Offenlegungspflicht für Einkünfte aus Tätigkeiten, die unter die Offenlegungspflicht (Interessenbindungen) fallen
Details
- ID
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20150441
- Title
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Offenlegungspflicht für Einkünfte aus Tätigkeiten, die unter die Offenlegungspflicht (Interessenbindungen) fallen
- Description
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- InitialSituation
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<p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Parlament wird beauftragt, das Parlamentsgesetz zu ergänzen: Einkünfte aus Tätigkeiten, die unter die Offenlegungspflicht fallen, sollen abgestuft deklariert werden. </p><p>Beim Eintritt in den Rat und auf jedes Kalenderjahr hin unterrichtet jedes Ratsmitglied das Büro schriftlich über seine beruflichen Tätigkeiten mit folgenden Angaben über seine Interessenbindungen:</p><p>- Tätigkeiten in Führungs- und Aufsichtsgremien und Beiräten von Körperschaften (z. B. Verwaltungsratsmandate), Anstalten und Stiftungen;</p><p>- dauernde Leitungs- und Beraterfunktionen für wichtige Interessengruppen;</p><p>- Mitwirkung in Kommissionen und anderen Organen des Bundes;</p><p>- Beratungstätigkeiten für Bundesstellen.</p><p>Grundsätzlich werden die Interessenbindungen von Ratsmitgliedern in zwei Gruppen eingeteilt, die im Register sichtbar voneinander abgestuft werden: </p><p>1. Tätigkeiten, die ehrenamtlich ausgeübt werden:</p><p>Der ehrenamtliche Charakter einer Tätigkeit ist dann gegeben, wenn die Tätigkeit mit keinerlei Einkünften verbunden ist, es sei denn, es handelt sich um Einkünfte, die lediglich den Charakter eines Spesen-/Aufwandersatzes haben und im Jahr pauschal die Summe von 1200 Franken nicht überschreiten. </p><p>2. Tätigkeiten, die mit Einkünften verbunden sind: </p><p>Als anzeigepflichtige Einkünfte gelten Tätigkeiten, die mit mehr als 1200 Franken im Jahr entschädigt werden und unter die Offenlegungspflicht (Interessenbindung) fallen.</p><p>Anzeigepflichtige Einkünfte werden bei der Veröffentlichung einer der folgenden zehn Stufen zugeordnet:</p><p>- Stufe 1: Einkünfte über 1200 bis 3500 Franken;</p><p>- Stufe 2: Einkünfte bis 7000 Franken;</p><p>- Stufe 3: Einkünfte bis 15 000 Franken;</p><p>- Stufe 4: Einkünfte bis 30 000 Franken;</p><p>- Stufe 5: Einkünfte bis 50 000 Franken;</p><p>- Stufe 6: Einkünfte bis 75 000 Franken;</p><p>- Stufe 7: Einkünfte bis 100 000 Franken;</p><p>- Stufe 8: Einkünfte bis 150 000 Franken;</p><p>- Stufe 9: Einkünfte bis 250 000 Franken;</p><p>- Stufe 10: Einkünfte über 250 000 Franken.</p><p>Bei gesetzlichen Zeugnisverweigerungsrechten und gesetzlichen oder vertraglichen Verschwiegenheitspflichten kann anstelle der Veröffentlichung von Name und Sitz des Vertragspartners eine anonymisierte Form gewählt werden, z. B. "Mandant 1".</p><p>Von der Anzeigepflicht ausgenommen sind Einkünfte aus Tätigkeiten in Körperschaften, Anstalten und Stiftungen, die in eigenem Besitz sind (Mindestkapitalbeteiligung von 10 Prozent).</p>
- Objectives
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- Number
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0
- Text
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- Resolutions
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| Date |
Council |
Text |
| 13.06.2016 |
1 |
Keine Folge gegeben |
- Proceedings
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<p><b>Debatte im Nationalrat, 13.06.2016</b></p><p><b>Parlamentarier müssen Einkünfte nicht deklarieren </b></p><p><b>(sda) Parlamentarierinnen und Parlamentarier müssen auch künftig nicht deklarieren, wie viel sie als Interessenvertreter verdienen. Der Nationalrat hat verschiedene parlamentarische Initiativen, die mehr Transparenz forderten, deutlich bachab geschickt.</b></p><p>Die Vorstösse kamen von links bis rechts, von Grünen, SP und SVP. So forderte SVP-Nationalrat Peter Keller (NW) im Sinne der Transparenz, dass Einkünfte die sich aus Interessenbindungen ergeben, abgestuft pauschal deklariert werden müssen. Dazu zählen etwa Verwaltungsrats- oder Stiftungsratsmandate, Beratungen für Interessengruppen oder die Mitwirkung in Kommissionen des Bundes.</p><p>Parlamentarier seien immer Interessenvertreter, begründete er seinen Vorstoss. Er schlug zehn Abstufungen vor: von Stufe eins mit 1200 bis 3500 Franken bis hin zu Stufe zehn, wo ein Mandat über 250'000 Franken einbringt. Als ehrenamtlich definierte Keller Mandate, wo der Spesen- oder Aufwandersatz maximal 1200 Franken pro Jahr beträgt.</p><p>Alternativ schlug Keller vor, dass Ratsmitglieder freiwillig ihre Einkünfte aus Tätigkeiten, die der Offenlegungspflicht unterstehen, deklarieren. Zudem sollten sie ehrenamtliche Tätigkeiten als solche kennzeichnen können. Doch Keller fand selbst bei seiner Partei nur einige wenige Unterstützer für sein Anliegen. Sukkurs erhielt er von SP und Grünen.</p><p></p><p>Folge der Kasachstan-Affäre</p><p>Die SP nahm die sogenannte Kasachstan-Affäre zum Anlass für fast identische Forderungen. Zusätzlich sollten parlamentarische und nicht parlamentarische Tätigkeiten deklariert werden, "die geeignet sind, den Anschein der Abhängigkeit des Parlamentsmitglieds von Interessengruppen zu erwecken, unabhängig davon, ob diese als selbständige oder unselbständige Tätigkeiten ausgeführt werden".</p><p>Die SP begründete ihren Vorstoss mit den Fragen, welche die Kasachstan-Affäre um Nationalrätin Christa Markwalder (FDP/BE) ausgelöst hatte. Um das Vertrauen in die Politik nicht zu gefährden, brauche es "vollkommene Transparenz über die vorhandenen Interessenbindungen und damit einhergehenden Zahlungen".</p><p>Der Vorstoss der Grünen hatte zum Ziel, im Interessenregister einen Unterschied zwischen entschädigten oder ehrenamtlichen Tätigkeiten machen zu können. Es sei zurzeit nicht möglich, aufgrund des Registers der Interessenbindungen "zwischen voll oder teilweise entschädigten und ehrenamtlichen, also freiwilligen oder nur geringfügig entschädigten Tätigkeiten zu unterscheiden".</p><p>Deshalb sollten mit der Angabe der Interessenbindungen auch eine Angabe über die Höhe der damit verbundenen Entschädigungen gemacht werden. Auch die Grünen schlagen Kategorien vor, damit nicht bei jeder Erhöhung der Entschädigung eine Korrektur notwendig wird.</p><p></p><p>Kein Mehrwert, dafür Voyeurismus</p><p>Die vorberatende Kommission lehnte alle parlamentarischen Initiativen ab. Sie kam zum Schluss, dass es keinen Mehrwert bringt, wenn die Höhe der Einkünfte aus ausserparlamentarischen Tätigkeiten angegeben werden muss. Eine Interessenvertretung setze in erster Linie eine ideelle Identifikation voraus und werde nicht des Geldes wegen wahrgenommen, sagte Ruth Humbel (CVP/AG) namens der Kommission.</p><p>Zudem sei kritisiert worden, dass mit der Publikation von Einkünften dem Voyeurismus Vorschub geleistet werde. Weiter baue die Arbeit des schweizerischen Parlamentes auch auf den von den Parlamentsmitgliedern in ausserparlamentarischen Tätigkeitsfeldern erworbenen Kompetenzen auf. Es sei daher nicht angebracht, dass das Einkommen aus ebendiesen Tätigkeiten öffentlich gemacht werden müsse.</p><p>Humbel verwies jedoch auf die Arbeiten an einer früheren parlamentarischen Initiative von Keller, die von der Staatspolitischen Kommission aufgenommen wurde. Diese fordert die Ergänzung des Interessenregisters: Ehrenamtlich und bezahlte Tätigkeiten sollen unterschieden werden können. Die Kommission wolle damit das Thema Transparenz weiterbehandeln, sagte Humbel.</p>
- Updated
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10.04.2024 17:49
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