Wiedergutmachung für Verdingkinder und Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen (Wiedergutmachungsinitiative). Volksinitiative und indirekter Gegenvorschlag
Details
- ID
- 20150082
- Title
- Wiedergutmachung für Verdingkinder und Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen (Wiedergutmachungsinitiative). Volksinitiative und indirekter Gegenvorschlag
- Description
- Botschaft vom 4. Dezember 2015 zur Volksinitiative «Wiedergutmachung für Verdingkinder und Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen (Wiedergutmachungsinitiative)» und zum indirekten Gegenentwurf (Bundesgesetz über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981)
- InitialSituation
- <p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 04.12.2015</b></p><p><b>Wiedergutmachung für Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen </b></p><p><b>Das Unrecht, das die Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen erlitten haben, soll anerkannt und wieder gutgemacht werden. Der Bundesrat hat dazu am Freitag die Vernehmlassungsergebnisse zur Kenntnis genommen und die Botschaft zu einem Bundesgesetz über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 (AFZFG) verabschiedet. Das neue Bundesgesetz sieht eine umfassende wissenschaftliche Aufarbeitung vor und einen Solidaritätsbeitrag von insgesamt 300 Millionen Franken zugunsten der Opfer. </b></p><p>Vor 1981 wurden in der Schweiz zahlreiche Kinder, Jugendliche aber vereinzelt auch Erwachsene einer fürsorgerischen Zwangsmassnahme unterzogen oder fremdplatziert. Zu den Betroffenen zählen etwa Verdingkinder, Heimkinder, administrativ Versorgte, Fahrende und Personen, die zu einer Abtreibung oder einer Sterilisierung gezwungen worden sind. Im April 2013 hat sich Bundesrätin Simonetta Sommaruga im Namen des Bundesrates an einem Gedenkanlass in Bern bei den Betroffenen für das geschehene Unrecht entschuldigt. Parallel dazu hat das Parlament eine Gesetzesvorlage zur Rehabilitierung administrativ versorgter Menschen erarbeitet und im März 2014 verabschiedet. </p><p>Im Dezember 2014 wurde die "Wiedergutmachungsinitiative" eingereicht. Im Januar 2015 hat der Bundesrat beschlossen, dieser Volksinitiative einen indirekten Gegenvorschlag gegenüber zu stellen, der rascher Hilfe leisten kann. Diesen Entwurf zu einem Bundesgesetz über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 hat der Bundesrat nun zuhanden des Parlaments verabschiedet.</p><p></p><p>Umfassende Aufarbeitung</p><p>Der Bundesrat möchte, dass die schätzungsweise 12 000 bis 15 000 noch lebenden Opfer finanzielle Leistungen (sog. Solidaritätsbeiträge) von insgesamt 300 Mio. Franken erhalten können. Diese sollen durch den Bund und durch freiwillige Zuwendungen der Kantone finanziert werden. Weiter soll das neue Bundesgesetz das geschehene Unrecht gesetzlich anerkennen sowie die Akten sichern und die Akteneinsicht für die Betroffenen regeln. Zudem soll ein nationales Forschungsprogramm die umfassende wissenschaftliche Aufarbeitung ermöglichen. Dies als Erweiterung der Arbeiten der bereits bestehenden unabhängigen Expertenkommission für die Aufarbeitung der administrativen Versorgungen.</p><p></p><p>Rasche Umsetzung</p><p>Viele Opfer sind heute bereits in fortgeschrittenem Alter. Die Zeit für die Aufarbeitung drängt. Ein indirekter Gegenvorschlag auf Gesetzesstufe ermöglicht es, die Geschehnisse rascher als auf dem Weg über eine Verfassungsrevision aufzuarbeiten. Auf diese Weise können möglichst viele Opfer, die aufgrund des ihnen widerfahrenen Unrechts in vielen Fällen auch finanzielle Nachteile erlitten haben, die Anerkennung des Unrechts und die gesellschaftliche Solidarität noch erleben. Deshalb beantragt der Bundesrat dem Parlament, die Wiedergutmachungsinitiative Volk und Ständen zur Ablehnung zu empfehlen und dem indirekten Gegenentwurf zuzustimmen.</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 4. Dezember 2015 zur Volksinitiative «Wiedergutmachung für Verdingkinder und Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen (Wiedergutmachungsinitiative)» und zum indirekten Gegenentwurf (Bundesgesetz über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981)
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesbeschluss über die Volksinitiative «Wiedergutmachung für Verdingkinder und Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen (Wiedergutmachungsinitiative)»
- Resolutions
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Date Council Text 26.04.2016 1 Diskussion 27.04.2016 1 Beschluss gemäss Entwurf 15.09.2016 2 Zustimmung 30.09.2016 1 Annahme in der Schlussabstimmung 30.09.2016 2 Annahme in der Schlussabstimmung 07.02.2017 1 Mit Erklärung vom 27. Januar 2017 gibt das Initiativkomitee der Bundeskanzlei davon Kenntnis, dass die Initiative mit der nötigen Mehrheit bedingt zurückgezogen worden ist (BBl 2017 773).
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- Number
- 2
- Text
- Bundesgesetz über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 (AFZFG)
- Resolutions
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Date Council Text 26.04.2016 1 Diskussion 27.04.2016 1 Beschluss abweichend vom Entwurf 15.09.2016 2 Zustimmung 30.09.2016 1 Annahme in der Schlussabstimmung 30.09.2016 2 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Number
- 3
- Text
- Bundesbeschluss über die Finanzierung der Solidaritätsbeiträge zugunsten von Opfern fürsorgerischer Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981
- Resolutions
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Date Council Text 26.04.2016 1 Diskussion 27.04.2016 1 Beschluss gemäss Entwurf 15.09.2016 2 Zustimmung
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- Proceedings
- <p><b>Debatte im Nationalrat, 26./27.04.2016</b></p><p><b>Wiedergutmachung - Verdingkinder sollen rund 25'000 Franken erhalten </b></p><p><b>(sda) Ehemalige Verdingkinder und andere Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen sollen 20'000 bis 25'000 Franken erhalten. Der Nationalrat hat dem indirekten Gegenvorschlag zur Wiedergutmachungsinitiative am Mittwoch deutlich zugestimmt.</b></p><p>Nach einer emotionalen Debatte hat sich der Nationalrat mit 143 zu 26 Stimmen bei 13 Enthaltungen für ein Gesetz ausgesprochen, das die Zahlungen ermöglicht. Ja sagte er auch zum Bundesbeschluss über die Finanzierung. Die Volksinitiative lehnte der Rat stillschweigend ab.</p><p>Nun muss noch der Ständerat entscheiden. Die Initianten haben in Aussicht gestellt, das Volksbegehren zurückzuziehen, sollte der Gegenvorschlag von beiden Räten angenommen werden. Mit dem Gesetz könnte den betroffenen Menschen schneller geholfen werden als mit der Initiative, hiess es im Nationalrat. Das sei angesichts des Alters vieler Opfer wichtig.</p><p></p><p>Insgesamt 300 Millionen Franken</p><p>Die Wiedergutmachungsinitiative verlangt Zahlungen im Umfang von 500 Millionen Franken. Die Höhe der Wiedergutmachung soll sich nach dem erlittenen Unrecht richten. Mit dem Gegenvorschlag stünden 300 Millionen Franken zur Verfügung, und alle Opfer würden den gleichen Betrag erhalten - wie viel genau, hängt von der Anzahl der bewilligten Gesuche ab.</p><p>Den tieferen Gesamtbetrag begründet der Bundesrat damit, dass er von einer tieferen Opferzahl ausgeht als die Initianten. Der Bund schätzt die Zahl der noch lebenden Anspruchsberechtigten auf 12'000 bis 15'000. Damit würde jedes Opfer 20'000 bis 25'000 Franken erhalten. Der Nationalrat will die Leistung auf 25'000 Franken begrenzen.</p><p>Folgen mildern</p><p>Justizministerin Simonetta Sommaruga stellte am Ende der Beratungen fest, das Thema verdiene die volle Aufmerksamkeit. "Wir dürfen nicht aufhören, uns zu vergegenwärtigen, was Jahrzehnte lang in unserem Land möglich war", sagte sie. Die Geschichte der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen sei eine Geschichte der Armut, der Ausgrenzung und Diskriminierung.</p><p>"Die Geschichte können wir nicht korrigieren", sagte Sommaruga. Es gehe auch nicht darum, die damaligen Geschehnisse aus heutiger Sicht zu verurteilen. Aber der Staat könne der besonderen Situation der Opfer Rechnung tragen. Er könne das erlittene Unrecht anerkennen und die heute noch spürbaren Folgen mildern.</p><p></p><p>Kartoffelschalen gegessen</p><p>Fürsorgerische Zwangsmassnahmen waren in der Schweiz bis 1981 angeordnet worden. Zehntausende von Kindern und Jugendlichen wurden an Bauernhöfe verdingt oder in Heimen platziert, viele wurden misshandelt oder missbraucht. Menschen wurden zwangssterilisiert, für Medikamentenversuche eingesetzt oder ohne Gerichtsurteil weggesperrt.</p><p>Die Rednerinnen und Redner im Nationalrat zeigten sich erschüttert. Manche berichteten von Begegnungen mit Opfern, andere von betroffenen Familienangehörigen - Beat Flach (GLP/AG) etwa von seiner Grossmutter, die als Verdingkind bei den Schweinen schlafen musste und Kartoffelschalen zu essen bekam, Matthias Aebischer (SP/BE) von seinem Grossvater, der fast täglich geschlagen wurde.</p><p></p><p>Schockierende Berichte</p><p>Die Erfahrungsberichte seien schockierend, stellte Roberto Schmidt (CVP/VS) im Namen der Kommission fest. Das helfe den Betroffenen aber nicht. Das psychische und physische Leid habe ihr Leben geprägt. "Wir müssen und wollen das grosse Unrecht, das diese Menschen erlitten haben, anerkennen und wenigstens teilweise wieder gutmachen."</p><p>Gegen finanzielle Leistungen für die Opfer stellten sich ein Teil der SVP-Fraktion. Zahlungen wären nur gerechtfertigt, wenn die staatlichen Handlungen dem damaligen Recht widersprochen hätten, argumentierten die Gegner. Allerdings wären die Taten in diesem Fall verjährt.</p><p></p><p>Nicht über Vorfahren urteilen</p><p>"Wir dürfen nicht einfach Geld verteilen, weil uns gerade der Sinn danach steht oder weil mit Filmen, Büchern und durch Medien ein öffentlicher Druck aufgebaut wurde", sagte Claudio Zanetti (SVP/ZH). Hans-Ueli Vogt (SVP/ZH) warnte davor, den Stab über die Vorfahren zu brechen. "Dereinst werden Menschen, für das, was wir heute tun und lassen, Wiedergutmachung verlangen."</p><p>Die Befürworter widersprachen: Es gehe nicht um Handlungen, die früher akzeptiert gewesen seien und heute als unangemessen gälten, sagte Karl Vogler (CVP/OW). Zu einem grossen Teil gehe es um strafrechtlich relevante Taten wie sexuellen Missbrauch.</p><p></p><p><b>Debatte im Ständerat, 15.09.2016</b></p><p><b>Historischer Tag für die Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen </b></p><p><b>(sda) Ehemalige Verdingkinder und andere Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen erhalten vom Bund einen Solidaritätsbeitrag von bis zu 25'000 Franken. Nach dem Nationalrat sprach sich auch der Ständerat für den Gegenvorschlag zur Wiedergutmachungsinitiative aus.</b></p><p>Die kleine Kammer hiess die Gesetzesvorlage des Bundesrates am Donnerstag mit 36 zu 1 Stimme gut. Mit diesem indirekten Gegenvorschlag stehen für Zahlungen an die gemäss Schätzung des Bundes 12'000 bis 15'000 anspruchsberechtigten Opfer 300 Millionen Franken zur Verfügung.</p><p>Justizministerin Simonetta Sommaruga erinnerte an ein dunkles Kapitel der Geschichte: Bis 1981 hätten Männer oder Frauen beispielsweise monatelang in Gefängnissen weggesperrt werden können, weil ihr Lebenswandel nicht genau dem Schema entsprochen habe. "Stellen Sie sich das einmal vor", sagte sie.</p><p>Niemand habe für diese Menschen die Stimme erhoben. Sommaruga forderte, die historische Chance zu ergreifen: "Unsere Verantwortung ist es, dieses Unrecht zu anerkennen."</p><p></p><p>Moralisches Signal</p><p>Ein Nichteintretensantrag von Werner Hösli (SVP/GL), der es bevorzugt hätte, das Volk über die Initiative abstimmen zu lassen, fand keine Unterstützer. Die Initiative wurde diskussionslos und einstimmig abgelehnt, und auch Höslis Fraktionskollegen stellten sich hinter den Gegenvorschlag.</p><p>Die Debatte im Rat war emotional. "Können wir das überhaupt wieder gutmachen", fragte Peter Föhn (SVP/SZ) in die Runde und gab die Antwort gleich selbst: "Wohl kaum." Das Parlament könne einzig ein moralisches Signal aussenden, verbunden mit einer minimalen Abgeltung. </p><p>Föhn dankte den Initianten für den Anstoss zum Gegenvorschlag und erhob dabei den Mahnfinger: Er hoffe und fordere, dass sich solche und ähnlich gelagerte Beispiele in der Schweiz nie mehr wiederholten. "Einer Mutter, einem Vater dürfen die Kinder nur im alleralleräussersten Notfall weggenommen werden."</p><p></p><p>Armut, Elend, Behördenwillkür</p><p>Joachim Eder (FDP/ZG) erinnerte sich an Gespräche mit Opfern: Sie hätten von Armut und Elend berichtet, von Ungerechtigkeit, von Behördenwillkür. Gedenkanlässe, Soforthilfe und öffentliche Entschuldigungen reichten nicht aus, um Opfern Gerechtigkeit widerfahren zu lassen.</p><p>Als Mitglied das Initiativkomitees sagte Eder, dass das Komitee den Gegenvorschlag unterstütze, obwohl die Initiative einen grösseren Fonds von 500 Millionen Franken vorsehe. "Das hohe Alter der Opfer verlangt eine rasche Lösung." Übersteht der Gegenvorschlag die Schlussabstimmung, ziehen die Initianten ihr Begehren zurück.</p><p>Viele der heute betagten Opfer seien nicht in der Lage, die an ihnen begangenen Straftaten nachzuweisen, hielt Stefan Engler (CVP/GR) fest. Deshalb habe der Bundesrat einen Kniff angewandt: Die Zahlungen des Bundes stellten weder einen Schadenersatz noch eine Genugtuung dar, sondern seien ein freiwilliger Solidaritätsbeitrag.</p><p></p><p>Anerkennung von Unrecht</p><p>Das Bundesgesetz über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981, wie sein ganzer Titel lautet, regelt mehr als Solidaritätsbeiträge: Es anerkennt, dass den Opfern fürsorgerischer Zwangsmassnahmen Unrecht angetan worden ist, "das sich auf ihr ganzes Leben ausgewirkt hat".</p><p>Akten sollen aufbewahrt werden, und Betroffene sollen Einsicht erhalten in die Dokumente. Auch hat der Bundesrat für eine umfassende wissenschaftliche Aufarbeitung der Zwangsmassnahmen zu sorgen, und die Kantone müssen für die Opfer Anlauf- und Beratungsstellen einrichten.</p><p></p><p>Stichjahr 1981</p><p>Das Gesetz gilt für Massnahmen, die vor 1981 vollzogen worden sind, sowie Massnahmen, die vor dem Stichjahr veranlasst, aber erst danach vollzogen worden sind. Als Opfer gilt, wer seelische und körperliche Gewalt oder sexuellen Missbrauch erlitten hat oder für keinen oder einen schlechten Lohn arbeiten musste.</p><p>Opfer ist aber auch, wer sein Kind unter Zwang hat weggeben müssen, eine Abtreibung vornehmen oder sich hat sterilisieren lassen müssen. Und Opfer ist, wer in seiner körperlichen und sozialen Entwicklung gezielt behindert oder sozial stigmatisiert worden ist. Auch Versuche mit Medikamenten werden aufgeführt.</p><p>Das Gesetz wird drei Monate nach dem Ende der Referendumsfrist in Kraft treten. Diese wird angesetzt, sobald die Initiative zurückgezogen ist. Laut Sommaruga können erste Zahlungen im günstigsten Fall 2017 erfolgen.</p>
- Updated
- 09.04.2025 00:07