Feldschiessen und historische Schiessen auch nach 2020 ermöglichen
Details
- ID
- 20150486
- Title
- Feldschiessen und historische Schiessen auch nach 2020 ermöglichen
- Description
- InitialSituation
- <p><b>Medienmitteilung der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates vom 03.07.2018</b></p><p>Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates hat im Rahmen der parlamentarischen Initiative <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20150486">15.486</a> ("Feldschiessen und historische Schiessen auch nach 2020 ermöglichen") einen Vorentwurf zur Änderung des Umweltschutzgesetzes ausgearbeitet. Dieses Gesetz sieht vor, dass für Massnahmen zur Sanierung von Schiessanlagen Bundesabgeltungen gewährt werden können unter der Voraussetzung, dass nach dem 31. Dezember 2020 keine Abfälle mehr auf dem Standort abgelagert werden, d. h. keine Geschosse mehr in den Boden gelangen. Gemäss dem in die Vernehmlassung geschickten Revisionsentwurf soll diese Frist für jene Standorte, auf denen höchstens einmal pro Jahr ein Schiessanlass (Feldschiessen oder historische Schiessanlässe) stattfindet, gestrichen werden. Ausserdem sieht der Entwurf vor, dass bei historischen Schiessen - nicht aber bei Feldschiessen - für Bodenschutzmassnahmen wie z. B. Kugelfänge Bundesbeiträge gewährt werden können.</p><p>Eine erste Minderheit beantragt Nichteintreten, weil sie der Meinung ist, dass diese Gesetzesänderung den Prinzipien des Umweltschutzes widerspricht. Eine zweite will statt der Friststreichung eine Verlängerung der Frist, nach welcher keine Geschosse mehr in den Boden gelangen dürfen. Eine dritte Minderheit schliesslich beantragt, dass die Streichung der Frist nur für historische Schiessen, nicht aber für Feldschiessen gilt.</p><p>Die Kommission gibt den Vorentwurf bis zum 24. Oktober 2018 in die Vernehmlassung. Die Stellungnahmen sind dem Bundesamt für Umwelt (Abteilung Boden und Biotechnologie, CH-3003 Bern) zuzustellen. Vorentwurf und der erläuternde Bericht auf der <a href="https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/sachbereichskommissionen/kommissionen-urek/berichte-vernehmlassungen-urek">Website des Parlaments</a>.</p><p></p><p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 17. April 2019 </b></p><p>Massnahmen zur Sanierung von Kugelfängen können vom Bund mit Abgeltungen unterstützt werden. Voraussetzung dafür ist, dass bis Ende 2020 an den betreffenden Standorten Kugelfangvorrichtungen installiert werden. Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK-N) will auch später Abgeltungen für die Austragungsorte historischer Schiessanlässe gewähren - selbst, wenn diese nicht mit einer Kugelfangvorrichtung ausgestattet sind. Der Bundesrat will die Tradition der historischen Schiessen bewahren und zeigt sich offen, diese bei der Installation von Kugelfängen zu unterstützen. (...)</p><p>In seiner Stellungnahme zum Vorschlag der UREK-N weist der Bundesrat darauf hin, dass bei Schiessanlässen, die ohne Kugelfangvorrichtung durchgeführt werden, der Boden mit Blei und Antimon belastet wird. Diese Stoffe sind hochtoxisch und bergen ein hohes Risiko für die Gesundheit von Mensch und Tier. Historische Schiessanlässe werden häufig auf Kulturland durchgeführt, sodass fruchtbare Böden belastet werden. Der Bundesrat ist daher der Meinung, dass das Vorsorge- und das Verursacherprinzip gewahrt bleiben soll und bis 2020 auch für Feldschiessen und historische Schiessen künstliche Kugelfänge installiert werden müssen, wenn vom Bund Abgeltungen für die Sanierung in Anspruch genommen werden. Bereits heute wird eine grosse Zahl von Anlässen in Schiessständen ausgetragen, die über Kugelfangvorrichtungen verfügen. Der Bundesrat fühlt sich mit der Tradition der historischen Schiessen verbunden. Er zeigt sich daher offen, diese bei der Installation künstlicher Kugelfänge zu unterstützen. </p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Resolutions
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Date Council Text 07.11.2016 0 Folge geben (Erstrat) 07.11.2016 0 Folge geben (Erstrat) 19.01.2017 0 Zustimmung 19.01.2017 0 Zustimmung 15.12.2017 1 Keine Abschreibung
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- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über den Umweltschutz (Umweltschutzgesetz; USG)
- Resolutions
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Date Council Text 05.06.2019 1 Beschluss abweichend vom Entwurf 10.09.2019 2 Zustimmung 27.09.2019 1 Annahme in der Schlussabstimmung 27.09.2019 2 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 05.06.2019</b></p><p><b>Nationalrat will Sanierung belasteter Schiessstandorte unterstützen </b></p><p><b>Der Bund soll die Sanierung belasteter Schiessstandorte auch dann unterstützen, wenn nach 2020 noch in den Boden geschossen wird. Das soll sowohl für historische Schiessen als auch für Feldschiessen gelten.</b></p><p>Das hat am Mittwoch der Nationalrat beschlossen. Er widersetzte sich damit einer knappen Mehrheit seiner Umweltkommission (Urek) und folgte stattdessen einer Minderheit um SVP-Präsident Albert Rösti (BE). Die FDP und Teile der CVP unterstützten diesen Vorschlag.</p><p>Gemäss geltendem Gesetz subventioniert der Bund die Sanierung von Schiessanlagen nur dann, wenn ab 2021 nur noch mit Kugelfang darauf geschossen wird. Nach Ansicht der grossen Kammer sollen für historische Schiessen und Feldschiessen aber künftig Ausnahmen gelten.</p><p></p><p>Lange Vorgeschichte</p><p>Die geplanten Gesetzesänderungen gehen auf eine parlamentarische Initiative von Adrian Amstutz (SVP/BE) zurück. Dieser forderte bereits 2015 eine Anpassung des Umweltschutzgesetzes dahingehend, dass die Sanierung von Schiessstandorten finanziell unterstützt wird, sofern nicht mehr als einmal pro Jahr darauf geschossen wird.</p><p>In der Vernehmlassung stiess der Vorentwurf aber auf Kritik, insbesondere bei den Kantonen. Die Urek passte in der Folge die Vorlage an: Die Sonderregelung bei der Sanierung von Altlasten sollte sich auf historische Schiessen beschränken. Betroffen wären knapp zehn Anlässe gewesen, beispielsweise das Rütli- oder das Morgartenschiessen.</p><p></p><p>Schiesswesen als Ganzes bedroht</p><p>Die SVP pochte im Nationalrat aber vehement auch auf Ausnahmen für Feldschiessen. Eine unterschiedliche Behandlung der beiden Kategorien ergebe schlicht keinen Sinn, sagte Initiant Amstutz. Bei Schiessanlässen aller Art werde die Wehrhaftigkeit der Schweiz und der gesellschaftliche Zusammenhalt gepflegt.</p><p>Auch Rösti warnte vor weiteren Einschränkungen für das "wichtige Kulturgut der Schweiz". Dass für den Umweltschutz ein Stück Schweizer Tradition abgeschafft würde, sei völlig unverhältnismässig.</p><p></p><p>Offene Wunden nach Niederlage</p><p>Trotz überschaubaren Folgen der Gesetzesänderung betonte die SVP in der gut einstündigen Debatte in der grossen Kammer immer wieder die lange Schweizer Schiesstradition. Viele Schützenfreunde sahen sich nach dem deutlichen Ja des Schweizer Stimmvolks zu den schärferen Waffenrichtlinien in der Defensive.</p><p>"Auch in diesem Saal will man das Schützenwesen vernichten", sagte Amstutz. Viele zählten nur das Zürcher Sechseläuten und die Berner Reitschule zu den Schweizer Kulturgütern. Vergessen würden dabei generationenverbindende Schiessanlässe "im nassen Gras, im Gelände".</p><p></p><p>Tradition gegen Umweltschutz</p><p>SP und Grüne zeigten sich von den leidenschaftlichen Voten von rechts unbeeindruckt. Sie lehnten die Gesetzesänderung ab, waren aber in der Minderheit.</p><p>Die Sonderregelung für Schiessanlässe habe unnötige Mehrkosten und ein kompliziertes Umsetzungsverfahren zur Folge, sagte Beat Jans (SP/BS). "Das Problem wäre schon lange gelöst, wenn die betroffenen Standorte ein Gesuch um Unterstützung beim VBS eingereicht hätten."</p><p>Heute sei es ein Leichtes, bei Schiessanlässen mobile Kugelfänge zu mieten. Und schon heute unterstütze der Bund anerkannte Schiessvereine und -verbände. Statt weiterhin diesen Weg zu gehen, spielten die Initianten nun Tradition gegen Umweltschutz aus.</p><p>Umweltministerin Simonetta Sommaruga gab zu bedenken, dass bei Schiessanlässen der Boden mit Blei und Antimon belastet werde. Der Bundesrat zeige sich aber offen, historische Schiessen bei der Installation von Kugelfängen zu unterstützen, weil er sich "mit der Tradition verbunden" fühle.</p><p>Am Ende setzte sich die Sonderregelung für historische Schiessen und Feldschiessen mit 124 zu 57 Stimmen durch. </p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 10.09.2019</b></p><p><b>Parlament unterstützt Sanierung belasteter Schiessstandorte </b></p><p><b>Der Bund soll die Sanierung belasteter Schiessstandorte auch dann unterstützen, wenn nach 2020 noch in den Boden geschossen wird. Das gilt sowohl für historische Schiessen als auch für Feldschiessen.</b></p><p>Das hat nach dem Nationalrat am Dienstag auch der Ständerat entschieden. Er folgte damit seiner vorberatenden Umweltkommission.</p><p>Gemäss geltendem Gesetz subventioniert der Bund die Sanierung von Schiessanlagen nur dann, wenn ab 2021 nur noch mit Kugelfang darauf geschossen wird. Nach Ansicht des Parlaments sollen für historische Schiessen und Feldschiessen aber künftig Ausnahmen gelten.</p><p></p><p>Langer Weg zum Ziel</p><p>Die geplanten Gesetzesänderungen gehen auf eine parlamentarische Initiative von Adrian Amstutz (SVP/BE) zurück. Dieser forderte bereits 2015 eine Anpassung des Umweltschutzgesetzes dahingehend, dass die Sanierung von Schiessstandorten finanziell unterstützt wird, sofern nicht mehr als einmal pro Jahr darauf geschossen wird.</p><p>In der Vernehmlassung stiess der Vorentwurf aber auf Kritik, insbesondere bei den Kantonen. Die Umweltkommission des Nationalrats passte in der Folge die Vorlage an: Die Sonderregelung bei der Sanierung von Altlasten sollte sich auf historische Schiessen beschränken. Betroffen wären knapp zehn Anlässe gewesen, beispielsweise das Rütli- oder das Morgartenschiessen.</p><p></p><p>Emotionale Debatte im Nationalrat</p><p>Die SVP pochte im Nationalrat aber vehement und letztlich erfolgreich auf Ausnahmen auch für Feldschiessen. Eine unterschiedliche Behandlung der beiden Kategorien ergebe schlicht keinen Sinn, sagte Initiant Amstutz. Bei Schiessanlässen aller Art werde die Wehrhaftigkeit der Schweiz und der gesellschaftliche Zusammenhalt gepflegt.</p><p>Auch Rösti warnte vor weiteren Einschränkungen für das "wichtige Kulturgut der Schweiz". Dass für den Umweltschutz ein Stück Schweizer Tradition abgeschafft würde, sei völlig unverhältnismässig.</p><p>SP und Grüne lehnten die Gesetzesänderung ab, waren aber in der Minderheit. Die Sonderregelung für Schiessanlässe habe unnötige Mehrkosten und ein kompliziertes Umsetzungsverfahren zur Folge, argumentierte die Ratslinke.</p><p></p><p>Ständerat gibt grünes Licht</p><p>Umweltministerin Simonetta Sommaruga gab im Laufe der Parlamentsdebatte zu bedenken, dass bei Schiessanlässen der Boden mit Blei und Antimon belastet werde. Der Bundesrat zeige sich aber offen, historische Schiessen bei der Installation von Kugelfängen zu unterstützen, weil er sich "mit der Tradition verbunden" fühle.</p><p>Am Ende setzte sich die Sonderregelung für historische Schiessen und Feldschiessen im Ständerat mit 31 zu 4 Stimmen bei einer Enthaltung durch. Die Debatte verlief weit weniger emotional als in der grossen Kammer.</p><p>Kurz zu reden gab nur ein Antrag von Didier Berberat (SP/NE), der das Geschäft an die Kommission zurückweisen wollte, damit alternative Lösungen diskutiert werden könnten. Er fand für diese Idee aber keine Mehrheit. </p>
- Updated
- 09.04.2025 00:12