Fakultativprotokoll von 2011 zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes. Genehmigung
Details
- ID
- 20150085
- Title
- Fakultativprotokoll von 2011 zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes. Genehmigung
- Description
- Botschaft vom 11. Dezember 2015 zur Genehmigung des Fakultativprotokolls vom 19. Dezember 2011 zum Überein kommen über die Rechte des Kindes vom 20. November 1989 betreffend ein Mitteilungsverfahren
- InitialSituation
- <p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 11.12.2015</b></p><p><b>Bundesrat will drittem Fakultativprotokoll zur UNO-Kinderrechtskonvention beitreten </b></p><p><b>Der Bundesrat hat am Freitag die Botschaft zur Genehmigung des dritten Fakultativprotokolls zur UNO-Kinderrechtskonvention verabschiedet. Dieses stellt dem zuständigen Ausschuss der UNO neue Kontrollmechanismen zur Verfügung. Damit soll die Konvention wirksamer umgesetzt und ihre Bedeutung in der Praxis gestärkt werden. </b></p><p>Die Schweiz ist sowohl dem UNO-Übereinkommen über die Rechte des Kindes (Konvention) als auch seinen ersten beiden Fakultativprotokollen beigetreten. Im Unterschied zu den meisten anderen Menschenrechtsübereinkommen der UNO verfügte das für diese Konvention zuständige Kontrollorgan, der Ausschuss für die Rechte des Kindes (Ausschuss), bislang einzig über ein Berichtsverfahren als Kontrollinstrument</p><p>Das dritte Fakultativprotokoll stellt dem Ausschuss nun weitere Kontrollmechanismen zur Verfügung. Im Vordergrund steht dabei das individuelle Mitteilungsverfahren, mit dem Einzelpersonen nach Ausschöpfung des innerstaatlichen Instanzenzuges Verletzungen der Konventionsgarantien vor dem Ausschuss geltend machen können. Das Fakultativprotokoll beinhaltet als weitere Kontrollinstrumente ein zwischenstaatliches Mitteilungsverfahren und ein Untersuchungsverfahren. Die Auffassungen des Ausschusses in diesen Verfahren sind rechtlich nicht verbindlich und können durch Empfehlungen zu ihrer Umsetzung ergänzt werden.</p><p>Wirksame Kontrollinstrumente sind unverzichtbare Mittel, um die Menschenrechte effektiv durchsetzen zu können. Die Schweiz hat deshalb analoge Mechanismen bereits bei anderen UNO-Übereinkommen anerkannt. Sie beteiligt sich auch aktiv an den Bemühungen, diese Kontrollmechanismen zu stärken und deren Ausbau zu fördern. Ein Beitritt zum Fakultativprotokoll erhöht zudem die politische Glaubwürdigkeit der Schweiz, wenn sie sich auf der internationalen Ebene für die Rechte der Kinder einsetzt.</p>
- Objectives
-
-
- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 11. Dezember 2015 zur Genehmigung des Fakultativprotokolls vom 19. Dezember 2011 zum Überein kommen über die Rechte des Kindes vom 20. November 1989 betreffend ein Mitteilungsverfahren
- Resolutions
-
Date Council Text
-
- Number
- 0
- Text
- Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend ein Mitteilungsverfahren
- Resolutions
-
Date Council Text
-
- Number
- 1
- Text
- Bundesbeschluss über die Genehmigung des Fakultativprotokolls vom 19. Dezember 2011 zum Übereinkommen vom 20. November 1989 über die Rechte des Kindes betreffend ein Mitteilungsverfahren
- Resolutions
-
Date Council Text 29.09.2016 2 Beschluss gemäss Entwurf 05.12.2016 1 Zustimmung 16.12.2016 2 Annahme in der Schlussabstimmung 16.12.2016 1 Annahme in der Schlussabstimmung
-
- Proceedings
- <p><b>Debatte im Ständerat, 29.09.2016</b></p><p>(sda) Die Schweiz soll dem dritten Fakultativprotokoll zur UNO-Kinderrechtskonvention beitreten. Der Ständerat hat sich als Erstrat dafür ausgesprochen. Das Protokoll ergänzt die Kinderrechtskonvention um ein so genanntes Mitteilungsverfahren. Einzelpersonen können sich an den UNO-Kinderrechtsausschuss wenden und Verletzungen ihrer Kinderrechte geltend machen. Voraussetzung ist, dass die innerstaatlichen Rechtsmittel ausgeschöpft sind. Damit könne die Konvention wirksamer umgesetzt und ihre Bedeutung in der Praxis gestärkt werden, sagte Aussenminister Didier Burkhalter. Das gehöre zu den Prioritäten der Schweiz in der Menschenrechtspolitik. Die Auffassungen und Empfehlungen des UNO-Kinderrechtsausschusses sind juristisch nicht bindend.</p><p></p><p><b>Debatte im Nationalrat, 05.12.2016</b></p><p><b>Parlament will Rechte der Kinder stärken </b></p><p>(sda) Die Schweiz kann dem dritten Fakultativprotokoll zur UNO-Kinderrechtskonvention beitreten, mit dem die Rechte der Kinder gestärkt werden sollen. Der Nationalrat hat am Montag als Zweitrat zugestimmt.</p><p>Die grosse Kammer sprach sich mit 116 zu 66 Stimmen für die Ratifizierung aus. Das Geschäft ist damit bereit für die Schlussabstimmung. Mit dem Protokoll könne die Konvention wirksamer umgesetzt und ihre Bedeutung in der Praxis gestärkt werden, sagte Aussenminister Didier Burkhalter.</p><p>Das Protokoll ergänzt die Kinderrechtskonvention um ein so genanntes Mitteilungsverfahren. Einzelpersonen können sich an den UNO-Kinderrechtsausschuss wenden und Verletzungen ihrer Kinderrechte geltend machen. Voraussetzung ist, dass die innerstaatlichen Rechtsmittel ausgeschöpft sind.</p><p></p><p>Weitere Kontrollmechanismen</p><p>Bevor das dritte Fakultativprotokoll 2011 verabschiedet wurde und im April 2014 in Kraft trat, sah die Konvention als Kontrollmechanismus lediglich ein Berichtsverfahren vor. Dabei konnte der Kinderrechtsausschuss nur die Berichte der Vertragsstaaten prüfen.</p><p>Das dritte Fakultativprotokoll stärkt nun die Konvention. Es enthält neben dem Recht für Einzelne oder Personengruppen zwei weitere Kontrollmechanismen: Der erste ist ein zwischenstaatliches Mitteilungsverfahren. Dabei kann ein Vertragsstaat beim Kinderrechtsausschuss geltend machen, dass ein anderer Vertragsstaat seinen Verpflichtungen aus der Kinderrechtskonvention nicht nachkommt.</p><p></p><p>Empfehlungen nicht bindend</p><p>Zweitens kann auch der Ausschuss selbst ein Untersuchungsverfahren durchführen, wenn er zuverlässige Angaben hat, dass ein Vertragsstaat schwerwiegend oder systematisch die Konventionsrechte der Kinder verletzt. Die Auffassungen und Empfehlungen des UNO-Kinderrechtsausschusses sind für die Regierung des betroffenen Vertragsstaates juristisch allerdings nicht bindend.</p><p>Das Parlament hatte 2014 eine Motion von Nationalrätin Viola Amherd (CVP/VS) angenommen, die den Bundesrat mit der Unterzeichnung beauftragte. Mit der Ratifizierung des Protokolls könne eine Lücke gefüllt werden, sagte Amherd am Montag im Namen der vorberatenden Kommission. Inhaltlich liege dieses ganz auf der Linie der Schweiz.</p><p></p><p>"Unsinniges Protokoll"</p><p>Gegen das Protokoll stellte sich die SVP. Andrea Geissbühler (SVP/BE) betonte, die SVP sei für den Schutz von Kindern. Dieser werde mit dem Protokoll aber in keinerlei Hinsicht verbessert, denn es gehe ausschliesslich um Prozedurales. Geissbühler sprach von einem "unsinnigen Protokoll", das nur Kosten und Bürokratie verursache - und all das nur, "um der UNO zu gefallen oder einfach dabei zu sein".</p><p>Die Sprecher der anderen Fraktionen widersprachen. Beat Flach (GLP/AG) fragte Geissbühler, was denn die Rechte der Kinder wert seien, wenn es keinen Prozess gebe, um sie einzufordern. Christa Markwalder (FDP/BE) stellte fest, auch die FDP sei zunächst skeptisch gewesen.</p><p>Sie sei aber zum Schluss gekommen, dass es keinerlei Umsetzungsbestimmungen im innerstaatlichen Recht brauche. Auch habe die Ratifizierung keinerlei Kosten zur Folge. Das Protokoll nicht zu ratifizieren, würde der Glaubwürdigkeit der Schweiz schaden.</p>
- Updated
- 09.04.2025 00:02