Persönliche Mitarbeitende für Parlamentsmitglieder
Details
- ID
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20150445
- Title
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Persönliche Mitarbeitende für Parlamentsmitglieder
- Description
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- InitialSituation
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<p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Um die Mitglieder der eidgenössischen Räte zu entlasten, soll Artikel 3a des Parlamentsressourcengesetzes (PRG; SR 171.21) wie folgt geändert werden:</p><p>Art. 3a</p><p>Die Ratsmitglieder können einen persönlichen Mitarbeiter im Umfang von maximal 80 Prozent über den Bund anstellen. Die Anstellung und Personaladministration läuft über die Parlamentsdienste gemäss deren Richtlinien. Anstellungs-, Weisungs- und Entlassungskompetenz liegen beim Ratsmitglied. Der Bund stellt zudem eine Pauschale von 10 000 Franken für die Arbeitsinfrastruktur und Spesen des Mitarbeiters zur Verfügung.</p>
- Objectives
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- Number
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0
- Text
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- Resolutions
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| Date |
Council |
Text |
| 14.04.2016 |
0 |
Folge geben (Erstrat) |
| 14.04.2016 |
0 |
Folge geben (Erstrat) |
| 19.06.2017 |
0 |
Keine Zustimmung |
| 19.06.2017 |
0 |
Keine Zustimmung |
| 01.03.2018 |
1 |
Keine Folge gegeben |
- Proceedings
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<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 01.03.2018</b></p><p><b>Nationalrat gegen persönliche Mitarbeiter für Parlamentsmitglieder </b></p><p><b>Die Mitglieder der eidgenössischen Räte sollen nicht auf Kosten des Bundes einen persönlichen Mitarbeiter anstellen können. Der Nationalrat hat am Donnerstag eine entsprechende parlamentarische Initiative mit 123 zu 61 Stimmen von Links abgelehnt.</b></p><p>Er folgte damit der Mehrheit der Staatspolitischen Kommission (SPK). Damit ist das Anliegen vom Tisch. Zunächst hatte die SPK die Initiative von Nationalrat Matthias Aebischer (SP/BE) noch knapp angenommen. Danach hatte aber die Ständeratskommission Nein gesagt.</p><p>Die Mehrheit der SPK des Nationalrates änderte darauf die Meinung. Sie begründete dies mit den unterschiedlichen Bedürfnissen der Ratsmitglieder. Beide SPK seien der Auffassung, dass eine grundsätzliche Überprüfung der Entschädigungen für Ratsmitglieder nicht angezeigt sei, sagte Matthias Jauslin (FDP/AG).</p><p>Nach dem Willen des Initianten sollen die Parlamentarier über den Bund maximal eine 80-Prozent-Stelle besetzen können. Für die Arbeitsinfrastruktur des Mitarbeitenden erhielten sie zudem eine Pauschale von 10'000 Franken.</p><p>Das System würde die heutige Jahrespauschale von 33'000 Franken für die Rätinnen und Räte ersetzen. Mitarbeitende für alle Parlamentsmitglieder würden damit unter dem Strich etwa zusätzliche 15 Millionen Franken kosten, sagte Aebischer.</p><p>Angelo Barrile (SP/ZH) doppelte nach, dass persönliche Mitarbeiter der Qualität der parlamentarischen Arbeit zugute kämen. Es könnten ja auch mehrere Ratsmitglieder eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter teilen.</p><p>In den Augen der Minderheit könnten die Ratsmitglieder mit Mitarbeitern weiterhin einer beruflichen Tätigkeit nachgehen, sich auf das Politische konzentrieren und Administratives den Mitarbeitenden überlassen.</p>
- Updated
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23.07.2024 19:26
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