Stopp dem ruinösen Preisdumping beim Zucker! Sicherung der inländischen Zuckerwirtschaft

Details

ID
20150479
Title
Stopp dem ruinösen Preisdumping beim Zucker! Sicherung der inländischen Zuckerwirtschaft
Description
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates vom 02.02.2021</b></p><p>Nachdem die Kommission zu ihrer Vorlage zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20150479">15.479</a> (Pa. Iv. Bourgeois. Stopp dem ruinösen Preisdumping beim Zucker! Sicherung der inländischen Zuckerwirtschaft) im Herbst 2020 eine Vernehmlassung durchgeführt hatte, hat sie nun von deren <a href="https://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/documents/3152/LwG-Zuckerproduktion_Stellungnahmen.pdf">Ergebnissen</a> Kenntnis genommen. Die Kommission ist nach wie vor der Meinung, es brauche Massnahmen, um den Fortbestand der Schweizer Zuckerwirtschaft zu sichern. Aus diesem Grund sieht sie in ihrer Vorlage unverändert einen Mindestgrenzschutz von 70 Franken pro Tonne Zucker vor. Um zudem den Anbau von ökologischer produzierten Zuckerrüben stärker zu fördern, bekräftigt die Mehrheit, dass der Einzelkulturbeitrag für Zuckerrüben, die gemäss ökologischem Leistungsnachweis angebaut werden, auf 1500 Franken pro Hektare und Jahr gesenkt werden soll, dafür aber für biologisch angebaute Zuckerrüben ein Zuschlag von 700 und für ohne Fungizide und Insektizide angebaute Zuckerrüben ein solcher von 500 Franken pro Hektare und Jahr ausgerichtet werden soll. Die Minderheit will den aktuellen Betrag von 2100 Franken pro Hektare und Jahr beibehalten und sieht für biologisch oder nach IP-Richtlinien angebaute Zuckerrüben einen Zuschlag von 200 Franken vor. In der Gesamtabstimmung hat die Kommission den Entwurf mit 14 zu 4 Stimmen bei 6 Enthaltungen zuhanden des Rates verabschiedet. </p><p></p><p><b>Stellungnahme des Bundesrates vom 31. März 2021</b></p><p>(...) Regelungsebene Gesetz oder Verordnung</p><p>Die Aufgabenteilung zwischen Legislative und Exekutive gebietet, dass die Grundsätze auf Gesetzesstufe und die Ausführungsbestimmungen auf Verordnungsebene erlassen werden. Diese Praxis ermöglicht, rasch und mit geringer Vorlaufzeit auf sich verändernde Herausforderungen zu reagieren.</p><p>- Eine Regelung von Ansätzen und Beiträgen auf Gesetzesstufe stellt eine Ungleichbehandlung und ein unerwünschtes Präjudiz für andere Landwirtschaftserzeugnisse dar und ist deshalb abzulehnen.</p><p>- Eine gemischte Regelung von Zollansätzen und Stützungsbeiträgen auf Gesetzesund Verordnungsebene erschwert eine adäquate Weiterentwicklung der Stützungsinstrumente. Die WAK-N fordert daher in ihrer Kommissionsmotion 21.3016 die Förderung des ökologischen Zuckerrübenanbaus über die Instrumente des Direktzahlungssystems, was kohärent ist mit dem bestehenden Direktzahlungssystem. Allerdings hat sie sowohl im Mehrheits- als auch im Minderheitsvorschlag die Differenzierung des Einzelkulturbeitrags nach Anbausystem belassen, wodurch eine inkohärente doppelte finanzielle Förderung von denselben ökologischen Leistungen mit Einzelkultur- und Produktionssystembeiträgen resultieren würde. (...)</p><p></p><p>Anträge des Bundesrates</p><p>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Entwurfs. Er beantragt auch die Ablehnung des Entwurfs der Kommissionsminderheit zu Artikel 54 Absatz 2bis.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Resolutions
    Date Council Text
    14.11.2016 0 Folge geben (Erstrat)
    14.11.2016 0 Folge geben (Erstrat)
    16.10.2017 0 Keine Zustimmung
    16.10.2017 0 Keine Zustimmung
    28.02.2018 1 Folge gegeben
    03.05.2018 0 Zustimmung
    03.05.2018 0 Zustimmung
    19.06.2020 1 Fristverlängerung
    19.06.2020 0 Bis zur Sommersession 2022.
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Landwirtschaft (Landwirtschaftsgesetz, LwG)
    Resolutions
    Date Council Text
    03.05.2021 1 Beschluss abweichend vom Entwurf
    03.06.2021 2 Eintreten
    14.09.2021 2 Abweichung
    15.09.2021 1 Zustimmung
    01.10.2021 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    01.10.2021 1 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 03.05.2021</b></p><p><b>Nationalrat will die Schweizer Zuckerproduktion weiterhin stützen </b></p><p><b>Der Nationalrat will die Zuckerproduktion in der Schweiz weiterhin stützen. Gegen den Willen des Bundesrates sowie von Grünen, FDP und Grünliberalen hat er deshalb Änderungen im Landwirtschaftsgesetz beschlossen. Als nächstes befindet der Ständerat darüber.</b></p><p>Der Nationalrat sprach sich am Montag mit 117 zu 66 Stimmen und bei 4 Enthaltungen dafür aus, Einzelkulturbeiträge an Bauern und Grenzschutz für Zucker gesetzlich zu verankern. Beide Elemente sind derzeit bis zum kommenden September auf Verordnungsstufe geregelt.</p><p>Angestossen hatte die Vorlage der frühere Bauernverbandsdirektor und Nationalrat Jacques Bourgeois (FDP/FR), mit Blick auf Entwicklungen in der EU. Die EU gab 2017 die Produktionsmengen frei und hob Exportbeschränkungen auf. Das brachte den Zuckerpreis in der Schweiz unter Druck und macht den Rübenanbau wirtschaftlich uninteressant.</p><p></p><p>"Paradebeispiel"</p><p>Bauernverbandspräsident Markus Ritter (Mitte/SG) sagte, Schweizer Zucker sei um 30 Prozent nachhaltiger als jener aus der EU. "Für Schweizer Zucker muss auch kein Regenwald abgeholzt werden." Die Anbaufläche für Zuckerrüben sei unterdessen auf noch 16'000 Hektare im Jahr 2021 zurückgegangen.</p><p>Jacqueline Badran (SP/ZH) sprach von einem "Paradebeispiel von inländischer Kreislaufwirtschaft", von der Rübe über die Zuckerfabrik, die Nutzung in der Lebensmittelindustrie bis zur Verwertung als Futter.</p><p>Gegen die Vorlage stellten sich der Bundesrat und auch Grüne, FDP und GLP. Regula Rytz (Grüne/BE) fragte, weshalb gerade ein gesundheitlich bedenkliches Produkt wie Zucker derart stark gefördert werden solle. Heute sei der Zuckerrüben-Anbau wegen der eingesetzten Pestizide und wegen der maschinellen Belastung der Böden ökologisch bedenklich, ergänzte Roland Fischer (GLP/LU).</p><p>Beat Walti (FDP/ZH) wies auf die Praxis hin, Einzelheiten auf Verordnungsstufe zu regeln. Gesetzesbestimmungen stellten ein Präjudiz und eine Ungleichbehandlung dar. Landwirtschaftsminister Guy Parmelin sagte, die Regelungen müssten flexibel angepasst werden können. Daher seien Verordnungsbestimmungen der richtige Weg.</p><p>Parmelin mahnte zudem, die Dinge nicht zu vermengen: Das Ziel von Einzelkulturbeiträgen sei es, eine Versorgung mit bestimmten Produkten zu sichern. Ökologische Produktionssysteme dagegen müssten über das Direktzahlungssystem gefördert werden.</p><p></p><p>Mindestgrenzschutz im Gesetz</p><p>Den Mindestgrenzschutz für Zucker will die Mehrheit im Nationalrat bei mindestens 70 Franken pro Tonne belassen, dies aber neu im Landwirtschaftsgesetz verankern.</p><p>Christian Wasserfallen (FDP/BE) beantragte vergebens, diesen Passus zu streichen. Ein fixer Mindestgrenzschutz sei ein untaugliches Mittel und ein "klassisches Eigentor", gab er zu bedenken. Sein Antrag wurde jedoch mit 109 zu 73 Stimmen abgelehnt.</p><p>70 Franken Grenzschutz pro Tonne Zucker mache pro Tafel Schokolade einen Mehrpreis von gerade 0,3 Rappen aus, sagte Marcel Dettling (SVP/SZ). Der Bundesrat ist gegen den Mindestgrenzschutz, weil er Nachteile für die Lebensmittelverarbeiter sieht.</p><p>Zur Stützung der Schweizer Zuckerwirtschaft hatte die Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK-N) als zweites Element Einzelkulturbeiträge für Zuckerrüben vorgeschlagen. Ihr Antrag, die Beiträge für den konventionellen Anbau zu senken und dafür Beiträge an ökologische Anbaubetriebe auszurichten, unterlag allerdings mit 29 zu 155 Stimmen.</p><p></p><p>Befristete Beiträge für Kulturen</p><p>Der Rat beliess es beim heute ausgerichteten Beitrag von 2100 Franken pro Hektare und Jahr. Er ergänzte ihn mit einem Zuschlag von 200 Franken für biologisch oder nach IP-Richtlinien angebaute Rüben.</p><p>Dass sich die SVP- und die Mitte-Fraktion mit ihrem Vorschlag durchsetzten, dürfte am Einzelantrag von Martina Munz (SP/SH) gelegen haben. Sie übernahm die Zahlen des zu Gunsten ihres Antrages zurückgezogenen Minderheitsantrages von SVP und Mitte, verlangte aber eine Befristung der Bestimmung bis 2026.</p><p>"Es geht um alles oder nichts für die Zuckerproduktion in der Schweiz", sagte Leo Müller (Mitte/LU), Verwaltungsrat der Schweizer Zucker AG. Beiträge für fünf weitere Jahre seien eine gute Lösung, sagte auch Dettling. Während dieser Zeit könne die Forschung für eine ökologischere Produktion vorangebracht werden.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 03.06.2021</b></p><p><b>Ständerat will über gesetzlichen Grenzschutz für Zucker reden</b></p><p><b>Der Ständerat will über einen im Gesetz verankerten Schutz für die einheimische Zuckerproduktion beraten. Auf eine Vorlage, die Beiträge an Rübenkulturen und Zölle festschreibt, ist er am Donnerstag eingetreten.</b></p><p>Der Nationalrat hatte im Mai entschieden, Einzelkulturbeiträge an Bauern und den Grenzschutz für Schweizer Zucker mit Zöllen zu verankern. Beides ist zurzeit und befristet bis im September auf Verordnungsstufe geregelt. Der Ständerat trat mit 25 zu 18 Stimmen auf die Vorlage ein, auf Antrag einer starken Kommissionsminderheit.</p><p>Angestossen hatte die Vorlage der frühere Bauernverbandsdirektor und Nationalrat Jacques Bourgeois (FDP/FR), mit Blick auf Entwicklungen in der EU. Die EU gab 2017 die Produktionsmengen frei und hob Exportbeschränkungen auf. Das brachte den Zuckerpreis in der Schweiz unter Druck und macht den Rübenanbau wirtschaftlich uninteressant.</p><p>Im Ständerat war die Mehrheit der Wirtschaftskommission (WAK-S) der Ansicht, der Bundesrat habe die Massnahmen bereits im Rahmen des landwirtschaftlichen Verordnungspakets vorgesehen. Es sei wesentlich besser, diese auf Verordnungsstufe zu verankern als im Gesetz. Ihren Nichteintretensantrag lehnte der Rat nun aber ab.</p><p></p><p>"Grenze der Rentabilität erreicht"</p><p>Er folgte einer von Peter Hegglin (Mitte/ZG) angeführten starken Minderheit. "Die Zuckerbranche ist in einer schwierigen Lage", sagte er. Die beiden Schweizer Zuckerfabriken hätten wegen der kleiner gewordenen Anbauflächen eine Grenze der Rentabilität erreicht, sagte Christian Levrat (SP/FR).</p><p>Hannes Germann (SVP/SH) warnte vor Versorgungsschwierigkeiten für die Hersteller von Schokolade und Zuckerwarenhersteller. Könnten sie nicht mehr mit Schweizer Zucker arbeiten, könnte es Probleme mit der Marke Swissness geben. Ausländischer Zucker belaste die Umwelt stärker als einheimischer, fügte Werner Salzmann (SVP/BE) an.</p><p>Versage man den Rübenbauern die Unterstützung, trage das nicht dazu bei, den zu hohen Zuckerkonsum zu senken, sagte Adèle Thorens Goumaz (Grüne/VD). "Dafür bräuchte es andere, gezielte Massnahmen." Vertreter der Minderheit wollen allerdings den vom Nationalrat beschlossenen Zollschutz lediglich befristet ins Gesetz schreiben.</p><p></p><p>Beratung noch in laufender Session</p><p>Die unterlegene Mehrheit hätte die Vorlage gar nicht erst beraten wollen. Seit 2017 erholten sich die Preise im Zuckermarkt, sagte Ruedi Noser (FDP/ZH). Die vom Bundesrat beschlossenen befristeten Stützungsmassnahmen hätten gegriffen. Erich Ettlin (Mitte/OW) warnte vor neuen Handelshemmnissen für die 45 mit Zucker arbeitenden Betriebe und einer Schwächung dieser Branche.</p><p>Auch der Bundesrat beantragte, nicht einzutreten. Die Landesregierung sei sich der Probleme im Markt bewusst und wolle weiterhin Einzelkulturbeiträge an Rübenbauern ausrichten, versicherte Landwirtschaftsminister Guy Parmelin. Es sollte aber nicht eine einzelne Branche gesondert behandelt werden.</p><p>Nachdem der Ständerat das Eintreten beschlossen hat, geht die Vorlage zurück an die WAK-S. Die Beratung solle kommende Woche stattfinden, sagte Alex Kuprecht (SVP/SZ).</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 14.09.2021</b></p><p><b>Parlament verankert Stützung der Zuckerwirtschaft im Gesetz</b></p><p><b>Die Schweizer Zuckerproduktion soll einen im Gesetz verankerten Schutz erhalten. Als Zweitrat hat der Ständerat Beiträge an Rübenkulturen und Mindestzölle gutgeheissen, gegen den Willen des Bundesrates. Umstritten ist, ob der Mindestgrenzschutz befristet sein soll.</b></p><p>Einzelkulturbeiträge an Bauern und der Grenzschutz für Schweizer Zucker mit Zöllen sind heute befristet und bis Ende Jahr auf Verordnungsstufe geregelt. Eingetreten auf die Vorlage war der Ständerat bereits im Juni, auf Antrag einer starken Kommissionsminderheit. Am Dienstag führte er die Detailberatung.</p><p>Angestossen hatte das vom Ständerat schliesslich mit 26 zu 15 Stimmen und mit 2 Enthaltungen gutgeheissene Gesetzesprojekt der frühere Bauernverbandsdirektor und Nationalrat Jacques Bourgeois (FDP/FR), mit Blick auf Entwicklungen in der EU.</p><p></p><p>Mindestgrenzschutz im Gesetz</p><p>Die EU gab 2017 die Produktionsmengen frei und hob Exportbeschränkungen auf. Das setzt den Schweizer Zuckerpreis unter Druck und macht den Rübenanbau wirtschaftlich weniger interessant. Zudem machen Krankheiten den Pflanzen der Rüben zu schaffen.</p><p>Gemäss dem Parlamentsentscheid beträgt der Mindestgrenzschutz für den Zucker 70 Franken pro Tonne. Der Ständerat beschloss jedoch eine Befristung bis 2026. Der Nationalrat muss darüber noch einmal befinden.</p><p>Über die Einzelkulturbeiträge für Zuckerrüben-Kulturen sind sich die Räte einig. Bezahlt werden wie heute und bis 2026 2100 Franken pro Hektare und Jahr, die Bestimmung ist aber neu gesetzlich verankert. Werden die Rüben nach ökologischen Kriterien angebaut, gibt es - ebenfalls bis 2026 - zusätzlich 200 Franken pro Hektare und Jahr.</p><p>Eine Minderheit um Ruedi Noser (FDP/ZH) und Landwirtschaftsminister Guy Parmelin wollten auf den gesetzlich verankerten Zollschutz für Zucker verzichten, unterlagen aber mit 20 zu 24 Stimmen. Es gehe um die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Lebensmittelindustrie, die der Landwirtschaft auch noch viele weitere Produkte abnehme, begründete Noser den Antrag.</p><p></p><p>Für Mehrheit tragbar</p><p>Die Mehrheit der Wirtschaftskommission (WAK-S) war dagegen der Auffassung, dass der Zollschutz tragbar sei für die Lebensmittelindustrie. Rübenpflanzer brauchten Planungssicherheit, warb Werner Salzmann (SVP/BE) für die Verankerung im Gesetz anstatt wie heute in einer Verordnung.</p><p>Eine von Noser angeführte zweite Minderheit wollte für die Beiträge an Rübenkulturen keinen konkreten Betrag ins Gesetz schreiben, sondern die Festsetzung der Beiträge dem Bundesrat überlassen. Dieser sollte dabei die Entwicklung des Marktes berücksichtigen. Auch dieser Antrag unterlag, mit 19 gegen 24 Stimmen.</p><p>Auch Landwirtschaftsminister Guy Parmelin sprach sich gegen die im Gesetz verankerte Beiträge an Kulturen aus. Er warnte vor Ungleichbehandlungen mit anderen Kulturen und einem Präzedenzfall. </p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 15.09.2021</b></p><p>Die Zuckerproduktion in der Schweiz wird mit gesetzlichen Massnahmen gestützt. Der Nationalrat hat eine Vorlage, die einen Mindestgrenzschutz von 70 Franken pro Tonne sowie finanzielle Beiträge an Rübenbauern bis 2026 im Gesetz verankert, für die Schlussabstimmung bereit gemacht. Zuletzt war noch offen, ob nicht nur die Einzelkulturbeiträge, sondern auch der Mindestgrenzschutz bis 2026 befristet sein soll. Der Nationalrat schloss sich in diesem Punkt nun dem Ständerat an. Die Befristung mache angesichts der Entwicklung im Zuckermarkt Sinn, sagte Kilian Baumann (Grüne/BE) namens der Kommission. Den Zollschutz und die Einzelkulturbeiträge gibt es bereits. Sie sind auf Verordnungsstufe geregelt und gelten bis Ende Jahr. </p>
Updated
09.04.2025 00:10

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