Innosuisse-Gesetz

Details

ID
20150080
Title
Innosuisse-Gesetz
Description
Botschaft vom 25. November 2015 zum Innosuisse-Gesetz
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 25.11.2015</b></p><p><b>Bundesrat überweist Botschaft zum Innosuisse-Gesetz </b></p><p><b>Der Bundesrat hat heute die Botschaft zum Bundesgesetz über die Schweizerische Agentur für Innovationsförderung (Innosuisse-Gesetz, SAFIG) an das Parlament überwiesen. Mit der Vorlage soll die gesetzliche Grundlage zur Umwandlung der Kommission für Technologie und Innovation (KTI) in eine öffentlich-rechtliche Anstalt geschaffen werden. Die künftige Innosuisse ist damit im Interesse der Schweizer Volkswirtschaft besser für die zukünftigen Herausforderungen in der Innovationsförderung gewappnet. </b></p><p>Der Innovationskraft der Unternehmen kommt eine zentrale Bedeutung zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit und damit der Arbeitsplätze in der Schweiz zu. Der Bund unterstützt durch die KTI erfolgreich den Wissenstransfer von Hochschulen zu Unternehmen und damit deren Innovationskraft. Die Bedeutung der KTI und die ihr zur Verfügung stehenden Mittel sind in den letzten Jahren gewachsen. Um ihren Zweck noch besser zu erfüllen, soll die bisher als ausserparlamentarische Kommission aufgestellte Institution mit der Reform angemessenere Strukturen und damit mehr Flexibilität erhalten.</p><p>Der Entwurf zum Innosuisse-Gesetz legt die Organisation der neuen Anstalt mit der Bezeichnung "Schweizerische Agentur für Innovationsförderung (Innosuisse)" fest und weist ihr die bisherigen Aufgaben der KTI zu. Die Vorlage sieht eine klare Zuteilung von Zuständigkeiten auf die festgelegten vier Organe vor: Verwaltungsrat, Geschäftsleitung, Innovationsrat und Revisionsstelle. Dabei werden eine umfassende Trennung zwischen den strategischen und operativen Aufgaben sowie eine unabhängige Aufsicht gewährleistet. </p><p>Die Reform ermöglicht zudem eine verbesserte Integration der Agentur in das schweizerische Fördersystem im Bereich Forschung und Innovation. Als einzige neue Aufgabe wird mit der Vorlage die Nachwuchsförderung in Form von Stipendien an qualifizierte Hochschulabsolventinnen und -absolventen eingeführt. Die Förderung ist komplementär zu der wissenschaftlichen Nachwuchsförderung des Schweizerischen Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung und leistet einen Beitrag zur Bekämpfung des Fachkräftemangels im Rahmen der Fachkräfteinitiative. Die Kosten der künftigen Agentur sind vergleichbar mit jenen der heutigen KTI.</p><p>Die KTI ist als Förderorgan des Bundes für die wissenschaftsbasierte Innovation fest etabliert. Sie ist heute im Bundesgesetz über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG) als ausserparlamentarische Kommission geregelt. Seit 2011 ist sie mit Entscheidbefugnissen ausgestattet. Erfahrungen der letzten Jahre haben jedoch gezeigt, dass die Form einer ausserparlamentarischen Kommission für die Förderaufgaben der KTI nicht optimal ist.</p><p>Die organisatorische Ausgestaltung der KTI wurde in den letzten Jahren im Rahmen von diversen parlamentarischen Vorstössen aufgegriffen. Der Bundesrat nahm deshalb die Motion von Ständerat Felix Gutzwiller (11.4136) zum Anlass, das organisatorische Verbesserungspotenzial der KTI zu prüfen. Die vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation durchgeführte Analyse zeigt auf, dass erhebliche Verbesserungen in den Governance-Strukturen notwendig sind. Diese sind nur durch eine grundlegende Reform umsetzbar. Gestützt auf die Analyse und den darauf basierenden Bericht zur Umsetzung der Motion Gutzwiller hat der Bundesrat das WBF im November 2014 beauftragt, eine Vorlage zur Umwandlung der KTI in eine öffentlich-rechtliche Anstalt auszuarbeiten. Der Entwurf des Innosuisse-Gesetzes stiess in der Vernehmlassung auf breite Zustimmung.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 25. November 2015 zum Innosuisse-Gesetz
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Schweizerische Agentur für Innovationsförderung (Innosuisse-Gesetz, SAFIG)
    Resolutions
    Date Council Text
    07.03.2016 1 Beschluss abweichend vom Entwurf
    06.06.2016 2 Abweichung
    08.06.2016 1 Zustimmung
    17.06.2016 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    17.06.2016 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p><b>Debatte im Nationalrat, 07.03.2016</b></p><p><b>Nationalrat sagt Ja zur Schaffung von Innosuisse-Agentur </b></p><p><b>(sda) Die Kommission für Technologie und Innovation (KTI) soll in die öffentlich-rechtliche Agentur Innosuisse umgewandelt werden. Der Nationalrat sprach sich am Montag als Erstrat mit 126 zu 55 Stimmen bei 12 Enthaltungen für das Gesetz aus, das die Organisation und Aufgaben von Innosuisse regelt.</b></p><p>Aufgabe der neuen Agentur werde es bleiben, den für die Wettbewerbsfähigkeit zentralen Wissenstransfer zwischen der Forschung und den Unternehmen sicherzustellen, sagte die Kommissionssprecherin Min Li Marti (SP/ZH).</p><p>Als neue Aufgabe komme die Förderung von hochqualifizierten Hochschulabsolventen im Innovationsbereich hinzu. Dafür sollen pro Jahr etwas mehr als eine Million Franken zur Verfügung stehen. Die neue Agentur werde das Operative vom Strategischen strikte trennen, die Aufsicht werde künftig verbessert, sagte der zweite Kommissionssprecher Fathi Derder (FDP/VD).</p><p>Mit der neuen Institution erhofft sich der Bundesrat mehr Transparenz, eine bessere Führung und mehr Flexibilität. Die KTI hatte in den vergangenen Jahren mit Unregelmässigkeiten zu kämpfen, die Anfang 2014 bekannt wurden.</p><p></p><p>Nebst Stipendien auch Darlehen</p><p>Der Nationalrat hiess die von seiner Wissenschaftskommission angebrachten Änderungsvorschläge am Entwurf des Bundesrats fast alle gut. </p><p>Mit einer Ausnahme: Ja sagte der Nationalrat mit 125 zu 64 Stimmen bei 3 Enthaltungen zum Vorschlag einer starken Kommissionsminderheit um Hans-Ulrich Bigler (FDP/ZH), den Nachwuchs nicht nur mit Stipendien, sondern auch mit zinslosen Darlehen zu fördern. Der Bundesrat hatte sich mit dem Vorschlag der Minderheit einverstanden erklärt.</p><p>SP, Grüne und BDP hatten sich wie die Kommissionsmehrheit vergeblich gegen die Darlehen ausgesprochen - diese brächten zu viel Extra-Bürokratie ohne grossen Nutzen.</p><p></p><p>Bis zu 12 Jahren Amtszeit</p><p>Anders als der Bundesrat es vorschlägt, sollen die Mitglieder des Innovationsrates nach dem Willen des Nationalrats nicht einmal, sondern zweimal für eine Amtszeit von vier Jahren wiedergewählt werden können. Dies soll dem Verlust von Know-how entgegen wirken. Hier folgte der Rat seiner Kommission. Der Minderheitsantrag von Maya Graf (Grüne/BL), wonach eine achtjährige Amtszeit im Bereich der Innovationsförderung genüge, fand kein Gehör.</p><p>Weiter möchte der Nationalrat analog zu seiner Kommission, dass Innosuisse aus den Bundesbeiträgen mehr Reserven bilden darf. Die Reserven sollen 15 Prozent des Jahresbudgets nicht übersteigen. Gemäss dem Entwurf des Bundesrates wären es 10 Prozent.</p><p></p><p>Keine Chance für linke Anträge</p><p>Chancenlos blieb die Forderung einer Minderheit um Martina Munz (SP/SH), bei der Zusammensetzung des Innovationsrates auf eine ausgewogene Vertretung der Geschlechter und der Sprachregionen zu achten. Zwar seien die Frauen inzwischen in der Wissenschaft in der Überzahl, in den Entscheidungsgremien aber noch immer stark untervertreten, argumentierte sie vergeblich.</p><p>Keine Chance hatte zudem der Antrag einer Kommissionsminderheit um Matthias Aebischer (SP/BE). Dieser wollte im Gesetz erwähnt haben, dass der Verwaltungsrat der neuen Agentur die Sozialpartner angemessen berücksichtigen müsse. In einem zweiten, ebenfalls chancenlosen Antrag forderte Aebischer, dass der Jahresbericht von Innosuisse auch Auskunft gebe über den Beitrag der Agentur zur nachhaltigen Entwicklung.</p><p></p><p>Debatte um Eintreten</p><p>Eine SVP-Minderheit hatte sich gegen das Eintreten auf das Gesetz gestellt, wurde aber mit 125 zu 66 Voten bei 2 Enthaltungen überstimmt. Zur Förderung der Innovation genügten wirtschaftsfreundliche Rahmenbedingungen, begründete Mauro Tuena (SVP/ZH) den Antrag. Das Gesetz bringe ein Mehr an Ausgaben und Bürokratie mit sich. "Innovation lässt sich nicht staatlich verordnen", doppelte Albert Rösti (SVP/BE) nach.</p><p>Die Fraktionen von SP, GLP, CVP, FDP, Grüne und BDP sprachen sich hingegen geschlossen für ein Eintreten auf das Gesetz aus. Auch das Minderheits-Anliegen Tuenas, dass die Funktionskosten der neuen Agentur auf dem Niveau von 2016 zu stabilisieren seien, fiel im Rat durch.</p><p>Auch der Bundesrat stellte sich dagegen. Die Kosten-Diskussion könne im Rahmen der wiederkehrenden Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation (BFI) geführt werden, sagte Bundespräsident Johann Schneider-Ammann.</p><p></p><p><b>Debatte im Ständerat, 06.06.2016</b></p><p><b>Ständerat sagt Ja zur Schaffung von Innosuisse-Agentur </b></p><p><b>(sda) Die Kommission für Technologie und Innovation (KTI) soll in die öffentlich-rechtliche Agentur Innosuisse umgewandelt werden. Nach dem Nationalrat hat am Montag auch der Ständerat das Gesetz gutgeheissen, das die Organisation und Aufgaben von Innosuisse regelt.</b></p><p>Mit 39 zu 3 Stimmen folgte die kleine Kammer ihrer vorberatenden Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK). Am Hauptauftrag der KTI wird nichts geändert, wie Kommissionssprecherin Brigitte Häberli-Koller (CVP/TG) darlegte. </p><p>Aufgabe der neuen Agentur werde es bleiben, den für die Wettbewerbsfähigkeit zentralen Wissenstransfer zwischen der Forschung und den Unternehmen sicherzustellen.</p><p>Als neue Aufgabe komme die Förderung von hochqualifizierten Hochschulabsolventen im Innovationsbereich hinzu, komplementär zur Förderung durch den Schweizerischen Nationalfonds. Dafür sollen pro Jahr etwas mehr als eine Million Franken zur Verfügung stehen. Damit werde dem Fachkräftemangel begegnet.</p><p></p><p>Dem Bundesrat gefolgt</p><p>Im Vergleich zur nationalrätlichen Vorlage brachte der Ständerat aber auch einige Änderungen ein. So befürwortet der Ständerat einstimmig den bundesrätlichen Vorschlag, wonach die Mitglieder des Innovationsrats nur einmal wiedergewählt werden können. Der Rat gewichtet damit Erneuerung höher als Kontinuität.</p><p>Nach dem Willen des Nationalrats sollen die Mitglieder des Innovationsrates zweimal für eine Amtszeit von vier Jahren wiedergewählt werden können. Dies soll dem Verlust von Know-how entgegenwirken.</p><p>Weiter beschloss die kleine Kammer, dass die Reserven der Innosuisse 10 Prozent des jeweiligen Jahresbudgets nicht übersteigen dürfen. Auch hier ist sie auf Linie des Bundesrats. Für Innosuisse sollen gemäss der Ständeratsmehrheit die gleichen Regeln gelten wie für den Nationalfonds. Der Nationalrat möchte die Marke bei 15 Prozent festlegen.</p><p>Keine Differenzen gab es dagegen beim Vorschlag des Nationalrats, den Nachwuchs nicht nur mit Stipendien, sondern auch mit zinslosen Darlehen zu fördern. Der Bundesrat hatte sich damit einverstanden erklärt. In der kleinen Kammer kam der Antrag mit 40 zu 2 Stimmen durch.</p><p></p><p><b>Debatte im Nationalrat, 08.06.2016</b></p><p><b>Nationalrat bereinigt Innosuisse-Gesetz </b></p><p><b>(sda) Die Kommission für Technologie und Innovation (KTI) wird in die öffentlich-rechtliche Agentur Innosuisse umgewandelt. Das Gesetz, das die Organisation und Aufgaben der Agentur regelt, ist bereit für die Schlussabstimmungen.</b></p><p>Der Nationalrat hat am Mittwoch stillschweigend die Differenzen zum Ständerat ausgeräumt. Aufgabe von Innosuisse wird es sein, den für die Wettbewerbsfähigkeit zentralen Wissenstransfer zwischen der Forschung und den Unternehmen sicherzustellen.</p><p>Hinzu kommt die Förderung von hochqualifizierten Hochschulabsolventen im Innovationsbereich, komplementär zur Förderung durch den Schweizerischen Nationalfonds. Dafür sollen pro Jahr etwas mehr als eine Million Franken zur Verfügung stehen.</p><p>Dem Bundesrat gefolgt</p><p>Die Mitglieder des Innovationsrats können nur einmal wiedergewählt werden. Das Parlament ist hier dem Vorschlag des Bundesrates gefolgt. Der Nationalrat hatte zunächst eine Wiederwahl vorsehen wollen, um dem Verlust von Know-how entgegenzuwirken.</p><p>Umstritten waren zudem die Reserven. Am Ende folgten die Räte aber auch hier dem Bundesrat: Die Reserven der Innosuisse dürfen 10 Prozent des jeweiligen Jahresbudgets nicht übersteigen. Dies entspricht den Regeln, die für den Nationalfonds gelten. Der Nationalrat hatte die Grenze erst bei 15 Prozent festlegen wollen.</p><p>Durchgesetzt hat sich der Nationalrat mit dem Vorschlag, den Nachwuchs nicht nur mit Stipendien, sondern auch mit zinslosen Darlehen zu fördern. Der Bundesrat hatte sich damit einverstanden erklärt.</p>
Updated
09.04.2025 00:08

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