Stärkung der Selbstverantwortung im KVG

Details

ID
20150468
Title
Stärkung der Selbstverantwortung im KVG
Description
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates vom 22.04.2018</b></p><p>Nach Würdigung der Vernehmlassungsergebnisse hielt die Kommission an ihrem Entwurf zur<b> Pa.Iv. Stärkung der Selbstverantwortung im KVG </b>(<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20150468">15.468</a>)<b></b>fest, welcher vorsieht, dass eine Wahlfranchise während drei Jahren nicht geändert werden kann. In Abweichung zur Vernehmlassungsvorlage beschloss sie mit 11 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung, dass der Versicherer die versicherte Person zwei Monate vor Vertragsende kontaktieren muss, bevor sich der Vertrag automatisch verlängert. Der in der Gesamtabstimmung mit 11 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommene Entwurf, zu dem ein Nichteintretensantrag vorliegt, geht nun zur Stellungnahme an den Bundesrat.</p><p><b></b></p><p><b>Medienmitteilung des Bundesrates,</b><b>28.09.2018</b></p><p><b>Der Bundesrat lehnt eine dreijährige Bindung bei Wahlfranchisen ab </b></p><p><b>Der Bundesrat ist gegen die Pflicht, eine gewählte Wahlfranchise während drei Jahren beizubehalten. An seiner Sitzung vom 28. September 2018 hat er sich gegen die parlamentarische Initiative ausgesprochen, welche dies verlangt. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Initiative ihr Ziel nicht erfüllen und sogar zusätzliche Kosten verursachen könnte. </b></p><p>Die von den Kommissionen für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) und des Ständerats (SGK-S) angenommene parlamentarische Initiative verlangt eine Anpassung des Krankenversicherungsgesetzes (KVG), sodass alle Versicherten während drei Jahren die gleiche Wahlfranchise behalten. Damit soll die Zahl der Versicherten begrenzt werden, die je nach ihrem Gesundheitszustand die Franchise in opportunistischer Weise wechseln.</p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Verpflichtung, eine Wahlfranchise während drei Jahren beizubehalten, nicht nötig ist. Tatsächlich wechseln nur 0,17 Prozent der Versicherten vorübergehend von einer hohen zu einer niedrigeren Franchise und bezahlen somit weniger an ihre allfälligen Behandlungskosten. Zudem würden sich die erwarteten Einsparungen bei Nettoleistungen von insgesamt CHF 28 Milliarden auf nur CHF 5 Millionen im Jahr 2017 belaufen. Die Massnahme würde auch zu höheren Verwaltungskosten führen. Zudem könnte sie die Versicherten verleiten über längere Zeit eine tiefe Franchise zu wählen, was sich nachteilig auf die Kosten der obligatorischen Krankenversicherung auswirken würde.</p><p>Aus diesen Gründen empfiehlt der Bundesrat dem Parlament, den Mehrheitsantrag der SGK-N abzulehnen. Der Bundesrat ist jedoch bereit, bis spätestens Ende 2022 die Frage erneut zu prüfen.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Resolutions
    Date Council Text
    22.06.2016 0 Folge geben (Erstrat)
    22.06.2016 0 Folge geben (Erstrat)
    30.08.2016 0 Zustimmung
    30.08.2016 0 Zustimmung
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) (Mindestdauer der Franchise bei besonderen Versicherungsformen)
    Resolutions
    Date Council Text
    26.11.2018 1 Beschluss abweichend vom Entwurf
    05.03.2019 2 Nichteintreten
    05.06.2019 1 Nichteintreten
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 26.11.2018</b></p><p>Tiefere Kosten erhofft sich der Nationalrat von einer neuen Regel für Wahlfranchisen: Franchisen über dem heute geltenden Minimum von 300 Franken oder Modelle mit eingeschränkter Arztwahl sollen mindestens drei Jahre beibehalten werden müssen. Damit will der Nationalrat verhindern, dass Versicherte ihre Franchise wegen eines absehbaren Leistungsbezugs - beispielsweise einer planbaren Operation - vorübergehend senken und dann wieder erhöhen.</p><p>Kommissionssprecher Philippe Nantermod (FDP/VS) gestand ein, dass jeweils nur eine kleine Zahl von Versicherten von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. Die Einsparungen bezifferte er mit 5 Millionen Franken. SP-Sprecherin Bea Heim (SO) sprach deshalb von einem "Scheinproblem", mit dem "Knebelverträge" zu Gunsten der Versicherten gerechtfertigt werden sollten. Berset beurteilte die Vorlage als nutzlos. Der Nationalrat nahm sie trotzdem an.</p><p></p><p><b>Debatte im Ständerat, 05.03.2019</b></p><p>Der Ständerat hat Nichteintreten beschlossen. </p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 05.06.2019</b></p><p>Wer Geld sparen will mit einer erhöhten Franchise oder einem besonderen Versicherungsmodell, soll mindestens drei Jahre dabei bleiben müssen. Das schien den eidgenössischen Räten zunächst eine gute Idee. Die Revision stiess aber bereits in der Vernehmlassung auf grosse Kritik. Moniert wurde etwa, dass die Vorlage längerfristig eher kostentreibend denn kostensenkend wirke. Nach dem Ständerat lehnte die Idee nun auch der Nationalrat stillschweigend ab. Mit einer Gesetzesänderung hätte verhindert werden sollen, dass Versicherte ihre Franchise wegen eines absehbaren Leistungsbezugs - beispielsweise einer planbaren Operation - vorübergehend senken und dann wieder erhöhen. Die Änderung ist damit vom Tisch.</p><p></p><p>Siehe auch: <a href="https%253A%252F%252Fwww.parlament.ch%252Fde%252Fratsbetrieb%252Fsuche-curia-vista%252Fgeschaeft%253FAffairId%253D20180036">18.036</a> KVG. Anpassung der Franchisen an die Kostenentwicklung</p>
Updated
09.04.2025 00:43

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