Volkswirtschaftliche und fiskalpolitische Folgen von konkreten Modellen der Individualbesteuerung. Bericht des Bundesrates (Po.14.3005 FK-N)

Details

ID
20160019
Title
Volkswirtschaftliche und fiskalpolitische Folgen von konkreten Modellen der Individualbesteuerung. Bericht des Bundesrates (Po.14.3005 FK-N)
Description
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 24.06.2015</b></p><p><b>Bundesrat verabschiedet Bericht zur Individualbesteuerung </b></p><p><b>Der Bundesrat hat heute den Bericht "Auswirkungen einer Einführung der Individualbesteuerung" gutgeheissen. Der Bericht vermittelt eine Übersicht über verschiedene Varianten der Individualbesteuerung und wurde erstellt in Erfüllung eines Postulats aus dem Nationalrat (14.3005). </b></p><p>Die getrennte Besteuerung von Ehegatten muss gemäss Bundesgericht den Familienverhältnissen Rechnung tragen. Die reine Individualbesteuerung erfüllt diese Voraussetzung nicht, da sie die im Familienrecht geregelten finanziellen Verpflichtungen nicht berücksichtigt und auch keine Korrekturmassnahmen vorsieht. Der Bericht rückt deshalb die modifizierte Individualbesteuerung in den Fokus. Diese vermeidet die Überbelastung bestimmter Familienkonstellationen und sieht beispielsweise einen Einverdienerabzug vor. Zwei Varianten der modifizierten Individualbesteuerung sind denkbar:</p><p>- Konsequente Individualbesteuerung: Den Steuerpflichtigen werden die Steuerfaktoren (Erwerbs- und Renteneinkommen, Vermögen und Vermögenserträge, übrige Einkünfte) streng nach den zivilrechtlichen Verhältnissen zugerechnet.</p><p>- Individualbesteuerung mit teilweise pauschaler Zuordnung: Die Erwerbseinkommen und das Geschäftsvermögen werden dem Ehegatten zugerechnet, der das entsprechende Einkommen erzielt oder Eigentümer des Geschäftsvermögens ist. Die anderen Vermögenswerte und Erträge sowie die Privatschulden werden zusammengefasst und ungeachtet des Güterstandes hälftig auf die Ehegatten verteilt.</p><p></p><p>Auswirkung</p><p>Ein Systemwechsel zur Individualbesteuerung von Ehegatten führt bei der direkten Bundessteuer je nach Ausgestaltung zu Mindereinnahmen zwischen 240 Mio. und 2,37 Mia. Franken pro Jahr, ohne Berücksichtigung der Steuerausfälle der Kantone. Bei Mindereinnahmen von 240 Mio. Franken würden bestimmte Kategorien von Steuerpflichtigen stärker belastet als im geltenden Recht. Bei 2,37 Mia. Franken würde sich hingegen für keine steuerpflichtige Person eine Mehrbelastung ergeben. Zwar steigt der Anreiz für Frauen, ins Erwerbsleben zurückzukehren, was sich positiv aufs Wirtschaftswachstum auswirkt. Die Individualbesteuerung bringt jedoch für die veranlagenden Behörden massiven Mehraufwand mit sich, wenn davon ausgegangen wird, dass Ehegatten zwei getrennte Steuererklärungen einzureichen haben. Gesamtschweizerisch wäre mit ca. 1,7 Mio. zusätzlichen Steuererklärungen zu rechnen, die mit jenen des Ehegatten koordiniert zu behandeln wären. Aufwändig erweist sich dabei insbesondere die Aufteilung des Vermögens und der Kapitaleinkünfte auf die beiden Ehepartner.</p><p></p><p>Weiteres Vorgehen</p><p>Sobald das Resultat der Volksabstimmung zur Volksinitiative "Für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe" vorliegt, wird das Eidgenössische Finanzdepartement dem Bundesrat Antrag zum weiteren Vorgehen stellen und erneut eine Vorlage zur Beseitigung der steuerlichen Benachteiligung der Ehepaare ausarbeiten. Bei einer Annahme der Volksinitiative wäre der Wechsel zur Individualbesteuerung ohne erneute Verfassungsänderung ausgeschlossen.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Resolutions
    Date Council Text
    10.03.2016 1 Kenntnisnahme
Proceedings
<p><b>Debatte im Nationalrat, 10.03.2016</b></p><p><b>Der Nationalrat sagt Ja zu Individualbesteuerung </b></p><p><b>(sda) Nach dem knappen Nein zur CVP-Initiative gegen die "Heiratsstrafe" wird weiter um die Besteuerung von Ehepaaren gerungen. Geht es nach dem Nationalrat, sollen Ehepartner künftig getrennt besteuert werden.</b></p><p>Wäre die CVP-Initiative angenommen worden, wäre die Individualbesteuerung ausgeschlossen gewesen. Die Initianten wollten in der Verfassung verankern, dass Ehepaare gemeinsam besteuert werden. Nach dem Nein ist die Individualbesteuerung weiterhin eine Option - und für die Mehrheit im Nationalrat die bevorzugte.</p><p>Der Nationalrat möchte den Bundesrat beauftragen, dem Parlament eine entsprechende Steuerreform vorzulegen. Er hat am Donnerstag mit 92 zu 88 Stimmen bei 6 Enthaltungen einer Motion seiner Finanzkommission zugestimmt. Dagegen stellten sich die SVP und die CVP. Die Fronten blieben also dieselben wie im Abstimmungskampf.</p><p>Der Vorstoss geht nun an den Ständerat. Ob sich bei den Kantonsvertretern ebenfalls eine Mehrheit für die Individualbesteuerung findet, ist offen: 16 Kantone nahmen die CVP-Initiative am 28. Februar an.</p><p></p><p>Vorschläge in einigen Monaten</p><p>Der Bundesrat hatte schon vor der Abstimmung angekündigt, er werde einen neuen Anlauf für eine Steuerreform nehmen, um die noch existierenden Fälle der steuerlichen Benachteiligung von Ehepaaren zu eliminieren. Die Vorschläge sollen in einigen Monaten vorliegen. Der Nationalrat möchte nun die Richtung vorgeben.</p><p>Die Befürworterinnen und Befürworter der Individualbesteuerung argumentierten, diese sei das gerechteste Modell. Zudem würde sie Frauen auf den Arbeitsmarkt bringen. Die heutige gemeinsame Besteuerung halte Frauen von der Erwerbsarbeit ab, da das zweite Einkommen wegen der Progression stärker belastet werde.</p><p></p><p>Keine neuen Ungleichheiten</p><p>Die Individualbesteuerung trage der gesellschaftlichen Entwicklung und der Gleichstellung von Mann und Frau Rechnung, sagte Hans-Ulrich Bigler (FDP/ZH) im Namen der Kommission. Für die Wirtschaft sei das wichtig, auch mit Blick auf die Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative und den Fachkräftemangel.</p><p>Thomas Weibel (GLP/ZH) stellte fest, die Individualbesteuerung sei die einzige Möglichkeit, die heutigen Ungleichheiten zu beseitigen, ohne neue zu schaffen. Mit anderen Modellen würden Konkubinatspaare benachteiligt. Die Kosten sprächen nicht gegen die Individualbesteuerung, sie hingen von der konkreten Ausgestaltung ab, sagte Weibel. Die Besitzstandwahrung sei nicht sakrosankt.</p><p></p><p>Hohe Kosten und mehr Aufwand</p><p>Anderer Auffassung sind die SVP sowie die CVP. Auch nach dem Nein zur Initiative gegen die "Heiratsstrafe" wollen die Parteien nichts wissen von der Individualbesteuerung.</p><p>Für die CVP sei die Ehe nach wie vor eine wirtschaftliche Gemeinschaft, sagte Alois Gmür (CVP/SZ). Die Heiratsstrafe müsse endlich beseitigt werden, und das mit möglichst wenig Bürokratie. Die Individualbesteuerung bringe zusätzliche Kosten und sei ein "Bürokratiemonster". Jedes Ehepaar müsste zwei Steuererklärungen ausfüllen, die Verwaltung hätte erheblichen Mehraufwand.</p><p></p><p>"Abschaffung der Ehe durch die Hintertür"</p><p>Thomas Aeschi (SVP/ZG) warnte vor der "Abschaffung der Institution Ehe durch die Hintertür". In der Ehe gebe es die Gütergemeinschaft. Werde im Steuerrecht eine Gütertrennung eingeführt, entstehe eine massive Diskrepanz.</p><p>Das wichtigste Argument gegen die Individualbesteuerung und für ein Splitting-Modell sei aber der Föderalismus, sagte Aeschi. Die meisten Kantone hätten das Splitting eingeführt. Würde der Bund die Individualbesteuerung einführen, müssten sie ihre Steuermodelle erneut anpassen. Dass die Kantone mit 30 bis 50 Prozent höheren Kosten rechneten, sei ernst zu nehmen.</p><p></p><p>Maurer: Kompromiss finden</p><p>Maurer stellte fest, die Diskussion wiederhole sich seit 30 Jahren. Der Teufel stecke im Detail, und die Situation sei nach der Volksabstimmung nicht einfacher geworden. "Wenn wir zu einer Lösung kommen wollen, wird es in irgend einer Form einen Kompromiss zwischen verschiedenen Vorstellungen brauchen", sagte Maurer.</p><p>Er gab zu bedenken, dass die Individualbesteuerung nicht so einfach sei, wie sich das manche vorstellten. Das Bundesgericht habe festgehalten, dass die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit auch in diesem Modell zu berücksichtigen sei. Es müsste also ergänzt werden um Komponenten wie den Kindesunterhalt.</p><p></p><p>Splitting oder alternative Berechnung</p><p>Maurer wies ferner darauf hin, dass noch weitere parlamentarische Vorstösse hängig seien, darunter auch solche, die das Splitting-Modell forderten. Dabei wird Gesamteinkommen eines Ehepaars für die Besteuerung geteilt, entweder durch zwei (Vollsplitting) oder eine kleinere Zahl (Teilsplitting).</p><p>Zur Diskussion steht auch eine weitere Variante: Die Steuerbehörde würde bei Ehepaaren zwei Berechnungen vornehmen, die ordentliche und eine alternative, die sich an die Besteuerung unverheirateter Paare anlehnt. In Rechnung gestellt würde dann der tiefere Betrag. Die Diskussionen über die Ehepaar-Besteuerung dürften noch länger andauern.</p>
Updated
10.04.2024 10:46

Back to List