Ausstandspflicht für Ratsmitglieder mit direkten finanziellen Eigeninteressen in Kommissionssitzungen
Details
- ID
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20150467
- Title
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Ausstandspflicht für Ratsmitglieder mit direkten finanziellen Eigeninteressen in Kommissionssitzungen
- Description
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- InitialSituation
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<p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Parlamentsgesetz ist so zu revidieren, dass Ratsmitglieder in Kommissionssitzungen bei Geschäften, von denen ihr persönliches Einkommen unmittelbar betroffen ist, in den Ausstand treten müssen.</p>
- Objectives
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- Number
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0
- Text
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- Resolutions
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| Date |
Council |
Text |
| 17.06.2016 |
1 |
Keine Folge gegeben |
- Proceedings
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<p><b>Debatte im Nationalrat, 13.06.2016</b></p><p><b>Nationalrat hat kein Gehör für eine Ausstandspflicht </b></p><p><b>(sda) Der Nationalrat will nichts wissen von einer Ausstandspflicht bei Kommissionssitzungen, wenn das persönliche Einkommen unmittelbar betroffen ist. Er hat am Freitag eine parlamentarische Initiative aus den Reihen der GLP verworfen.</b></p><p>Kathrin Bertschy (GLP/BE) ist es ein Dorn im Auge, wenn Parlamentarier sich in Kommissionen einwechseln lassen, um dort ihre Eigeninteressen einzubringen. Da die Beratungen geheim seien, entfalle der Kontrollmechanismus durch die Öffentlichkeit.</p><p>"Was die Kommissionen den Räten vorschlagen, ist so vielfach nicht im volkswirtschaftlichen Interesse, also im Interesse der Allgemeinheit, sondern zielt auf grosszügige Subventionen oder Erleichterungen für einzelne Branchen oder entspricht Partikularinteressen", hielt sie in der Begründung zum Vorstoss fest.</p><p>Bertschy schlug deshalb vor, dass, wenn handfeste wirtschaftliche Eigeninteressen vorliegen, die Person nicht an den Beratungen der Kommission teilnimmt. Das heisse: den Raum verlassen, nicht mitberaten und nicht abstimmen.</p><p>Als Möglichkeit könne die Ausstandspflicht bei direkten finanziellen Eigeninteressen ab 30'000 Franken gelten. Bertschy zeigte sich auch offen für andere Vorschläge. Doch diese werden nicht diskutiert, denn der Vorstoss wurde mit 118 zu 64 Stimmen bei 12 Enthaltungen abgelehnt.</p><p></p><p>Ausstand aus Anstand</p><p>Namens der Kommissionsminderheit, die Bertschy unterstützte, verwies Tiana Moser (GLP/ZH) auf die Vorteile der Expertinnen und Experten in den Kommissionen hin. Dank ihnen könne oft die Umsetzbarkeit eines Gesetzes verbessert werden. Der Nachteil sei aber, dass es Experten gebe, die ihre direkten Interessen verfolgten auf Kosten des wirtschaftlichen Gesamtwohls.</p><p>Eine Ausstandspflicht sei deshalb das einzig anständige. Die Einwechslungen von direkt Betroffenen in Kommissionen sei "ein Missbrauch der politischen Institutionen", kritisierte Moser. Als Beispiele nannte sie die Agrarreform 2014/17 oder die Debatte um das Alkoholgesetz, das nach mehrjährigen Debatten zu einem "Schnapssubventionsgesetz" geworden und schliesslich gescheitert sei.</p><p>Der Vorschlag aus den Reihen der GLP stiess auf wenig Sympathien. Jean-François Rime (SVP/FR) liess sich gar zur Frage hinreissen, ob denn nicht die Folge sei, "dass nur Leute im Parlament sitzen, die noch nie etwas geleistet haben in ihrem Leben".</p><p></p><p>Fraktionen in der Pflicht</p><p>Der Nationalrat folgte der Ansicht der Kommissionsmehrheit. Diese erachtete es als zu schwierig, Ausstandsregeln zu definieren, welche wirklich alle Ratsmitglieder erfassen, die unmittelbar finanziell von einer Gesetzgebung profitieren. So habe sich etwa die Frage gestellt, wie das bei Steuerfragen zu handhaben sei oder ob ein Parlamentarier im Rentenalter bei der Altersvorsorge mitdiskutieren dürfe, erklärte Matthias Jauslin (FDP/LU) namens der Kommission.</p><p>Um das Problem der Dominanz bestimmter Interessen in Kommissionen zu lösen, erachtet es die Kommission als sinnvoller, auf eine repräsentative Zusammensetzung der Kommissionen zu achten. Hier seien vor allem die Fraktionen gefordert. Wenn von diesen zu viele "einseitig ausgerichtete Mitglieder" vorgeschlagen würden, sollten allenfalls die Ratsbüros diese zurückweisen.</p><p>Von den Ratsmitgliedern forderte die Staatspolitische Kommission mehr Zurückhaltung bei Stellvertretungen, wenn andere Ratsmitglieder Interesse an einem bestimmten Traktandum haben. Funktioniere diese Selbstregulierung nicht, so wären allenfalls strengere Stellvertreterregelungen vorzusehen.</p>
- Updated
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10.04.2024 17:49
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