zwar die gesetzliche Grundlage. Die Mittel verweigerte er jedoch.</b></p><p>Das neue Gesetz formuliert gesamtschweizerisch einheitliche Anforderungen an die Ausbildungen für die Pflege, die Physiotherapie, die Ergotherapie, Hebammen, Optometristen und die Ernährungsberatung auf Bachelor-Stufe, die als berufsbefähigend gilt.</p><p>Für die Osteopathie formuliert das Gesetz Anforderungen bis zur Masterstufe, weil es dafür keinen berufsbefähigenden Bachelor-Abschluss gibt. Mit den Vorgaben will der Gesetzgeber sicherstellen, dass die Absolventinnen und Absolventen über die für die Berufsausübung erforderlichen Kompetenzen verfügen.</p><p>Das Gesetz war angesichts der demografischen und gesundheitspolitischen Herausforderungen unumstritten und wurde in der Gesamtabstimmung mit 181 zu 5 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen.</p><p></p><p>Keine Ausweitung auf andere Berufe</p><p>Keine Chance hatte die Erweiterung der Liste der Berufe um die medizinisch-technische Radiologie und die Pflege auf Masterstufe als Advanced Practice Nurse (APN). Mit dieser Ausbildung könnten Ärzte entlastet werden, weil APN koordinative Aufgaben in der Therapie und Behandlung übernehmen könnten, begründete Rosmarie Quadranti (BDP/ZH) ihre Forderung, die von der Gesundheitsdirektorenkonferenz unterstützt wird.</p><p>Für die Mehrheit des Nationalrats kam die Forderung zu früh. Er folgte damit Gesundheitsminister Alain Berset, der argumentierte, dass es für die APN-Ausbildung derzeit keine klaren Berufsprofile gibt, womit sich die Ausbildung derzeit nicht vereinheitlichen lasse.</p><p></p><p>Allgemeingeltende Kompetenzen</p><p>Das Gesetz legt bei allen Studiengängen gemeinsame allgemeine persönliche und soziale Kompetenzen fest. Auf Verordnungsstufe wird der Bundesrat unter Mitwirkung der betroffenen Hochschulen und der betroffenen Organisationen der Arbeitswelt für jeden dieser Gesundheitsberufe berufsspezifische Kompetenzen festlegen.</p><p>Weiter sieht das neue Gesetz eine obligatorische Akkreditierung der Studiengänge vor. Die Anerkennung von ausländischen Bildungsabschlüssen soll der Bundesrat festlegen.</p><p>Für alle diese Berufsgruppen soll künftig zudem gelten, was für Ärzte und Zahnärzte heute schon gilt: Wer einen dieser Berufe in "eigener fachlicher Verantwortung" ausüben will, braucht dafür eine Bewilligung des jeweiligen Kantons. Aus Gründen der Patientensicherheit soll dies für den privatwirtschaftlichen wie auch öffentlich-rechtlichen Bereich gelten.</p><p></p><p>Berufsregister gegen Sünder</p><p>Weiter wird mit dem Gesetz ein nationales Register für Physiotherapeuten, Hebammen und die anderen neu gesetzlich reglementierten Gesundheitsberufe geschaffen. Ein Antrag aus den Reihen der SVP, diese "Überregulierung" zu verhindern, scheiterte mit 121 zu 63 Stimmen klar.</p><p>Im Register sollen unter anderem Disziplinarmassnahmen festgehalten werden, etwa im Fall von Missbrauch oder Misshandlung von Patienten. Dadurch soll vermieden werden können, dass eine fehlbare Fachperson nach Entzug der Bewilligung in einem anderen Kanton unbemerkt ihre Arbeit wieder aufnimmt.</p><p>Das Register soll auf nationaler Ebene geführt werden, damit der Vollzug auch über Kantonsgrenzen hinweg gewährleistet ist. Der Bund könnte die Führung des Registers aber auch delegieren, etwa an das Rote Kreuz.</p><p></p><p>Förderung der Qualität als Ziel</p><p>Übergeordnetes Ziel des Bundesrates ist es, mehr und besser qualifizierte Gesundheitsfachleute auszubilden. Das neue Gesundheitsberufegesetz soll die Ausbildungen attraktiver machen und dadurch sicherstellen, dass in der Schweiz in Zukunft ausreichend gut qualifizierte Gesundheitsfachleute zur Verfügung stehen.</p><p>Mit 96 zu 93 Stimmen sagte der Nationalrat sehr knapp ja zur gesetzlichen Grundlage für Finanzhilfen zur Förderung der Effizienz der medizinischen Grundversorgung. Der Bundesrat hatte diese Ergänzung des Gesetzes im Rahmen der Fachkräfteinitiative nachträglich einbracht. Das geplante Programm zur Förderung der Interprofessionalität sei ein konkreter Beitrag zur Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative, sagte Bundesrat Berset.</p><p>Der damit einhergehende Verpflichtungskredit über acht Millionen Franken lehnte der Nationalrat mit 95 zu 94 Stimmen bei 1 Enthaltung auf Antrag der FDP ab.</p><p>Da der Nationalrat die gesetzliche Grundlage für die Finanzhilfen geschaffen hat und der Ständerat diese nachträgliche Ergänzung noch nicht beraten konnte, gehen sowohl das Gesundheitsberufegesetz als auch der Bundesbeschluss über die Finanzhilfen in die kleine Kammer zurück.</p><p></p><p><b>Debatte im Ständerat, 14.09.2016</b></p><p><b>Ständerat spricht Gelder für Effizienz-Programm </b></p><p><b>(sda) Der Ständerat will das Projekt "Interprofessionalität im Gesundheitswesen 2017-2021" mit 8 Millionen Franken unterstützten. Das hat er bei der Beratung des Gesundheitsberufegesetzes entschieden. Damit sollen mehr und besser qualifizierte Fachleute ausgebildet werden.</b></p><p>Allerdings müssen die Zahlungskredite von maximal 8 Millionen Franken nach dem Willen der Ratsmehrheit haushaltsneutral sein. Der Ständerat hiess den Antrag am Mittwoch ohne Gegenstimme gut.</p><p>Der Nationalrat hatte in der Sommersession zwar die gesetzliche Grundlage für Finanzhilfen zur Förderung der Effizienz geschaffen. Die Mittel für das Programm verweigerte er jedoch. Nach dem Entscheid des Ständerates muss sich der Nationalrat erneut über den Bundesbeschluss über die Finanzhilfen beugen.</p><p>Der Bundesrat hatte diese Ergänzung des Gesetzes im Rahmen der Fachkräfteinitiative nachträglich eingebracht. Das geplante Programm zur Förderung der Interprofessionalität ist nach seiner Ansicht ein konkreter Beitrag zur Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative.</p><p></p><p>Einheitliche Regeln für Berufe</p><p>In den übrigen noch offenen Punkten schloss sich der Ständerat dem Nationalrat an. Angesichts der demografischen und gesundheitspolitischen Herausforderungen war das Gesundheitsberufegesetz im Parlament weitgehend unbestritten. </p><p></p><p><b>Debatte im Nationalrat, 19.09.2016</b></p><p><b>Parlament will mehr Effizienz in medizinischer Grundversorgung </b></p><p><b>(sda) Der Bund soll mehr und besser qualifizierte medizinische Fachleute ausbilden. Dafür hat das Parlament Gelder über acht Millionen Franken für die nächsten vier Jahre gesprochen. Ziel ist es, die Effizienz in der medizinischen Grundversorgung zu fördern.</b></p><p>Nach dem Ständerat hat am Montag auch der Nationalrat dem Bundesbeschluss über die Finanzhilfen zugestimmt. Er hatte in der Sommersession zwar die gesetzliche Grundlage geschaffen, die Mittel aber damals verweigert. Damit ist das Geschäft nun bereit für Schlussabstimmung.</p><p>Das Programm zur Förderung der Interprofessionalität soll ein konkreter Beitrag zur Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative sein. Der Bundesrat hatte diese Ergänzung des Gesundheitsberufegesetzes im Rahmen der Fachkräfteinitiative nachträglich eingebracht.</p><p>Das Parlament hat aber zwei Einschränkungen angebracht. Erstens soll es sich bei den acht Millionen Franken um einen maximalen Betrag handelt. Zweitens müssen die Zahlungskredite haushaltsneutral sein.</p>
Updated
09.04.2025 00:11

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