Moratorium für die Ausfuhr abgebrannter Brennelemente zur Wiederaufarbeitung. Verlängerung

Details

ID
20150079
Title
Moratorium für die Ausfuhr abgebrannter Brennelemente zur Wiederaufarbeitung. Verlängerung
Description
Botschaft vom 18. November 2015 zum einfachen Bundesbeschluss über die Verlängerung des Moratoriums für die Ausfuhr abgebrannter Brennelemente zur Wiederaufarbeitung
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 18.11.2015</b></p><p><b>Bundesrat will Moratorium für Wiederaufarbeitung abgebrannter Brennelemente verlängern </b></p><p><b>Der Bundesrat will das Ende Juni 2016 auslaufende Moratorium für die Ausfuhr abgebrannter Brennelemente zur Wiederaufarbeitung um zehn Jahre verlängern. Er hat heute eine entsprechende Botschaft verabschiedet. Ohne diese Verlängerung wäre die Wiederaufarbeitung abgebrannter Brennelemente ab dem 1. Juli 2016 wieder zulässig; zumindest bis das im Rahmen des ersten Massnahmenpakets der Energiestrategie 2050 vorgesehene Verbot der Wiederaufarbeitung, dem National- und Ständerat bereits zugestimmt haben, in Kraft tritt. </b></p><p>Die abgebrannten Brennelemente aus den Schweizer Kernkraftwerken wurden früher in La Hague (Frankreich) und Sellafield (Grossbritannien) wieder aufgearbeitet (Trennung der während des Betriebs entstandenen Stoffe in wieder verwertbare Anteile sowie in hoch-, mittel- und schwachradioaktiven Abfall). 2001 beantragte der Bundesrat in der Botschaft zum Kernenergiegesetz (KEG) ein Verbot der Wiederaufarbeitung. Das Parlament lehnte ein komplettes Verbot ab, beschloss jedoch ein zehnjähriges Moratorium für die Ausfuhr abgebrannter Brennelemente zur Wiederaufarbeitung. Es wollte damit die Möglichkeit der Wiederaufarbeitung offen halten, falls in diesen 10 Jahren weniger umweltgefährdende und sicherere Verfahren verfügbar würden. Das Moratorium trat am 1. Juli 2006 in Kraft und endet am 30. Juni 2016. </p><p>Weil nach wie vor keine verbesserten Wiederaufarbeitungsverfahren verfügbar sind, schlug der Bundesrat 2013 in der Botschaft zum ersten Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 erneut ein Verbot der Wiederaufarbeitung vor. National- und Ständerat haben dem Verbot in der laufenden parlamentarischen Beratung zugestimmt. </p><p>Die Beratungen zum ersten Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 werden voraussichtlich bis Mitte 2016 abgeschlossen sein. Die entsprechende Änderung des KEG könnte somit unter Berücksichtigung der Referendumsfrist erst nach Ablauf des zehnjährigen Moratoriums (30. Juni 2016) in Kraft treten. Damit wäre die Wiederaufarbeitung ab dem 1. Juli 2016 zumindest bis zum Inkrafttreten der neuen Regelung wieder zulässig.</p><p>Um diese Regelungslücke zu verhindern, beantragt der Bundesrat der Bundesversammlung, das Moratorium für die Ausfuhr abgebrannter Brennelemente durch einfachen Bundesbeschluss um zehn Jahre zu verlängern. </p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 18. November 2015 zum einfachen Bundesbeschluss über die Verlängerung des Moratoriums für die Ausfuhr abgebrannter Brennelemente zur Wiederaufarbeitung
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss über die Verlängerung des Moratoriums für die Ausfuhr abgebrannter Brennelemente zur Wiederaufarbeitung
    Resolutions
    Date Council Text
    15.03.2016 2 Beschluss abweichend vom Entwurf
    13.06.2016 1 Abweichung
    14.06.2016 2 Zustimmung
Proceedings
<p><b>Debatte im Ständerat, 14.06.2016</b></p><p><b>Moratorium für Ausfuhr von Brennelementen wird verlängert </b></p><p><b>(sda) Das Moratorium zur Ausfuhr abgebrannter Brennelemente aus Schweizer Atomkraftwerken wird verlängert, aber nur um vier statt um zehn Jahre. Der Ständerat ist am Dienstag oppositionslos dem Nationalrat gefolgt.</b></p><p>Ohne Verlängerung des Moratoriums wäre die Wiederaufarbeitung abgebrannter Brennelemente ab dem 1. Juli wieder zulässig gewesen. Die vorberatende Kommission des Ständerates beantragte ihrem Rat deshalb, dem vierjährigen Moratorium zuzustimmen. Die Vernunft gebiete dies, sagte Kommissionssprecher Ivo Bischofberger (CVP/AI).</p><p>Der Ständerat wollte ursprünglich wie der Bundesrat das Moratorium um zehn Jahre verlängern. Im Nationalrat setzten sich jedoch SVP, FDP und BDP durch, die ein kürzeres Moratorium wollten. Sie argumentierten, das erste Massnahmenpaket zur Energiestrategie 2050, das noch in der parlamentarischen Beratung ist, sehe ein unbefristetes Verbot der Wiederaufbereitung vor. Deshalb reiche ein vierjähriges Moratorium.</p><p>Sollte das Massnahmenpaket am Ende scheitern, könnte die politische Diskussion über die Wiederaufbereitung neu lanciert werden. Weiter gaben die Gegner eines zehnjährigen Moratoriums zu bedenken, ein solches führe zu Wissensverlust. Die Rede war von einem "Technologieverbot".</p><p>Energieministerin Doris Leuthard stellte vergeblich fest, bei dieser umweltschädigenden Technologie sei kein Fortschritt in Sicht. Zudem werde bei der Wiederaufbereitung Plutonium abgetrennt, das für den Bau von Atomwaffen verwendet werden könne, was dem Schweizer Engagement gegen die Weiterverbreitung von Atomwaffen widerspreche.</p>
Updated
14.11.2025 06:28

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