Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit. Bundesgesetz
Details
- ID
- 20150088
- Title
- Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit. Bundesgesetz
- Description
- Botschaft vom 18. Dezember 2015 zur Änderung des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit
- InitialSituation
- <p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 18.12.2015</b></p><p><b>Bundesrat verstärkt Bekämpfung von Missbräuchen auf dem Arbeitsmarkt und Förderung der inländischen Fachkräfte </b></p><p><b>Der Bundesrat hat am 18. Dezember 2015 im Zusammenhang mit der Umsetzung von Artikel 121a zur Zuwanderung zusätzliche Massnahmen zur Bekämpfung der Missbräuche auf dem Arbeitsmarkt beschlossen. Unter anderem verabschiedete er die Botschaft zur Revision des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit und legte das Vorgehen bezüglich der künftigen Ausgestaltung der Flankierenden Massnahmen fest. Der Bundesrat erwartet von den Sozialpartnern und den Kantonen, dass sie sich bis Februar 2016 über Massnahmen zur Missbrauchsbekämpfung einigen. Im Weiteren entschied sich der Bundesrat für eine weitere Verstärkung der Massnahmen der Fachkräfteinitiative. </b></p><p>Der Bundesrat hat am 4. Dezember 2015 erste Vorentscheide zur Umsetzung von Artikel 121a BV gefasst. Dabei sind verschiedene Begleitmassnahmen vorgesehen. Dazu gehören Massnahmen zur verstärkten Bekämpfung von Missbräuchen auf dem Arbeitsmarkt, womit die flankierenden Massnahmen und ihre Wirkung verstärkt werden. Der Bundesrat setzt dabei auf ein Paket mit vier Pfeilern:</p><p><b>1. Entsendegesetz</b>: Der Bundesrat verabschiedete bereits am 1. Juli 2015 die Botschaft zur Änderung des Entsendegesetzes. Er schlägt dem Parlament vor, die Obergrenze der Verwaltungssanktionen im Entsendegesetz bei Verstössen gegen die minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen von 5000 auf 30000 Franken zu erhöhen.</p><p><b>2. Schwarzarbeit</b>: Der Bundesrat verabschiedete die Botschaft zur Revision des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit. Die Revision stellt einen verbesserten Informationsaustausch der verschiedenen an der Schwarzarbeitsbekämpfung beteiligten Behörden sicher. Damit wird die Missbrauchsbekämpfung über den Bereich Schwarzarbeit hinaus verstärkt: Insbesondere können mehr Verstösse gegen das Entsendegesetz und gegen allgemeinverbindlich erklärte Gesamtarbeitsverträge aufgedeckt werden. Der Schutz der Arbeits- und Lohnbedingungen als zentrale Aufgabe der Flankierenden Massnahmen wird damit verstärkt. Neu sollen die Kontrollorgane ausserdem die Kompetenz erhalten, in Bagatellfällen selbstständig Bussen auferlegen zu können.</p><p><b>3. Botschaft zum Bundesgesetz zur Optimierung der Flankierenden Massnahmen und des Vollzugs der FlaM</b>: Die Arbeitsgruppe "Personenfreizügigkeit und Arbeitsmarkt-massnahmen" mit Sozialpartnern und Kantonen unter Führung des Leiters der Direktion für Arbeit im Staatsekretariat für Wirtschaft (SECO) wird aktiviert. Der Bundesrat appelliert an die Sozialpartner, sich darauf zu einigen, welche Massnahmen zur Bekämpfung von Missbräuchen auf dem Arbeitsmarkt und zur Optimierung der flankierenden Massnahmen zielführend sind. Darauf basierend soll das WBF dem Bundesrat bis am 18. März 2016 eine Botschaft vorlegen.</p><p><b>4. Zusätzliche Massnahmen zur Optimierung des Vollzugs der FlaM</b>: Das WBF wurde beauftragt, dem Bundesrat für allfällige weitere Gesetzesanpassungen zu den FlaM für den 18. März 2016 eine Vernehmlassungsvorlage vorzulegen. Diese soll nach einer Vernehmlassung bis am 17. Juni 2016 dem Parlament in einer Botschaft unterbreitet werden. </p><p></p><p><b>Fachkräfteinitiative: Bessere Ausschöpfung des Inländerpotenzials</b></p><p>Zudem beschloss der Bundesrat eine weitere Verstärkung der Fachkräfteinitiative (FKI). Dazu soll die Zusammenarbeit mit den Kantonen und den Organisationen der Arbeitswelt intensiviert werden. Unter anderem wurden die folgenden Massnahmen beschlossen:</p><p>- Arbeitsgruppen werden prüfen, wo Lücken in den Bereichen Aus- und Weiterbildung sowie Umschulung bestehen und allenfalls Massnahmen erarbeiten. Im Fokus stehen dabei Bereiche, in denen der Fachkräftemangel besonders gross ist, namentlich Gesundheits- und technische Berufe sowie Bau- und Gastgewerbe. Hierbei ist das Engagement der Kantone, Sozialpartner, Branchen- und Berufsverbände von zentraler Bedeutung. An einem Fachkräftegipfel im September 2016 werden die Resultate präsentiert und die Kräfte für das weitere Vorgehen gebündelt werden.</p><p>- Bis zum Fachkräftegipfel unternimmt das WBF vertiefte Abklärungen zur Finan-zierung der Weiterbildung von älteren Arbeitnehmenden. Ziel ist es, die Arbeitsmarkt-fähigkeit zu erhalten und zu verbessern.</p><p>- Bereits bis im Juni 2016 werden EFD,UVEK und VBS aufzeigen, wie in der Bundesverwaltung sowie bei den grossen marktnahen Bundesbetrieben wie der SBB, Post und Swisscom mehr inländische Arbeitskräfte aus- und weitergebildet sowie eingestellt werden können.</p><p>- Um das Inlandpotenzial besser auszuschöpfen, hat der Bundesrat im Weiteren entschieden, ein Pilotprogramm zur Flüchtlingslehre zu lancieren. Ziel ist es, anerkannte Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommen rascher ins Erwerbsleben zu integrieren. </p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 18. Dezember 2015 zur Änderung des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit, BGSA)
- Resolutions
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Date Council Text 29.09.2016 1 Beschluss abweichend vom Entwurf 06.03.2017 2 Abweichung 08.03.2017 1 Abweichung 13.03.2017 2 Zustimmung 17.03.2017 1 Annahme in der Schlussabstimmung 17.03.2017 2 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 29.06.2016</b></p><p><b>Nationalrat stutzt Vorlage zu Bekämpfung von Schwarzarbeit zurück </b></p><p><b>(sda) Mit punktuellen Gesetzesänderungen will der Bundesrat die Schwarzarbeit wirksamer bekämpfen. Der Nationalrat befürwortete die Vorlage mit 107 zu 75 Stimmen, nachdem er auf Antrag von bürgerlicher Seite mehrere Punkte herausgestrichen hatte.</b></p><p>Der Nationalrat trat am Donnerstag mit 107 zu 73 Stimmen auf die umstrittenen Vorschläge ein, gegen den Willen der SVP sowie einzelner Mitglieder von FDP und CVP. In der Debatte zog die bürgerliche Mehrheit dem Gesetzesentwurf dann ein paar Zähne. Nun ist der Ständerat am Zug.</p><p></p><p>Beschränkung aufgehoben</p><p>Abgelehnt wurde der Antrag, das vereinfachte Abrechnungsverfahren auf das Personal in Privathaushalten zu beschränken. Heute ist das Verfahren auch für Firmen möglich, wenn die Lohnsumme einen bestimmten Betrag nicht übersteigt. Dabei wollten es SVP, die FDP-Mehrheit und einige Mitglieder von GLP und CVP belassen.</p><p>Sie obsiegten mit 95 zu 82 Stimmen, bei 8 Enthaltungen. Der Bundesrat hätte verhindern wollen, dass das Instrument gegen Schwarzarbeit für die Abrechnung von Verwaltungshonoraren zweckentfremdet und zur Steuerersparnis genutzt wird. Es gehe nicht nur um Einzelfälle, sagte Bundespräsident Johann Schneider-Ammann.</p><p>Das Verfahren sei 2008 für die Entlastung von Kleinstfirmen und Vereinen eingeführt worden, hielt Silvia Flückiger (SVP/AG) dagegen. Komme es zu Missbräuchen aus steuerlichen Gründen, müsse die Steuerverwaltung eingreifen.</p><p>Es gehe es um ein Lohnvolumen von 15 Millionen Franken, sagte Louis Schelbert (Grüne/LU). Vor allem Haushalte und nur wenige Kleinfirmen nutzten das vereinfachte Verfahren. Die Wirtschaftskommission (WAK) hatte der Einschränkung mit Stichentscheid von Präsidentin Susanne Leutenegger Oberholzer (SP/BL) zugestimmt.</p><p></p><p>GAV-Verstösse gestrichen</p><p>Auf Antrag von SVP und FDP strich der Rat mit 99 zu 89 Stimmen eine weitere Bestimmung. Sie sieht vor, dass die Kontrollorgane in den Kantonen den zuständigen Behörden neu Meldung erstatten müssen, wenn sie Anhaltspunkte für Verstösse gegen allgemeinverbindlich erklärte Gesamtarbeitsverträge (GAV) feststellen.</p><p>Mehr Kontrollen brächten zusätzliche administrative Hürden für Betriebe, sagte Olivier Feller (SVP/VD). Corrado Pardini (SP/BE) betonte, dass die Kontrolltätigkeit nicht ausgeweitet werde. Mutmassliche Verstösse gegen allgemeinverbindliche GAV würden von den Kontrolleuren bereits gemeldet, aber die gesetzliche Basis fehle.</p><p></p><p>Umstrittenes Weisungsrecht</p><p>Und das Streichprogramm ging weiter: Ebenfalls auf Antrag der SVP sprach sich der Rat mit 91 zu 89 Stimmen bei 8 Enthaltungen dagegen aus, dass das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) neu mit den Kantonen Leistungsvereinbarungen mit Vorgaben abschliessen kann. "Sie sollen ihren Spielraum behalten können", sagte Flückiger.</p><p>Die CVP dagegen plädierte für die Vereinbarungen, mit denen auf sinnvolle Art Modalitäten geregelt werden könnten und die Kantone würden einbezogen, hielt Markus Ritter (SG) fest. Auch die Volkswirtschaftsdirektoren der Kantone unterstützten den Antrag.</p><p>Bei den Kantonen sei auch nicht "alles Glanz und Gloria", gab Leutenegger Oberholzer zu bedenken. Die Kontrollen würden nicht immer in genügendem Ausmass durchgeführt.</p><p></p><p>Nein zu Sanktionen-Artikel</p><p>Mit 120 zu 66 Stimmen Nein sagte der Rat zu einem neuen Artikel, mit dem der Bundesrat die Sanktionen und Zuständigkeiten bei Verletzungen der Anmelde- und Aufzeichnungspflichten festschreiben will. Heute werde häufig "Vergessen" als Entschuldigung für Pflichtverletzungen angeführt, sagte Schneider-Ammann. Aus Sicht der Mehrheit ist der administrative Aufwand jedoch zu gross.</p><p>Leutenegger Oberholzer dagegen erinnerte an die Pflicht der Arbeitgeber, Arbeitnehmer bei den Behörden zu melden, die der Quellensteuer unterliegen. Auch müssten sie für den Versicherungsschutz der Angestellten sorgen. Neu im Gesetz sei, dass die Kontrollbehörde direkt Sanktionen aussprechen könne.</p><p>Die vom Bundesrat beantragte Sanktion ist eine Busse von bis zu 1000 Franken und bis zu 5000 Franken Busse im Wiederholungsfall. Die kantonalen Volkswirtschaftsdirektoren lehnen laut der WAK-Mehrheit diese Bestimmung ab.</p><p>2015 kontrollierten die kantonalen Inspektoren im Kampf gegen Schwarzarbeit 13'137 Betriebe und 39'777 Personen. Dabei stiessen sie in etwa jedem dritten Betrieb auf Verdachtsfälle.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 06.03.2017</b></p><p><b>Ständerat will den "Putzfrauentrick" zum Steuern sparen verhindern </b></p><p><b>Das vereinfachte AHV-Abrechnungsverfahren für Angestellte soll wie heute nicht nur Privathaushalten, sondern auch Kleinstbetrieben und Vereinen offenstehen. Im Gegensatz zum Bundesrat will das Parlament das Verfahren nicht auf Hausangestellte beschränken.</b></p><p>Der Ständerat diskutierte am Montag über das Schwarzarbeitsgesetz, gegen den Willen von SVP und FDP. Ihr Nichteintretensantrag wurde mit 27 zu 16 Stimmen abgelehnt.</p><p>Peter Föhn (SVP/SZ) kritisierte, dass die Vorlage für Unternehmen viel zusätzlichen Aufwand bringe und widersprach damit der Auffassung der Kommissionsmehrheit. Man müsse sich fragen, ob die Änderungen wirklich helfen würden, sagte auch Thomas Hefti (FDP/GL). "Der Berg hat eine Maus geboren."</p><p></p><p>Loch im Eimer</p><p>Christian Levrat (SP/FR) hielt dagegen, dass es sich um eine stattliche Maus handle. Auf die beantragten Verbesserungen solle nicht verzichtet werden. Schwarzarbeit dürfe nicht bagatellisiert werden. Unter ihr litten ehrliche Unternehmen und die betroffenen Angestellten, aber auch die Sozialwerke.</p><p>Roberto Zanetti (SP/SO) erinnerte an Medienberichte über den "Putzfrauentrick": Ein Schlaumeier habe sich von mehreren Firmen je einen Lohn unter der Einkommensgrenze für das vereinfachte AHV-Abrechnungsverfahren auszahlen lassen, um Steuern zu sparen. "Dieses Loch im Eimer wollen der Bundesrat und die Mehrheit stopfen. Das ist unsere verdammte Pflicht."</p><p>Vereinzelte Razzien zeigten kurzfristig gewisse Wirkung, doppelte Beat Vonlanthen (CVP/FR) nach. Damit Massnahmen aber wirkten, brauche es griffigere Sanktionsmöglichkeiten, die für fehlbare Unternehmen schmerzhaft seien. Olivier Français (FDP/VD) sprach sich für die Bürokratie aus. Sie bringe im vorliegenden Fall Geld ein.</p><p></p><p>"Es muss etwas geschehen"</p><p>Wirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann bat ebenfalls um Eintreten. Etwa 7 Prozent des Schweizer Bruttoinlandproduktes, also rund 50 Milliarden Franken, seien "schwarz gestrichen", sagte er. "Es muss etwas geschehen."</p><p>Umstritten war das vereinfachte Verfahren für die Abrechnung der AHV-Beiträge. Der Bundesrat wollte dieses Verfahren nur für Privathaushalte ermöglichen und damit verhindern, dass es zur Steuerersparnis missbraucht wird.</p><p>Der Ständerat folgte dann aber dem einstimmigen Antrag seiner Wirtschaftskommission (WAK) und entschied nach der ausführlichen Eintretensdebatte oppositionslos, dass das vereinfachte Verfahren neben den Privathaushalten auch Kleinstbetrieben und Vereinen offenstehen solle.</p><p>Ausschliessen will der Ständerat das vereinfachte Verfahren für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften sowie für im eigenen Betrieb mitarbeitende Ehegatten und Kinder. Schneider-Ammann erklärte sich mit dem Antrag der WAK einverstanden. Über diese von der Kommission eingebrachte Ergänzung hat nun noch der Nationalrat zu befinden, der beim geltenden Recht bleiben wollte.</p><p>In einem anderen Punkt folgte der Ständerat hingegen dem Bundesrat. Anders als der Nationalrat will er, dass die Kontrollorgane die zuständigen Stellen auch bei mutmasslichen Verstössen gegen allgemeinverbindlich erklärte Gesamtarbeitsverträge informieren können.</p><p></p><p>Umstrittene Interventionen</p><p>Umstritten war, ob der Bund bei Kantonen, die sich zu wenig gegen Schwarzarbeit engagieren, verstärkt intervenieren sollte. Die Mehrheit lehnte dies ab mit der Begründung, dass solche Leistungsverträge bereits möglich seien. Eine neue Gesetzesgrundlage sei nicht nötig. Schon der Nationalrat hatte so entschieden.</p><p>SP und CVP hätten wie der Bundesrat Regelungen für qualitative, quantitative und strategische Vorgaben an die mit dem Vollzug betrauten Kantone ins Gesetz schreiben wollen. Schliesslich trage der Bund ja 50 Prozent der Kosten, sagte Levrat. Mit 24 zu 20 Stimmen folgte der Rat dann aber dem Nationalrat.</p><p>Dem Bundesrat folgte der Ständerat bezüglich Bussen für Verletzungen der Anmelde- und Aufzeichnungspflichten durch die Arbeitgeber. Die Kontrollorgane sollten damit ein handfestes Instrument erhalten, sagte WAK-Präsident Martin Schmid (FDP/GR). Eine Minderheit hätte wie der Nationalrat den Artikel streichen wollen, unterlag aber.</p><p>In der Gesamtabstimmung hiess der Ständerat die Vorlage mit 30 zu 11 Stimmen bei zwei Enthaltungen gut.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 08.03.2017</b></p><p><b>Parlament schiebt dem "Putzfrauentrick" den Riegel </b></p><p><b>Sich von mehreren Firmen einen "Putzfrauenlohn" auszahlen zu lassen und damit Steuern zu sparen soll nicht mehr möglich sein. Das Parlament hat sich in der Frage geeinigt, für welche Betriebe das vereinfachte Verfahren für die AHV-Abrechnung noch zulässig sein soll.</b></p><p>Der Bundesrat hätte mit der Revision des Gesetzes zur Bekämpfung von Schwarzarbeit dieses Verfahren nur noch für Privathaushalte zulassen wollen. Sein Ziel war, zu verhindern, dass das vereinfachte Abrechnungsverfahren zur Steuerersparnis missbraucht wird. Das Parlament hat nun aber die Bestimmung etwas weiter gefasst.</p><p>Das vereinfachte Verfahren steht somit nicht nur Privathaushalten offen, sondern auch Kleinstbetrieben und Vereinen. Ausgeschlossen ist es dagegen für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften sowie für im Betrieb mitarbeitende Ehegatten und Kinder. Der Nationalrat schloss sich am Mittwoch mit knappem Mehr dem Ständerat an.</p><p></p><p>Knappe Mehrheit für Einschränkungen</p><p>Auch Wirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann befürwortete die Version des Ständerates. Die SVP, eine Mehrheit der FDP sowie einzelne CVP- und BDP-Mitglieder hätten allerdings am ursprünglichen Beschluss des Nationalrats festhalten und damit beim geltenden Recht bleiben wollen. Sie unterlagen aber mit 92 zu 95 Stimmen.</p><p>Namens der Minderheit sagte Sylvia Flückiger-Bäni (SVP/AG), das vereinfachte Verfahren sei 2008 eingeführt worden, um wenigstens für einige Angestellte die Anstellung zu erleichtern. Wegen ein paar Steuer-Spezialisten sollte es nun nicht wieder abgeschafft werden. Der Artikel treffe nicht die Schwarzarbeit, sondern unbescholtene Arbeitende und Abrechnende.</p><p>Das heutige Recht lässt das vereinfachte Verfahren zu, wenn der einzelne Lohn tiefer ist als der Grenzbetrag für die obligatorische berufliche Vorsorge (derzeit 21'150 Franken), und dies bis zur Lohnsumme von 56'400 Franken im Jahr.</p><p>Eine letzte Differenz haben die Kammern noch in der Frage, ob für Arbeitgeber, die die Melde- und Aufzeichnungspflichten verletzen, Bussen ins Gesetz geschrieben werden sollen. Der Ständerat wünscht diese Bestimmung. Der Nationalrat entschied gegen den Willen von SP, Grünen, GLP und BDP mit 117 zu 72 Stimmen, darauf zu verzichten.</p><p>Er folgte dabei der Mehrheit seiner Wirtschaftskommission (WAK). Sylvia Flückiger-Bäni fragte sich, was die Bestimmung letztlich gegen Schwarzarbeit bewirken könne und ob nicht KMU und Gewerbe über Gebühr belastet würden. Eine Busse wird ausgesprochen, sobald die Meldung vergessen wird oder zu spät eintrifft.</p><p></p><p>Präventive Wirkung</p><p>Die Minderheit wollte sich dem Ständerat und dem Bundesrat anschliessen und die Bussen ins Gesetz aufnehmen. Gebe es Kontrollen, gebe es Missbräuche, und wo Missbräuche seien, brauche es Sanktionen, begründete Sprecherin Ada Marra (SP/VD).</p><p>Schneider-Ammann betonte, dass die Meldepflicht bereits bestehe. mit den Bussen von bis 1000 Franken respektive bis 5000 Franken im Wiederholungsfall solle aber gerade bei Anstellungen unter dem Jahr eine präventive Wirkung erzielt werden. Es gehe darum, die Meldepflicht besser durchzusetzen.</p><p>Geeinigt haben sich die Räte schliesslich darüber, dass Kontrollorgane der Kantone gegen Schwarzarbeit die zuständigen Stellen mutmassliche Verstösse gegen allgemeinverbindlich erklärte Gesamtarbeitsverträge informieren können - von ihnen gibt es rund 70 in der Schweiz. Die Minderheit hätte auf diesen Punkt verzichten wollen, unterlag aber mit 90 zu 103 Stimmen.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 13.03.2017</b></p><p><b>Ständerat bereinigt Gesetz zu Bekämpfung der Schwarzarbeit </b></p><p><b>Der Ständerat hat am Montag das revidierte Gesetz über die Schwarzarbeit bereinigt und damit bereit gemacht für die Schlussabstimmungen. Kern der Vorlage ist die Unterbindung des "Putzfrauentricks" um Steuern zu sparen.</b></p><p>Die letzte Differenz betraf die Anmelde- und Aufzeichnungspflichten für Betriebe und deren Angestellte. Der Bundesrat wollte die Einhaltung dieser bestehenden Pflichten besser durchsetzen. Unter anderem beantragte er dazu eine Kompetenz für die Kontrollorgane der Kantone, in Bagatellfällen selbst Bussen auferlegen zu können.</p><p>Ausserdem wollte der Bundesrat explizit Sanktionen ins Gesetz schreiben: Verletzungen der Meldepflicht in Bezug auf Quellensteuer und Unfallversicherung sollten mit bis 1000 Franken Busse respektive bis 5000 Franken im Wiederholungsfall geahndet werden.</p><p></p><p>Verzichtsantrag setzt sich durch</p><p>Der Nationalrat wollte jedoch auf diesen Paragrafen verzichten und setzte sich damit durch - der Ständerat folgte ihm am Montag stillschweigend. Martin Schmid (FDP/GR), Präsident der Wirtschaftskommission (WAK), sagte dazu, die Mehrheit wolle kein System mit getrennten Pflichten, Verfahren und Sanktionen.</p><p>Zudem wären viele Betriebe ohne Bezug zu Schwarzarbeit von der Massnahme betroffen. Gehe es um die Anmeldepflicht für die Quellensteuer, müssten allfällige Mängel im Quellensteuergesetz geregelt werden. Eine Minderheit hätte zwar bei der Position des Ständerates bleiben wollen, verzichtete aber auf einen Antrag.</p><p>In einem anderen umstrittenen Punkt der Gesetzesrevision waren die Räte sich schon zuvor einig geworden. Der Bundesrat wollte das vereinfachte Abrechnungsverfahren für Löhne und AHV neu nur noch für Privathaushalte zulassen.</p>
- Updated
- 09.04.2025 00:05