Ausländergesetz. Steuerung der Zuwanderung und Vollzugsverbesserungen bei den Freizügigkeitsabkommen

Details

ID
20160027
Title
Ausländergesetz. Steuerung der Zuwanderung und Vollzugsverbesserungen bei den Freizügigkeitsabkommen
Description
Botschaft vom 4. März 2016 zur Änderung des Ausländergesetzes (Steuerung der Zuwanderung und Vollzugsverbesserungen bei den Freizügigkeitsabkommen)
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 04.03.2016</b></p><p><b>Bundesrat legt Gesetzesentwurf zur Steuerung der Zuwanderung vor</b></p><p><b>Der Bundesrat hat am Freitag mehrere Gesetzesentwürfe zuhanden des Parlaments verabschiedet, um die Verfassungsbestimmungen zur Zuwanderung umzusetzen. Der Bundesrat strebt weiter eine einvernehmliche Lösung mit der EU an. Weil aber mit der EU noch keine Einigung erzielt werden konnte, schlägt er nun, wie angekündigt, vor, die Zuwanderung mittels einseitiger Schutzklausel zu steuern: Wird ein bestimmter Schwellenwert überschritten, muss der Bundesrat jährliche Höchstzahlen festlegen. Um das inländische Arbeitskräftepotenzial besser auszuschöpfen, will der Bundesrat zudem, dass Personen aus dem Asylbereich, die in der Schweiz bleiben dürfen, leichter eine Arbeit finden. Zugleich hat er eine Änderung des Ausländergesetzes beschlossen, welche verhindert, dass ausländische Stellensuchende Sozialhilfe beziehen. Weiter hat der Bundesrat auch die Botschaft zur Ausweitung des Freizügigkeitsabkommens (FZA) auf Kroatien verabschiedet. Eine Ratifizierung des Kroatien-Protokolls ist Voraussetzung für die weitere Teilnahme der Schweiz am Forschungsrahmenprogramm Horizon 2020. </b></p><p>Der Bundesrat hat heute seine Entscheide vom 4. Dezember 2015 bestätigt. Demnach wird er die laufenden Gespräche mit der EU fortführen und strebt weiterhin eine einvernehmliche Lösung an. Damit will der Bundesrat auch den bilateralen Weg sichern. Eine Einigung ist indes noch nicht gefunden worden. Spätestens nach dem Referendum über den Verbleib von Grossbritannien in der EU sollen die Konsultationen mit der EU rasch fortgesetzt werden. Kann in diesen Gesprächen eine Einigung erzielt werden, wird der Bundesrat das Verhandlungsresultat in geeigneter Weise in die parlamentarischen Beratungen einbringen. Um die verfassungsmässige Frist zur Steuerung der Zuwanderung einhalten zu können, schlägt der Bundesrat im Gesetzesentwurf nun eine einseitige Schutzklausel vor.</p><p></p><p>Einseitige Schutzklausel für Personen aus EU/EFTA-Staaten</p><p>Die vorgeschlagene einseitige Schutzklausel sieht vor, dass der Bundesrat jährliche Höchstzahlen für die Bewilligungen von Personen aus den EU- und EFTA-Staaten festlegt, wenn ein bestimmter Schwellenwert bei der Zuwanderung überschritten wird. Dabei berücksichtigt der Bundesrat die gesamtwirtschaftlichen Interessen der Schweiz, wie dies in der Verfassung vorgesehen ist, und stützt sich auf die Empfehlung einer neu zu schaffenden Zuwanderungskommission. Gleichzeitig ergreift er Massnahmen, um insbesondere das inländische Arbeitskräftepotenzial zu fördern sowie den Vollzug des Ausländerrechts bei Bedarf anzupassen. Der Bundesrat will damit die Nachfrage nach zusätzlichen ausländischen Arbeitskräften senken.</p><p></p><p>Massnahmen gegen Sozialmissbrauch</p><p>Die Änderung des Ausländergesetzes umfasst auch Massnahmen zum verbesserten Vollzug des bestehenden FZA. Konkret soll ausgeschlossen werden, dass ausländische Stellensuchende in der Schweiz Sozialhilfe beziehen. Weiter definiert die Vorlage die Kriterien, wann eine arbeitslose Person ihr Aufenthaltsrecht in der Schweiz verliert. Zudem ist im Gesetz ein Datenaustausch zwischen den Behörden vorgesehen, wenn jemand Ergänzungsleistungen bezieht. </p><p>Ferner hat der Bundesrat eine Zusatzbotschaft zu den Integrationsbestimmungen im Ausländergesetz verabschiedet. In Ergänzung zur bereits beschlossenen Verstärkung der Fachkräfteinitiative, die darauf abzielt das inländische Arbeitsmarktpotenzial besser auszuschöpfen, schlägt der Bundesrat weitere Massnahmen im Asylbereich vor. Für Personen, die in der Schweiz bleiben dürfen, soll es leichter werden, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. So sollen die Bewilligungsverfahren vereinfacht oder die Sonderabgabepflicht abgeschafft werden.</p><p></p><p>Ausdehnung des FZA auf Kroatien</p><p>Weiter hat der Bundesrat heute die Botschaft zur Ausweitung des FZA auf Kroatien an das Parlament verabschiedet. Kroatien ist seit dem 1. Juli 2013 Mitgliedstaat der EU. Die Personenfreizügigkeit zwischen der Schweiz und der EU soll deshalb künftig auch für Kroatien gelten. Das entsprechende Protokoll III wurde heute unterzeichnet und dem Parlament zur Genehmigung unterbreitet. Die Ratifikation, also die rechtlich verbindliche Inkraftsetzung, soll erfolgen, wenn eine FZA-kompatible Lösung vorliegt. </p><p>Die Unterzeichnung des Protokolls III sowie die parlamentarische Beratung sind aus zwei Gründen wichtig: Erstens schaffen sie die Voraussetzung dafür, dass Kroatien gleich behandelt werden kann wie die übrigen EU-Mitgliedstaaten. Zweitens wird damit ein wichtiger Schritt zur Vollassoziierung der Schweiz an das Forschungsrahmenabkommen Horizon 2020 unternommen. Ohne Ratifikation bis Februar 2017 hätte die Schweiz nur noch den Status eines Drittstaats in diesem für den Wirtschafts- und Forschungsplatz Schweiz zentralen Forschungsrahmenprogramm, und zwar rückwirkend ab 1. Januar 2017. Schweizer Forschende könnten sich dann nur noch an bestehende Projekte als Drittstaat-Partner ohne Finanzierung durch die EU anschliessen, was auch der Reputation des Forschungsplatzes Schweiz abträglich wäre.</p><p></p><p>Geringe Auswirkungen der Eurokrise auf die Zuwanderung in die Schweiz</p><p>Der Bundesrat hat zudem eine Studie dazu zur Kenntnis genommen, inwiefern sich die Eurokrise auf die Zuwanderung in die Schweiz ausgewirkt hat. Laut der Studie wandern krisenbedingt vor allem Menschen aus jenen Ländern zu, die am stärksten von der Eurokrise betroffen sind und bereits vor der Krise Auswanderungsländer waren (Portugal, Spanien, Italien). Betroffen sind vor allem saisonale Branchen wie das Gast- und Baugewerbe, in welchen vor allem wenig qualifizierte Arbeitskräfte beschäftigt werden. In Anbetracht dieser Ergebnisse kommt der Förderung des inländischen Potenzials in diesen Branchen eine besondere Bedeutung zu.</p><p>Der Bundesrat hat ausserdem zusätzliche Massnahmen zur Bekämpfung von Missbräuchen auf dem Arbeitsmarkt beschlossen. Mittels eines Aktionsplans soll der Vollzug der flankierenden Massnahmen weiter verbessert werden. Er hat ferner die Botschaft zur Änderung des Obligationenrechts (Verlängerung von Normalarbeitsverträgen mit Mindestlöhnen) verabschiedet.</p><p></p><p><b>Siehe auch: </b><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20120098">12.098</a> Gegen Masseneinwanderung. Volksinitiative</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 4. März 2016 zur Änderung des Ausländergesetzes (Steuerung der Zuwanderung und Vollzugsverbesserungen bei den Freizügigkeitsabkommen)
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (Ausländergesetz, AuG) (Steuerung der Zuwanderung und Vollzugsverbesserungen bei den Freizügigkeitsabkommen)
    Resolutions
    Date Council Text
    21.09.2016 1 Beschluss abweichend vom Entwurf
    30.11.2016 2 Diskussion
    01.12.2016 2 Abweichung
    05.12.2016 1 Abweichung
    07.12.2016 2 Abweichung
    12.12.2016 1 Zustimmung
    16.12.2016 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    16.12.2016 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p><b>Debatte im Nationalrat, 21.09.2016</b></p><p><b>Nationalrat vermeidet bei Zuwanderung Konfrontation mit der EU</b></p><p><b>(sda) Die Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative hat am Mittwoch die Emotionen im Nationalrat hoch gehen lassen. Überraschungen blieben aus. Die Mehrheit stimmte für den "Inländervorrang light", der mit dem Freizügigkeitsabkommen vereinbar ist.</b></p><p>Während der gut sieben Stunden dauernden Debatte schenkten sich die gegnerischen Lager nichts. Zur Diskussion stand ein Umsetzungskonzept der Staatspolitischen Kommission, das stark von den Anträgen des Bundesrats abweicht.</p><p>SVP-Fraktionschef Adrian Amstutz (BE) bezeichnete dieses als einen in "Hochglanz verpackten Verfassungsbruch". Damit würden der Volkswille klar missachtet und die direkte Demokratie beerdigt. SP-Sprecher Cédric Wermuth (AG) entgegnete, das Parlament tue nichts anderes, als einen Normenkonflikt zu lösen.</p><p>Die Vertreter von FDP, SP, BDP und GLP zeigten keinerlei Neigung, die Bilateralen einer wortgetreuen Umsetzung zu opfern. Er habe keinen Auftrag, "dieses Land und seinen Wohlstand an die Wand zu fahren", sagte BDP-Präsident Martin Landolt (GL). Die SVP ihrerseits verlängerte die Redezeit ihrer Redner mit Zusatzfragen um ein Vielfaches. Die Emotionen gingen derart hoch, dass Ratspräsidentin Christa Markwalder (FDP/BE) zu gegenseitigem Respekt aufrufen musste.</p><p></p><p>Vorsprung statt Vorrang</p><p>Dagegen nehmen sich die Beschlüsse des Nationalrats geradezu unspektakulär aus. Vorgesehen sind drei Stufen von Massnahmen. Zunächst muss der Bundesrat dafür sorgen, dass das inländische Arbeitskräftepotenzial besser genutzt wird. Überschreitet die Zuwanderung trotzdem einen bestimmten Schwellenwert, können Arbeitgeber verpflichtet werden, offene Stellen dem Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) zu melden.</p><p>Eine Pflicht, Inländer anzustellen, gibt es aber nicht. Der Vorrang besteht laut Kommissionssprecher Kurt Fluri (FDP/SO) allein darin, den inländischen Arbeitskräften einen zeitlichen Vorsprung auf die Konkurrenz aus dem Ausland zu verschaffen.</p><p>Bei schwerwiegenden wirtschaftlichen oder sozialen Problemen sind gemäss den Beschlüssen des Nationalrats weiter gehende "Abhilfemassnahmen" möglich. Diese offene Formulierung schliesst selbst Höchstzahlen nicht aus. Solche könnten aber nur mit Zustimmung der EU beschlossen werden.</p><p></p><p>Faktisches Vetorecht</p><p>Auch einseitige Massnahmen standen zur Diskussion. CVP-Präsident Gerhard Pfister (ZG) hatte vorgeschlagen, dass der Bundesrat befristete Abhilfemassnahmen beschliessen kann, wenn mit der EU innerhalb von 60 Tagen keine Einigung zu Stande kommt. Ohne diese Möglichkeit werde der EU faktisch ein Vetorecht eingeräumt, argumentierte er.</p><p>Laut Pfister wäre das so lange mit dem Freizügigkeitsabkommen vereinbar, wie der Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt nicht tatsächlich eingeschränkt wird. Justizministerin Simonetta Sommaruga bestätigte diese Auslegung. Sie lehnte den Antrag trotzdem ab: Den Bundesrat zu beauftragen, nötigenfalls in eigener Kompetenz Massnahmen im Widerspruch zum Freizügigkeitsabkommen zu beschliessen, gehe "viel zu weit", sagte sie.</p><p>Die Vertreter der Fraktionen warnten davor, eine Verletzung des Freizügigkeitsabkommens in Kauf zu nehmen. Massnahmen, die der gemischte Ausschuss nicht genehmige, seien mit dem Abkommen definitionsgemäss nicht vereinbar, sagte GLP-Fraktionschefin Tiana Moser (ZH). Nadine Masshardt (SP/BE) warf Pfister vor, mit seinem Antrag Horizon 2020 zu gefährden. FDP-Sprecher Philippe Nantermod (VS) warnte vor "Verrat" am Vertragspartner EU.</p><p>Der Nationalrat lehnte Pfisters Vorschlag mit 98 zu 93 Stimmen bei 5 Enthaltungen ab. Auch die SVP, die sich für eine Umsetzung mit Kontingenten und einem strikten Inländervorrang eingesetzt hatte, fand mit ihren Anträgen keine Mehrheit. Ihrer Ansicht nach wird die Initiative mit den Beschlüssen des Nationalrats nicht umgesetzt. "Wir haben nichts", stellte Parteipräsident Albert Rösti (BE) am Ende der Debatte fest. Darum stehe auch ein Referendum nicht zur Diskussion.</p><p></p><p>Kleine Korrekturen</p><p>Angenommen hat der Nationalrat einen Antrag Pfisters, Kurzaufenthalter, die die Schweiz nach höchstens neun Monaten wieder verlassen, von allfälligen Abhilfemassnahmen auszunehmen. Auch das vom Bundesrat vorgeschlagene härtere Regime in der Sozialhilfe fand eine Mehrheit: Ausländerinnen und Ausländer, die zur Stellensuche in die Schweiz kommen, haben keinen Anspruch auf Sozialhilfe.</p><p>Wer die Stelle verliert, soll nach einigen Monaten auch sein Aufenthaltsrecht verlieren. Der Nationalrat halbierte die Fristen gegenüber dem Bundesrat, was laut Sommaruga mit dem Freizügigkeitsabkommen nicht vereinbar ist.</p><p>Abgelehnt hat der Nationalrat die Anträge des Bundesrats, Kontingente für Studierende, Rentner, Patienten, Familienangehörige von Kurzaufenthaltern und vorläufig Aufgenommenen sowie andere nicht Erwerbstätige einzuführen. Diese hätten Bürgerinnen und Bürger von Drittstaaten betroffen. In diesen Bereichen finde keine Masseneinwanderung statt, erklärte Kommissionssprecher Fluri.</p><p></p><p><b>Debatte im Ständerat, 30.11. und 01.12.2016</b></p><p><b>Ständerat steuert Zuwanderung mit Privilegien für Stellensuchende</b></p><p><b>(sda) Der Ständerat setzt die Masseneinwanderungsinitiative mit einer Vorzugsbehandlung für inländische Arbeitslose um. Das verträgt sich mit der Personenfreizügigkeit, wird aber der Verfassung nicht ganz gerecht.</b></p><p>Nach rund sieben Stunden Debatte stand am Donnerstagmittag das erwartete Ergebnis fest. Die kleine Kammer stimmte den Vorschlägen von Philipp Müller (FDP/AG) mit 26 zu 16 Stimmen bei einer Enthaltung zu. Die Stimmen kamen von FDP, SP und Grünen, die dem Konzept schon in der vorberatenden Kommission zum Durchbruch verholfen hatten.</p><p>Die Idee dahinter ist es, die Nachfrage nach ausländischen Arbeitskräften zu drosseln, indem inländischen Stellensuchenden in Berufsgruppen mit besonders hoher Arbeitslosigkeit eine Art Startvorsprung eingeräumt wird. Sie sollen während einer bestimmten Frist exklusiven Zugang zu den Inseraten haben, die den Arbeitsämtern gemeldet werden.</p><p>Unternehmen können unter hohen Strafdrohungen verpflichtet werden, einige geeignete Stellensuchende zum Bewerbungsgespräch einzuladen, Ablehnungen sind zu begründen. Die Massnahmen können auf einzelne Kantone begrenzt werden, Ausnahmen sind ebenfalls möglich. Falls sich die Probleme am Arbeitsmarkt so nicht lösen lassen, darf das Parlament weiter gehende Massnahmen beschliessen. Diese müssten aber mit dem Freizügigkeitsabkommen vereinbar sein.</p><p></p><p>Warnung vor "Bürokratiemonster"</p><p>Die Vertreter von CVP und SVP bezeichneten das Konzept als "Bürokratiemonster". Dem widersprach Müller. Wegen der Einschränkung auf Berufsgruppen mit hoher Arbeitslosigkeit wären nach seiner Einschätzung lediglich einige Tausend Stellenwechsel pro Jahr betroffen. Er sprach von einer einfachen, zielgerichteten und administrativ tragbaren Lösung.</p><p>Die SP hatte sich in der Debatte auffallend zurückgehalten, unterstützte die Lösung des ehemaligen FDP-Chefs aber geschlossen. Gewerkschaftbunds-Präsident Paul Rechsteiner (SP/SG) lobte den "Arbeitslosenvorrang" als zielgerichtete und unbürokratische Lösung, von der vor allem ältere Arbeitslose profitieren könnten.</p><p>Der offensichtliche Mangel dieser Lösung ist, dass sie ohne Höchstzahlen und Inländervorrang auskommt. Das Wort "Verfassungsbruch" fiel mehr als einmal im Lauf der Debatte. Das liessen die Befürworter nicht gelten. Sie erinnerten daran, dass die Verfassung Neuverhandlungen über das Freizügigkeitsabkommen verlange. Was bei einem Scheitern der Verhandlungen zu geschehen habe, sage sie aber nicht.</p><p></p><p>Grenzen ausloten</p><p>Der Vorteil von Müllers Konzept ist, dass es wahrscheinlich mit dem Freizügigkeitsabkommen vereinbar ist. Das bestätigte Justizministerin Simonetta Sommaruga, sofern noch einige Anpassungen bei den Ausnahmen gemacht werden. Inoffiziell hatte vor einigen Wochen auch die EU grundsätzliche Zustimmung zur Lösung signalisiert.</p><p>Die CVP wollte der Konfrontation mit Brüssel nicht um jeden Preis aus dem Weg gehen. Ihr Wortführer Pirmin Bischof (SO) rief dazu auf, die Grenzen auszuloten. Im Dilemma zwischen Verfassung und Freizügigkeitsabkommen schlug er einen "Mittelweg" vor.</p><p>Sein Konzept glich in den Grundzügen jenem von Müller. Der wesentliche Unterschied aber war, dass das Parlament bei schwerwiegenden wirtschaftlichen Problemen Abhilfemassnahmen auch ohne die Zustimmung der EU hätte beschliessen können. Die EU solle kein Vetorecht bekommen, sagte Bischof.</p><p>Die Mehrheit sah keinen Vorteil darin, die Personenfreizügigkeit für eine halbherzige Umsetzung aufs Spiel zu setzen. Für eine harte Umsetzung war sie aber schon gar nicht zu haben. Unter Anrufung des Volkswillens hatte der Schwyzer SVP-Ständerat Peter Föhn Kontingente und einen Inländervorrang verlangt, bekam dafür aber nur 6 Stimmen.</p><p></p><p>Verfassung anpassen</p><p>Auch der Bundesrat hatte ursprünglich Höchstzahlen vorgeschlagen. Justizministerin Simonetta Sommaruga zog den Antrag aber zurück. Es habe sich immer um den Plan B gehandelt, sagte sie. Nun, da sich eine mit der Personenfreizügigkeit vereinbare Lösung abzeichnet, setzt der Bundesrat auf die Anpassung des Zuwanderungsartikels: Ein direkter Gegenvorschlag zur RASA-Initiative soll Verfassung, Gesetz und Freizügigkeitsabkommen wieder in Übereinstimmung bringen.</p><p></p><p><b>Debatte im Nationalrat, 05.12.2016</b></p><p><b>Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative nimmt Gestalt an </b></p><p><b>(sda) Bei der Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative zeichnet sich eine Lösung ab. Der Nationalrat hat am Montag das Konzept des Ständerats in den Grundzügen übernommen. Die Firmen sollen aber weniger administrativen Aufwand haben.</b></p><p>Der Ständerat hatte letzte Woche eine Art Vorzugsbehandlung für inländische Stellensuchende beschlossen. Dadurch und durch gewisse administrative Hürden soll der Hunger der Wirtschaft nach ausländischen Arbeitskräften gedämpft werden.</p><p>Der Nationalrat, der sich zunächst für eine blosse Stellenmeldepflicht ausgesprochen hatte, ist der kleinen Kammer nun im Grundsatz gefolgt. Der administrative Aufwand für die Unternehmen schien der Mehrheit jedoch zu gross. Mit 139 zu 54 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschloss der Nationalrat, die Begründungspflicht zu streichen. Das Resultat des Bewerbungsgesprächs muss der Arbeitsvermittlung bloss mitgeteilt werden.</p><p></p><p>Spielraum für Arbeitgeber</p><p>Zugestimmt hat der Nationalrat aber der Stellenmeldepflicht in Berufsgruppen mit überdurchschnittlicher Arbeitslosigkeit sowie dem exklusiven Zugang inländischer Arbeitsloser zu den Inseraten. Auch sollen Arbeitgeber geeignete Stellensuchende zum Bewerbungsgespräch einladen. In diesem Punkt schuf der Nationalrat mit seiner Formulierung eine Differenz zum Ständerat.</p><p>Die kleine Kammer hatte sich nämlich dafür ausgesprochen, dass Stellensuchende von der Arbeitsvermittlung zugewiesen werden können. Cédric Wermuth (SP/AG) warb dafür, diese Lösung zu übernehmen. Nur so hätten ältere Arbeitslose überhaupt eine Chance, wieder zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen zu werden.</p><p>Der Nationalrat beschloss weitere punktuelle Änderungen. So sollen die Massnahmen zu Gunsten Arbeitsloser nicht nur auf betroffene Berufsgruppen und Tätigkeitsbereiche, sondern auch auf Wirtschaftsregionen beschränkt werden können. Das entspreche einem Wunsch der Kantone, sagte Isabelle Moret (FDP/VD). Zwischen den Regionen gebe es grosse Unterschiede.</p><p>Bei Problemen mit Grenzgängern sollen sich besonders betroffene Kantone an den Bundesrat wenden können. Dieser soll auch Ausnahmen von der Stellenmeldepflicht machen können, besonders für Familienunternehmen.</p><p></p><p>Gegen Konfrontation mit der EU</p><p>Abgelehnt hat der Nationalrat die Möglichkeit, Massnahmen im Widerspruch zum Freizügigkeitsabkommen zu beschliessen, sofern keine Einigung mit der EU möglich ist. Als souveränes Land dürfe die Schweiz Abhilfemassnahmen in ausserordentlichen Situationen ergreifen, sagte Marco Romano (CVP/TI). Das Freizügigkeitsabkommen werde dadurch nicht verletzt.</p><p>Ruth Humbel (CVP/AG) sprach von einer "ultima ratio". So weit komme es gar nicht, wenn die Wirtschaft den Inländervorrang praktiziere. Die Mehrheit hielt aber nichts davon, die bilateralen Verträge für eine halbherzige Umsetzung der Initiative aufs Spiel zu setzen. Das Parlament könne das Abkommen ohnehin jederzeit verletzen, erklärte Justizministerin Simonetta Sommaruga. Das ins Gesetz zu schreiben, führe nur zu Rechtsunsicherheit.</p><p>Die SVP wollte die Initiative mit Kontingenten und einem echten Inländervorrang umsetzen. Gregor Rutz (SVP/ZH) bezeichnete die Lösung der Mehrheit als "bedingungslose Kapitulation vor der EU". Sogar der Bundesrat gebe inzwischen zu, dass die Lösung der Mehrheit verfassungswidrig sei. Die Mehrheit lehnte die SVP-Anträge aber ab.</p><p>Auch der Antrag scheiterte, dass nur Stellensuchende mit Wohnsitz in der Schweiz in Genuss der Vorzugsbehandlung kommen sollen. Natalie Rickli (SVP/ZH) warnte vergeblich, dass sonst auch stellensuchende EU-Bürger und Grenzgänger profitieren würden. "Völlig absurd", sagte sie.</p><p></p><p><b>Debatte im Ständerat, 07.12.2016</b></p><p><b>Hartes Ringen um die Details des Zuwanderungs-Gesetzes </b></p><p><b>(sda) Das Konzept zur Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative steht. Auf der Zielgeraden wird nun hart um die Details gefeilscht. Im Zentrum steht die Frage, wie hoch die Arbeitslosigkeit sein muss, damit Massnahmen zu Gunsten Arbeitsloser ergriffen werden können. Die SVP kündigte am Mittwoch an, auf ein Referendum zu verzichten.</b></p><p>Der Nationalrat hat den Hinweis auf eine "erheblich über dem Durchschnitt liegende Arbeitslosigkeit" im Gesetz festgehalten. Dem Ständerat genügt "über dem Durchschnitt". Es brauche keine Arbeitslosenquote von 10 oder 15 Prozent, um die Massnahmen auszulösen, betonte Pirmin Bischof (CVP/SO) am Mittwoch im Ständerat. Diese Zahl war im Nationalrat wiederholt genannt worden.</p><p>Es sei zu früh, um über absolute Zahlen zu sprechen, sagte Justizministerin Simonetta Sommaruga. Die Werte dürften nicht so hoch sein, dass gar nie Massnahmen ergriffen werden könnten. Sie dürften aber auch nicht so tief sein, dass es ständig Einschränkungen gebe. Der Bundesrat werde die Grenze in einer Verordnung festhalten.</p><p></p><p>Kein Inländer-Privileg</p><p>Sind die Bedingungen in einer Berufsgruppe oder einer Region erfüllt, müssen offene Stellen dem Arbeitsamt gemeldet werden. Dort stehen die Inserate zunächst nur gemeldeten Arbeitslose zur Verfügung. Davon profitieren auch Stellensuchende aus der EU und Grenzgänger.</p><p>Von der Privilegierung "inländischer" Stellensuchender ist der Ständerat wegen eines möglichen Konflikts mit dem Freizügigkeitsabkommen abgerückt. Peter Föhn (SVP/SZ) klagte, dass damit das letzte Element des Verfassungsauftrags aus dem Gesetz gestrichen werde. Nun fühle er sich komplett hintergangen.</p><p>Bei den Pflichten für Arbeitgeber ist die der Ständerat dem Nationalrat ein Stück weit entgegengekommen. Arbeitgeber sollen abgelehnte Bewerbungen nicht begründen, sondern bloss mitteilen müssen. Auch sollen Stellenbewerber nicht von der Arbeitsvermittlung zugewiesen werden, die Arbeitgeber laden geeignete Kandidaten selber ein.</p><p>Sie seien aber verpflichtet, Bewerbungsgespräche durchzuführen, hielt Sommaruga fest. Vorsätzliche Widerhandlungen werden mit Bussen von bis zu 40'000 Franken geahndet. Zusätzlich hat der Ständerat die Möglichkeit von Eignungsabklärungen geschaffen. Der Bundesrat kann Ausnahmen von diesen Pflichten festlegen, insbesondere, um bürokratischen Leerlauf zu vermeiden.</p><p></p><p>Keine "unnötige Provokation"</p><p>Einen weiteren Entscheid fällte der Ständerat für die Galerie: Die Räte sind sich einig, dass weiter gehende Massnahmen möglich sein sollen, wenn die Vorzugsbehandlung für Arbeitslose nicht die gewünschte Wirkung hat. Diese dürfen das Freizügigkeitsabkommen nicht verletzen.</p><p>Den ausdrücklichen Hinweis darauf hat der Ständerat nun aber fallen lassen. Bischof sprach von einer "unnötigen Provokation gegenüber der Mehrheit der Bevölkerung, die Artikel 121a der Bundesverfassung angenommen hat". Die Mehrheit hatte damit kein Problem: Das Völkerrecht gelte ohnehin und müsse nicht speziell erwähnt werden, sagte Paul Rechsteiner (SP/SG).</p><p>Weiter hat der Ständerat das Anliegen jener Kantone aufgenommen, die besondere Probleme mit Grenzgängerinnen und Grenzgängern haben. Diese sollen beim Bundesrat selber Massnahmen beantragen können. Damit sind innerstaatliche Massnahmen wie auch Massnahmen im Rahmen des Freizügigkeitsabkommens gemeint.</p><p></p><p>Umsetzung auf Kurs</p><p>Die Umsetzungsarbeiten sind weiter auf Kurs. Die Schlussabstimmung findet Ende nächster Woche statt. Bis am 9. Februar 2017 muss die SVP-Initiative umgesetzt werden. Das verlangt die Verfassung.</p><p>Eine tragfähige Lösung ist auch Bedingung für die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien. Das wiederum macht den Weg frei für die Assoziierung der Schweiz an die EU-Forschungszusammenarbeit Horizon 2020.</p><p>Ob die Voraussetzungen dafür erfüllt sind, liess Justizministerin Simonetta Sommaruga offen. Nötig ist eine Einigung mit der EU, die mit der schweizerischen Rechtsordnung vereinbar ist. Ob eine solche bestehe, werde der Bundesrat nach der Schlussabstimmung entscheiden, sagte Sommaruga. "Ich kann einen Bundesratsentscheid nicht vorwegnehmen."</p><p></p><p><b>Debatte im Nationalrat, 12.12.2016</b></p><p><b>Räte einigen sich auf Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative </b></p><p><b>(sda) Die Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative steht. Der Nationalrat hat am Montag die letzten Differenzen ausgeräumt. Nun muss das Gesetz am Freitag noch durch die Schlussabstimmung. Das Dossier Zuwanderung wird danach aber nicht zu den Akten gelegt.</b></p><p>Mehrmals im Lauf der Ratsdebatten war von einer "schrittweisen Umsetzung" der SVP-Initiative die Rede gewesen. Die Änderung des Ausländergesetzes, die das Parlament nun beschlossen hat, wäre demnach erst der erste Schritt - immerhin innerhalb der Frist von drei Jahren. Die Einigung macht den Weg frei für die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien und die Teilnahme der Schweiz an der EU-Forschungszusammenarbeit Horizon 2020. </p><p>Weil die Umsetzung dem Zuwanderungsartikel aber nicht gerecht wird, soll in einem nächsten Schritt die Verfassung angepasst werden - das zumindest plant der Bundesrat. Möglicherweise verabschiedet er unmittelbar nach der Schlussabstimmung vom Freitag einen Gegenvorschlag zur Initiative "Raus aus der Sackgasse" (RASA-Initiative). </p><p>Den entsprechenden Grundsatzentscheid hat die Regierung bereits gefällt. Statt gestrichen könnte der Zuwanderungsartikel angepasst werden, beispielsweise indem Kontingente und Inländervorrang entfallen. Zur Debatte steht auch, die bilateralen Verträge in der Verfassung zu verankern.</p><p></p><p>Neuer Urnengang </p><p>Je nachdem, wie die Initianten und das Parlament entscheiden, stimmt das Volk im Lauf der nächsten Jahre über die RASA-Initiative, einen direkten Gegenvorschlag oder beides ab. Schon nächstes Jahr würde eine Referendumsabstimmung über die Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative stattfinden. Die SVP hatte eine Unterschriftensammlung bereits verworfen, die Möglichkeit dann aber doch wieder in Erwägung gezogen.</p><p>Die Umsetzungsvorlage bekämpfte sie bis am Schluss. "Wir begehen einen nie dagewesenen Verfassungsbruch", sagte Thomas Burgherr (SVP/AG) im Nationalrat. Tatsächlich haben die Räte im Dilemma zwischen Personenfreizügigkeit und Verfassung erstere höher gewichtet. </p><p>Die nun beschlossene Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative schränkt den freien Personenverkehr mit EU/EFTA-Ländern nicht ein und verstösst damit laut Justizministerin Simonetta Sommaruga nicht gegen das Freizügigkeitsabkommen. Eine Beurteilung durch die EU-Kommission ist nicht vor nächster Woche zu erwarten, wie es in Brüssel hiess.</p><p></p><p>Arbeitsmarkt-Lösung</p><p>Die Vorlage konzentriert sich auf eine Vorzugsbehandlung für Stellensuchende, die bei der Arbeitsvermittlung gemeldet sind. In Berufsgruppen, Tätigkeitsbereichen und Wirtschaftsregionen, in welchen die Arbeitslosigkeit über dem Durchschnitt liegt, werden zeitlich befristete Massnahmen zur Förderung von Stellensuchenden ergriffen. Arbeitgeber müssen offene Stellen den Arbeitsämtern melden. Dort stehen die Inserate während einer gewissen Zeit ausschliesslich den gemeldeten Stellensuchenden zur Verfügung. </p><p>Die Arbeitsvermittlung stellt den Arbeitgebern zudem die Unterlagen von passenden Bewerbern zu. Diese müssen geeignete Kandidatinnen und Kandidaten zu einem Bewerbungsgespräch oder einer Eignungsabklärung einladen. Das Resultat ist der Arbeitsvermittlung mitzuteilen, muss aber nicht begründet werden. Ausnahmen sind möglich, etwa in Familienunternehmen oder wenn die Stelle mit einer Person besetzt wird, die schon früher für das Unternehmen gearbeitet hat.</p><p></p><p>Kein Inländer-Vorsprung</p><p>Das entspricht den Beschlüssen des Ständerats. Im Nationalrat verhalfen SP, FDP, Grüne, GLP und BDP der Lösung zum Durchbruch. CVP und SVP versuchten bis zuletzt, der Vorlage ihren Stempel aufzudrücken. </p><p>Unter anderem wollten sie die Massnahmen auf inländische Stellensuchende beschränken. Sonst hätten eine halbe Milliarde EU-Bürger Anrecht auf Vermittlung durch Schweizer Arbeitsämter, kritisierte Gregor Rutz (SVP/ZH). Die Mehrheit blieb aber bei der geltenden Regel, dass sich auch Grenzgänger und stellensuchende EU-Bürger bei der Arbeitsvermittlung anmelden können. </p><p>CVP und SVP scheiterten auch mit der Forderung, dass die Ausführungsverordnungen dem Parlament vorgelegt werden müssen. Die Gesetzgebung lasse dem Bundesrat zu viel Spielraum, sagte Gerhard Pfister (CVP/ZG). Sommaruga warnte, dass rasche Reaktionen auf neue Entwicklungen so kaum möglich wären. </p>
Updated
09.04.2025 00:08

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