Ausgleichsfondsgesetz
Details
- ID
- 20150087
- Title
- Ausgleichsfondsgesetz
- Description
- Botschaft vom 18. Dezember 2015 zum Bundesgesetz über die Anstalt zur Verwaltung der Ausgleichsfonds von AHV, IV und EO (Ausgleichsfondsgesetz)
- InitialSituation
- <p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 18.12.2015</b></p><p><b>Neue Rechtsform für die AHV-, IV- und EO-Ausgleichsfonds </b></p><p><b>Der Bundesrat hat die Ergebnisse der Vernehmlassung zum Bundesgesetz über die Anstalt zur Verwaltung der Ausgleichsfonds von AHV, IV und EO (Ausgleichsfondsgesetz) zur Kenntnis genommen. Er hat die Botschaft ans Parlament überwiesen. Die Vorlage schafft eine klare Rechtsform für die Ausgleichsfonds mit dem Ziel, die Good-Governance-Grundsätze einzuhalten und die Transparenz sowie die Aufsicht zu regeln. </b></p><p>Der Gesetzesentwurf hat die Errichtung einer öffentlich-rechtlichen Anstalt zur Verwaltung der Ausgleichsfonds von AHV, IV und EO zum Zweck. Die Anstalt soll unter der Bezeichnung "compenswiss (Ausgleichsfonds AHV/IV/EO, Fonds de compensation AVS/AI/APG, Fondi di compensazione AVS/AI/IPG, Fonds da cumpensaziun AVS/AI/UCG)" im Handelsregister eingetragen werden. Mit der Bildung und Bezeichnung ihrer Organe erhält die Compenswiss die Rechtspersönlichkeit und eine eigene, eindeutige Rechtsstellung. Damit verlieren der AHV-, der IV- und der EO-Ausgleichsfonds ihre jeweilige Rechtspersönlichkeit.</p><p></p><p>Klar und transparent geregelte Aufgaben, Rechte und Pflichten</p><p>Durch die neue Rechtsform können die Vertragspartner der Compenswiss ihre Wirtschafts-partnerin eindeutig identifizieren. Die Anstalt bleibt für die Verwaltung der Ausgleichsfonds von AHV, IV und EO zuständig. Es soll sichergestellt werden, dass die zur Zahlung der gesetzlichen Leistungen notwendigen flüssigen Mittel jederzeit vorhanden sind und das Vermögen so angelegt wird, dass das bestmögliche Verhältnis zwischen Sicherheit und marktkonformem Ertrag gewährleistet werden kann.</p><p>Da die neue Anstalt eine öffentliche Aufgabe wahrnimmt, wird sie dem Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen unterstellt. Davon ausgenommen sind Vermögensverwaltungsmandate.</p><p>Gegenstand der Gesetzesvorlage sind auch die Organisation der Anstalt, die Stellung sowie die berufliche Vorsorge des Personals. Die Verantwortlichkeiten der Anstalt und der Zentralen Ausgleichsstelle betreffend Rechnungslegung werden besser abgegrenzt, und die Aufsicht über die Anstalt wird geregelt. Die Anstalt ist von Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuern befreit. Festgelegt werden auch die Modalitäten der Schuldenrückzahlung der IV an die AHV nach Ablauf der befristeten Mehrwertsteuererhöhung, d.h. ab dem 1. Januar 2018.</p><p>Die Errichtung der öffentlich-rechtlichen Anstalt hat keine Konsequenzen für den Bundeshaushalt.</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 18. Dezember 2015 zum Bundesgesetz über die Anstalt zur Verwaltung der Ausgleichsfonds von AHV, IV und EO (Ausgleichsfondsgesetz)
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über die Anstalt zur Verwaltung der Ausgleichsfonds von AHV, IV und EO (Ausgleichsfondsgesetz)
- Resolutions
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Date Council Text 06.12.2016 2 Beschluss abweichend vom Entwurf 06.03.2017 1 Abweichung 31.05.2017 2 Abweichung 07.06.2017 1 Zustimmung 16.06.2017 2 Annahme in der Schlussabstimmung 16.06.2017 1 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 06.12.2016</b></p><p><b>Ständerat heisst neues Ausgleichsfondsgesetz gut </b></p><p><b>Eine öffentlich-rechtliche Anstalt mit Namen compenswiss soll künftig die drei Ausgleichsfonds von Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), Invalidenversicherung (IV) und Erwerbsersatzordnung (EO) verwalten. Der Ständerat hat am Dienstag das neue Ausgleichsfondsgesetz einstimmig genehmigt.</b></p><p>Umstritten war vor allem die Frage der Revisionsstelle. Der Bundesrat schlug vor, dass die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) die Revision durchführt. Damit würde compenswiss von der gleichen Revisionsstelle betreut wie die Zentrale Ausgleichsstelle (ZAS), sagte Bundesrat Alain Berset. Es gebe keinen Grund für einen Systemwechsel.</p><p>Im Ständerat wurde er unter anderem von der Linken unterstützt. Die EFK sei in der Lage, die komplexe Aufgabe wahrzunehmen, sagte Hans Stöckli (SP/BE). Die Finanzdelegation sprach sich ebenfalls für die EFK aus. Diese sei als Revisionsstelle eingetragen und verfüge über die nötige Expertise, sagte ihr Sprecher Jean-René Fournier (CVP/VS). Die EFK sei der verlängerte Arm des Parlaments bei der Finanzaufsicht und ebenso unabhängig wie jede private Revisionsstelle.</p><p></p><p>Zweifel an Unabhängigkeit</p><p>Der Ständerat entschied sich jedoch mit 21 zu 20 für eine unabhängige Revisionsstelle. Die EFK leiste unbestritten gute Arbeit und habe eine grosse Nähe zum Geschäft, sagte Kommissionssprecher Pirmin Bischof (CVP/SO). Die nötige Unabhängigkeit fehle ihr aber.</p><p>Eine vom Verwaltungsrat bestimmte Revisionsstelle ist nach Ansicht der Mehrheit unabhängiger. Der Staat müsse sich auch zurückhalten, wenn es um Tätigkeiten gehe, die auf dem freien Markt angeboten würden, erklärte Bischof.</p><p>Kern des neuen Gesetzes ist die Schaffung einer Anstalt zur Verwaltung der drei Ausgleichsfonds von AHV, IV und EO. Diese verlieren ihre Rechtspersönlichkeit - im Gegenzug erhält compenswiss (Ausgleichsfonds AHV/IV/EO) Rechtspersönlichkeit. Damit können Wirtschaftspartner die Ausgleichsstelle eindeutig identifizieren, was in der heutigen Struktur nicht immer möglich ist.</p><p>Compenswiss muss sicherstellen, das jederzeit genügend flüssige Mittel vorhanden sind, damit die Institutionen ihre gesetzlichen Leistungen erfüllen können. Die Gelder muss compenswiss so anlegen, dass das Verhältnis zwischen Sicherheit und marktkonformem Ertrag das bestmögliche ist. Mit Ausnahme von Vermögensverwaltungsmandaten muss sie sich an das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen halten.</p><p></p><p>Schuldenabbau nach Plan</p><p>Das neue Gesetz regelt auch die Rückzahlung der Schulden des IV-Ausgleichsfonds bei der AHV ab 2018. Die Zusatzfinanzierung der IV und die Massnahmen zum Abbau derer Schulden laufen Ende 2017 aus. Die SP beantragte erfolglos, dass der Bund die Schuldzinsen auch nach diesem Zeitpunkt übernimmt.</p><p>Die IV hat bei der AHV noch ungefähr 12 Milliarden Franken Schulden, sagte Berset. Der Schuldenabbau gehe genau nach Plan. Es sei an der Zeit, dass die IV die Zinslast selber trage. Die Vorlage geht nun an den Nationalrat.</p><p></p><p>SDA-Meldung </p><p><b>Debatte im Nationalrat, 06.03.2017</b></p><p><b>Alle Ausgleichsfonds unter einem rechtlichen Dach </b></p><p><b>Eine öffentlich-rechtliche Anstalt mit Namen compenswiss verwaltet künftig die drei Ausgleichsfonds von Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), Invalidenversicherung (IV) und Erwerbsersatzordnung (EO). Nach dem Ständerat hat sich am Montag auch der Nationalrat für ein gemeinsames rechtliches Dach ausgesprochen.</b></p><p>Dank diesem sollen Wirtschaftspartner die Ausgleichsstelle eindeutig identifizieren können, was heute nicht immer möglich ist. Das soll Anlagen erleichtern. Die aktuelle Struktur mache Anlagen manchmal kompliziert, vor allem auf den internationalen Finanzmärkten, sagte Bundesrat Alain Berset. "Die Vorlage ist nötig."</p><p>Ein beträchtlicher Teil Rates sah das anders. Die SVP wollte aus grundsätzlichen Gründen kein neues Gesetz. Regulierungswildwuchs und Kompetenzverlagerungen hin zur Verwaltung müssten bekämpft werden, sagte ihr Sprecher Thomas de Courten (BL). Nach Ansicht der SVP liessen sich allfällige Probleme auch auf Basis des geltenden Gesetzes lösen.</p><p>Unterstützung erhielt die Fraktion von der Mehrheit der FDP. Ein neues Gesetz brauche es nur dann, wenn es zwingend nötig sei, sagte Bruno Pezzatti (ZG). "Das ist hier nicht der Fall." Zudem enthalte die Vorlage unnötige Detailbestimmungen, die in eine Verordnung gehörten oder sogar in ein Reglement. Mit 99 zu 83 Stimmen trat der Rat dennoch auf die Vorlage ein.</p><p></p><p>Private Revisionsstelle</p><p>Wie im Nationalrat gab auch im Ständerat die Frage der Revisionsstelle zu reden. Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, die Aufgabe der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) zu übertragen. Die Räte wollen jedoch eine unabhängige Revisionsstelle für compenswiss. Nach dem Willen des Ständerats soll diese vom Verwaltungsrat gewählt werden.</p><p>Der Nationalrat setzte den Bundesrat als Wahlgremium ein. Eine Minderheit hatte sich für die EFK als Revisionsstelle stark gemacht. Alle Revisionsstellen mit dem nötigen fachlichen Know-how seien schon bei den Fonds engagiert, sagte Barbara Gysi (SP/SG). Wenn die Finanzkontrolle ausgeschlossen werde, beschneide das Parlament seine eigene Oberaufsicht, warnte ihre Tessiner Fraktionskollegin Marina Carobbio. Ein Teil der SVP war der gleichen Meinung: Überall sonst attestiere man der EFK auch die nötige Unabhängigkeit, sagte de Courten.</p><p></p><p>Keine Einschränkung im Ausland</p><p>Compenswiss muss sicherstellen, das jederzeit genügend flüssige Mittel vorhanden sind, damit die Institutionen ihre gesetzlichen Leistungen erfüllen können. Die Gelder muss compenswiss so anlegen, dass das Verhältnis zwischen Sicherheit und marktkonformem Ertrag das bestmögliche ist.</p><p>Weitere Vorgaben hat der Nationalrat abgelehnt. Die SVP wollte durchsetzen, dass höchstens 30 Prozent der Anlagen in Fremdwährungen getätigt werden dürfen. Es gehe um "Schweizer Volksvermögen", das auch in der Schweiz investiert werden müsse, sagte de Courten. Anlagemöglichkeiten gebe es genügend.</p><p>Die SVP scheiterte auch mit dem Antrag, den Verwaltungsrat statt mit elf mit neun Mitgliedern zu besetzen. Diese sollten zudem hohe fachliche Kompetenz vorweisen müssen. De Courten äusserte den Verdacht, dass es eher darum gehe, gewisse Pfründe zu pflegen. Erfolgt hatte die SVP hingegen mit der Forderung, dass der Verwaltungsrat das Organisationsreglement ohne Genehmigung des EDI erlassen kann.</p><p></p><p>IV-Unterstützung läuft aus</p><p>Das neue Gesetz regelt auch die Rückzahlung der Schulden des IV-Ausgleichsfonds bei der AHV ab 2018. Die Zusatzfinanzierung der IV und die Massnahmen zum Abbau derer Schulden laufen Ende 2017 aus.</p><p>Die Linke beantragte, dass der Bund bis zur definitiven Entschuldung der IV für den jährlichen Zinsaufwand aufkommen soll. Die IV trage schon die Last der Schuldentilgung, sagte Bea Heim (SP/SO). Es sei nicht gerecht, den Versicherten nun auch noch die Schuldzinsen aufzubürden.</p><p>In der Gesamtabstimmung nahm der Nationalrat die Vorlage mit 121 zu 68 Stimmen an. </p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 31.05.2017</b></p><p><b>Ständerat beharrt auf einer Differenz beim Ausgleichsfondsgesetz </b></p><p><b>In weiten Teilen des Ausgleichsfondsgesetzes sind sich National- und Ständerat einig. Eine öffentlich-rechtliche Anstalt mit Namen compenswiss verwaltet künftig die drei Fonds von AHV, IV und EO. In einem Punkt beharrt die kleine Kammer aber auf ihrem Vorschlag.</b></p><p>Einstimmig hat sie am Mittwoch an der Vorgabe festgehalten, das Organisationsreglement von compenswiss aus Gründen der Good Governance dem Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) zur Genehmigung zu unterbreiten. Der Nationalrat hingegen möchte darauf verzichten.</p><p>Kommissionssprecher Pirmin Bischof (CVP/SO) sagte, die Differenz sei "nicht ganz unwichtig". Der Bund trage mit mehr als zehn Milliarden Franken zum AHV-Fonds bei. Deshalb sei es finanzpolitisch angebracht, die Verwaltung als Haupteigentümer zum Organisationsreglement zu konsultieren.</p><p>Die Vorlage geht mit dieser Differenz nun zurück an den Nationalrat. Bei den übrigen umstrittenen Punkten schwenkte der Ständerat auf die Linie des Nationalrats ein. Demnach soll der Bundesrat eine unabhängige Revisionsstelle für compenswiss stellen - auf Antrag des Verwaltungsrats. In der ersten Beratung hatte der Ständerat die Wahl ganz dem Verwaltungsrat überlassen wollen.</p><p></p><p>Eindeutige Identifizierung</p><p>Zum Kern der Vorlage herrschte von Beginn weg Einigkeit im Parlament. Sowohl National- und Ständerat sprachen sich für ein gemeinsames rechtliches Dach für die drei Ausgleichsfonds aus - auch wenn sich die SVP und grosse Teile der FDP in der grossen Kammer aus bürokratischen Gründen dagegenstellten.</p><p>Dank der Neuorganisation von compenswiss sollen Wirtschaftspartner die Ausgleichsstelle eindeutig identifizieren können, was heute nicht immer möglich ist. Das soll Anlagen erleichtern. Die aktuelle Struktur mache Anlagen manchmal kompliziert, vor allem auf den internationalen Finanzmärkten, sagte Bundesrat Alain Berset.</p><p></p><p>Verwalter von Milliardenvermögen</p><p>Compenswiss muss sicherstellen, das jederzeit genügend flüssige Mittel vorhanden sind, damit die Institutionen ihre gesetzlichen Leistungen erfüllen können. Die Gelder muss compenswiss so anlegen, dass das Verhältnis zwischen Sicherheit und marktkonformem Ertrag das bestmögliche ist.</p><p>Das neue Gesetz regelt auch die Rückzahlung der Schulden des IV-Ausgleichsfonds bei der AHV ab 2018. Die Zusatzfinanzierung der IV und die Massnahmen zum Abbau derer Schulden laufen Ende 2017 aus.</p><p>Die Ausgleichsfonds wiesen Ende Dezember 2016 ein Vermögen von insgesamt 34,82 Milliarden Franken aus. Davon entfielen 29,68 Milliarden Franken auf die AHV, 4,27 Milliarden Franken auf die IV und 866 Millionen Franken auf die EO.</p><p></p><p></p><p>SDA-Meldung </p><p><b>Debatte im Nationalrat, 07.06.2017</b></p><p><b>Parlament bringt Ausgleichsfondsgesetz unter Dach </b></p><p><b>Der Nationalrat hat am Mittwoch die letzte Differenz beim Ausgleichsfondsgesetz bereinigt. Die Vorlage ist bereit für die Schlussabstimmung. Die Pfeiler des neuen Gesetzes waren von Beginn weg unumstritten.</b></p><p>Eine öffentlich-rechtliche Anstalt mit Namen compenswiss verwaltet künftig die drei Fonds von AHV, IV und EO. National- und Ständerat sprachen sich für ein gemeinsames rechtliches Dach aus - auch wenn sich die SVP und grosse Teile der FDP dagegenstellten. Sie befürchteten einen zusätzlichen bürokratischen Aufwand. </p><p>Dank der Neuorganisation von compenswiss sollen Wirtschaftspartner die Ausgleichsstelle eindeutig identifizieren können, was heute nicht immer möglich ist. Das soll Anlagen erleichtern. Die aktuelle Struktur mache Anlagen manchmal kompliziert, vor allem auf den internationalen Finanzmärkten, argumentierte der Bundesrat.</p><p></p><p>Milliardenvermögen verwalten</p><p>Compenswiss muss sicherstellen, das jederzeit genügend flüssige Mittel vorhanden sind, damit die Institutionen ihre gesetzlichen Leistungen erfüllen können. Die Gelder muss compenswiss so anlegen, dass das Verhältnis zwischen Sicherheit und marktkonformem Ertrag das bestmögliche ist.</p><p>Das neue Gesetz regelt auch die Rückzahlung der Schulden des IV-Ausgleichsfonds bei der AHV ab 2018. Die Zusatzfinanzierung der IV und die Massnahmen zum Abbau derer Schulden laufen Ende 2017 aus.</p><p>Die Ausgleichsfonds wiesen Ende Dezember 2016 ein Vermögen von insgesamt 34,82 Milliarden Franken aus. Davon entfielen 29,68 Milliarden Franken auf die AHV, 4,27 Milliarden Franken auf die IV und 866 Millionen Franken auf die EO.</p><p></p><p>Bund soll mitentscheiden</p><p>Bei der letzten Differenz zwischen den beiden Räten ging es um aufsichtsrechtliche Fragen. Schliesslich stimmte die grosse Kammer der vom Ständerat formulierten Vorgabe zu, das Organisationsreglement von compenswiss aus Gründen der Good Governance dem Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) zur Genehmigung zu unterbreiten.</p><p>In der ersten Beratung hatte sich der Nationalrat dagegen gewehrt. Nun leistete nur noch die SVP Widerstand. Die letzte Differenz zum Ständerat wurde schliesslich mit 118 zu 70 Stimmen ausgeräumt.</p>
- Updated
- 09.04.2025 00:10