Mutterschaftsurlaub für hinterbliebene Väter

Details

ID
20150434
Title
Mutterschaftsurlaub für hinterbliebene Väter
Description
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates vom 19.08.2022</b></p><p>Die Kommission nahm die Ergebnisse der Vernehmlassung über ihren Vorentwurf zur Kenntnis, den sie ausgehend von der pa. iv. (Kessler) Weibel. Mutterschaftsurlaub für hinterbliebene Väter<b></b>(<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20150434">15.434</a>)<b></b>ausgearbeitet hatte. Mit 17 Stimmen bei 4 Enthaltungen verabschiedete sie ihren Entwurf zuhanden des Rates. Mit der Gesetzesänderung soll ein durch die Erwerbsersatzordung entschädigter Urlaub von 14 Wochen eingeführt werden, wenn die Mutter kurz nach der Geburt des Kindes stirbt. Eine Minderheit unterstützt die ursprüngliche Vernehmlassungsvorlage, welche einen Urlaub von insgesamt 16 Wochen vorsieht und auch der hinterbliebenen Mutter einen zusätzlichen zweiwöchigen Urlaub gewährt. Eine zweite Minderheit beantragt eine grosszügigere Lösung von insgesamt 20 Wochen. </p><p></p><p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 26.10.2022</b></p><p><b>Der Tod eines Elternteils unmittelbar nach der Geburt ist für die Familie und das Neugeborene ein schwerer Schicksalsschlag. Nach Ansicht des Bundesrats müssen deshalb in den ersten Lebensmonaten die Betreuung und das Wohl des Neugeborenen Vorrang haben. An seiner Sitzung vom 26. Oktober 2022 hat er zur Vorlage der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) Stellung genommen und sich für einen Urlaub von insgesamt 16 Wochen für den überlebenden Elternteil ausgesprochen. </b>(...)</p><p>Wenn die Mutter kurz nach der Geburt des Kindes stirbt, gibt es derzeit keinen spezifischen Urlaub zur Betreuung des Neugeborenen. Nach einem solchen Schicksalsschlag sind die Kinder aber besonders schutzbedürftig und das Interesse des Neugeborenen muss in dieser Situation Vorrang haben. Für den Bundesrat besteht Handlungsbedarf. Er schlägt vor, dem überlebenden Elternteil einen Urlaub zu gewähren. Im Falle des Todes der Mutter kurz nach der Geburt des Kindes soll der überlebende Vater Anspruch auf 14 Urlaubswochen erhalten, die er ab dem Folgetag des Todes der Mutter am Stück beziehen muss. Zudem spricht sich der Bundesrat gemäss Antrag der Minderheit der SGK-N dafür aus, dass der zweiwöchige Vaterschaftsurlaub, der flexibel bezogen werden kann, bestehen bleibt. Stirbt der Vater kurz nach der Geburt des Kindes, so hat die hinterbliebene Mutter zusätzlich zum 14-wöchigen Mutterschaftsurlaub Anspruch auf zwei Wochen Urlaub nach den Modalitäten des Vaterschaftsurlaubs.</p><p></p><p>Finanzielle Auswirkungen auf die EO</p><p>Todesfälle aufgrund von Komplikationen nach einer Schwangerschaft oder Geburt sind nach wie vor selten. Von 2005 bis 2021 waren laut Bundesamt für Statistik (BFS) durchschnittlich fünf von rund 82 000 Geburten betroffen. Die Kosten der EO werden für 2024 auf 120 000 Franken geschätzt. 80 000 Franken entfallen auf den Urlaub für hinterbliebene Väter und 40 000 Franken auf den Urlaub für hinterbliebene Mütter.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Resolutions
    Date Council Text
    22.06.2016 0 Folge geben (Erstrat)
    22.06.2016 0 Folge geben (Erstrat)
    30.08.2016 0 Zustimmung
    30.08.2016 0 Zustimmung
    28.09.2018 1 Fristverlängerung um zwei Jahre bis zur Herbstsession 2020.
    19.03.2021 1 Fristverlängerung
    19.03.2021 1 Bis zur Frühjahrssession 2023.
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über den Erwerbsersatz (Erwerbsersatzgesetz, EOG)
    Resolutions
    Date Council Text
    15.12.2022 1 Beschluss abweichend vom Entwurf
    02.03.2023 2 Abweichung
    13.03.2023 1 Zustimmung
    17.03.2023 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    17.03.2023 1 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 15.12.2022</b></p><p><b>Hinterbliebene Elternteile sollen 16 Wochen Urlaub erhalten</b></p><p><b>Stirbt ein Elternteil kurz nach der Geburt eines Kindes, soll der überlebende Vater oder die überlebende Mutter künftig Anspruch auf 16 Wochen Urlaub haben. Dafür hat sich der Nationalrat am Donnerstag ausgesprochen.</b></p><p>Die grosse Kammer hiess die Vorlage, ausgelöst durch eine parlamentarische Initiative der früheren St. Galler GLP-Nationalrätin Margrit Kessler, mit 171 zu 1 Stimmen bei 22 Enthaltungen gut. Letztere stammten insbesondere von der FDP. Kessler forderte ursprünglich 14 Wochen Urlaub für hinterbliebene Väter. Die Vorlage geht in den Ständerat.</p><p>Die vorberatende Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) hatte mit Stichentscheid des Präsidenten beantragt, einen über die Erwerbsersatzordnung (EO) entschädigten Urlaub von 14 Wochen einzuführen. Die Übertragung des Anspruchs des anderen Elternteil lehnte sie ab.</p><p>Hinterbliebene Väter sollten also lediglich zwei Wochen Vaterschaftsurlaub zu Gute habe, und für hinterbliebene Mütter hätte der zweiwöchige Vaterschaftsurlaub nicht an den Mutterschaftsurlaub angerechnet werden sollen.</p><p><b></b></p><p>"Simple Logik"</p><p>Der Rat entschied sich aber mit 112 zu 76 Stimmen bei 5 Enthaltungen für den grosszügigeren Vorschlag einer Kommissionsminderheit, der die ursprünglich in die Vernehmlassung geschickte Version mit 16 Wochen verlangte. 20 Wochen Urlaub, die eine zweite Minderheit verlangte, lehnte der Nationalrat jedoch ab.</p><p>Der Vorschlag für 16 Wochen folge einer simplen Logik, sagte Jörg Mäder (GLP/ZH). Der Anspruch des einen Elternteils werde einfach auf den hinterbliebenen übertragen, also 14 plus 2 respektive umgekehrt. "Wollt ihr wirklich die Menschlichkeit opfern für 120'000 Franken im Jahr", fragte der Minderheitensprecher sichtlich fassungslos.</p><p>Mit der gewählten Version wolle der Rat verhindern, dass der Mutterschafts- respektive der Vaterschaftsurlaub erlösche, sondern auf den hinterbliebenen Elternteil übertragen werde, betonte Flavia Wasserfallen (SP/BE). Die Seltenheit der Vorfälle mindere die Tragik nicht, erklärte Tiana Angelina Moser (GLP/ZH). Die Lösung helfe mit, neben der Trauer das Leben als Hinterbliebene neu zu organisieren.</p><p><b></b></p><p>Im Sinne des Bundesrates</p><p>Auch der Bundesrat sprach sich für die von der Ratsmehrheit beschlossen Variante aus. Sie gewährleiste die Gleichbehandlung der hinterbliebenen Mutter respektive des hinterbliebenen Vaters. Die Folgekosten seien vernachlässigbar, betonte Gesundheitsminister Alain Berset.</p><p><b></b></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 02.03.2023</b></p><p><b>Hinterlassene Elternteile erhalten 16 Wochen Urlaub</b></p><p>Stirbt ein Elternteil kurz nach der Geburt eines Kindes, hat der überlebende Vater oder die überlebende Mutter künftig Anspruch auf 16 Wochen Urlaub. Nach dem Nationalrat hat sich am Donnerstag auch der Ständerat dafür ausgesprochen.</p><p>Die kleine Kammer hiess die Vorlage, ausgelöst durch eine parlamentarische Initiative der früheren St. Galler GLP-Nationalrätin Margrit Kessler, mit 38 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen gut. </p><p></p><p><b>Debatte im Nationalrat, 13.03.2023</b></p><p>Zustimmung</p>
Updated
14.11.2025 09:06

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