KVG. Stärkung von Qualität und Wirtschaftlichkeit

Details

ID
20150083
Title
KVG. Stärkung von Qualität und Wirtschaftlichkeit
Description
Botschaft vom 4. Dezember 2015 zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Stärkung von Qualität und Wirtschaftlichkeit)
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 07.12.2015</b></p><p><b>Mehr Patientensicherheit dank nationalen Qualitätsprogrammen </b></p><p><b>Der Bundesrat will die Qualität im Gesundheitswesen weiter verbessern. Ein wichtiges Instrument sind dabei die nationalen Qualitätsprogramme, wie sie in den Bereichen Chirurgie und sichere Medikamentenabgabe bereits lanciert wurden. Um diese Programme auszubauen und auf eine stabile finanzielle Grundlage zu stellen, soll die Kooperation und Vernetzung verstärkt werden. Der Bundesrat hat die Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) zuhanden des Parlaments verabschiedet. </b></p><p>Die Steigerung der Qualität gehört zu den Prioritäten der bundesrätlichen Strategie "Gesundheit2020". Drei Ziele stehen dabei im Vordergrund: Die Qualität der medizinischen Leistungen soll verbessert, die Patientensicherheit erhöht und die Kostensteigerung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung gedämpft werden. Um diese Ziele zu erreichen und den heutigen Schwächen bei der Qualität der Leistungen entgegenzuwirken, sollen zusätzliche nationale Programme erarbeitet und umgesetzt werden. Die Programme sollen die Leistungserbringer (Spitäler, Ärzte, Spitex-Dienste, Pflegeheime u.a.) dabei unterstützen, ihre Behandlungsprozesse zu verbessern und einheitliche Standards umzusetzen. Der Bund wird dazu auch in Zukunft mit bestehenden Organisationen zusammenarbeiten und die bestehenden Aktivitäten in einem Netzwerk besser koordinieren und ausbauen. Eine Fachstelle im BAG wird mit den Akteuren zusammenarbeiten, Aufträge vergeben, die Arbeiten koordinieren und Vorschläge für nationale Programme und Projekte zuhanden des Bundesrates erarbeiten. Eine tragende Rolle wird die Stiftung Patientensicherheit Schweiz spielen, die schon bisher im Rahmen der Qualitätsstrategie des Bundes Pilotprogramme durchführt, etwa zur sicheren Chirurgie und zur Medikationssicherheit. Geplant ist zudem, weitere Qualitätsindikatoren zu entwickeln, mit der sich die Qualität medizinischer Leistungen messen und beurteilen lassen. Der Bund publiziert solche Indikatoren bereits heute für die Akutspitäler; sie sollen in Zukunft auch im ambulant-ärztlichen Bereich entwickelt werden, um die Transparenz zu erhöhen. Zur Umsetzung der Massnahmen schlägt der Bundesrat eine dauerhafte Finanzierungsregelung vor: Für die nationalen Programme und Projekte sowie Grundlagenarbeiten soll ein Budget von rund 19,85 Millionen Franken pro Jahr zur Verfügung stehen, wovon der grösste Teil (rund 19 Millionen Franken) in Form von Aufträgen und Unterstützungsbeiträgen an Dritte geht. Die Finanzierung erfolgt über einen jährlichen Beitrag der obligatorisch versicherten Erwachsenen und jungen Erwachsenen von maximal 0,07 Prozent der durchschnittlichen Jahresprämie, was derzeit pro Versicherten höchstens rund 3.50 Franken im Jahr bedeutet.Zur Begleitung der Arbeiten schlägt der Bundesrat zudem die Schaffung einer ausserparlamentarischen Kommission "Qualität in der Krankenversicherung" vor. Sie soll den Bundesrat in strategischen Fragen und bei der Vergabe von Programmen und Projekten an Dritte beraten. Aufgrund ihrer Zusammensetzung ist gewährleistet, dass das spezifische Fachwissen von Gesundheitsfachleuten, Kantonen, Leistungserbringern, Versicherern und Versicherten resp. Patienten frühzeitig einbezogen wird. Die Regelung einer dauerhaften Finanzierung und die Einsetzung einer beratenden Kommission bedingen eine Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG). Der Bundesrat hat die entsprechende Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 4. Dezember 2015 zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Stärkung von Qualität und Wirtschaftlichkeit)
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) (Stärkung von Qualität und Wirtschaftlichkeit)
    Resolutions
    Date Council Text
    16.06.2016 2 Nichteintreten.
    11.06.2018 1 Eintreten
    11.06.2018 1 Beschluss abweichend vom Entwurf
    05.03.2019 2 Abweichung
    05.06.2019 1 Zustimmung
    21.06.2019 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    21.06.2019 1 Annahme in der Schlussabstimmung
  • Number
    2
    Text
    Bundesbeschluss über den Gesamtkredit für Abgeltungen und Finanzhilfen zur Stärkung von Qualität und Wirtschaftlichkeit in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung für die Jahre 2018–2021
    Resolutions
    Date Council Text
    16.06.2016 2 Nichteintreten.
    11.06.2018 1 Eintreten
    11.06.2018 1 Beschluss abweichend vom Entwurf
    05.03.2019 2 Abweichung
    05.06.2019 1 Zustimmung
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 16.06.2016</b></p><p><b>Ständerat lehnt Krankenkassenzuschlag für Qualitätsprogramme ab </b></p><p><b>Ein weiteres Gesundheitsdossier von Bundesrat Alain Berset liegt auf der Intensivstation. Von neuen nationalen Qualitätsmassnahmen in der Medizin will der Ständerat nichts wissen. Er ist nicht auf eine entsprechende Vorlage eingetreten.</b></p><p>Die kleine Kammer sprach sich am Donnerstag mit 27 zu 16 Stimmen gegen Änderungen im Krankenversicherungsgesetz (KVG) aus, welche die Qualität und Wirtschaftlichkeit stärken sollen. Entscheidet der Nationalrat gleich, ist das Projekt gescheitert.</p><p>Das ist durchaus wahrscheinlich. Im Ständerat unterstützte nur die SP geschlossen das Gesetz ihres Gesundheitsministers und wollte dieses im Detail beraten. Die Mitte-Rechts-Mehrheit bezeichnete die Vorlage dagegen als unnötig.</p><p>Es wäre nicht der erste erfolglose Anlauf zur Stärkung der Qualität im Gesundheitswesen: Vor einigen Jahren hatte es der Bundesrat mit dem Präventionsgesetz versucht. Dieses war aber 2012 im Parlament gescheitert. Gründe waren die Kosten und der Eingriff in kantonale Zuständigkeiten.</p><p></p><p>Gesetz auf Antrag des Parlaments</p><p>Schon in der Vernehmlassung waren die neusten bundesrätlichen Vorschläge auf Skepsis gestossen. Dabei wurden diese zum grossen Teil aus überwiesenen parlamentarischen Vorstössen heraus geboren. "Ich erinnere Sie daran, Sie wollten dieses Gesetz", sagte Berset im Ständerat.</p><p>Der Bundesrat schlägt vor, die nationalen Qualitätsprogramme auszubauen. Diese sollen Spitäler oder Ärzte dabei unterstützen, ihre Behandlungsprozesse zu verbessern, damit Fehler vermieden werden können. Als Beispiel dient ein Pilotprogramm in der Chirurgie: Mittels Checklisten soll verhindert werden, dass Patienten am falschen Körperteil operiert oder mit Kompressen im Bauch zugenäht werden.</p><p></p><p>Nicht nötig</p><p>Das sei unnötig, befand eine Mehrheit im Ständerat. Der Bund habe bereits genügend Instrumente zur Qualitätssicherung. "Die neuen Regelungen würden nicht mehr Menschenleben retten und auch die Zahl der Kunstfehler nicht reduzieren", sagte Kommissionssprecher Konrad Graber (CVP/LU). Vielmehr sollten die geltenden Bestimmungen durch- und umgesetzt werden.</p><p>Hans Stöckli (SP/BE) konterte, dass die Qualität in der Medizin in der Schweiz nicht über alle Zweifel erhaben sei. "Die Hälfte der unerwünschten Ereignisse wäre vermeidbar, hätten wir die dafür notwendigen Instrumente." Das heutige geltende Gesetz regle weder die Aufsicht über die Leistungserbringer noch die Finanzierung. Stöckli sprach von einer "Lex imperfecta".</p><p></p><p>20 Millionen pro Jahr</p><p>Laut dem Bundesrat sollen die Qualitätsprogramme nämlich auch dazu beitragen, die Kostensteigerung in der Krankenversicherung zu dämpfen, wie Gesundheitsminister Berset sagte. Zur Umsetzung der Massnahmen schlägt der Bundesrat eine dauerhafte Finanzierungsregelung vor: Für die nationalen Programme und Projekte sowie Grundlagenarbeiten soll ein Budget von rund 20 Millionen Franken pro Jahr zur Verfügung stehen.</p><p>Die Finanzierung würde über einen jährlichen Beitrag der Versicherten von maximal 0,07 Prozent der durchschnittlichen Jahresprämie erfolgen. Dies bedeutet laut dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) derzeit pro Versicherten höchstens rund 3.50 Franken im Jahr. "Ich bin aber auch offen für Alternativvorschläge", sagte Berset. Im Rahmen der Detailberatung könne darüber diskutiert werden.</p><p></p><p>Nicht sachgerecht</p><p>Doch die Mehrheit im Ständerat wollte nichts davon wissen. "Die vorgeschlagene Finanzierung ist nicht sachgerecht, auch nicht mit anderen Modellen", sagte Graber. Die heutigen Tarife müssten für die Qualitätssicherung genügen. Ein Zuschlag auf den Krankenkassenprämien sei dagegen unverständlich. "Für Medikamente oder Nahrungsmittel gibt es das auch nicht."</p><p>Karin Keller-Sutter (FDP/SG) anerkannte zwar den Willen des Bundesrats, eine mehrheitsfähige Vorlage zu erarbeiten. "Es ist schwierig, in diesem Bereich eine Lösung zu finden, die allen passt." Das Thema sei mit dem Nichteintreten aber nicht vom Tisch. Tatsächlich sind allen voran die Kantone der Meinung, dass die heutigen gesetzlichen Grundlagen nicht ausreichen.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 11.06.2018</b></p><p><b>Nationalrat will Qualitätskommission im Gesundheitswesen einsetzen </b></p><p><b>Der Bundesrat soll im Gesundheitswesen eine eidgenössische Qualitätskommission einsetzen. Das hat der Nationalrat bei der Beratung einer Gesetzesvorlage beschlossen, welche die Qualität und Wirtschaftlichkeit verbessern soll. Das Projekt ist seit Jahren umstritten.</b></p><p>Kommissionssprecherin Bea Heim (SP/SO) brachte es zu Beginn der Eintretensdebatte auf den Punkt: "Gegen Massnahmen, welche die Qualität im Gesundheitswesen verbessern, ist niemand." Jedoch werde seit Jahren über deren Ausgestaltung gestritten. Seit 2007 stünden konkrete Empfehlungen im Raum, getan habe sich nichts.</p><p>Der Bundesrat hatte dem Parlament bereits im Dezember 2015 einen Krankenkassenzuschlag für Qualitätsprogramme vorgeschlagen. Diese Qualitätsprogramme hätten Spitäler und Ärzte dabei unterstützt, ihre Behandlungsprozesse zu verbessern, damit Fehler vermieden werden könnten.</p><p></p><p>Details noch zu klären</p><p>Nachdem der Ständerat vor zwei Jahren nicht auf den bundesrätlichen Entwurf zu den Änderungen im Krankenversicherungsgesetz (KVG) eingetreten war, hat der Nationalrat nun einen neuen Versuch gestartet.</p><p>Mit 159 zu 24 Stimmen bei 4 Enthaltungen stimmte die grosse Kammer am Montag einem überarbeiteten Konzept ihrer vorberatenden Gesundheitskommission zu. Dieses schafft die strukturellen und finanziellen Grundlagen zur Umsetzung einer Qualitätsstrategie im Gesundheitswesen.</p><p>Konkret soll eine eidgenössische Qualitätskommission geschaffen werden - in Form einer Stiftung oder einer ausserparlamentarischen Kommission.</p><p></p><p>Verbindliche Verträge</p><p>In der Qualitätskommission sollen die Kantone, die Leistungserbringer, die Versicherer, die Versicherten und weitere Fachleute Einsitz nehmen. Die Kommission würde Behörden, Leistungserbringer und Versicherer beraten. Weiter könnte sie Dritte beauftragen, Qualitätsindikatoren zu entwickeln.</p><p>Weiter sollen sollen Leistungserbringer und Versicherer verpflichtet werden, nationale Verträge über die Qualitätsentwicklung abzuschliessen. Diese sollen vom Bund geprüft werden und für alle Leistungserbringer verbindlich sein.</p><p></p><p>Bund und Kantone zahlen</p><p>Die zentrale Frage im Nationalrat war, wer die Kosten aufbringt. Der Bundesrat hatte ursprünglich vorgeschlagen, dass die Versicherten die Massnahmen zahlen - über einen Beitrag von maximal 0,07 Prozent der durchschnittlichen Jahresprämie. Das wären derzeit höchstens 3.50 Franken im Jahr.</p><p>Der Nationalrat schlägt auch hier einen anderen Weg ein. Demnach sollen die Kosten je zur Hälfte der Bund und die Kantone tragen. Das beschloss die grosse Kammer mit 119 zu 66 Stimmen.</p><p>Eine Minderheit um die Aargauer CVP-Nationalrätin Ruth Humbel wollte auch die Versicherer in die Pflicht nehmen, scheiterte aber mit diesem tripartiten Finanzierungsschlüssel. Schliesslich genehmigte der Nationalrat einen Kredit in Höhe von 45,2 Millionen Franken für die Jahre 2019 bis 2022.</p><p></p><p>Strafe bei Verstössen</p><p>Weiter stimmte der Nationalrat verschiedenen Sanktionsmöglichkeiten für Leistungserbringer zu, wenn diese die Anforderungen bezüglich Wirtschaftlichkeit und Qualität verletzen. Hält sich ein Leistungserbringer nicht an die Regeln zur Qualitätsentwicklung, soll seine Leistung nicht von der Krankenversicherung vergütet werden.</p><p>Unbestritten war der Grundsatz, wonach sich die Tarife und Preise an der Entschädigung für jene Leistungserbringer orientieren sollen, welche die Leistung in der notwendigen Qualität effizient und günstig erbringen. Was im stationären Bereich gilt, soll auch für den ambulanten Bereich gelten.</p><p></p><p>Ständerat entscheidet über Schicksal</p><p>Als Beispiel dient etwa ein Pilotprogramm in der Chirurgie: Mittels Checklisten soll verhindert werden, dass Patienten am falschen Körperteil operiert oder mit Kompressen im Bauch zugenäht werden. Im Ständerat fand die Mehrheit im Sommer 2016, die Vorlage sei unnötig, der Bund habe bereits genügend Instrumente zur Qualitätssicherung.</p><p>Tritt die kleine Kammer in einer der kommenden Sessionen ein zweites Mal nicht auf das Gesetzesprojekt ein, ist dieses vom Tisch. Möglich ist aber auch die Rückweisung des Geschäfts an die Kommission, wie dies die FDP-Fraktion im Nationalrat erfolglos vorgeschlagen hatte.</p><p>Die Partei wollte aus Bürokratiegründen auf die Einsetzung einer Kommission verzichten und dafür die Kompetenzen des nationalen Vereins für Qualitätsentwicklung in Spitälern und Kliniken ausweiten. Die Finanzierung sollte nach dem Vorbild der Programme der Stiftung Patientensicherheit Schweiz gestaltet werden. Der Antrag wurde mit 154 zu 27 Stimmen bei 5 Enthaltungen abgelehnt.</p><p><b></b></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 05.03.2019</b></p><p><b>Auch Ständerat will eidgenössische Qualitätskommission </b></p><p><b>Eine eidgenössische Kommission soll die Qualität im Gesundheitswesen fördern. Nach dem Nationalrat hat sich auch der Ständerat dafür ausgesprochen - gegen den Willen seiner Kommission, die eine privatrechtliche Organisation vorgeschlagen hatte.</b></p><p>Seit Jahren wird darum gestritten, wie die Qualität im Gesundheitswesen verbessert werden könnte. Dabei geht es namentlich um die Finanzierung von Qualitätsprogrammen. Solche unterstützen Spitäler und Ärzte dabei, ihre Behandlungsprozesse zu verbessern, damit Fehler vermieden werden können.</p><p>Der Bundesrat hatte dem Parlament Massnahmen vorgeschlagen, die mit einem Krankenkassenzuschlag finanziert werden sollten. Im Ständerat wollte die Mehrheit aber zunächst nichts von der Gesetzesvorlage wissen. Die Nationalratskommission liess daraufhin ein neues Modell ausarbeiten.</p><p></p><p>Organisationsform umstritten</p><p>Am Dienstag hat der Ständerat dieses nun in den wesentlichen Punkten gutgeheissen. Den Vorschlag seiner vorberatenden Kommission, anstelle einer eidgenössischen Qualitätskommission eine privatrechtliche Organisation vorzusehen, lehnte er mit 24 zu 18 Stimmen ab.</p><p>Nach dem Willen der Kommission sollten die Kantone gemeinsam mit den Verbänden der Leistungserbringer und der Versicherer die Organisation gründen und dafür sorgen, dass die Versicherten sowie Fachleute angemessen vertreten sind. Der Bundesrat sollte nur dann einschreiten, wenn keine solche Organisation gegründet würde.</p><p></p><p>Bundesrat ernennt Mitglieder</p><p>Der Ständerat folgte aber einer von SP-Ständerat Hans Stöckli (BE) angeführten Kommissionsminderheit. Deren Konzept entspricht im Wesentlich jenem des Nationalrates. Demnach soll der Bundesrat eine eidgenössische Qualitätskommission einsetzen und deren Mitglieder ernennen. Er muss dabei für eine angemessene Vertretung der Kantone, der Leistungserbringer, der Versicherer, der Versicherten sowie von Fachleuten sorgen. Gemäss der Version des Ständerates sollen auch die Patientenorganisationen vertreten sein.</p><p>Mit einer eidgenössischen Kommission könnten die Ziele besser erreicht werden, argumentierten die Befürworter. Die Aufgabe in die Hände der Leistungserbringer und Versicherer zu legen, sei nicht sinnvoll. Diese hätten die Qualitätsentwicklung seit Jahren voranbringen sollen. Geschehen sei aber nur wenig. Paul Rechsteiner (SP/SG) gab zu bedenken, die Öffentlichkeit müsse die Massnahmen zahlen. Das sollte sich auch in der Organisationsform abbilden.</p><p></p><p>Zahnloser Papiertiger</p><p>Alex Kuprecht (SVP/SZ) stellte fest, in der Regel lehne er neue staatliche Strukturen ab. Aber die Version der Kommission mit einer privatrechtlichen Organisation sei wirkungslos. Der Dachverband der Ärzte FMH habe sich bisher allen Massnahmen verweigert.</p><p>Die Befürworter des Kommissionsvorschlags argumentierten vergeblich, ein Bottom-up-Ansatz wäre sinnvoller als eine behördennahe Kommission. Die privatrechtliche Organisation wäre keineswegs ein zahnloser Papiertiger, sagte Joachim Eder (FDP/ZG). "Wir nehmen die Leistungserbringer und Versicherer stark in die Pflicht." Josef Dittli (FDP/UR) gab zu bedenken, dass der Bundesrat auch in diesem Modell die Ziele festlegen würde.</p><p></p><p>Aufgaben und Finanzierung</p><p>Umstritten war auch, welche Aufgaben die Qualitätsorganisation beziehungsweise -kommission genau haben soll. Gemäss dem nun beschlossenen Konzept soll sie Dritte damit beauftragen, neue Qualitätsindikatoren zu entwickeln sowie Studien und Programme zur Qualitätsentwicklung durchzuführen.</p><p>Die Kosten sollen je zur Hälfte von Bund und Kantonen getragen werden. Die Kommission hatte vorgeschlagen, dass sich Bund, Kantone und die Versicherer die Kosten teilten.</p><p></p><p>Hauptsache Qualitätsmassnahme</p><p>Gesundheitsminister Alain Berset zeigte sich zufrieden, dass die Notwendigkeit von Qualitätsmassnahmen nicht mehr bestritten wird. Der Bund habe bisher nichts tun können, weil die gesetzliche Grundlage gefehlt habe, sagte er.</p><p>Die Frage der Organisationsform sei angesichts dessen sekundär, zumal nach beiden Konzepten dieselben Akteure in der Organisation vertreten wären. Dennoch bevorzuge der Bundesrat eine eidgenössische Kommission. Diese Form sei einfacher und schneller umsetzbar.</p><p>In der Gesamtabstimmung hiess der Ständerat die Änderungen des Krankenversicherungsgesetzes mit 35 zu 3 Stimmen bei 4 Enthaltungen gut. Die Vorlage geht mit kleineren Differenzen zurück an den Nationalrat.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 05.06.2019</b></p><p>Eine eidgenössische Kommission soll künftig die Qualität im Gesundheitswesen fördern. Nach dreieinhalb Jahren hat das Parlament die entsprechende Vorlage in trockene Tücher gebracht. Demnach soll der Bundesrat eine eidgenössische Qualitätskommission einsetzen und deren Mitglieder ernennen. Er muss dabei für eine angemessene Vertretung der Kantone, der Leistungserbringer, der Versicherer, der Versicherten sowie von Fachleuten sorgen. Zudem sollen auch die Patientenorganisationen vertreten sein. Am Mittwoch hat die grosse Kammer nun die letzten verbleibenden Differenzen beim Geschäft bereinigt. Die Lösung punkto Finanzierung sieht nun vor, dass sich Bund, Kantone und Versicherer die Kosten je zu einem Drittel teilen sollen. </p>
Updated
09.04.2025 00:07

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