Streichung von Vorrängen im grenzüberschreitenden Übertragungsnetz
Details
- ID
- 20150430
- Title
- Streichung von Vorrängen im grenzüberschreitenden Übertragungsnetz
- Description
- InitialSituation
- <p><b>Medienmitteilung der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates vom 02.09.2016</b></p><p>Die Kommission hat sich mit 10 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung deutlich für eine Änderung des Stromversorgungsgesetzes ausgesprochen. Der Entwurf, der im Rahmen der Arbeiten zur parlamentarischen Initiative 15.430 "Streichung von Vorrängen im grenzüberschreitenden Übertragungsnetz" ausgearbeitet wurde, will den Vorrang für Stromlieferungen an Endverbraucher in der Grundversorgung und für Lieferungen aus erneuerbaren Energien aufheben. Dadurch soll einer allfälligen Netzüberlastung vorgebeugt werden, damit die Systemstabilität und schliesslich die Versorgungssicherheit jederzeit gewährleistet werden können. Der Vorrang für Stromlieferungen aus internationalen Bezugs- und Lieferverträgen (Langfristverträge) ist von der Änderung nicht betroffen. </p><p></p><p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 09.11.2016</b></p><p>Die Kapazität des grenzüberschreitenden Stromübertragungsnetzes ist aus physikalischen Gründen begrenzt. Die im geltenden Stromversorgungsgesetz (StromVG) festgelegten Vorränge für Stromlieferungen über die Grenze überschreiten diese Kapazität deutlich, was eine Gefahr für die Versorgungssicherheit darstellt. Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates (UREK-S) will diese Vorränge deshalb neu regeln. Vorrang haben sollen nur noch Lieferungen aus vor dem 31. Oktober 2002 abgeschlossenen Langfristverträgen sowie aus Grenzwasserkraftwerken. Der Vorrang für Stromlieferungen an Endverbraucher in der Grundversorgung und Lieferungen aus erneuerbaren Energien soll aufgehoben werden. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 9. November 2016 dem Bericht und dem Gesetzesentwurf der Kommission zugestimmt und beantragt die Annahme der im Rahmen der parlamentarischen Initiative 15.430 "Streichung von Vorrängen im grenzüberschreitenden Übertragungsnetz" erarbeiteten Vorlage zur Änderung des StromVG. </p>
- Objectives
-
-
- Number
- 0
- Text
- Resolutions
-
Date Council Text 28.04.2015 0 Beschluss, einen Erlassentwurf auszuarbeiten 28.04.2015 0 Beschluss, einen Erlassentwurf auszuarbeiten 22.06.2015 0 Zustimmung 22.06.2015 0 Zustimmung
-
- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über die Stromversorgung (Stromversorgungsgesetz, StromVG)
- Resolutions
-
Date Council Text 15.12.2016 2 Beschluss gemäss Entwurf 09.03.2017 1 Zustimmung 17.03.2017 2 Annahme in der Schlussabstimmung 17.03.2017 1 Annahme in der Schlussabstimmung
-
- Proceedings
- <p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 15.12.2016</b></p><p><b>Ständerat regelt Vorrang bei Stromlieferungen neu </b></p><p><b>(sda) Im grenzüberschreitenden Stromübertragungsnetz sollen Lieferungen an Haushalte und Lieferungen von Strom aus erneuerbaren Energien keinen Vorrang mehr haben. Das hat der Ständerat am Donnerstag ohne Gegenstimme beschlossen.</b></p><p>Heute führt die nationale Netzgesellschaft Auktionen durch, wenn die Kapazitätsnachfrage im grenzüberschreitenden Übertragungsnetz die verfügbare Kapazität überschreitet. Manche Lieferungen haben jedoch Vorrang und sind von den Auktionen ausgenommen.</p><p>Das betrifft zum einen Verträge, mit welchen die Schweizer Stromwirtschaft die Beteiligung und Bezugsrechte an ausländischen Kraftwerken geregelt hat. Zum andern profitieren davon Lieferungen an Endverbraucher in der Grundversorgung - also Haushalte - sowie Lieferungen von Elektrizität aus erneuerbaren Energien.</p><p>Weil der Vorrang die Netzstabilität gefährden könnte, schlug die Energiekommission des Ständerats (UREK) vor, den Vorrang für die zweite Kategorie aufzuheben. Die Lieferungen mit Vorrang überstiegen die verfügbare Kapazität des grenzüberschreitenden Übertragungsnetzes nämlich deutlich, erklärte UREK-Sprecher Werner Luginbühl (BDP/BE) im Ständerat.</p><p>Ausserdem seien die Vorränge für die Grundversorgung und für erneuerbare Energien europaweit einzigartig und systemfremd. Faktisch wird sich laut Luginbühl mit der Gesetzesänderung nichts ändern, da der Vorrang für Lieferungen an Endverbraucher noch gar nie gewährt wurde. Vor zwei Jahren hatten Elektrizitätsversorger und Kraftwerke den Vorrang erstmals eingefordert. Das Verfahren ist derzeit vor dem Bundesgericht hängig.</p><p>In den nächsten Jahren könnte der Vorrang aber sehr wohl zum Thema werden, sagte Energieministerin Doris Leuthard. Da der Strom in Europa immer günstiger werde, könnte der Import die Netzstabilität gefährden. Der Vorrang für Langfristverträge soll beibehalten werden. Die Gesetzesänderung stützt sich auf eine parlamentarische Initiative der UREK, der auch die Nationalratskommission zugestimmt hat. </p><p><b></b></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 09.03.2017</b></p><p><b>Vorränge bei Stromlieferungen aus dem Ausland werden neu geregelt </b></p><p><b>(sda) Im grenzüberschreitenden Stromübertragungsnetz sollen Lieferungen an Haushalte und Lieferungen von Strom aus erneuerbaren Energien keinen Vorrang mehr haben. Langzeitverträge mit ausländischen Atomkraftwerken geniessen jedoch weiterhin einen privilegierten Netzzugang.</b></p><p>Der Nationalrat ist am Donnerstag mit 136 zu 52 Stimmen dem Beschluss des Ständerats gefolgt und hat eine entsprechende parlamentarische Initiative angenommen. Kritische Stimmen aus dem links-grünen Lager, die auf eine ungerechtfertigte Sonderbehandlung von ausländischem Atomstrom hinwiesen, fanden kein Gehör.</p><p>Heute führt die nationale Netzgesellschaft Auktionen durch, wenn die Kapazitätsnachfrage im grenzüberschreitenden Übertragungsnetz die verfügbare Kapazität überschreitet.</p><p>Lieferungen an Endverbraucher in der Grundversorgung - also Haushalte - sowie Lieferungen von Elektrizität aus erneuerbaren Energien sind von den Auktionen ausgenommen. Um die Netzstabilität nicht zu gefährden, sollen diese Vorränge nun fallen. "Durch solche Vorränge wird die Versorgungssicherheit gefährdet statt gefördert", erklärte Kommissionssprecher Eric Nussbaumer (SP/BL).</p><p></p><p>Versorgungssicherheit</p><p>Weiterhin Vorrang haben sollen nach dem Willen beider Räte hingegen Stromlieferungen aus internationalen Bezugs- und Lieferverträgen, welche primär von Atomkraftwerk-Betreibern gehalten werden. Den Vorschlag einer knappen Mehrheit seiner Energiekommission, den Vorrang von Lieferungen aus Langfristverträgen spätestens zehn Jahre nach Inkrafttreten der Vorlage abzuschaffen, lehnte der Nationalrat ab.</p><p>Diese Verträge sicherten die Versorgungssicherheit in der Schweiz, argumentierten FDP, CVP und SVP. Zudem würde das Vertrauen der betroffenen Unternehmen massiv verletzt, wenn ihre Verträge plötzlich vorzeitig gekündigt würden. Dies sei das Gegenteil von Rechtssicherheit und abzulehnen, argumentierte Daniel Fässler (CVP/AI) im Namen der Minderheit.</p><p>Auch Energieministerin Doris Leuthard sprach sich für die Beibehaltung dieser Vorränge aus. Diese abzuschaffen sei unnötig, da die Verträge sowieso mit der Zeit auslaufen und nach und nach weniger Kapazität beanspruchen würden. Zudem seien sie Gegenstand von Verhandlungen mit der EU über ein Stromabkommen.</p><p></p><p>Vorrang für Atomstrom</p><p>Gegen diese Ausnahme stellten sich SP, Grüne und Grünliberale. Bei dieser Gesetzesänderung gehe es nicht nur um Versorgungssicherheit, sondern vor allem auch um die Beibehaltung von Privilegien für ausländische AKW-Betreiber und Atomstrom, sagte Bastien Girod (Grüne/ZH).</p><p>Der Abschaffung von Vorrängen im grenzüberschreitenden Stromübertragungsnetz sei grundsätzlich nichts entgegenzusetzen, da diese den Wettbewerb verzerrten. Voraussetzung sei jedoch, dass alle Vorränge abgeschafft würden - auch für langfristige Verträge mit ausländischen AKW-Betreibern.</p><p>Beat Jans (SP/BL) äusserte sich noch expliziter. "Wussten Sie, dass Sie mit ihrem Stromkonsum indirekt ausländische Atomkraftwerke subventionieren?", fragte er rhetorisch. Dies geschehe im Rahmen der Langfristverträge mit französischen AKW wie Fessenheim. Deren Atomstrom müsse an der Grenze nicht versteigert werden und könne quasi gratis importiert werden.</p><p>Dadurch würden zeitweise die Stromleitungen blockiert. Mit der Folge, dass alle anderen Akteure, die Strom importierten, mehr bezahlen müssten. Dies sei eine ungerechte Bevorzugung von ausländischem Atomstrom.</p><p>Der Rat liess sich nicht überzeugen.</p>
- Updated
- 09.04.2025 00:28