Soziale Sicherheit. Abkommen mit der Volksrepublik China
Details
- ID
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20160018
- Title
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Soziale Sicherheit. Abkommen mit der Volksrepublik China
- Description
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Botschaft vom 3. Februar 2016 zur Genehmigung des Abkommens zwischen der Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Regierung der Volksrepublik China über soziale Sicherheit
- InitialSituation
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<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 03.02.2016</b></p><p><b>Botschaft zum Abkommen zwischen der Schweiz und China über soziale Sicherheit </b></p><p><b>Der Bundesrat unterbreitet den Eidgenössischen Räten das Abkommen über soziale Sicherheit mit China. Es wurde im September 2015 in Peking unterzeichnet und tritt nach Abschluss der parlamentarischen Genehmigungsverfahren in beiden Staaten in Kraft. </b></p><p>Das Abkommen betrifft auf Seiten der Schweiz die AHV und die IV. Es sieht insbesondere die Beseitigung der doppelten Beitragspflicht von Erwerbstätigen vor, die für eine begrenzte Dauer im anderen Staat für ihren Arbeitgeber tätig sind. Sie verbleiben im Rentensystem des Heimatstaats und entrichten dort auch ihre Beiträge. Hingegen sind sie nicht der Beitragspflicht des Staates unterstellt, in dem sie vorübergehend beschäftigt sind. Dadurch sollen international tätige Unternehmen einfacher Mitarbeitende im anderen Staat einsetzen können.</p><p>Auch nach Inkrafttreten des Abkommens erhalten chinesische Staatsangehörige, die zurzeit in der Schweiz beitragspflichtig sind und das Land definitiv verlassen, die bereits bezahlten AHV-Beiträge zurückerstattet. Umgekehrt können schweizerische Staatsangehörige beim endgültigen Verlassen Chinas die Rückerstattung ihrer Beiträge verlangen. Wie bereits in den Abkommen mit Indien und Südkorea ist auch im Abkommen mit China kein Export von schweizerischen Renten vorgesehen.</p><p>Das Abkommen mit China entspricht den jüngsten von der Schweiz abgeschlossenen Abkommen über soziale Sicherheit und richtet sich nach den internationalen Standards zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit.</p>
- Objectives
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0
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Botschaft vom 3. Februar 2016 zur Genehmigung des Abkommens zwischen der Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Regierung der Volksrepublik China über soziale Sicherheit
- Resolutions
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- Text
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Abkommen zwischen der Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Regierung der Volksrepublik China über soziale Sicherheit
- Resolutions
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- Number
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1
- Text
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Bundesbeschluss über die Genehmigung des Abkommens zwischen der Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Regierung der Volksrepublik China über soziale Sicherheit
- Resolutions
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| Date |
Council |
Text |
| 16.06.2016 |
2 |
Beschluss gemäss Entwurf |
| 19.09.2016 |
1 |
Zustimmung |
| 21.10.2016 |
0 |
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- Proceedings
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<p><b>Debatte im Ständerat, 16.06.2016</b></p><p>(sda) Wer für ein Schweizer Unternehmen in China tätig ist, soll seine Sozialabgaben nicht doppelt entrichten. Darauf haben sich die Schweiz und China Ende September geeinigt. Der Ständerat dem Abkommen über soziale Sicherheit nun einstimmig zugestimmt. Genehmigt auch der Nationalrat das Abkommen, kann dieses in Kraft treten. Auf Seiten der Schweiz betrifft das Abkommen die AHV und die IV. Es soll verhindern, dass in China tätige Schweizerinnen und Schweizer ihre Sozialabgaben doppelt entrichten. Laut dem Bund sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von rund 600 Schweizer Unternehmen betroffen.</p><p></p><p><b>Debatte im Nationalrat, 19.09.2016</b></p><p><b>Parlament genehmigt Sozialversicherungsabkommen mit China </b></p><p>(sda) Wer für ein Schweizer Unternehmen in China tätig ist, soll seine Sozialabgaben nicht doppelt entrichten. Darauf haben sich die Schweiz und China geeinigt. Nach dem Ständerat hat am Montag auch der Nationalrat das Abkommen über soziale Sicherheit ohne Gegenstimme gutgeheissen.</p>
- Updated
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08.04.2025 23:57
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