Stärkung der Geschäftsprüfungskommissionen

Details

ID
20150451
Title
Stärkung der Geschäftsprüfungskommissionen
Description
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates vom 04.07.2019</b></p><p>Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N) schlägt in einer Gesetzesvorlage vor, dass die Aufsichtskommissionen bei Bedarf eine ausserordentliche Aufsichtsdelegation einsetzen können. Das neue parlamentarische Organ soll es erlauben, bei Vorkommnissen von grosser Tragweite rasch eine Untersuchung einzuleiten, die mit uneingeschränkten Informationsrechten geführt werden kann. Daneben soll die PUK als politisch schärfstes Mittel der Oberaufsicht beibehalten werden. </p><p>Die GPK-N verabschiedete einen Gesetzesentwurf und ihren Bericht zur parlamentarischen Initiative "Stärkung der Geschäftsprüfungskommissionen" (<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20150451">15.451</a>) von alt Nationalrat Rudolf Joder an den Nationalrat. Die Vorlage sieht die Möglichkeit zur Schaffung einer ausserordentlichen Aufsichtsdelegation (AoDel) vor, die bei Vorkommnissen von grosser Tragweite durch die vier Aufsichtskommissionen, d. h. die beiden Geschäftsprüfungskommissionen und die beiden Finanzkommissionen, eingesetzt werden kann. Eine AoDel soll über die gleichen uneingeschränkten Rechte verfügen wie eine Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK), jedoch einfacher und schneller eingesetzt werden können als diese. Sie soll zudem von den Vorarbeiten und vom Know-how der Mitglieder der Aufsichtskommissionen und deren Sekretariate profitieren können. Das Instrument der PUK soll aber als politisch schärfstes Mittel der Oberaufsicht weiterhin bestehen bleiben. </p><p>Die Vorlage nimmt im Weiteren eine Entflechtung der Organisations- und Verfahrensbestimmungen von den Informationsrechten vor und gestaltet sie übersichtlicher.</p><p>Im Übrigen schlägt die GPK-N nur einzelne Anpassungen zur Stärkung der Aufsichtskommissionen vor, da sich die letzte Revision der Informationsrechte der Aufsichtskommissionen von 2011 in der Praxis grundsätzlich bewährt hat.</p><p>Die Vorlage wurde von der Kommission mit 21 zu 2 Stimmen angenommen. Eine Minderheit erachtet die Vorlage als überflüssig und beantragt dem Nationalrat Nichteintreten. </p><p>Eine weitere Minderheit sprach sich dafür aus, dass eine AoDel selbständig über die Veröffentlichung ihres Untersuchungsberichtes entscheiden kann, während die Mehrheit diesen Entscheid den vier Aufsichtskommissionen überlassen will. Nach Meinung der Minderheit soll damit dem schwerfälligen Verfahren eines gemeinsamen Beschlusses sämtlicher Aufsichtskommissionen vorgebeugt werden, zumal sämtliche Aufsichtskommissionen in der AoDel vertreten sind. </p><p></p><p><b>Stellungnahme des Bundesrates vom 27. September 2019</b></p><p>Allgemeines </p><p>Es liegt in der Kompetenz des Parlaments festzulegen, wie es die Oberaufsicht über Bundesrat und Bundesverwaltung organisieren will. Aus der Sicht des Bundesrates funktionieren die Wahrnehmung der Oberaufsicht durch das Parlament und das Zusammenspiel mit Bundesrat und Bundesverwaltung gut. Für ihn sind keine Gründe ersichtlich, die die Einführung der neuen ausserordentlichen Aufsichtsdelegation erforderlich machen. Allein die Tatsache, dass eine PUK nur sehr selten eingesetzt wird, kann nicht als Mangel des Instruments interpretiert werden. Aus Sicht des Bundesrates besteht eher Handlungsbedarf bei der Koordination zwischen den Sachbereichskommissionen sowie den Aufsichtskommissionen und -delegationen. Es ist in der Vergangenheit regelmässig vorgekommen, dass bei Geschäften sowohl die zuständigen Aufsichtskommissionen wie auch die Sachbereichskommissionen aktiv wurden, so zum Beispiel im Fall Daniel M. und im Fall Postauto. Durch eine bessere Koordination wäre sicherzustellen, dass nicht parallel in einer Aufsichtskommission oder -delegation und in einer Sachbereichskommission gearbeitet wird. (...)</p><p></p><p><b>Medienmitteilung der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates vom 21.11.2019</b></p><p>Die parlamentarische Initiative <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20150451">15.451</a> fordert, dass die Rechtsgrundlagen so anzupassen sind, dass die Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) die Oberaufsicht über die Geschäftsführung wirkungsvoller, schneller, effizienter und in bestmöglicher Koordination mit den übrigen Aufsichtsorganen des Bundes wahrnehmen können. </p><p>Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N) verabschiedete an der Sitzung vom 2. Juli 2019 den erläuternden Bericht und den Erlassentwurf zu einer entsprechenden Änderung des Parlamentsgesetzes und unterbreitete diese dem Bundesrat zur Stellungnahme. Die Umsetzung der parlamentarischen Initiative sieht die Schaffung einer ausserordentlichen Aufsichtsdelegation vor, welche durch die Aufsichtskommissionen eingesetzt wird und über dieselben Informationsrechte verfügt wie eine parlamentarische Untersuchungskommission (PUK).</p><p>Dem Bundesrat kommen gemäss dem geltenden Recht bei einer Untersuchung einer PUK verschiedene Beteiligungsrechte zu, welche auch bei Verfahren der Delegationen der Aufsichtskommissionen zur Anwendung kommen. Dies gilt ebenso für die Beteiligungsrechte betroffener Personen. Die GPK-N kam in ihrer Beratung am 2. Juli 2019 zum Schluss, diese Beteiligungsrechte auf das Verfahren der PUK zu beschränken. Ausschlaggebend hierfür war, dass der Bundesrat von seinem Recht bei Untersuchungen der Delegationen bisher keinen Gebrauch gemacht hat. Im Rahmen der Neustrukturierung, welche durch die parlamentarische Initiative angestrebt wird, soll diese Bestimmung an die Praxis angepasst und damit bereinigt werden.</p><p>Der Bundesrat stellt in seiner Stellungnahme vom 27. September 2019 die Anträge, dass sowohl seine Beteiligungsrechte, als auch jene der betroffenen Personen nicht nur im Rahmen von Untersuchungen einer PUK, sondern auch bei Verfahren sämtlicher Aufsichtsdelegationen beibehalten werden sollen.</p><p>Die GPK-N lehnt anlässlich ihrer Sitzung vom 19. November 2019 beide Anträge des Bundesrates aus oben genannten Gründen ab. </p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Resolutions
    Date Council Text
    19.11.2015 0 Folge geben (Erstrat)
    19.11.2015 0 Folge geben (Erstrat)
    26.02.2016 0 Zustimmung
    26.02.2016 0 Zustimmung
    16.03.2018 1 Fristverlängerung bis zur Frühjahrssession 2020.
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Bundesversammlung (Parlamentsgesetz, ParlG) (Stärkung der Oberaufsicht)
    Resolutions
    Date Council Text
    20.12.2019 1 Beschluss gemäss Entwurf
    22.09.2020 2 Nichteintreten
    17.12.2020 1 Abweichung
    29.09.2021 2 Abweichung
    18.03.2022 1 Abweichung
    09.06.2022 2 Abweichung
    12.09.2022 1 Abweichung
    20.09.2022 2 Abweichung
    26.09.2022 1 Beschluss gemäss Antrag der Einigungskonferenz
    27.09.2022 2 Ablehnung des Antrages der Einigungskonferenz
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 20.12.2019</b></p><p><b>Nationalrat will neue Aufsichtsdelegation schaffen </b></p><p><b>Vom Fichenskandal bis zur Postauto-Affäre: Bei Vorkommnissen von grosser Tragweite soll künftig eine ausserordentliche Aufsichtsdelegation eingesetzt werden können. Das will der Nationalrat.</b></p><p>Mit 172 zu 25 Stimmen hat der Rat am Freitag einer entsprechenden Gesetzesänderung zugestimmt. Vorgeschlagen hatte diese die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates.</p><p>Die ausserordentliche Aufsichtsdelegation (AoDel) könnte von den heutigen Aufsichtskommissionen eingesetzt werden, den Geschäftsprüfungs- und Finanzkommissionen beider Räte. Sie würde aus Mitgliedern dieser Kommissionen bestehen.</p><p></p><p>Schneller und einfacher</p><p>Die AoDel würde über die gleichen uneingeschränkten Rechte verfügen wie eine Parlamentarische Untersuchungskommission (Puk). So könnte sie etwa Bundesratsprotokolle einsehen. Die AoDel könnte aber einfacher und schneller eingesetzt werden als eine Puk, da es dafür einen Parlamentsentscheid.</p><p>Das Ziel sei eine Stärkung der Aufsicht, sagte Kommissionssprecher Alfred Heer (SVP/ZH). Als Beispiel eines Falles, in welchem eine AoDel nützlich gewesen wäre, wurden das gescheiterte Informatikprojekt Insieme und die Bürgschaften für die Hochseeschiffe genannt.</p><p></p><p>Überflüssig und kompliziert</p><p>Die Gegnerinnen und Gegner aus den Reihen der FDP argumentierten, die Änderung sei überflüssig. Damit würden die Dinge nicht einfacher, sondern komplizierter, sagte Philippe Nantermod (FDP/VS). Es stünden genügend Instrumente zur Verfügung.</p><p>Aus Sicht des Bundesrates gibt es keinen Grund, eine neue ausserordentliche Aufsichtsdelegation einzuführen. Er stellt sich aber auch nicht explizit dagegen. Nicht einverstanden ist er indes mit der Regelung seiner Rechte.</p><p></p><p>Gleiche Rechte wie die Puk</p><p>Die AoDel würde praktisch über die gleichen Rechte verfügen wie eine Puk, doch soll der Bundesrat nur bei Puk-Verfahren das Recht haben, den Befragungen von Auskunftspersonen und Zeugen beizuwohnen und dabei Ergänzungsfragen zu stellen sowie Einsicht in Unterlagen zu nehmen.</p><p>Der Bundesrat hielt in seiner Stellungnahme zum Gesetzesprojekt fest, das neue Instrument werde die Puk wohl weitgehend überflüssig machen. Deshalb müsse er auch bei Untersuchungen der AoDel über die nötigen Instrumente verfügen, um seine Interessen zu wahren.</p><p></p><p>Anträge für Änderungen</p><p>Die GPK gab zu bedenken, der Bundesrat habe von seinem Recht bei Untersuchungen bisher kaum Gebrauch gemacht. Bundeskanzler Walter Thurnherr erwiderte im Namen des Bundesrates, das rechtfertige es nicht, ihm die Rechte zu entziehen. Der Bundesrat stellte sich auch dagegen, dass von Untersuchungen betroffenen Personen Rechte entzogen werden. Der Nationalrat lehnte die Änderungsanträge des Bundesrates aber ab.</p><p>Umstritten war auch, ob die ausserordentliche Aufsichtsdelegation selbstständig über die Veröffentlichung ihrer Untersuchungsergebnisse entscheiden kann oder ob die ständigen Aufsichtskommissionen darüber entscheiden sollen. Der Rat sprach sich mit 125 zu 71 Stimmen bei einer Enthaltung für die zweite Variante aus.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 22.09.2020</b></p><p><b>Ständerat gegen Schaffung eines neuen Aufsichtsorgans </b></p><p><b>Der Ständerat will bei Vorkommnissen von grosser Tragweite künftig keine ausserordentliche Aufsichtsdelegation einsetzen. Er hat sich am Dienstag dagegen entschieden, ein neues Organ zu schaffen.</b></p><p>Die kleine Kammer ist mit 25 zu 12 Stimmen bei einer Enthaltung der Mehrheit ihrer vorberatenden Kommission gefolgt und nicht auf das Geschäft eingetreten.</p><p>Die Mehrheit des Ständerats vertrat die Auffassung, dass die Einführung einer ausserordentlichen Aufsichtsdelegation nicht notwendig sei, da die derzeitige Ausgestaltung der parlamentarischen Oberaufsicht angemessen sei. Die Geschäftsprüfungskommissionen müssten nicht weiter gestärkt werden.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 17.12.2020</b></p><p><b>Nationalrat will Geschäftsprüfungskommissionen stärken </b></p><p><b>Der Nationalrat hält daran fest, die Instrumente für Untersuchungen von Auffälligkeiten in der Bundesverwaltung zu verstärken. Bei Vorkommnissen von grosser Tragweite soll künftig eine ausserordentliche Aufsichtsdelegation eingesetzt werden.</b></p><p>Nach der Hochseeflotten-Affäre und den missbräuchlichen Subventionsbezügen im Verkehrswesen sei die Rolle des Parlaments als oberste Kontrollinstanz über die Bundesverwaltung wichtiger denn je, sagte Kommissionssprecher Alfred Heer (SVP/ZH). Mit einer Reform könnten die derzeitigen Aufsichtsgremien bei weitreichenden, klärungsbedürftigen Ereignissen eine ausserordentliche Aufsichtsdelegation einrichten.</p><p>Diese würde über die gleichen uneingeschränkten Rechte verfügen wie eine Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK). So könnte sie etwa Bundesratsprotokolle einsehen. Die Aufsichtsdelegation könnte aber einfacher und schneller eingesetzt werden als eine PUK, da es dafür einen Parlamentsentscheid braucht.</p><p>Bundeskanzler Walter Turnherr deutete an, dass es am Parlament selbst liege, wie es die Oberaufsicht über die Exekutive ausüben wolle. Der Bundesrat wolle sich daher nicht dazu äussern, wie dies geschehen solle. Er halte eine Delegation der Aufsicht jedoch nicht für notwendig. Es sei vielmehr eine Frage der Organisation.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 29.09.2021</b></p><p><b>Subkommission statt ausserordentliche Aufsichtsdelegation</b></p><p><b>Die Geschäftsprüfungs- und Finanzkommissionen sollen bei Ereignissen von grosser Tragweite eine fächerübergreifende Subkommission einsetzen können. Einer besonderen Aufsichtsdelegation, wie sie der Nationalrat wollte, erteilte der Ständerat hingegen eine Absage. Die Subkommission erhält keine Einsicht in Geheimes.</b></p><p>Mit 40 zu 0 Stimmen hiess der Ständerat am Mittwoch die von seiner Staatspolitischen Kommission abgeänderten Regelung im Parlamentsgesetz gut. Die Vorlage geht auf eine Motion von alt Nationalrat Rudolf Joder (SVP/BE) zurück.</p><p>Der Ständerat war bereits einmal nicht auf sie eingetreten. Nach dem Insistieren der Grossen Kammer kam er auf seinen Beschluss zurück. Statt der Aufsichtsdelegation führte der Ständerat indessen eine Subkommission ein.</p><p>Wie Kommissionssprecher Daniel Fässler (Mitte/AI) erklärte, ist die Einführung einer Subkommission eigentlich die Überführung einer bereits ausgeübten Praxis ins Recht. Schon bisher nämlich setzten die Geschäftsprüfungskommissionen und die Finanzkommissionen der Räte bei Bedarf Arbeitsgruppen ein, etwa bei der Finanzkrise und aktuell beim Geschehen rund um die Hochseeschifffahrt. Formell geregelt war das nicht.</p><p>Hans Stöckli (SP/BE) unterstützte die Idee einer Subkommission. Er wollte sie aber mit umfassenden Einsichtsrechten wie eine Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) und die Geschäftprüfungs- und Finanzdelegation versehen. Diese Gremien haben Einsicht in als geheim Klassifiziertes und Sitzungsprotokolle des Bundesrat. Wenn man schon eine Subkommission einsetze, sollte sie auch Zähne haben, begründete Stöckli seinen Antrag.</p><p>Der Ständerat hatte dafür kein Musikgehör. Er gestaltete die Einsichtsrechte der Subkommission gleich aus wie jene der Geschäftsprüfungs- und Finanzkommissionen, also unter Ausschluss von als geheim Eingestuftem. Stöcklis Minderheitsantrag unterlag mit 27 zu 14 Stimmen.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 18.03.2022</b></p><p><b>Räte für Subkommission statt ausserordentliche Aufsichtsdelegation</b></p><p><b>Geht es um die Klärung von Ereignissen mit grosser Tragweite, sollen die Aufsichtskommissionen des Parlaments künftig eine fächerübergreifende Subkommission einsetzen können. So weit sind sich die Räte einig.</b></p><p>Der Nationalrat befasste sich am Freitag einmal mehr mit der Vorlage zur Stärkung der parlamentarischen Oberaufsicht. Für Fälle wie den Fichenskandal oder die Postauto-Affäre hätte der Nationalrat anfänglich eine ausserordentliche Aufsichtsdelegation gewünscht.</p><p>Nachdem der Ständerat diesem Begehren aber eine Absage erteilte und eine Subkommission bevorzugte, folgte ihm der Nationalrat nun. Oppositionslos schloss er sich der kleinen Kammer an.</p><p>Gemäss dem Beschluss des Ständerats können die Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) und die Finanzkommissionen (FK) bei Bedarf eine gemeinsame Subkommission einsetzen. Diese erhält aber keine Einsicht in Geheimes. Einen Antrag für umfassende Einsichtsrechte für die Kommission hatte der Ständerat abgelehnt.</p><p>Die GPK-N beantragte nun einen Kompromiss, wie ihr Präsident Alfred Heer (SVP/ZH) sagte. Die Kommission wolle eine Subkommission mit erweiterten Informationsrechten, habe aber die Voraussetzungen für deren Einsetzung etwas stärker eingegrenzt.</p><p>Eine Subkommission ohne zusätzliche Informationsrechte, wie sie der Ständerat wolle, sei ohne Gesetzesänderung möglich, führte Heer aus. In der Finanzkrise beispielsweise sei eine solche Kommission eingesetzt worden. Dies habe sich aber als kompliziert erwiesen.</p><p>Der Nationalrat fügte deshalb in die Vorlage ein, dass eine Subkommission dann eingesetzt wird, wenn die Informationsrechte der GPK und der FK nicht genügen, um die Oberaufsicht auszuüben.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 09.06.2022</b></p><p><b>Räte streiten sich um Modalitäten einer Sonder-Subkommission</b></p><p><b>Geht es um die Klärung von Ereignissen mit grosser Tragweite, sollen die Aufsichtskommissionen des Parlaments künftig eine fächerübergreifende Subkommission einsetzen können. Nach zweieinhalbjährigem Hin und Her sind sich die Räte in den Details jedoch nicht einig geworden. </b></p><p>Der Ständerat befasste sich am Donnerstag einmal mehr mit der Vorlage zur Stärkung der parlamentarischen Oberaufsicht. Für Fälle wie den Fichen-Skandal oder die Postauto-Affäre hätte der Nationalrat anfänglich eine ausserordentliche Aufsichtsdelegation gewünscht. Nachdem der Ständerat diesem Begehren aber eine Absage erteilte und eine Subkommission bevorzugte, folgte ihm der Nationalrat.</p><p>Uneinig sind sich die beiden Kammern weiterhin darüber, welche Rechte diese Subkommission haben soll. Der Ständerat hielt nach der dritten Beratung des Geschäfts mit 24 zu 18 Stimmen bei einer Enthaltung daran fest, die Kommission mit keinen zusätzlichen Informationsrechten auszustatten.</p><p>Der Nationalrat plädierte zuletzt für eine Subkommission mit erweiterten Informationsrechten, grenzte die Voraussetzungen für deren Einsetzung aber ein. Nämlich soll eine Subkommission dann eingesetzt werden, wenn die Informationsrechte der Oberaufsichtskommissionen nicht genügen, um ihre Funktion auszuüben.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 12.09.2022</b></p><p>Für die Klärung von Ereignissen mit grosser Tragweite sollen die Aufsichtskommissionen des Parlaments künftig eine fächerübergreifende Subkommission einsetzen können. Soweit sind sich die Räte einig. Umstritten ist aber, welche Informationsrechte diese Kommission haben soll. Der Nationalrat hält an einer Subkommission mit erweiterten Informationsrechten fest, will die Voraussetzungen für deren Einsetzung aber eingrenzen. Eine Subkommission soll seiner Meinung nach dann eingesetzt werden, wenn die Informationsrechte der Oberaufsichtskommissionen nicht genügen, um ihre Funktion auszuüben. Diese Haltung hat er bekräftigt. Der Ständerat dagegen wollte bisher die Subkommission mit keinen zusätzlichen Informationsrechten ausstatten. </p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 20.09.2022</b></p><p><b>Streit um Sonder-Subkommission geht in Einigungskonferenz</b></p><p><b>Die Einigungskonferenz muss sich mit der geplanten Stärkung der parlamentarischen Oberaufsicht befassen. Der Ständerat hat am Dienstag in der Frage der Rechte einer neu zu schaffenden Subkommission auf seiner Position beharrt.</b></p><p>Mit 29 zu 16 Stimmen ohne Enthaltungen folgte die kleine Kammer dem Antrag ihrer Geschäftsprüfungskommission. Hans Stöckli (SP/BE) setzte sich mittels eines Einzelantrags vergeblich dafür ein, auf die Linie des Nationalrats einzuschwenken.</p><p>Für die Klärung von Ereignissen mit grosser Tragweite sollen die Finanz- und Geschäftsprüfungskommissionen des Parlaments künftig eine fächerübergreifende Subkommission einsetzen können. Soweit sind sich die Räte einig. Umstritten ist aber, welche Informationsrechte diese Kommission haben soll. Der Nationalrat will ihr erweiterte Informationsrechten einräumen, der Ständerat lehnt dies ab.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 26.09.2022</b></p><p>Zur Klärung von Ereignissen von grosser Tragweite, sollen die Finanz- und Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) der eidgenössischen Räte eine gemeinsame Subkommission einsetzen können. Diese soll zudem erweiterte Informationsrechte erhalten. So hat es die Einigungskonferenz beantragt und so will es der Nationalrat handhaben. Er fällte den Entscheid mit 176 zu 0 Stimmen - der Einigungsvorschlag entsprach den bisherigen Beschlüssen der grossen Kammer. </p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 27.09.2022</b></p><p><b>Schaffung eines neuen parlamentarischen Aufsichtsorgans gescheitert</b></p><p><b>Zur Klärung von Ereignissen von grosser Tragweite sollen die Finanz- und Geschäftsprüfungskommissionen der eidgenössischen Räte keine gemeinsame Subkommission einsetzen können. Nach jahrelangem Hin und Her hat der Ständerat eine entsprechende Idee endgültig versenkt.</b></p><p>Für Fälle wie den Fichen-Skandal oder die Postauto-Affäre stand anfänglich eine ausserordentliche Aufsichtsdelegation zur Diskussion. Der Ständerat lehnte dies ab. In der Folge einigten sich die Räte auf eine gemeinsame Subkommission. In den Details wurden sich National- und Ständerat aber bis zuletzt nicht einig.</p><p>Die kleine Kammer wollte dieser Subkommission keine erweiterten Informationsrechte gewähren, die grosse Kammer schon. Die Einigungskonferenz übernahm schliesslich die Version des Nationalrats. Mit 26 zu 18 Stimmen lehnte der Ständerat diesen Vorschlag am Dienstag ab.</p><p>Am heutigen Aufsichtssystem wird also nichts geändert. Die derzeitige Ausgestaltung der parlamentarischen Oberaufsicht sei angemessen, so der Tenor im Ständerat. Schon bisher nämlich setzten die Geschäftsprüfungskommissionen und die Finanzkommissionen der Räte bei Bedarf Arbeitsgruppen ein, etwa bei der Finanzkrise und beim Geschehen rund um die Hochseeschifffahrt.</p>
Updated
08.04.2025 23:58

Back to List